Область: Германия
Образовании

Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Петиция адресована к
Bundesregierung

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Новости

27.03.2025, 21:23

Liebe Mitzeichnerinnen und Mitzeichner der Petition,

leider lässt das Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums noch immer auf sich warten - ich werde Sie aber, wie versprochen, informieren, sobald dieses offiziell ist.

Ich wende mich heute zwischenzeitlich an Sie, da ich auf eine Petition auf openpetition.de aufmerksam machen möchte, die ich für unterstützenswert und wichtig in Hinblick auf die Vielfalt des kulturellen Lebens erachte. Sie wird von vielen Verbänden unterstützt, die sich auch für die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“ stark gemacht haben und fordert in einem offenen Brief an die derzeit in Berlin Verhandelnden von Union und SPD, Rechtssicherheit und Erleichterungen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen zu schaffen:

„Der Koalitionsvertrag muss wirksame Maßnahmen für Solo- und Kleinstunternehmen enthalten!
www.openpetition.de/bagsv

Mit Blick auf die Bedeutung und die Folgen des Herrenberg-Urteils hat sich die große Chance aufgetan, langfristig die notwendigen Grundlagen für eine tatsächlich freie Wahl von Beschäftigungsverhältnissen (ob fest angestellt oder freiberuflich auf Honorarbasis) zu schaffen. Qualifizierter Musikunterricht soll sowohl in angestellter als auch in selbständiger Form grundsätzlich möglich und frei wählbar sein und in beiden Fällen rechtssicher stattfinden können - für beide Optionen braucht es jedoch entsprechende Lösungen, sollen keine neuen „Zwangssituationen“ und Benachteiligungen entstehen.

Aktuell sind die Koalitionsverhandlungen in vollem Gange und die Verankerung von entsprechenden Maßnahmen wie auch die Entscheidung darüber, ob Selbstständige in einem transparenten Verfahren die existentiell notwendige Klarheit über ihren beruflichen Status bekommen, fällt in den kommenden Tagen in Berlin.

Der offene Brief des Verbands der Gründer und Selbstständigen (VGSD) e.V., der von mehr als 20 weiteren Verbänden und Organisationen unterstützt wird, kann hierfür ein starkes Signal nach Berlin senden. Wenn Sie dieses Signal ebenfalls für wichtig erachten, können Sie unter dem folgenden Link unterzeichnen und diesen, wenn Sie möchten, auch weiterleiten:
www.openpetition.de/bagsv

Ich melde mich mit den abschließenden Informationen zum Einführungsschreiben so bald wie möglich bei Ihnen und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung.

Schöne Frühlingswochen Ihnen allen und herzliche Grüße,
Saskia Saegeler


13.03.2025, 10:32

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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petitition,

das Einführungsschreiben des BMF lässt leider deutlich länger auf sich warten, als ursprünglich angenommen....weshalb ich Ihnen heute einen kurzen Zwischenstand zusenden möchte.

Das Einführungsschreiben, welches erläuternd auf den Gesetzestext eingeht und den Finanzämtern als Handreichung dient, wird die durch uns miterwirkten und erfreulich weitergefassten Gesetzesformulierungen sowohl in positiver, als auch in einengender Weise in der konkreten Handhabung beeinflussen können.
Derzeit existiert ein Entwurf, der leider nicht die vollen Möglichkeiten, die das verabschiedete Gesetz enthält, für uns ausschöpft. Das BMF hat den Entwurf jedoch kooperativ den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt, sodass diese aktuell auf Verbesserungen in den Formulierungen einwirken.
Das Schreiben des Deutschen Musikrats an das BMF sende ich Ihnen im Anhang zur Einsicht mit.

Absehbar ist bereits, dass im Einführungsschreiben festgehalten sein wird, dass bereits bestehende Bescheinigungsverfahren (bis zu deren Ablauf) weiterhin Gültigkeit haben. Auch wird bereits im Entwurf Musikunterricht für Kinder und Erwachsene ab 3 Jahren bei entsprechender Ausgestaltung (Bescheinigung) und unabhängig der Motive der Inanspruchnahme als Ausbildungsleistung festgehalten. Auch "Musikunterricht für Kinder unter 3 Jahren kann (...) steuerfrei sein."

Dennoch besteht noch immer Nachbesserungsbedarf: insbesondere bedarf es klarer und unmissverständliche Formulierungen für selbstständig Unterrichtende und auch die noch "schwammige" Abgrenzung zu sogenannten "Freizeitleistungen" irritiert. Hierzu hat der Deutsche Musikrat Kritik und konkrete Verbesserunsgvorschläge geäußert.
Auch für den Bereich Tanz wird aktuell auf Nachbesserung eingewirkt, da die Ust-Befreiung hier im Einführungsschreiben verengend mit "klassischem Tanz" in Verbindung gebracht wird.

Wie lange die Fertigstellung des Schreibens im BMF noch in Arbeit sein wird, ist nicht klar und nach der bereits vorhandenen "Verspätung" (Prognose für den Entwurf war ursprünglich noch Dezember 2024), ist es schwer, eine etwaige Vorhersage zu machen...

Ich hoffe, Sie möglichst bald mit abschließend guten Neuigkeiten informieren zu dürfen!

Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und grüße Sie herzlich,

Saskia Saegeler


16.12.2024, 10:40

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

ein auf vielen Ebenen politisch sehr ereignisreiches Jahr neigt sich allmählich dem Ende zu und ich möchte mich noch einmal ganz herzlich für Ihr enormes Engagement und die gelebte Demokratie bedanken!
Das Jahressteuergesetz 2024 ist am 5. Dezember nun offiziell verkündet worden und tritt ab 1.Januar in Kraft. Noch erwarten wir das erläuternde Begleitschreiben, das in Kürze erscheinen müsste - und über das ich Sie, wie versprochen, informieren werde.

Leider wird die Arbeit von Musikschulen und anderen freien Bildungseinrichtungen seit einiger Zeit auch durch das Thema "Scheinselbständigkeit" bedroht und befindet sich in einem Schwebezustand.
Da viele unter Ihnen wohl selbst von diesem Thema betroffen sind, und Ihnen allen die vielfältige Bildungsinfrastruktur unseres Landes sehr am Herzen liegt, möchte ich Sie auf eine aktuelle Petition zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrenden aufmerksam machen.
Diese läuft auf dem offiziellen Petitionsportal des Bundestages und kann bis 23. Januar 2025 unterzeichnet werden:

epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_11/_15/Petition_174929.nc.html

Wenn bis zum 23. Januar 30 000 Stimmen zusammenfinden, wird über das Petitionsthema in einer öffentlichen Sitzung verhandelt!

Weshalb das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in der Praxis sogar Berufsverbote für selbstständig Lehrende bedeuten kann und nicht selten gegen Artikel 12 des Grundgesetzes „Grundrecht der Berufsfreiheit“ verstößt, lässt sich in einem Positionspapier von Dr. Joachim Wenzel auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) nachlesen.
dgsf.org/aktuell/news/positionspapier-zum-thema-scheinselbststaendigkeit-veroeffentlicht

Das Streuen der Petition und des Positionspapiers hilft, die rechtliche Situation freier Lehrender zu verbessern und unsere kostbare Bildungsinfrastruktur in ihrer Vielfalt aufrecht zu erhalten. Wer dazu beitragen möchte, kann sich mit dem Hinweis auf das Positionspapier auch wiederum an die Bundestagskandidaten des eigenen Wahlkreises wenden und an den Bundestagsausschuss bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Gerade jetzt im Wahlkampf ist eine Anfrage an Bundestagskandidaten wirksam.

Zum Thema Umsatzsteuer erreicht Sie bald meine abschließende Mail zum Begleitschreiben aus dem BMF.
Eine schöne letzte Adventswoche für Sie alle und herzliche Grüße,

Saskia Saegeler


29.11.2024, 14:41

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

in der vergangenen Woche hat das Jahressteuergesetz 2024 den Bundesrat passiert, womit der Gesetzgebungsprozess nun (trotz des Bruchs der Ampelkoalition!) erfolgreich abgeschlossen ist und das Jahressteuergesetz voraussichtlich Mitte Dezember verkündet wird!

Für unsere Interessen bedeutungsvoll ist nun jedoch noch das ergänzende Einführungsschreiben des BMF.
In diesem, vom Bundesrat geforderten, "umfassenden BMF-Einführungsschreiben" (Stellungnahme des Bundesrats vom 27.09.2024, S. 103 /104) sollen die im Sinne umfassender Bildung weit gefassten Formulierungen des Jahressteuergesetz in konkreterer Hinsicht erläutert werden.
Der Bundesrat sprach sich in der Stellungnahme vom September bereits eindeutig für eine notwendige Klarstellung hinsichtlich der Steuerfreiheit des musikalischen Bildungsangebots von Musikschulen, selbständigen Musiklehrerinnen und -lehrern sowie Musikvereinen (im Rahmen der unionsrechtlichen Vorgaben) aus.

Diese konkreten und erklärenden Klarstellungen bleiben in der Handreichung des BMF mit Spannung zu erwarten, deren Entwurf jedoch frühestens nach der Verkündigung des Jahressteuergesetzes veröffentlicht wird...sodass wir uns noch ein paar Wochen gedulden werden müssen.
Sobald mir die Inhalte des Begleitschreibens bekannt sind, werde Ich Sie darüber informieren!

Bis dahin vielen herzlichen Dank für Ihre Geduld, beste Grüße und allen eine schöne Adventszeit,
Saskia Saegeler


07.11.2024, 17:03

Liebe Unterstützende,

es kommt nicht allzu oft vor, dass eine Koalition auseinanderbricht. Umso wichtiger, dass noch vor drei Wochen diese Koalition im Bundestag der Petition zum Großteil zugestimmt hat. Und nicht nur das: Tim Klüssendorf (SPD), der sich der Petition vor kurzem bei der Übergabe annahm, brachte die 105.010 Unterschriften sogar direkt mit ans Rednerpult im Plenum des Bundestages.

Die Rede von Klüssendorf haben wir daher nochmal in einen Social Media Post verwandelt. Der Bundestag hat der Petition zur Umsatzsteuerbefreiung von Musik- und Tanzschulen schon zugestimmt, nun liegt es am Bundesrat, das zu bestätigen - die Beratungen darüber beginnen heute!

Damit das Thema in diesen turbulenten Zeiten weiterhin in der Öffentlichkeit bleibt, hilft es, wenn dieser Videopost geliked und geteilt wird.

+++ Instagram: www.instagram.com/p/DCEzAD-M3C7/

+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/videos/1044735680779416

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team


21.10.2024, 14:29

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

in der vergangenen Woche sind die Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024 im Bundestag abgeschlossen worden und ich möchte Ihnen in einem kurzen Überblick darstellen, was wir gemeinsam bereits erreicht haben:

-Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz wird in an EU-Recht angepasster Form beibehalten.
Damit obliegt die Einschätzung von Bildungsleistungen wie außerschulisch erbrachtem Musikunterricht auch in Zukunft den mit Bildungsfragen betrauten Landesbehörden.
-Die Verengung der Bescheinigung auf Leistungen (wie es im Instrumental- und Vokalunterricht vorgesehen war), die allein auf einen Beruf oder eine Aufnahmeprüfung vorbereiten, wurde erweitert:
Ab 2025 sind Bildungsleistungen mehrwertsteuerfrei, „wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen, auf einen Beruf oder auf eine (…) abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.
Außerdem sind auch Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer mehrwertsteuerfrei, wenn sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen.
Wird also ein Unterricht als einem Bildungszweck dienend anerkannt, ist dieser mehrwertsteuerfrei.
-Der Ausschluss der Befreiung von Fortbildungsleistungen bei gleichzeitiger Gewinnerzielung wurde aufgehoben! Bei Vorlage einer Bescheinigung sind diese auch zukünftig mehrwertsteuerfrei.

Nachdem der Bundesrat bereits eine Klarstellung gefordert hat, dass Musikunterricht für Kinder und Erwachsene (Bildungsleistungen im Allgemeinen und das musikalische Angebot im Speziellen) auch weiterhin steuerfrei ist und diese Klarstellung in einem ausführlichen BMF-Einführungsschreiben festgehalten sein soll, blicken wir nun mit Spannung auf dieses entstehende Schreiben!
Denn dort werden die ausschlaggebenden Erläuterungen und Kriterien zu finden sein.
Die weiteren Beratungen werden im Bundesrat ab 7. November stattfinden

Wenn Sie Tim Klüssendorfs Statement im Bundestag, der unsere 105 010 Stimmen dort mit eingebracht hat, sehen und hören möchten, gelangen Sie über den folgenden Link zum Parlamentsfernsehen:
www.bundestag.de/mediathek?videoid=7617351#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE3MzUx&mod=mediathek

Die dazugehörige Pressemitteilung der SPD Fraktion finden Sie hier:
www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/rechtssicherheit-umsatzsteuer-damit-bildung-bezahlbar-bleibt

Zuletzt möchte ich noch auf ein Online-Forum zum Thema „Umsatzsteuerbefreiung an privaten Musikschulen“ aufmerksam machen, das morgen, Dienstag Vormittag um 8.30 Uhr stattfindet:
Dies ist ein Angebot des Bündnis 90/Die Grünen, an dem Bruno Hönel MdB (Mitglied u.a. des Finanzausschusses, Haushaltsausschusses), Susanne Aschoff MdL (BW, Sprecherin für Forschung, Stellvertretende AK-Vorsitzende Wissenschaft, Forschung und Kunst) und Erwin Köhler MdL (BW, Sprecher für Kunst und Kultur, Sprecher für Jugendpolitik, Sprecher für Senior*innen) teilnehmen.
Alle sind eingeladen, die dieses Thema betrifft.
Den Link zur Veranstaltung erhalten sie unkompliziert per Mail an:
Erwin.Koehler@gruene.landtag-bw.de

Soweit die aktuellsten Neuigkeiten für heute!
Mit den herzlichsten Grüßen,
Saskia Saegeler




11.10.2024, 18:26

Liebe Unterstützende,

Sie haben es wahrscheinlich schon mitbekommen: Mittwoch war es endlich soweit. Unter Trommelwirbel wurden Ihre 105.010 Unterschriften an die Abgeordneten Tim Klüssendorf und Markus Herbrand übergeben. Wir waren live dabei - und für alle, die es nicht sein konnten, haben wir noch einmal die wichtigsten Momente in einem kurzen Videopost auf Instagram und Facebook festgehalten.

Bitte den Post teilen, teilen, teilen - damit Ihr Anliegen die Reichweite bekommt, die es verdient und der Druck auf die Politik anhält:

+++ Instagram: www.instagram.com/p/DA_Rl0zyiEv/

+++ Facebook: www.facebook.com/reel/7793390944095067

Sie möchten noch mehr zur Übergabe erfahren? Die Pressemitteilung des Deutschen Musikrates zur Petitionsübergabe finden Sie hier: www.musikrat.de/media/aktuelles/meldung/qualifizierter-musikunterricht-muss-umsatzsteuerfrei-bleiben

Sofern Sie die Anhörung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2024 vom vergangenen Montag nachschauen möchten, können Sie das hier tun: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-pa-finanzen-jahressteuergesetz-2024-1020936

Vielen Dank für Ihr Engagement!
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