Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 07.10.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
AfD, zuletzt bearbeitet am 22.09.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Musikalische Bildung und Weiterbildung sind nicht nur private Freizeitbeschäftigung oder Unterhaltung, sondern die Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung unseres kulturellen musikalischen Erbes. Egal ob erweiterter schulischer oder privater Musikunterricht, nach meiner Auffassung darf eine Umsatzsteuer hier nicht erhoben werden. Insbesondere für benachteiligte Familien stellt eine finanzielle Barriere häufig ein Ausschlusskriterium dar welches dann den vollständigen Verzicht auf gesellschaftliche Teilhabe im kulturellen Bereich nach sich ziehen kann. Hierbei den Finanzbeamten, deren Qualifikationen in anderen Bereichen liegen, die Aufgabe zu übertragen über qualifizierten oder nicht qualifizierten Unterricht zu entscheiden halte ich für nicht zielführend. Insbesondere würden Entscheidungen, die im Ermessen eines Finanzbeamten liegen, wie die Nichtakzeptanz von Begründungen, eine Gewinnerzielung nicht zu beabsichtigen, zu Einsprüchen und langwierigen Verfahren und damit zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Aussicht auf Steuermehreinnahmen für die Bundesregierung keine unwesentliche Rolle bei der Gesetzesänderung spielte. Dies zeigt die zukünftig geplante steuerliche Behandlung von Fortbildungen und freizeitlicher Musikbildung. Darin sehe ich eine Verteuerung musikalischer Bildung, die ich persönlich ablehne.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Für uns Grüne ist Musik-, Tanz- und Kunstunterricht wichtig, und wir wollen den Zugang dazu nicht durch höhere Steuern oder Bürokratie erschweren. Daher unterstützen wir die Ziele dieser Petition.
Laut der Begründung im Gesetzentwurf ist auch keine Erweiterung der Steuerpflicht geplant. Dort steht explizit, dass „Musikunterricht (Instrumental- und Vokalunterricht), Unterricht im klassischen Tanz und Ballett oder Unterricht in darstellender und bildender Kunst“ (S. 201) weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben soll. Lediglich das Verfahren soll sich ändern. Über dieses Ziel sind wir uns in der Bundesregierung einig. In den anstehenden Verhandlungen zum Jahressteuergesetz geht es für uns nun darum, dass eine verlässliche Lösung für Musik- und Tanzschulen gefunden wird, wie die Umsatzsteuerbefreiung auch künftig in der Praxis umgesetzt werden kann. Dafür werde ich mich als Ansprechperson der Grünen Bundestagsfraktion für die Umsatzsteuer gemeinsam mit dem Finanzministerium und den anderen Ampel-Politiker*innen einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Franziska Krumwiede-Steiner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mülheim - Essen I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Saskia Weishaupt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Awet Tesfaiesus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anne Monika Spallek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Christina-Johanne Schröder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Denise Loop
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anna Lührmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg
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Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Misbah Khan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Bernhard Herrmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Prof. Dr. Armin Grau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigshafen/Frankenthal
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Emilia Johanna Fester
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Karl Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Janosch Dahmen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Ingrid Nestle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Canan Bayram
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Konstantin von Notz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katrin Göring-Eckardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Lisa Paus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Julia Verlinden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Annalena Baerbock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Anke Domscheit-Berg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Oberhavel - Havelland II
Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.08.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
DIE LINKE steht für gesellschaftliche Teilhabe und ein solidarisches Miteinander. Das schließt die Stärkung der kulturellen und künstlerischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Musikschulen und andere Einrichtungen der künstlerischen Bildung eröffnen Möglichkeiten für kulturelle Bildung und Austausch.
Eine Umsatzsteuer auf die Unterrichtshonorare dort tätiger Musiklehrer und -lehrerinnen würde diese gesellschaftliche Offenheit künstlerischer Bildungseinrichtungen reduzieren. Die Beiträge für den Unterricht würden steigen, was Kinder aus besser situierten Familien begünstigen würde. Zudem sollte angesichts des Lehrermangels und Unterrichtsausfalls an Schulen des öffentlichen Bildungswesens die Attraktivität örtlicher Musik- oder Tanzschulen nicht auch noch eingeschränkt werden.
Grundsätzlich lehnen wir die Abschaffung des bisherigen Bescheinigungsverfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung für Instrumental- und Gesangsunterricht nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ab. Eine solche Engführung der steuerlichen Begünstigung auf ‘beruflich verwertbare’ (Weiter)Bildung in Abgrenzung zu ‘reiner Freizeitgestaltung’ wäre extrem interpretations- und streitanfällig. Man käme in die Situation, sich länglich mit dem örtlichen Finanzamt streiten zu müssen. Weder wäre den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter noch den Musiklehrenden und/oder Tanzpädagoginnen gedient. Keiner der Betroffenen sollte zusätzlich und unnötig belastet werden. Es besteht auch keine Notwendigkeit die bisherige Praxis zu ändern.
Wir möchten sicherstellen, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über Weiterbildungs- und allgemeine Bildungsangebote wie Musikunterricht – damit zugleich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleibt.
Kultur- und Kunstförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sollte nicht von sozialer Situation und Herkunft abhängig sein. Sie soll einen offenen Austausch von Menschen aller Altersgruppen und aller gesellschaftlichen Schichten bieten. Sie muss weiterhin die gesellschaftliche Förderung von Talenten zum Ziel haben. Das gelingt besser, wenn die Unterrichtshonorare weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
Daher unterstütze ich die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 23.08.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die geplante Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG sehe ich sehr kritisch, denn die geplante Neuregelung wäre besonders für Musikschulen nachteilig.
Die Neuregelung ist im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 geplant. Der Regierungsentwurf vom 5. Juni ist allerdings noch nicht im parlamentarischen Verfahren angekommen und noch längst nicht beschlossene Sache.
Derzeit ist Folgendes geplant:
1. Schul- und Hochschulunterricht, Ausbildung und berufliche Umschulung sind nach dem Entwurf des § 4 Nr. 21 UstG weiterhin grundsätzlich steuerbefreit.
Hierunter fallen auch Leistungen, die auf die Aufnahmeprüfung an einer Hoch-schule oder Fachhochschule vorbereiten, z. B. Musikunterricht (Instrumental- und Vokalunterricht), Unterricht im klassischen Tanz und Ballett oder Unterricht in darstellender und bildender Kunst.
2. Ausnahme Fortbildung:
Handelt es sich jedoch um eine Fortbildung, hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Leistungen von Privatlehrern und Privatschulen mit „systematischer Gewinnerzielungsabsicht“ nicht mehr von der Umsatzsteuer zu befreien.
Selbst wenn die Schule nachweisen kann, dass sie keine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss sie die gestiegenen Kosten der selbstständigen Lehrer, die ihre Leistung nun zuzüglich 19 % Umsatzsteuer in Rechnung stellen, an die Schüler weitergeben.
Diese künftig erforderliche Selbstlosigkeit ist jedoch nach Einschätzung unserer Fraktionsexperten keine unionsrechtlich zwingende Voraussetzung, wie sich aus Art. 133 Satz 1 Buchstabe a) der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ergibt.
3. Ausnahme Freizeitgestaltung:
Außerdem nicht steuerbefreit sind künftig Leistungen, die der bloßen Freizeitgestaltung dienen. Eine eindeutige Abgrenzung dazu hat die Bundesregierung bisher nicht vorgelegt.
Denkbar wären beispielsweise Musik- oder Tanzunterricht, wenn diese nicht auf eine berufliche Ausübung abzielen. Hier wird es voraussichtlich zu großen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen.
Auch ist noch unklar, wie die Musiklehrer verifizieren sollen, dass ihre Schüler den Unterricht tatsächlich nur zu Freizeitzwecken nehmen. Bei einem fünfjährigen Klavierschüler ist z.B. noch nicht erkennbar, ob der Unterricht nicht der Vorbereitung einer Pianisten-Karriere dient.
Die Folge: Wird der Entwurf wie geplant umgesetzt, werden sich viele Bildungsleistungen effektiv verteuern. Gleichzeitig werden deshalb weniger Schüler die betroffenen Bildungsleistungen nachfragen. Neben der wirtschaftlichen Belastung der privaten Schulen werden somit insgesamt weniger Menschen in Deutschland ein Instrument erlernen, sich beruflich fortbilden oder eine Sprache lernen.
Die Fachexperten meiner Fraktion halten eine Streichung der Umsatzsteuerbefreiung in diesem Ausmaß auch EU-rechtlich nicht für zwingend geboten, auch wenn die EU hier relativ strenge Vorgaben macht.
Bildung hat für mich und für meine Fraktion höchste Priorität. Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen werden wir das Vorhaben der Bundesregierung deshalb sehr kritisch hinterfragen und uns für eine faire Regelung für alle Beteiligten einsetzen.
Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 20.08.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
DIE LINKE steht für gesellschaftliche Teilhabe und ein solidarisches Miteinander. Das schließt die Stärkung der kulturellen und künstlerischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Musikschulen und andere Einrichtungen der künstlerischen Bildung eröffnen Möglichkeiten für kulturelle Bildung und Austausch.
Eine Umsatzsteuerbefreiung der Unterrichtshonorare dort tätiger Musiklehrer und -lehrerinnen würde diese gesellschaftliche Offenheit künstlerischer Bildungseinrichtungen reduzieren. Die Beiträge für den Unterricht würden steigen, was Kinder aus besser situierten Familien begünstigen würde. Zudem sollte angesichts des Lehrermangels und Unterrichtsausfalls an Schulen des öffentlichen Bildungswesens die Attraktivität örtlicher Musik- oder Tanzschulen nicht auch noch eingeschränkt werden.
Grundsätzlich lehnen wir Abschaffung des bisherigen Bescheinigungsverfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung für Instrumental- und Gesangsunterricht nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ab. Eine solche Engführung der steuerlichen Begünstigung auf ‘beruflich verwertbare’ (Weiter)Bildung in Abgrenzung zu ‘reiner Freizeitgestaltung’ wäre extrem interpretations- und streitanfällig. Man käme in die Situation sich länglich mit dem örtlichen Finanzamt streiten zu müssen. Weder wäre den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter noch den Musiklehrenden und/oder Tanzpädagoginnen gedient. Niemandem der Betroffenen sollte zusätzlich und unnötig belastet werden. Es besteht auch keine Notwendigkeit die bisherige Praxis zu ändern.
Wir möchten sicherstellen, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über Weiterbildungs- und allgemeine Bildungsangebote wie Musikunterricht – damit zugleich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleibt.
Kultur- und Kunstförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sollte nicht von sozialer Situation und Herkunft abhängig sein. Sie soll einen offenen Austausch von Menschen aller Altersgruppen und aller gesellschaftlichen Schichten bieten. Sie muss weiterhin die gesellschaftliche Förderung von Talenten zum Ziel haben. Das gelingt besser, wenn die Unterrichtshonorare weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
Daher unterstütze ich die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 19.08.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 19.08.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Es ist vermutlich nicht nur schleierhaft, warum ein Finanzministerium unter Führung des vom Bundesvorsitzenden der FDP, der sonst nicht müde wird (ob begründet oder nicht) bürokratischen Aufwand zu kritisieren, mit dieser Änderung selbst neuen Aufwand schafft. Denn soll, wie von Ihnen referiert, das Finanzamt prüfen, ob ein berufsvorbereitender Unterricht im Einzelfall weiterhin von der Umsatzsteuer befreit wird oder nicht, wird an dieser Stelle zusätzlicher bürokratischer Aufwand geschaffen, was wiederum unnötig Arbeitskraft und andere Ressourcen in den betroffenen Behörden binden wird.
Auch gesellschaftspolitisch ist eine Umsatzsteuerpflicht für privaten Musikunterricht nicht nachzuvollziehen. Obwohl nicht mein Fachgebiet, so vernehme ich doch immer häufiger sowohl durch wissenschaftliche Studien untermauerte, als auch journalistisch vorgetragene Beispiele dafür, dass die zunehmende Zeit, die Kinder und junge Menschen mit dem Konsum sozialer Medien verbringen, individuell und gesellschaftlich zum Teil erhebliche nachteilige Folgewirkungen zeitigt. Gesellschaft und Politik sollten alles dafür tun, dass Menschen ihre kognitiven, künstlerischen und sozialen Fähigkeiten stärken und weniger einsam auf Bildschirme starren. Dazu erscheint mir Musikunterricht als wichtiger Baustein. Folgerichtig sollte die Teilnahme am Musikunterricht im Vergleich zum derzeitigen Status Quo nicht verteuert werden.
Wie Sie unter
www.freie-musikschulen.de/bundestagswahl-wahlpruefsteine-die-linke/
gerne nachlesen können, hat sich DIE LINKE in ihrer Antwort auf die Wahlprüfsteine des Bundesverbands der Freien Musikschulen in vielen Punkten für verbesserte Rahmenbedingungen für den Musikunterricht stark gemacht. Die Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat sich bereits vor zwölf Jahren mit dem Antrag „Umsatzsteuerbefreiung für private Musik-, Ballett- und Tanzschulen beibehalten“ klar positioniert, wie Sie bitte unter
www.die-linke-schwerin.de/politik/meldungen/detail/news/mehrwertsteuer-befreiung-fuer-musik-und-tanz-erhalten-kultur-staerken/
nachlesen mögen.
Ich unterstütze auch Ihren Punkt, dass musikalische Bildung für alle Menschen zugänglich und erschwinglich bleiben und nicht zu einem Luxusgut werden möge. Leider scheinen die Ampel-Regierung und die sie tragenden Parteien unter dem Druck der FDP darauf eingeschworen, jegliche Erhöhung direkter Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen zu unterlassen, obwohl auf diesem Wege die staatliche Einnahmesituation problemlos verbessert und auf Kürzungen und versteckte Steuererhöhungen wie der, derentwegen Sie mich angeschrieben hatten, verzichtet werden könnte.
AfD, zuletzt bearbeitet am 19.08.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Musikunterricht ist nicht nur Ausweis einer Kulturnation, sondern schult zugleich kognitive Fähigkeiten für die MINT- Fächer. Deutschland hat angeblich.kein Geld, weil es für ideologischen Blödsinn ausgegeben wird. Die Ausbildung unserer Kinder ist das Allerletzte, woran wir sparen sollten. Solche Entscheidungen kommen von kulturlosen Banausen. Die Ampelregierung ist voll. on ihnen. Wir sagen NEIN!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 19.08.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Sahra Wagenknecht
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe BSW
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Emily Vontz
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Ina Latendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Gruppe Die Linke
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Ralph Lenkert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke
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Gruppe BSW
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Gruppe Die Linke
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Thomas Lutze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Dirk-Ulrich August Heinrich Mende
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Celle - Uelzen
SPD
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Gruppe BSW
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Gruppe Die Linke
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CDU/CSU
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FDP
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FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Gruppe Die Linke
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Dr. André Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Gruppe Die Linke
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Susanne Hennig-Wellsow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
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Angela Hohmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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fraktionslos
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Gruppe BSW
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Gruppe Die Linke
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Gruppe Die Linke
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Gruppe BSW
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Christian Bartelt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
FDP
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Dr. Dietmar Bartsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II
Gruppe Die Linke
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SPD
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Gruppe Die Linke
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Gruppe Die Linke
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fraktionslos
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Gruppe BSW
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Gruppe BSW
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fraktionslos
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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FDP
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CDU/CSU
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SPD
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Mareike Lotte Wulf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden
CDU/CSU
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Joachim Wundrak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Katrin Zschau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II
SPD
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Frank Ullrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Maja Scarlett Wallstein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Cottbus - Spree-Neiße
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Hannes Walter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Carmen Wegge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
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CDU/CSU
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FDP
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FDP
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
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Klaus Stöber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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FDP
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CDU/CSU
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SPD
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AfD
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AfD
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Daniel Dominik Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Cuxhaven - Stade II
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Olaf Scholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Christian Schreider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigshafen/Frankenthal
SPD
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Ria Schröder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
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FDP
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SPD
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Stefan Seidler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
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SPD
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FDP
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Timo Schisanowski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
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SPD
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SPD
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Tina Rudolph
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Ingo Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
SPD
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SPD
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FDP
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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SPD
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Wiebke Papenbrock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Mathias Papendieck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Mike Moncsek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Michael Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Erik von Malottki
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Armin Laschet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Michael Kruse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Steffen Janich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Anne Janssen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Carlos Kasper
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Anna Katharina Kassautzki
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Franziska Kersten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Börde - Jerichower Land
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Helmut Kleebank
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Frauke Heiligenstadt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Goslar - Northeim - Osterode
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Inge Gräßle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Backnang - Schwäbisch Gmünd
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Sonja Katharina Eichwede
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Fabian Funke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Maximilian Funke-Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Holger Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Jakob Blankenburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Simone Borchardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Reem Alabali-Radovan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dagmar Andres
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Johannes Arlt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Sylvia Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Valentin Christian Abel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Knut Abraham
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Prof. Dr. Harald Weyel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Gyde Jensen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Marja-Liisa Völlers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Gerald Ullrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Linda Teuteberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
René Springer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Düsseldorf I
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Johannes Schraps
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Ulrike Schielke-Ziesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. med. Stephan Pilsinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: München-West/Mitte
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Jürgen Pohl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Christian Lindner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Rüdiger Lucassen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Christoph Meyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Siemtje Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Norbert Kleinwächter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Enrico Komning
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Steffen Kotré
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Wolfgang Kubicki
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. forest Christoph Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lörrach - Müllheim
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Leif-Erik Holm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Elisabeth Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Michael Kießling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Alexander Gauland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Mariana Harder-Kühnel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Katrin Helling-Plahr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Markus Herbrand
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Peter Felser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Christian Dürr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Gottfried Curio
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Astrid Damerow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Stephan Brandner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Klaus-Peter Willsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Elisabeth Winkelmeier-Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Philipp Amthor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Christine Aschenberg-Dugnus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Christian Freiherr von Stetten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Antje Tillmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Astrid Timmermann-Fechter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mülheim - Essen I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Johann David Wadephul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Marco Wanderwitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Alexander Radwan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jana Schimke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Detlef Seif
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dietrich Monstadt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Carsten Linnemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Jan-Marco Luczak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Christian Haase
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jürgen Hardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Christian Hirte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Manfred Grund
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Stefan Schwartze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herford - Minden-Lübbecke II
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Susanne Mittag
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
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Michael Gerdes
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Bottrop - Recklinghausen III
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Michael Roth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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Dr. Nina Scheer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Dr. jur. Johannes Fechner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Emmendingen - Lahr
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Leverkusen - Köln IV
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Frank Junge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Bettina Hagedorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord
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Bettina Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Carsten Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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