Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul/berufsvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.
Das bedeutet, dass sich sämtliche freiberuflich Unterrichtende (auch Honorarkräfte an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen) über die Inhalte und Motive ihres Unterrichts rechtfertigen müssten und möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden würden.
Jegliche Unterrichtsleistung würde daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich berufsaus-, bzw. weiterbildend ist.
Falls nicht, wäre sie als Freizeigestaltung mit 19% Ust zu versehen.
Dies würde existenzielle Folgen für freiberufliche Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung nach sich ziehen und den Zugang zu musikalischer (Aus)Bildung enorm erschweren. Auch die Musik- & Bewegungspädgogik, qualifizierte Chorleiter*innen, sowie private Musikschulen wären betroffen.
Die Musikkultur in unserem Land würde darunter erheblich leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.
Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!
Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.
Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz muss erhalten werden.
Begründung
Bereits im September 2024 soll der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert werden. Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielseitige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Musikkultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.
Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich an dieser Stelle auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsident Prof. Christian Höppner) und des Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik verweisen:
werner-bonn@t-online.de
Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stifung, des Bundestags, u.v.m.
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Debatte
Weil Kultur, vielfältige Kultur_ Bildungseinrichtungen wie Musik für ALLE_ bezahlbar und einen Einstieg erlauben sollte!!
NIX.
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Warum Menschen unterschreiben
Lübeck
Es geht, u.a., um mein persönliches Überleben als freier Musiker und Lehrer, daß durch die Entwicklungen während und nach der Pandemie schon fast unmöglich geworden ist.
Ammersbek
Laßt uns stolz sein auf unsere Musikkultur! Musikunterricht muss für alle bezahlbar bleiben und die Kultur muss von Vielen gelebt werden können.
Hamm
Das auch Familien mit geringfügigen Einkommen die Möglichkeit haben am Musikunterricht teilzunehmen.
Birkenwerder
Aspekt der Teilhabe beim Musikunterricht
Braunshorn
Ich führe selbst eigene Musikschule