Volksvertreter Kay Gottschalk

Mitglied der Gremien:

Stellungnahme zur Petition Waffengesetzverschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen!

AfD, zuletzt bearbeitet am 14.10.2024

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Wir teilen als AfD-Bundestagsfraktion teilen vollumfänglich Ihre Kritik an dem von den Ampel-Parteien eingebrachten „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“. Bereits das Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2020 hat die Anforderungen an die zu erfüllende waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Eignung und an das nachzuweisende waffenrechtliche Bedürfnis unverhältnismäßig erschwert. Insbesondere die Regelabfrage nach Erkenntnissen bei den Verfassungsschutzbehörden und deren Verpflichtung zum Nachbericht stellen erhebliche bürokratische Hürden dar und sind unverhältnismäßige Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Durch den Zuwachs an Bürokratie infolge des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes ächzen die unteren Waffenbehörden bereits heute landauf, landab unter ihren Belastungen. Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse hat sich nach Einschätzung vieler betroffener Legalwaffenbesitzer bereits deutlich verzögert. Nicht akzeptabel ist es daher, die Rechte von Millionen rechtstreuen und vorbildlichen, legal handelnden Waffenbesitzern noch weiter einzuschränken oder diese gar zu politischen Sündenböcken der Folgen einer unkontrollierten Masseneinwanderungs- und Sicherheitspolitik zu machen. Weitere Verschärfungen des Waffenrechts zulasten von rechtstreuen Bürgern, wie es das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (sic!) vorsieht (Bundestags-Drucksache 20/12805), sind daher konsequent und nachhaltig abzulehnen. Die AfD-Bundestagsfraktion stand und steht fest an der Seite der Legalwaffenbesitzer und hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode mit aller Kraft und trotz aller Kritik der Altparteien gegen die konkrete Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ausgesprochen. Wir haben uns auch eindeutig positioniert, als Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Ziel verfolgte, sogenannte „kriegswaffenähnliche Waffen“ zu verbieten und den Besitz von SRS-Waffen unter eine Erlaubnispflicht zu stellen oder als der Bundesrat durchsetzen wollte, die Führbarkeit von Messern, deren Klingen feststehen und die einseitig geschliffen sind, auf solche mit maximal sechs Zentimetern Klingenlänge zu beschränken.

Auch in der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Inneres und Heimat am 23.9.2024 wurde deutlich, dass waffenrechtliche Verbote die schrecklichen islamistischen Anschläge von Mannheim und Solingen nicht haben verhindern können. Ausgerechnet die Stadt Mannheim hatte bereits zum 1.12.2023 eine Messerverbotszone eingerichtet. Diese Messerverbotszone umfasste auch den Marktplatz, auf welchem der afghanische Attentäter zunächst in Tötungsabsicht Mitglieder von Pax Europa angriff und schwer verletzte und im Anschluss einen 29jährigen Polizeihauptkommissar tötete. Darüber hinaus unterfiel das von dem afghanischen Täter verwendete Messer auch bereits einem generellen Führverbot gemäß den bestehenden §§ 53 Abs. 1 Nr. 21a, 42a Abs. 1 des Waffengesetzes. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei dem schrecklichen Terroranschlag beim „Festival der Vielfalt“ in Solingen. Der Täter verwendete als Tatmittel ein Messer mit einer mehr als 12 Zentimeter langen feststehenden Klinge. Schon aufgrund der Klingenlänge unterlag auch dieses Messer einem allgemeinen Führverbot nach den bereits geltenden Gesetzen. Nicht eine Änderung des materiellen Waffenrechts, sondern allenfalls die bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts hätten beide islamistische Terroranschläge mit Messern vereiteln können.

Alleine in Berlin gab es im Jahr 2023 laut einer Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus 3842 Messerangriffe. Obwohl die Anzahl der Menschen ohne deutschen Pass in Berlin bei 24,4 Prozent liegt, sind 53 Prozent der tatverdächtigen Messerangreifer Ausländer, von denen sich die Haupttätergruppen aus Türken und Syrern zusammensetzen. Unter der Anzahl deutscher Tatverdächtiger haben 16 Prozent auch einen anderen Pass. Noch nicht eingerechnet sind hierbei deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund. In einem diametralen Gegensatz zu dieser fundamentalen Verachtung unserer Rechtsordnung durch islamistische Terroristen und durch zugewanderte Gewaltstraftäter steht das Verhalten der rechtstreu handelnden Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Mehr als zwei Millionen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenhändler, Brauchtumsschützen und Waffenhersteller müssen bereits heute im Hinblick auf ihre erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung strengste Voraussetzungen erfüllen.

Das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist auch nicht geeignet, tatsächliche Verbesserungen bei der inneren Sicherheit zu erreichen. Abgesehen von Eingriffen in die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sieht der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (Bundestags-Drucksache 20/12805) nämlich nicht vor, den Polizeibehörden zukünftig die Durchsetzung der geplanten waffenrechtlichen Bestimmungen gegenüber dem Haupttäterkreis für Messerangriffe, nämlich jungen, männlichen Zuwanderern vorrangig aus islamischen Ländern, effektiv zu ermöglichen. So verbietet § 42 c Satz 2 WaffG-E (Bundestags-Drucksache 20/12805, S. 14) es den zuständigen Behördenvertretern, die zur Durchsetzung von Messer- und Waffenverboten zu kontrollierenden Personen anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, also aufgrund von deren Abstammung oder Herkunft, auszuwählen. Dieses ausdrückliche gesetzliche Verbot drückt ein Misstrauen gegenüber der Polizeiarbeit aus und wird dazu führen, dass Polizeibeamte und Mitarbeiter von Ordnungsbehörden aus Angst vor den dienstrechtlichen Folgen eines Diskriminierungsvorwurfs erwartungsgemäß vor allem die potentielle Personengruppe, welche die meisten Messerangriffe begeht, nicht kontrollieren werden.

Eine Verbesserung der inneren Sicherheit wird auch nicht durch nochmal verschärfte Regelungen zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung erzielt. Die geplanten Regelabfragen bei der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt können nämlich nicht vollständig automatisiert erfolgen. Pro Jahr, so ergab es die Anhörung der Sachverständigen, werden sich die obligatorischen Abfragen nach Anhaltspunkten zu Erkenntnissen, die gegen eine Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen, auf rund 6 Millionen Fälle erstrecken. Das können die Waffenbehörden in den Kommunen ebenso wenig leisten wie die Anordnung des persönlichen Erscheinens für all diejenigen, die einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis stellen. Besonders gravierend ist der Umstand, dass bei verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Rücknahme/zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse die Waffenbehörde in Zukunft schon vor Erlass eines Widerrufs-/Rücknahmebescheides gegenüber dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis die Befugnis erhalten soll, die Waffen und Munition des Betroffenen sicherzustellen.

Als AfD-Bundestagsfraktion achten wir die deutschen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, und Brauchtumsschützen als Subjekte unveräußerlicher Menschenrechte. Sie sind die Träger unserer gesellschaftlichen Tradition, des Umweltschutzes, unserer Identität, der Gemeinschaft und des Vereinswesens. Wir werden darum eine eigene parlamentarische Initiative mit dem Titel: „Besitzer legaler Waffen vor Aktionismus schützen – keine übereilten Verschärfungen des Waffenrechts!“ einbringen, um die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken. So wollen wir die Regelabfrage/n bei den Verfassungsschutzbehörden zu Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis erstmals beantragen oder bereits besitzen, abschaffen und durch weniger einschneidende Maßnahmen ersetzen. Außerdem streben wir etwa an, dass die Bestimmungen zu Dual-Use-Wechselmagazinen dahingehend angepasst werden, dass Wechselmagazine für die Zentralfeuermunition von Kurzwaffen, welche auch für Langwaffen verwendbar sind, waffenrechtlich einzig und allein als Magazine für Kurzwaffen eingeordnet werden, soweit sie nicht in einer Langwaffe Verwendung finden. Insgesamt verlangen wir, es zu unterlassen, gesetzgeberische Initiativen zu verfolgen, welche noch weiter in die Grundrechte und legitimen Interessen von legal handelnden Waffenbesitzern eingreifen. Auch in Zukunft können Sie sich auf uns als AfD verlassen.

Stellungnahme zur Petition #Transrapid in Deutschland einsetzen!

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.10.2024
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Gegen das geplante Apothekenreformgesetz - keine „Apotheken ohne Apotheker“!

AfD

zuletzt angeschrieben am 08.08.2024
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

AfD

zuletzt angeschrieben am 07.10.2022
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten

AfD

zuletzt angeschrieben am 30.09.2022
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen!

AfD

zuletzt angeschrieben am 14.01.2022
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition #proparents, BRIGITTE und ELTERN fordern: Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal ins AGG!

AfD

zuletzt angeschrieben am 25.08.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Änderung des §6 StVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz - Drucksache 432/21

AfD

zuletzt angeschrieben am 19.08.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Wir fordern einen strikten Lockdown gegen die dritte Welle. Jetzt.

AfD

zuletzt angeschrieben am 28.04.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Schutz vor Kinderpornographie & sexueller Gewalt #KinderSchützen #BetroffeneStützen

AfD

zuletzt angeschrieben am 03.02.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.

AfD

zuletzt angeschrieben am 25.09.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Mundschutz- bzw. Maskenpflicht in Deutschland

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.

Stellungnahme zur Petition Stoppt das Krankenhaussterben im ländlichen Raum

AfD

zuletzt angeschrieben am 27.01.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition #tattoofarbenretten - 2020

AfD

zuletzt angeschrieben am 22.01.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition VERBOT des "privaten Silvesterfeuerwerks"

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.01.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Bundestag beschließe: Keine Fahrverbote in Städten oder Autobahnen – Anpassung der Grenzwerte

AfD

zuletzt angeschrieben am 07.10.2019
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!

AfD

zuletzt angeschrieben am 04.04.2019
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Digital-KITA? - NEIN! // Ja zu konstruktiven Bildungsinvestitionen!

AfD

zuletzt angeschrieben am 20.03.2018
Unbeantwortet

Kay Gottschalk
Partei: AfD
Fraktion: AfD
Gewählt am: 24.09.2017
Neuwahl: 2021
Wahlkreis: Viersen
Funktion: Fraktion (Finanzpolitischer Sprecher)
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Kay Gottschalk
Webseite: https://www.afd-gottschalk.de
Twitter: https://twitter.com/KayGottschalk1
Facebook: https://www.facebook.com/KayGottschalkAfD/
Instagram: https://www.instagram.com/kay.gottschalk.mdb.111/
Fehler in den Daten melden

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern