Volksvertreterin Claudia Müller
Stellungnahme zur Petition Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Anton Hofreiter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Catcalling braucht ein gesellschaftliches Stopp-Schild. Das sehen die GRÜNEN im Bundestag genauso. Die Initiatorin der Petition schlägt vor, Catcalling zur Ordnungswidrigkeit zu erklären, vor allem um eine raschere Reaktion zu ermöglichen. Das finden wir richtig und unterstützen die Forderung.
Nahezu jede Frau kennt und erlebt diese Form von verbaler sexueller Belästigung. Wer meint, das sei doch kein "wirkliches" Problem oder Catcalling und Sexismus als harmlos abtun will, dem sei gesagt: Betroffene fühlen sich nicht gut damit. Meist fühlen sie sich sehr schlecht. Die #Metoo-Debatte hat das sehr deutlich gemacht. Catcalling ist eine Herabwürdigung des Gegenübers, die sich niemand gefallen lassen muss. Dennoch passiert es Frauen täglich und überall. Damit muss Schluss sein.
Mit der Petition wird bereits ein wichtiger erster Schritt gemacht. Das Thema bekommt mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Das ist gut, denn wir brauchen den Bewusstseinswandel dringend, dass es unrecht ist, was Frauen noch heute tagtäglich an verbaler Belästigung erleben müssen. Die bloße Existenz einer Strafnorm kann zwar erst einmal nicht viel bewirken, aber sie ist ein wichtiges Signal und stößt die gesellschaftliche Auseinandersetzung an. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von Anzeige und Beweis ab. Beides ist bei der verbalen (sexuellen) Belästigung nicht ganz einfach, weil es schwer zu beweisen ist und immer eine*n Zeug*in braucht.
In der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Thema diskutiert. So wie wir uns auch intensiv mit der Strafbarkeit des Upskirtings befasst haben. Der neue Straftatbestand ist von der schwarz-roten Regierungskoalition leider schlecht geregelt worden – gegen unseren und anderer guten Rat. Wir hoffen, dass es hierbei noch zu Nachbesserungen kommt.
Die GRÜNEN kämpfen mit Erfolg für eine bessere Wirksamkeit der Beleidigungsstraftatbestände, siehe im Fall Renate Künast.