69.444 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Christine Lambrecht (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz), Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) & Bundesregierung
Es ist 2020. Verbale sexuelle Belästigung sollte strafbar sein.
Nicht jeder Mann macht es, aber jede Frau kennt es. Catcalling, so wird verbale sexuelle Belästigung genannt.
Catcalls sollten nicht mit Komplimenten verwechselt werden:
„Ey Blondie“, „Schnecke komm doch mal rüber“, Kuss- und Pfeifgeräusche oder anzügliche Gesten sind keine Komplimente.
Catcalling ist vielmehr das Ausnutzen von Dominanz und Macht. Wieso macht man das überhaupt?
Die Antwort ist simpel: weil man es kann.
Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür sorgen, dass man es nicht mehr kann.
Verbale sexuelle Belästigung ist hierzulande kein eigener Straftatbestand. Voraussetzung für sexuelle Belästigung ist sexuell bestimmter Körperkontakt. Das heißt also, sexuelle Belästigung ohne Anfassen ist in Ordnung?
Die Lösung für das Problem: Verbale sexuelle Belästigung braucht einen eigenen Platz im Gesetz.
Catcalling-Fälle können zum Beispiel mit Bußgeldern bestraft werden.
Begründung
Noch viel wichtiger als die Geldstrafen ist das Bewusstsein, das geschaffen wird.
Das deutsche Recht sollte ein Wegweiser für Richtig und Falsch sein. Ein Gesetz gegen Catcalling demonstriert, dass verbale sexuelle Belästigung definitiv falsch ist.
Klingt abstrakt, aufwendig und unmöglich umsetzbar?
In Frankreich ist Catcalling schon seit 2018 strafbar und wird mit Geldstrafen von bis zu 750 Euro geahndet. Auch in Portugal, Belgien und in den Niederlanden ist Catcalling illegal.
Man muss keine Frau sein, keine Tochter oder Schwester haben, um gegen sexuelle Belästigung zu sein. Das Catcalling Gesetz bezieht sich gleichermaßen auf jedes Geschlecht.
Wir reden regelmäßig von Gleichberechtigung, aber treten vor allem, was die Gesetzgebung angeht, auf der Stelle. Lassen Sie uns Frauen ein legales Werkzeug zur Verfügung stellen, sich gegen bedrängende und respektlose Äußerungen zu wehren.
Es ist 2020. Verbale sexuelle Belästigung sollte strafbar sein.
Diese Petition wird unterstützt von:
- The Female Company GmbH
- EMMA Magazin (Anspr: Annika Ross)
- UN Women Deutschland
- TERRE DES FEMMES e.V.
- Pinkstinks Germany e.V.
- Frauenhorizonte - Gegen sexuelle Gewalt e.V.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.08.2020
Petition endet:
21.12.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte
Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 31.05.2024Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
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Studentin mit Petition zu Catcalling: "Bei anzüglichen Sprüchen geht es um Macht von Männern über Frauen"
am 26.01.2022
Debatte
Volle Zustimmung! Ein Hinweis jedoch: Viele Gegenargunente weisen zutreffend darauf hin, dass das Strafrecht hier nicht das richtige Instrument ist. Das sieht ja auch die Petition so, schließlich ist in der Erläuterung von einem Bußgeld, also einer Ordnungswidrigkeit die Rede. Eventuell also den Titel ändern (Es ist 2020 - Catcalling muss eine Geldbuße nach sich ziehen). So werden auch viele mögliche UnterstützerInnen dieses wichtigen Anliegens nicht verschreckt.
Sehr geerte Frau Quell, Ihr Anliegen ist grds. nachvollziehbar und berechtigt, aber der Weg, eine Einschränkung durch gesetzliche Strafbarkeit herbeizuführen, halte ich für völlig falsch und für sehr missbrauchsanfällig. Daher lehne ich ab. Diese Problematik liegt bereits bei der zt. bestehenden Strafbarkeit von sex. Beslätigung vor: - ,,Belästigung ist kein objektiver Zustand, sondern ein subjektives Empfinden"; - ,,Eine Abgrenzung von Sozialadäquanz ist kaum möglich [..] tatsächlich eröffnet der Tatbestand ... einen Anwendungsbereich für Verdächtigungen, Drohungen, Rachehandlungen."