Volksvertreterin Manuela Rottmann
Stellungnahme zur Petition Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.