Volksvertreterin Ekin Deligöz

Stellungnahme zur Petition Waffengesetzverschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition #Transrapid in Deutschland einsetzen!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 10.10.2024
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.

Stellungnahme zur Petition Gegen das geplante Apothekenreformgesetz - keine „Apotheken ohne Apotheker“!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 08.08.2024
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 07.10.2022
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 30.09.2022
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 14.01.2022
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition #proparents, BRIGITTE und ELTERN fordern: Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal ins AGG!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 25.08.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Änderung des §6 StVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz - Drucksache 432/21

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 19.08.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.

Stellungnahme zur Petition Wir fordern einen strikten Lockdown gegen die dritte Welle. Jetzt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 28.04.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Schutz vor Kinderpornographie & sexueller Gewalt #KinderSchützen #BetroffeneStützen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 03.02.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Position der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kinder und Jugendliche haben das Recht, vor Vernachlässigung, emotionaler und körperlicher Misshandlung und sexualisierter Gewalt geschützt zu werden. Das ist unser aller Auftrag. Wir Grüne im Bundestag legen daher ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, mit dem Kinder und Jugendliche zukünftig noch besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden sollen. Wir wollen starke Prävention, konsequente Strafverfolgung und verbesserte Gerichtsverfahren und haben daher unseren Antrag „Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen“ im Bundestag eingebracht.
www.gruene-bundestag.de/themen/rechtspolitik/kinder-vor-sexualisierter-gewalt-schuetzen

Stellungnahme zur Petition Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.

Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.

Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.

In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.

Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.

Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Mundschutz- bzw. Maskenpflicht in Deutschland

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.

Stellungnahme zur Petition Stoppt das Krankenhaussterben im ländlichen Raum

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 27.01.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition #tattoofarbenretten - 2020

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 22.01.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition VERBOT des "privaten Silvesterfeuerwerks"

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 10.01.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Bundestag beschließe: Keine Fahrverbote in Städten oder Autobahnen – Anpassung der Grenzwerte

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 07.10.2019

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.

Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.

Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.

Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.

Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter

Stellungnahme zur Petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 30.04.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren der Biodiversity Foundation,

Vielen Dank für Ihre Zuschrift an unsere grüne Bundestagsfraktion. Wir möchten Ihnen hiermit antworten und Ihnen die angefragte Stellungnahme zukommen lassen. Die späte Antwort bitten wir zu entschuldigen.

Das Klima zu schützen und die Vielfalt der Arten zu erhalten sind beides Ziele von überragendem gesellschaftlichem Interesse. Beide sind essentiell für die Zukunft der Menschheit und stehen bei uns im Fokus unserer politischen Arbeit. Die Studien zum Insektensterben zu den abnehmenden Brutvogelarten, selbst bei Allerweltsarten, zeigen das dramatische Ausmaß.

Wir freuen uns daher sehr über ihre vielen verschiedenen Aktivitäten das Thema Biodiversität und Artensterben in die Öffentlichkeit zu bringen. Wir brauchen den öffentlichen Druck aus der Bevölkerung heraus, um den nötigen politischen Willen zu erzeugen, dass Biodiversitätsschutz auch konkret passiert. Das gibt uns den nötigen Rückenwind für unsere Arbeit und erhöht den Druck auf die Regierungsparteien.

Auch das Ansinnen einer neuen Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung des Biodiversitäts-Schutzes und Sicherstellung der Ökosystemleistungen" und die dafür benötigte Änderung im Artikel 91 a GG könnten dafür ein möglicher Hebel sein. Allerdings würde sich eine solche Forderung in eine Reihe von Forderungen zur Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben einfügen. Diskutiert wird die Erweiterung der Art. 91aff. um die Bildung, die Daseinsvorsorge, die gleichwertigen Lebensverhältnisse etc. Die Erweiterung der Verfassung allgemein wird daneben auch diskutiert für den Klimaschutz, die Kinderrechte, den Sport, die Nachhaltigkeit, die deutsche Sprache etc.

Wir fordern eine finanzielle Aufstockung der bestehenden Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) um den Bereich Naturschutz mit eigenen Mitteln. Das wäre jetzt schon möglich und würde keine Grundgesetzänderung benötigen. Bund und Länder können hier zusammenarbeiten und der Bund darf den Ländern Finanzhilfen für Aufgaben geben, die eigentlich in der Zuständigkeit der Länder liegt.

Wir sehen u.a. ein großes Defizit im Vollzug des Naturschutz - und Artenschutzrechts in den Ländern der dringend verbessert werden muss. Als größtmöglichen Hebel für den Schutz der Biodiversität sehen wir aktuell die Verhandlungen zur Agrarförderstruktur der EU. Dort werden die Weichen für eine biodiversitätsfreundliche - oder schädliche Landwirtschaft für die nächsten Jahre fest geschrieben. Auch in diesem Bereich zählen wir auf ihre Unterstützung.

Stellungnahme zur Petition Digital-KITA? - NEIN! // Ja zu konstruktiven Bildungsinvestitionen!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 20.03.2018
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 26.05.2015
Unbeantwortet

Ekin Deligöz
Partei: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gewählt am: 24.09.2017
Neuwahl: 2021
Wahlkreis: Neu-Ulm
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Ekin_Deligöz
Webseite: https://www.ekin-deligoez.de
Twitter: https://twitter.com/ekindeligoez
Instagram: https://www.instagram.com/ekin_deligoez/
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