Bildung

Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Petition richtet sich an
Bundesregierung
10.145 Unterstützende 9.764 in Deutschland
20% von 50.000 für Quorum
10.145 Unterstützende 9.764 in Deutschland
20% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet 26.07.2024
  2. Sammlung noch > 5 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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02.08.2024, 18:50

Ich habe meine Darstellung der Sachlage angepasst, da auch freiberuflich Tätige an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen betroffen wären.


Neuer Petitionstext:

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob privater Musikunterricht hochschulvorbereitendehochschul/berufsvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.Unterrichtendeobliegen.Das bedeutet, dass sich sämtliche freiberuflich Unterrichtende (auch Honorarkräfte an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen wären davon nicht betroffen, jeglicher private/freie Unterricht müsste sich jedochInstitutionen) über seinedie Inhalte und Motive ihres Unterrichts rechtfertigen müssten und würde möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden.Daswerden wiederumwürden.Jegliche Unterrichtsleistung würde schwerwiegendedaraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich berufsaus-, bzw. weiterbildend ist.Falls nicht, wäre sie als Freizeigestaltung mit 19% Ust zu versehen.Dies würde existenzielle Folgen für freiberufliche, insbesondere privat unterrichtendefreiberufliche Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung bedeuten,nach wassich ziehen und den Zugang zu musikalischer Ausbildung(Aus)Bildung enorm erschwert.erschweren. Auch die Musik- & Bewegungspädgogik, qualifizierte Chorleiter*innen, sowie private Musikschulen wären betroffen.Die Musikkultur in unserem Land würde darunter erheblich leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.Qualifiziertersein.

Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!

Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz muss erhalten werden.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.293 (4.146 in Deutschland)


02.08.2024, 17:30

Ich habe Herrn Prof. Christian Höppner, Präsident des DTKV, als Unterstützer der Petition mit in meinen Text aufnehmen dürfen.


Neue Begründung:

Bereits im September 2024 soll der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert werden. Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielseitige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Musikkultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich an dieser Stelle auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsidium(Präsident Bundesverband)Prof. Christian Höppner) und des Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik verweisen:werner-bonn@t-online.de

Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stifung, des Bundestags, u.v.m.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.228 (4.081 in Deutschland)


02.08.2024, 16:43

Ich habe die Musik- & Bewegungspädagogik und private Musikschulen in meine Aufzählung Betroffener aufgenommen. Außerdem habe ich auf Hans-Jürgen Werners weiteres Amt als Justiziar des Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik hingewiesen.


Neuer Petitionstext:

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob privater Musikunterricht hochschulvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.Unterrichtende an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen wären davon nicht betroffen, jeglicher private/freie Unterricht müsste sich jedoch über seine Inhalte und Motive rechtfertigen und würde möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden.Das wiederum würde schwerwiegende Folgen für freiberuflichfreiberufliche, tätigeinsbesondere privat unterrichtende Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung bedeuten, was den Zugang zu musikalischer Ausbildung enorm erschwert. Auch freiberuflichdie arbeitendeMusik- & Bewegungspädgogik, qualifizierte Chorleiter*innenChorleiter*innen, sowie private Musikschulen wären ggf. betroffen.Die Musikkultur in unserem Land würde darunter erheblich leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!

Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz sollmuss erhalten werden.



Neue Begründung:

Bereits im September 2024 soll der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert werden. Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielseitige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Musikkultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich an dieser Stelle auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsidium Bundesverband) und des Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik verweisen:werner-bonn@t-online.de

Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stifung, des Bundestags, u.v.m.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.161 (4.015 in Deutschland)


02.08.2024, 11:05

Ich habe die Emailadresse von Herrn Werner als Ansprechperson zur Beantwortung rechtlicher Fragen hinzugefügt.


Neue Begründung:

Bereits im September 2024 soll der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert werden. Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielseitige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Musikkultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTKV, des bdfM.Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich an dieser Stelle auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsidium Bundesverband) verweisen.verweisen:werner-bonn@t-online.de

Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stifung, des Bundestags, u.v.m.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.823 (3.687 in Deutschland)


01.08.2024, 20:47

Ich habe das Berufsfeld der Chorleitung in meine Aufzählung der Betroffenen mit aufgenommen.
Außerdem habe ich für rechtliche Rückfragen auf Herrn Hans-Jürgen Werner in seiner Funktion als Justiziar des DTKV e.V. verwiesen.


Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.422 (3.313 in Deutschland)


01.08.2024, 20:44

Ich habe das Berufsfeld der Chorleitung in meine Aufzählung der Betroffenen mit aufgenommen.
Außerdem habe ich für rechtliche Rückfragen auf Herrn Hans-Jürgen Werner in seiner Funktion als Justiziar des DTKV e.V. verwiesen.


Neuer Petitionstext:

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob privater Musikunterricht hochschulvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.Unterrichtende an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen wären davon nicht betroffen, jeglicher private/freie Unterricht müsste sich jedoch über seine Inhalte rechtfertigen und würde möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden.Das wiederum würde schwerwiegende Folgen für freiberuflich tätige Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung bedeuten, was den Zugang zu musikalischer Ausbildung enorm erschwert.Dieerschwert. Auch freiberuflich arbeitende qualifizierte Chorleiter*innen wären ggf. betroffen.Die Musikkultur in unserem Land würde darunter erheblich leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!

Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz soll erhalten werden.



Neue Begründung:

Bereits im September 2024 soll der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert werden. Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielseitige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Musikkultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTkV,DTKV, des bdfM,...StudienbdfM.Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich an dieser Stelle auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsidium Bundesverband) verweisen.

Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stifung, des Bundestags, u.v.m.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.418 (3.309 in Deutschland)


31.07.2024, 13:34

Ich habe die musikalische Früherziehung in meine Aufzählung mit aufgenommen.


Neuer Petitionstext:

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob privater Musikunterricht hochschulvorbereitende "Bildungsleistung""Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung""Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.Unterrichtende an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen wären davon nicht betroffen, jeglicher private/freie Unterricht müsste sich jedoch über seine Inhalte rechtfertigen und würde möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden.Das wiederum würde schwerwiegende Folgen für freiberuflich tätige Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-Instrumental-, Gesangsunterricht und Gesangsunterricht,musikalischer Früherziehung bedeuten, was den Zugang zu musikalischer Ausbildung enorm erschwert.Die Musikkultur in unserem Land würde darunter drastischerheblich leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.Musikunterrichtsein.Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!

Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz soll erhalten werden.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.803 (1.748 in Deutschland)


31.07.2024, 11:22

Lieber Unterstützende der Petition "Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben",

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe in diesem Anliegen!
Ich hoffe, die Gesetzesänderung tritt nicht ein und wir tragen einen Teil dazu bei, dass die Forderungen des Deutschen Musikrats Erfolg haben.

Ich habe nun die Darstellung der Sachlage in meiner Beschreibung nochmal angepasst, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es geht bei der Änderung darum, das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz abzuschaffen. Dadurch würde die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht als hochschulvorbereitende "Bildungsleistung" oder als "anspruchsvolle Freizeitgestaltung" (Ust-pflichtig) eingestuft wird, den Finanzämtern obliegen.
Dass "Musikunterricht an Kinder im Alter ab 3 Jahren als begünstigungsfähige Bildungsleistung anerkannt wurde, vor allem auch, dass das Motiv für die Inanspruchnahme des Unterrichts unerheblich war" (DTKV), würde dann nicht mehr generell gelten, sondern je nach Einzelfall geprüft.

Auf den Seiten des DTKV befindet sich eine Auflistung der Änderungen, auf die ich verweisen möchte.
Wesentlich ist, dass eine Befreiung für private Pädagog*innen "„nur“ für Schul- und Hochschulunterricht vorgesehen" (DTKV) wäre.

Mir ist wichtig, dass sich privat Unterrichtende nicht einzeln rechtfertigen müssen und die Einstufung der Tätigkeit fachfremd beurteilt wird. Die Gefahr, dass in vielen Fällen dann die Umsatzsteuerpflicht greift, ist zu groß.
Qualifizierter Musikunterricht ist immer Bildungsleistung und soll auch weiterhin generell als dieser umsatzsteuerfrei bleiben. Deshalb ist es wichtig, das bisher geltende Bescheinigungsverfahren beizubehalten.

Nochmals vielen Dank für jede Unterstützung und herzliche Grüße,

Saskia Saegeler


31.07.2024, 10:20

Ich habe meine Beschreibung der Sachlage überarbeitet, um hoffentlich verständlicher darzustellen, worin die Gesetzesänderung bestehen würde.


Neuer Petitionstext:

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor:vor. AbDas bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob privater Musikunterricht hochschulvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 sollenden musikpädagogischeFinanzämtern Tätigkeitenobliegen.Unterrichtende nur dann umsatzsteuerfrei sein, wenn sie vonan öffentlichen und/oderund gemeinnützigen Institutionen angebotenwären werden.davon Dasnicht bedeutetbetroffen, jeglicher private/freie Unterricht müsste sich jedoch über seine Inhalte rechtfertigen und würde möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden.Das wiederum würde schwerwiegende Folgen für freiberuflich tätige Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental- und Gesangsunterricht, was den Zugang zu musikalischer Ausbildung enorm erschwert.Die Musikkultur in unserem Land würde darunter drastisch leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.Musikalischesein.Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!Deshalbsein!

Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.bleiben.Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz soll erhalten werden.



Neue Begründung:

Bereits im September 2024 soll der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert werden. Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielseitige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Musikkultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTkV, des bdfM finden sich auf deren offiziellen Seiten.StudienbdfM,...Studien zu positiven Nebenwirkungen desmusikalischer MusizierensBildung u.a. auf u.a. den Seiten der Bertelsmann Stifung, des Bundestags, u.v.m.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.548 (1.497 in Deutschland)



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