Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
Unbeantwortet (544) 80,0% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (133) 19,6% |
Ich lehne ab (2) 0,3% |
Keine Stellungnahme (1) 0,1% |
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 04.11.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
SPD, zuletzt bearbeitet am 30.10.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist in der Tat ein wichtiges Anliegen, welches Sie mit Ihrer Petition thematisieren. Die aktuelle Rechtslage stellt bereits viele verbale Attacken als (sexuelle) Beleidigung und körperliche Angriffe als sexuelle Belästigung unter Strafe. Der Grund dafür, dass leider viele dieser verbalen oder körperlichen Übergriffe nicht hinreichend verfolgt werden liegt oftmals daran, dass keine Anzeige der Opfer erfolgt oder das Strafverfahren aus Personalnot eingestellt wird.
Daher braucht es mehr Personal bei Polizei und Justiz, die sich diesen Fällen widmen, damit die heute schon bestehenden Strafgesetze ins-besondere im Rahmen der Beleidigungsdelikte auch angewandt werden.
Ich möchte Ihnen jedoch von der Nutzung einer Petitionsplattform abraten und stattdessen eine Petition direkt beim Deutschen Bundestag einzureichen. Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 unseres Grundgesetzes als Grundrecht für jeden verankert - ohne eine notwendige Zahl an Unterstützerunterschriften. Die SPD-Bundestagsfraktion hat alle Informationen zum Petitionsrecht in einer Broschüre zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.10.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Gleichzeitig kann ich den Ärger über alltägliche, grob sexistische Anmache gut verstehen. Die aktuelle Rechtslage stellt bereits viele verbale Attacken als (sexuelle) Beleidigung und körperliche Angriffe als sexuelle Belästigung unter Strafe. Der Grund dafür, dass leider viele dieser verbalen oder körperlichen Übergriffe nicht hinreichend verfolgt werden liegt oftmals daran, dass keine Anzeige der Opfer erfolgt oder das Strafverfahren aus Personalnot eingestellt wird.
Daher braucht es mehr Personal bei Polizei und Justiz, die sich diesen Fällen widmen, damit die heute schon bestehenden Strafgesetze ins-besondere im Rahmen der Beleidigungsdelikte auch angewandt werden.
Wie auch Antonia Quell etwa im Spiegel-Bericht hinweist, ist es schwierig, verbale Attacken unterhalb der Schwelle des Beleidigungstatbestandes strafrechtlich zu verfolgen. In Frankreich gibt es bereits eine gesetzliche Regelung, die als Vorbild dienen können. Wie sehr sie bzw. Was davon sich für unsere Rechtsordnung eignet, bleibt zu klären. Wir dürfen keine unpräzisen Formulierungen und Graubereiche in diesem Bereich zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebke Esdar
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 28.10.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“-Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
SPD, zuletzt bearbeitet am 14.10.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Inhaltlich bin ich ganz d'accord. Allerdings möchte ich nachdrücklich von der Nutzung einer Petitionsplattform abraten und direkt auf den Petitionsausschuss des Bundestags verweisen. Laut Artikel 17 des Grundgesetzes kann jede/jeder, einzeln oder in einer Gruppe, eine Petition einreichen. Es gibt keine notwendige Zahl von Unterzeichnenden - die Unterschrift der/des Petenten reicht.
Manuel Sarrazin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hamburg-Bergedorf - Harburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 12.10.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Die Initiator*innen der Petition schlagen vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir Grünen richtig und unterstützen die Forderung. Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler, sexueller Belästigung. So kann das nicht weiter laufen.
Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun zu wollen, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein ganz wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken. Aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Grünen Bundestagsfraktion wird das Thema selbstverständlich diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist gegen unseren und anderer guten Rat von der Koalition leider schlecht gemacht worden. Ich hoffe, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt. Und wir kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände - siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 05.10.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Helin Evrim Sommer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Andreas Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Friedrich Straetmanns
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Bielefeld - Gütersloh II
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Dr. Ingrid Nestle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Pascal Meiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Gruppe Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Fabio De Masi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Anke Domscheit-Berg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Oberhavel - Havelland II
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Dr. Birke Bull-Bischoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Canan Bayram
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Doris Achelwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Norbert Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Dr. Konstantin von Notz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Thomas Lutze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Thomas Nord
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Ralph Lenkert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Sabine Leidig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Dr. Sahra Wagenknecht
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Martina Renner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Köln II
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Dr. Kirsten Tackmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Lisa Paus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Katrin Göring-Eckardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Dr. Julia Verlinden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Jutta Krellmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Heidrun Bluhm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Friedrich Ostendorff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Dr. Dietmar Bartsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
Annalena Baerbock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
Dr. André Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Cornelia Möhring.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Es ist dringend notwendig, dass die alltägliche Erfahrung von Frauen von sexueller Belästigung zum Thema gemacht wird. Die Petition "Catcalling sollte strafbar sein" und die vielen Unterstützer*innen leisten hier einen wichtigen Beitrag. Als LINKE kämpfen wir schon lange für das körperliche und sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Strafrechtsverschärfung sehen wir jedoch kritisch, da wir Zweifel haben, ob es das richtige Mittel ist. Ein Teil der „Catcalling“ Fälle sind bereits strafrechtlich geregelt, wie etwa Beleidigung oder Nötigung. Sexismus ist ein gesellschaftliches Problem und wir müssen uns als Gesellschaft verändern, hin zu einer Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung, in der patriarchales und sexistisches Verhalten keinen Platz hat. Dieser Kulturwandel lässt sich aber nicht mit einem weiteren Strafrechtsparagraphen herbeiführen.
Wir fordern, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema sexualisierte Gewalt oder geschlechtsbasierte Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Noch immer müssen Menschen, die sexualisierte Gewalt – in welcher Form auch immer – bei der Polizei anzeigen, erleben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass nicht adäquat mit ihrem Fall umgegangen wird. Statt weitere Strafrechtsverschärfungen anzugehen, muss dafür gesorgt werden, dass Betroffene durch das patriarchal strukturierte Justizsystem nicht erneut zum Opfer gemacht werden.
AfD, zuletzt bearbeitet am 06.11.2020
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte diese Petition nicht unterstützen, denn ich lehne die strafrechtliche Sanktionierung von Catcalling ab. Dies begründe dies wie folgt:
Die sprichwörtliche „dumme Anmache“ soll straffrei bleiben. Junge Männer müssen die Kontaktanbahnung mit jungen Frauen erst erlernen. Dabei sind ungeschickte Fehlversuche unausweichlich. Eine Strafandrohung steht jungen Männern im Weg, die elementare Kenntnisse
im persönlichen Umgang mit jungen Frauen erst noch erlernen müssen, um ihre soziale Rolle ausfüllen zu können. Sozial kompetente Männer sind eine Voraussetzung für ein glückliches Leben der Frauen. Dies zeigen die Erfahrungen aus der USA, in denen insbesondere an Hochschulen im Geiste des „affirmative consent“ Sanktionen für Catcalling-Verhalten drohen. In der Folge vermeiden Männer die Kontaktaufnahme mit Frauen, wie es in der MGTOW (men going their own way) -Philosophie zum Ausdruck kommt. Gleichfalls ist zu beobachten, dass junge Männer über digitale Foren preisgünstig und unverbindlich Kontakt zu Frauen erlangen, ohne Bindungen einzugehen. In der Folge bilden sich abgeschlossene gesellschaftliche Gruppen (Filterblasen) mit hohem Frauenüberschuss und voller Ressentiments gegenüber Männern. Diese Entwicklung steht vielen
Frauen im Weg zu einem glücklichen und erfüllten Leben.
Ein weiteres Argument ist die Unverhältnismäßigkeit der Forderung nach strafrechtlichen Sanktionen. Strafverfahren nötigen den staatlichen Organen hohen Aufwand ab und lasten den Steuerzahler hohe Kosten auf. Das Strafrecht ist deshalb ein unverhältnismäßiges Mittel, um ein „Bewusstsein zu schaffen“, wie es in der Begründung der Petition heißt. Die bloße Wahrnehmung von „Kuss- und Pfeifgeräuschen“ oder anzügliche Gesten rechtfertigt die Verhängung von Geldstrafen nicht. Um diese Entwicklung nicht zu befördern, lehne ich die strafrechtliche Sanktionierung von Catcalling ab.
FDP, zuletzt bearbeitet am 23.10.2020
Ich lehne ab.
Beim sogenannten "Catcalling" handelt es sich zweifellos um unangemessene Verhaltensweisen, von denen zumeist junge Frauen betroffen sind. Der Vorschlag zur Schaffung eines neuen Straftatbestandes ist jedoch kritisch zu bewerten. Derartige Äußerungen sind bereits nach der aktuellen Rechtslage als Beleidigung gem. §185 StGB strafbar, wenn sie mit einer herabsetzenden Bewertung des Opfers einhergehen. Für unterhalb dieser Schwelle angesiedelte Äußerungen ohne ehrverletzenden Charakter (beispielsweise die in der Petition genannte Äußerung "Ey Blondie") ist eine strafrechtliche Sanktionierung, die in unserer Rechtsordnung stets nur das letzte Mittel darstellt, nicht angemessen. Derartige Forderungen halte ich für schlicht überzogen. Darüber hinaus ist zu bezweifeln, ob angesichts der in der Petition beispielhaft genannten Verhaltensweisen die Schaffung eines hinreichend bestimmten Tatbestandes überhaupt möglich wäre, der eine Grenzziehung zwischen strafwürdigem Unrecht und unangebrachten, aber zweifellos erlaubten Äußerungen zulässt.
Dr. jur. Johannes Fechner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Emmendingen - Lahr
SPD, zuletzt bearbeitet am 09.10.2020
Keine Stellungnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Gleichzeitig kann ich den Ärger über alltägliche, grob sexistische Anmache gut verstehen. Die aktuelle Rechtslage stellt bereits viele verbale Attacken als (sexuelle) Beleidigung und körperliche Angriffe als sexuelle Belästigung unter Strafe. Der Grund dafür, dass leider viele dieser verbalen oder körperlichen Übergriffe nicht hinreichend verfolgt werden liegt oftmals daran, dass keine Anzeige der Opfer erfolgt oder das Strafverfahren aus Personalnot eingestellt wird.
Daher braucht es mehr Personal bei Polizei und Justiz, die sich diesen Fällen widmen, damit die heute schon bestehenden Strafgesetze ins-besondere im Rahmen der Beleidigungsdelikte auch angewandt werden.
Wie auch Antonia Quell etwa im Spiegel-Bericht hinweist, ist es schwierig, verbale Attacken unterhalb der Schwelle des Beleidigungstatbestandes strafrechtlich zu verfolgen.
Zur Diskussion dieser Frage treffe ich mich schon bald mit Frau Quell und werde mich zudem mit französischen Juristen austauschen. In Frankreich gibt es bereits eine gesetzliche Regelung, die wir im Blick haben. Wie sehr sie sich für unsere Rechtsordnung eignet, bleibt zu klären. Wir dürfen keine unpräzisen Formulierungen und Graubereiche in diesem Bereich zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner
FDP
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Gyde Jensen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
FDP
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AfD
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Sonja Amalie Steffen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
SPD
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FDP
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Armin-Paulus Hampel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden
AfD
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AfD
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AfD
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Marja-Liisa Völlers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg
SPD
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FDP
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FDP
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Prof. Dr. Harald Weyel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Düsseldorf I
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FDP
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
CDU/CSU
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Linda Teuteberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
FDP
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Dr. Dietlind Tiemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
CDU/CSU
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René Springer
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Dr. Robby Schlund
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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Johannes Schraps
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden
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Dr. Manja Schüle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Martin Schulz
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Hagen Reinhold
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II
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Roman Reusch
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Ulrike Schielke-Ziesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
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Ulrich Oehme
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
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Dr. Frauke Petry
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Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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Dr. med. Stephan Pilsinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: München-West/Mitte
CDU/CSU
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Jürgen Pohl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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fraktionslos
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AfD
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CDU/CSU
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Rüdiger Lucassen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
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Dr. Birgit Malsack-Winkemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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Christoph Matschie
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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Christoph Meyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Steffen Kotré
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
AfD
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Wolfgang Kubicki
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Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd
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Christian Lindner
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Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
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Michael Kießling
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Norbert Kleinwächter
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Enrico Komning
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Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Thomas L. Kemmerich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Dr. forest Christoph Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lörrach - Müllheim
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AfD
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Dr. Bruno Hollnagel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Leif-Erik Holm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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AfD
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Elisabeth Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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CDU/CSU
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Katrin Helling-Plahr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP
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AfD
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Markus Herbrand
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
FDP
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FDP
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AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
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FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
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Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mittelsachsen
AfD
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AfD
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AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Alexander Gauland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Prof. Dr. med. Axel Gehrke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Franziska Gminder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Wilhelm von Gottberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Mariana Harder-Kühnel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Verena Hartmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Roland Hartwig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Peter Felser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Anton Friesen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Gottfried Curio
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Astrid Damerow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Christian Dürr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Mario Brandenburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Stephan Brandner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Klaus-Peter Willsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Elisabeth Winkelmeier-Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Prof. Dr. Matthias Zimmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Frankfurt am Main I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. h. c. Albert H. Weiler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Philipp Amthor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Christine Aschenberg-Dugnus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde
FDP
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Volkmar Vogel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Johann David Wadephul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Marco Wanderwitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Kai Wegner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Sebastian Steineke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Christian Freiherr von Stetten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
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Karin Strenz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Michael Stübgen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Peter Tauber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Antje Tillmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Jana Schimke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Klaus-Peter Schulze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Cottbus - Spree-Neiße
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Detlef Seif
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Johannes Selle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Prof. Dr. Patrick Sensburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hochsauerlandkreis
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Alexander Radwan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Eckhardt Rehberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dietrich Monstadt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Martin Patzelt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Carsten Linnemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Jan-Marco Luczak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Hans-Georg von der Marwitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Märkisch-Oderland - Barnim II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Angela Merkel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Coburg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Christian Hirte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Jürgen Hardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Mark Hauptmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Dr. Matthias Heider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Olpe - Märkischer Kreis I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Klaus-Dieter Gröhler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Astrid Grotelüschen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Manfred Grund
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Christian Haase
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
Norbert Brackmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
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SPD
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Norbert Barthle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Backnang - Schwäbisch Gmünd
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Susanne Mittag
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Swen Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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Michael Roth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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Dr. Nina Scheer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Michael Gerdes
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Bottrop - Recklinghausen III
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Leverkusen - Köln IV
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Frank Junge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Dagmar Ziegler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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Bettina Hagedorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord
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Bettina Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Cansel Kiziltepe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Carsten Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Christian Lange
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Backnang - Schwäbisch Gmünd
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