Volksvertreterin Petra Sitte
Stellungnahme zur Petition Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!
Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 20.08.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
DIE LINKE steht für gesellschaftliche Teilhabe und ein solidarisches Miteinander. Das schließt die Stärkung der kulturellen und künstlerischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Musikschulen und andere Einrichtungen der künstlerischen Bildung eröffnen Möglichkeiten für kulturelle Bildung und Austausch.
Eine Umsatzsteuerbefreiung der Unterrichtshonorare dort tätiger Musiklehrer und -lehrerinnen würde diese gesellschaftliche Offenheit künstlerischer Bildungseinrichtungen reduzieren. Die Beiträge für den Unterricht würden steigen, was Kinder aus besser situierten Familien begünstigen würde. Zudem sollte angesichts des Lehrermangels und Unterrichtsausfalls an Schulen des öffentlichen Bildungswesens die Attraktivität örtlicher Musik- oder Tanzschulen nicht auch noch eingeschränkt werden.
Grundsätzlich lehnen wir Abschaffung des bisherigen Bescheinigungsverfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung für Instrumental- und Gesangsunterricht nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ab. Eine solche Engführung der steuerlichen Begünstigung auf ‘beruflich verwertbare’ (Weiter)Bildung in Abgrenzung zu ‘reiner Freizeitgestaltung’ wäre extrem interpretations- und streitanfällig. Man käme in die Situation sich länglich mit dem örtlichen Finanzamt streiten zu müssen. Weder wäre den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter noch den Musiklehrenden und/oder Tanzpädagoginnen gedient. Niemandem der Betroffenen sollte zusätzlich und unnötig belastet werden. Es besteht auch keine Notwendigkeit die bisherige Praxis zu ändern.
Wir möchten sicherstellen, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über Weiterbildungs- und allgemeine Bildungsangebote wie Musikunterricht – damit zugleich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleibt.
Kultur- und Kunstförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sollte nicht von sozialer Situation und Herkunft abhängig sein. Sie soll einen offenen Austausch von Menschen aller Altersgruppen und aller gesellschaftlichen Schichten bieten. Sie muss weiterhin die gesellschaftliche Förderung von Talenten zum Ziel haben. Das gelingt besser, wenn die Unterrichtshonorare weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
Daher unterstütze ich die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“