Volksvertreter Jürgen Martens
Deutscher Bundestag in Deutschland - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.
FDP, zuletzt bearbeitet am 23.10.2020
Ich lehne ab.
Beim sogenannten "Catcalling" handelt es sich zweifellos um unangemessene Verhaltensweisen, von denen zumeist junge Frauen betroffen sind. Der Vorschlag zur Schaffung eines neuen Straftatbestandes ist jedoch kritisch zu bewerten. Derartige Äußerungen sind bereits nach der aktuellen Rechtslage als Beleidigung gem. §185 StGB strafbar, wenn sie mit einer herabsetzenden Bewertung des Opfers einhergehen. Für unterhalb dieser Schwelle angesiedelte Äußerungen ohne ehrverletzenden Charakter (beispielsweise die in der Petition genannte Äußerung "Ey Blondie") ist eine strafrechtliche Sanktionierung, die in unserer Rechtsordnung stets nur das letzte Mittel darstellt, nicht angemessen. Derartige Forderungen halte ich für schlicht überzogen. Darüber hinaus ist zu bezweifeln, ob angesichts der in der Petition beispielhaft genannten Verhaltensweisen die Schaffung eines hinreichend bestimmten Tatbestandes überhaupt möglich wäre, der eine Grenzziehung zwischen strafwürdigem Unrecht und unangebrachten, aber zweifellos erlaubten Äußerungen zulässt.