Volksvertreter Johannes Fechner
Stellungnahme zur Petition Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.
SPD, zuletzt bearbeitet am 09.10.2020
Keine Stellungnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Gleichzeitig kann ich den Ärger über alltägliche, grob sexistische Anmache gut verstehen. Die aktuelle Rechtslage stellt bereits viele verbale Attacken als (sexuelle) Beleidigung und körperliche Angriffe als sexuelle Belästigung unter Strafe. Der Grund dafür, dass leider viele dieser verbalen oder körperlichen Übergriffe nicht hinreichend verfolgt werden liegt oftmals daran, dass keine Anzeige der Opfer erfolgt oder das Strafverfahren aus Personalnot eingestellt wird.
Daher braucht es mehr Personal bei Polizei und Justiz, die sich diesen Fällen widmen, damit die heute schon bestehenden Strafgesetze ins-besondere im Rahmen der Beleidigungsdelikte auch angewandt werden.
Wie auch Antonia Quell etwa im Spiegel-Bericht hinweist, ist es schwierig, verbale Attacken unterhalb der Schwelle des Beleidigungstatbestandes strafrechtlich zu verfolgen.
Zur Diskussion dieser Frage treffe ich mich schon bald mit Frau Quell und werde mich zudem mit französischen Juristen austauschen. In Frankreich gibt es bereits eine gesetzliche Regelung, die wir im Blick haben. Wie sehr sie sich für unsere Rechtsordnung eignet, bleibt zu klären. Wir dürfen keine unpräzisen Formulierungen und Graubereiche in diesem Bereich zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner