Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
1% unterstützen einen Antrag im Parlament.
1% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
1% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
AfD, zuletzt bearbeitet am 20.11.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit
und des Asylsystems, ist impulsiver Aktionismus, der aus ideologischen Gründen mal wieder verantwortungsbewusste Bürger trifft, die aus beruflichen, vereinsbegründeten, sammlerleidenschaftlichen, sportlichen oder freizeitlichen Gründen unterschiedliche Waffen oder als Waffe zu gebrauchende Werkzeuge bei sich führen wollen.
Vor allem die weitgehenden Prüfungen jedweden rechtstreuen waffeninteressierten oder besitzenden Bürgers auf allgemein behauptungsgestützten Verdacht oder vermutete Unzuverlässigkeit lassen für willkürliche Entscheidungen bezüglich einer Erlaubniserteilung oder eines Erlaubnisentzuges wahrscheinlich werden.
Diesem Ansinnen werde ich als Abgeordneter der AfD keinesfalls zustimmen.
Der erweiterte behördliche Vorverdacht ist vor allem durch die importierte Terror- und Messerkriminalität begründet, und sollte zu einer rezessiveren Migrations- und Flüchtlingspolitik führen als zu einer weiteren Einschnürung der bürgerlichen Freiheiten in unserem Land.
Insbesondere schützt diese Gesetzesänderung weder vor geplanten Straftaten noch vor vorsätzlichem Handeln bestimmter Tätergruppen, welche aus religiösen oder politischen Motiven heraus agieren.
Völlig realitätsfern ist vor allem die Beibehaltung von
§ 42c Waffengesetz (WaffG), welcher in Bezug auf die
Kontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen folgendes vorschreibt:
Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote nach § 42 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4a Satz 1 und § 42b Absatz 1 sowie von Waffen- und Messerverbotszonen nach § 42 Absatz 5 im räumlichen Geltungsbereich dieser gesetzlichen Waffen- und Messerverbote sowie im räumlichen Geltungsbereich der Waffen- und Messerverbotszonen Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen sowie die Person durchsuchen. Die Auswahl der nach Satz 1 kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig.
Damit dürfen gerade der Personenkreis, der laut PKS bei verschiedenen Delikten besonders Tatverdächtigen, eventuell Personen mit nicht europäischen Persönlichkeitsmerkmalen, nicht ohne besondere Rechtfertigung kontrolliert werden, wodurch die Kontrollwirksamkeit erheblich herabgesetzt wird.
Dabei hat die aktive öffentliche Auseinandersetzung der AfD mit der Herkunft der Kriminalität die Wahrnehmung und Lagebeurteilung in unserer Gesellschaft bereits teilweise korrigieren können. Was Leitmedien verschweigen, hilft den webbasierten Nischenkanälen zum Durchbruch.
In der Debatte über ein schärferes Waffenrecht berichtet die Online-Ausgabe der Tagesschau am 25.08.2024 somit auch über CDU-Parteichef Friedrich Merz, welcher die Migrationspolitik der Bundesregierung kritisierte. "Nicht die Messer sind das Problem, sondern die Personen, die damit herumlaufen." In der Mehrzahl der Fälle seien dies Flüchtlinge, in der Mehrzahl der Taten steckten islamistische Motive dahinter.
Offenbar will er mit AfD-nahen Formulierungen die Öffentlichkeit darüber hinwegtäuschen, dass es CDU- Entscheidungen waren, die mit der Auslösung der „Wir schaffen das Krise“, Deutschland ins Kriminalitätsdesaster führten.
Nein, Herr Merz, wir haben die Verantwortungslosigkeit der CDU nicht vergessen.
Sie brauchen sich nicht als Retter des Abendlandes aufzuspielen. Die Ursachen für den Zuwachs an Messergewalt liegen in der ignoranten CDU-Asyl- und Migrationspolitik, die dieses Land zudem bislang weit über 300 Milliarden Euro gekostet hat.
Ähnlich äußert sich der Psychologe und Nahost-Experte Ahmad Mansour in der "Bild"-Zeitung: "Wir müssen heute leider feststellen: Unter Migranten sind radikale Islamisten, die die unkontrollierte Migration genutzt haben, um hier Strukturen aufzubauen." Linke Parteien hätten zudem die Probleme in der Migration verharmlost: "Wenn man das anspricht, ist man islamophob. Sie haben keine Debatte über die Gefahren des Islamismus zugelassen."
Dabei muss gesagt werden, dass insbesondere CDU-Politiker in den Ländern und Kommunen seit 2015 bis heute die Migrationspolitik gegen AfD Kritik konsequent verteidigt haben und die finanziellen Ressourcen aus Steuern und Abgaben fast ein ganzes Jahrzehnt, für die Weiterfinanzierung des Multi-Kulti-Irrglaubens bereitgestellt haben.
Dabei schafft die weitere Einschränkung für Personen, die verantwortungsbewusst und sorgsam mit Waffen umgehen keine Sicherheit vor geplanten Anschlägen oder spontanen Taten aus dem Kreis islamischer Tatverdächtiger.
"Wir müssen die Debatte über die zunehmende Messergewalt von der Debatte über die Tat in Solingen trennen", sagte BDK-Bundeschef Dirk Peglow dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Der Täter hätte sich von Messerverbotszonen und von einem generellen Messerverbot nicht aufhalten lassen. Er hat den bisherigen Erkenntnissen zufolge gewusst, was er tut", fügte der Polizeigewerkschafter hinzu.
Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik des Landes NRW zeigt hierbei auch den großen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger auf, die sich vermutlich anders als verantwortungsvolle Waffenbesitzer nicht von Waffenverbotszonen abschrecken lassen.
Herkunft von Tatverdächtigen bei Messerangriffen laut PKS NRW 2022
Tatverdächtige insgesamt 3.991
Deutsche Tatverdächtige 2.226
Nichtdeutsche Tatverdächtige 1.765
Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger 44,2 Prozent
Laut Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2023 insgesamt 2.828.367 nichtdeutsche Menschen in NRW gelebt. Damit hat die nichtdeutsche Bevölkerung im Jahr 2022 15,6 Prozent der Gesamtbevölkerung Nordrhein-Westfalens ausgemacht.
Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Messerangriffen ist damit deutlich höher als es dem Anteil an der Bevölkerung entspricht.
www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/alice-weidel-afd-sommerinterview-messerangriffe-100.html
Der Weg zu sicheren Städten führt somit an einer Neuausrichtung und Umsteuerung in der Migrations- und Asylpolitik nicht vorbei. Die bürgerlichen Freiheiten in Deutschland können nur so geschützt werden.
Insgesamt verlangen wir, es zu unterlassen, gesetzgeberische Initiativen zu verfolgen, welche noch weiter in die Grundrechte und legitimen Interessen von legal handelnden Waffenbesitzern eingreifen. Auch in Zukunft können Sie sich auf uns als AfD verlassen.
fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 22.10.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die vorgesehenen Verschärfungen des Waffenrechts sind absurd und kriminalisieren unbescholtene Bürger.
AfD, zuletzt bearbeitet am 15.10.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Als Abgeordneter aus der Region Hannover und Sportschütze mit eigener Waffenbesitzkarte, teile ich Ihre Kritik an den Plänen der Ampel, den Legalwaffenbesitz weiter einzuschränken und zu bürokratisieren.
Seit Jahren nutzen SPD-geführte Regierungen jeden noch so unpassenden Anlass für Vorstöße, um das ohnehin strenge Waffenrecht weiter zu verschärfen und unbescholtene Sportschützen und Jäger zu schikanieren.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der steigenden Kriminalität und der Anzahl legaler Waffenbesitzer. Der Verfall der inneren Sicherheit ist nachweislich ein Produkt der unkontrollierten Masseneinwanderung seit mindestens 10 Jahren.
Auch in der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Inneres und Heimat am 23.9.2024 wurde deutlich, dass waffenrechtliche Verbote die schrecklichen islamistischen Anschläge von Mannheim und Solingen nicht haben verhindern können.
Das jetzt ausgerechnet legale Waffenbesitzer, wie Sportschützen, Jäger aber auch Handwerker zum Sündenbock gemacht werden, entbehrt jeglicher Grundlage.
Die AfD ist nicht bereit, bürgerliche Freiheitsrechte und unser Brauchtum der verfehlten Migrations- und Sicherheitspolitik der etablierten Parteien zu opfern.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch der frisch gewählte CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz sich kürzlich für eine Verschärfung des Waffenrechtes ausgesprochen
hat (siehe: www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/waffenrecht-messer-debatte-100.html).
Als AfD-Bundestagsfraktion werden wir eine eigene parlamentarische Initiative mit dem Titel: „Besitzer legaler Waffen vor Aktionismus schützen – keine übereilten Verschärfungen des Waffenrechts!“einbringen, um die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken.
AfD, zuletzt bearbeitet am 14.10.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Wir teilen als AfD-Bundestagsfraktion teilen vollumfänglich Ihre Kritik an dem von den Ampel-Parteien eingebrachten „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“. Bereits das Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2020 hat die Anforderungen an die zu erfüllende waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Eignung und an das nachzuweisende waffenrechtliche Bedürfnis unverhältnismäßig erschwert. Insbesondere die Regelabfrage nach Erkenntnissen bei den Verfassungsschutzbehörden und deren Verpflichtung zum Nachbericht stellen erhebliche bürokratische Hürden dar und sind unverhältnismäßige Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Durch den Zuwachs an Bürokratie infolge des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes ächzen die unteren Waffenbehörden bereits heute landauf, landab unter ihren Belastungen. Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse hat sich nach Einschätzung vieler betroffener Legalwaffenbesitzer bereits deutlich verzögert. Nicht akzeptabel ist es daher, die Rechte von Millionen rechtstreuen und vorbildlichen, legal handelnden Waffenbesitzern noch weiter einzuschränken oder diese gar zu politischen Sündenböcken der Folgen einer unkontrollierten Masseneinwanderungs- und Sicherheitspolitik zu machen. Weitere Verschärfungen des Waffenrechts zulasten von rechtstreuen Bürgern, wie es das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (sic!) vorsieht (Bundestags-Drucksache 20/12805), sind daher konsequent und nachhaltig abzulehnen. Die AfD-Bundestagsfraktion stand und steht fest an der Seite der Legalwaffenbesitzer und hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode mit aller Kraft und trotz aller Kritik der Altparteien gegen die konkrete Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ausgesprochen. Wir haben uns auch eindeutig positioniert, als Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Ziel verfolgte, sogenannte „kriegswaffenähnliche Waffen“ zu verbieten und den Besitz von SRS-Waffen unter eine Erlaubnispflicht zu stellen oder als der Bundesrat durchsetzen wollte, die Führbarkeit von Messern, deren Klingen feststehen und die einseitig geschliffen sind, auf solche mit maximal sechs Zentimetern Klingenlänge zu beschränken.
Auch in der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Inneres und Heimat am 23.9.2024 wurde deutlich, dass waffenrechtliche Verbote die schrecklichen islamistischen Anschläge von Mannheim und Solingen nicht haben verhindern können. Ausgerechnet die Stadt Mannheim hatte bereits zum 1.12.2023 eine Messerverbotszone eingerichtet. Diese Messerverbotszone umfasste auch den Marktplatz, auf welchem der afghanische Attentäter zunächst in Tötungsabsicht Mitglieder von Pax Europa angriff und schwer verletzte und im Anschluss einen 29jährigen Polizeihauptkommissar tötete. Darüber hinaus unterfiel das von dem afghanischen Täter verwendete Messer auch bereits einem generellen Führverbot gemäß den bestehenden §§ 53 Abs. 1 Nr. 21a, 42a Abs. 1 des Waffengesetzes. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei dem schrecklichen Terroranschlag beim „Festival der Vielfalt“ in Solingen. Der Täter verwendete als Tatmittel ein Messer mit einer mehr als 12 Zentimeter langen feststehenden Klinge. Schon aufgrund der Klingenlänge unterlag auch dieses Messer einem allgemeinen Führverbot nach den bereits geltenden Gesetzen. Nicht eine Änderung des materiellen Waffenrechts, sondern allenfalls die bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts hätten beide islamistische Terroranschläge mit Messern vereiteln können.
Alleine in Berlin gab es im Jahr 2023 laut einer Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus 3842 Messerangriffe. Obwohl die Anzahl der Menschen ohne deutschen Pass in Berlin bei 24,4 Prozent liegt, sind 53 Prozent der tatverdächtigen Messerangreifer Ausländer, von denen sich die Haupttätergruppen aus Türken und Syrern zusammensetzen. Unter der Anzahl deutscher Tatverdächtiger haben 16 Prozent auch einen anderen Pass. Noch nicht eingerechnet sind hierbei deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund. In einem diametralen Gegensatz zu dieser fundamentalen Verachtung unserer Rechtsordnung durch islamistische Terroristen und durch zugewanderte Gewaltstraftäter steht das Verhalten der rechtstreu handelnden Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Mehr als zwei Millionen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenhändler, Brauchtumsschützen und Waffenhersteller müssen bereits heute im Hinblick auf ihre erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung strengste Voraussetzungen erfüllen.
Das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist auch nicht geeignet, tatsächliche Verbesserungen bei der inneren Sicherheit zu erreichen. Abgesehen von Eingriffen in die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sieht der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (Bundestags-Drucksache 20/12805) nämlich nicht vor, den Polizeibehörden zukünftig die Durchsetzung der geplanten waffenrechtlichen Bestimmungen gegenüber dem Haupttäterkreis für Messerangriffe, nämlich jungen, männlichen Zuwanderern vorrangig aus islamischen Ländern, effektiv zu ermöglichen. So verbietet § 42 c Satz 2 WaffG-E (Bundestags-Drucksache 20/12805, S. 14) es den zuständigen Behördenvertretern, die zur Durchsetzung von Messer- und Waffenverboten zu kontrollierenden Personen anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, also aufgrund von deren Abstammung oder Herkunft, auszuwählen. Dieses ausdrückliche gesetzliche Verbot drückt ein Misstrauen gegenüber der Polizeiarbeit aus und wird dazu führen, dass Polizeibeamte und Mitarbeiter von Ordnungsbehörden aus Angst vor den dienstrechtlichen Folgen eines Diskriminierungsvorwurfs erwartungsgemäß vor allem die potentielle Personengruppe, welche die meisten Messerangriffe begeht, nicht kontrollieren werden.
Eine Verbesserung der inneren Sicherheit wird auch nicht durch nochmal verschärfte Regelungen zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung erzielt. Die geplanten Regelabfragen bei der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt können nämlich nicht vollständig automatisiert erfolgen. Pro Jahr, so ergab es die Anhörung der Sachverständigen, werden sich die obligatorischen Abfragen nach Anhaltspunkten zu Erkenntnissen, die gegen eine Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen, auf rund 6 Millionen Fälle erstrecken. Das können die Waffenbehörden in den Kommunen ebenso wenig leisten wie die Anordnung des persönlichen Erscheinens für all diejenigen, die einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis stellen. Besonders gravierend ist der Umstand, dass bei verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Rücknahme/zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse die Waffenbehörde in Zukunft schon vor Erlass eines Widerrufs-/Rücknahmebescheides gegenüber dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis die Befugnis erhalten soll, die Waffen und Munition des Betroffenen sicherzustellen.
Als AfD-Bundestagsfraktion achten wir die deutschen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, und Brauchtumsschützen als Subjekte unveräußerlicher Menschenrechte. Sie sind die Träger unserer gesellschaftlichen Tradition, des Umweltschutzes, unserer Identität, der Gemeinschaft und des Vereinswesens. Wir werden darum eine eigene parlamentarische Initiative mit dem Titel: „Besitzer legaler Waffen vor Aktionismus schützen – keine übereilten Verschärfungen des Waffenrechts!“ einbringen, um die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken. So wollen wir die Regelabfrage/n bei den Verfassungsschutzbehörden zu Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis erstmals beantragen oder bereits besitzen, abschaffen und durch weniger einschneidende Maßnahmen ersetzen. Außerdem streben wir etwa an, dass die Bestimmungen zu Dual-Use-Wechselmagazinen dahingehend angepasst werden, dass Wechselmagazine für die Zentralfeuermunition von Kurzwaffen, welche auch für Langwaffen verwendbar sind, waffenrechtlich einzig und allein als Magazine für Kurzwaffen eingeordnet werden, soweit sie nicht in einer Langwaffe Verwendung finden. Insgesamt verlangen wir, es zu unterlassen, gesetzgeberische Initiativen zu verfolgen, welche noch weiter in die Grundrechte und legitimen Interessen von legal handelnden Waffenbesitzern eingreifen. Auch in Zukunft können Sie sich auf uns als AfD verlassen.
AfD, zuletzt bearbeitet am 14.10.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich teile vollumfänglich die Kritik an dem von den
Ampel-Parteien eingebrachten „Gesetz zur Verbesserung
der inneren Sicherheit und des Asylsystems“. Bereits das Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes im
Jahr 2020 hat die Anforderungen an die zu erfüllende
waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Eignung und an das nachzuweisende waffenrechtliche Bedürfnis
unverhältnismäßig erschwert. Insbesondere die
Regelabfrage nach Erkenntnissen bei den Verfassungs- Schutzbehörden und deren Verpflichtung zum Nachbericht stellen erhebliche bürokratische Hürden dar und sind unverhältnismäßige Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Durch den Zuwachs an Bürokratie infolge des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes ächzen die unteren Waffenbehörden bereits heute landauf, landab unter ihren Belastungen.
Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse hat sich nach Einschätzung vieler betroffener Legalwaffenbesitzer bereits deutlich verzögert.
Nicht akzeptabel ist es daher, die Rechte von Millionen
rechtstreuen und vorbildlichen, legal handelnden Waffenbesitzern noch weiter einzuschränken oder
diese gar zu politischen Sündenböcken der Folgen
einer unkontrollierten Masseneinwanderungs- und Sicherheitspolitik zu machen.
Weitere Verschärfungen des Waffenrechts zulasten von rechtstreuen Bürgern, wie es das „Gesetz zur Verbesserung
der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP (sic!) vorsieht (Bundestags-Drucksache 20/12805),
sind daher konsequent und nachhaltig abzulehnen. Die AfD-Bundestagsfraktion stand und steht fest an der Seite der Legalwaffenbesitzer und hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode mit aller Kraft und trotz aller Kritik der Altparteien gegen die konkrete Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ausgesprochen. Wir haben uns auch eindeutig positioniert, als Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Ziel verfolgte, sogenannte „kriegswaffenähnliche Waffen“ zu verbieten und den Besitz von SRS-Waffen unter eine Erlaubnispflicht zu stellen oder als der Bundesrat durchsetzen wollte, die Führbarkeit von Messern, deren Klingen feststehen und die einseitig geschliffen sind, auf solche mit maximal sechs Zentimetern Klingenlänge zu beschränken.
Auch in der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Inneres und Heimat am 23.9.2024 wurde deutlich, dass waffenrechtliche Verbote die schrecklichen islamistischen Anschläge von Mannheim und Solingen nicht haben verhindern können. Ausgerechnet die Stadt Mannheim hatte bereits zum 1.12.2023 eine Messerverbotszone eingerichtet. Diese Messerverbotszone umfasste auch den Marktplatz, auf welchem der afghanische Attentäter zunächst in Tötungsabsicht Mitglieder von Pax Europa angriff und schwer verletzte und im Anschluss einen 29jährigen Polizeihauptkommissar tötete. Darüber hinaus unterfiel das von dem afghanischen Täter verwendete Messer auch bereits einem generellen Führverbot gemäß den bestehenden §§ 53 Abs. 1 Nr. 21a, 42a Abs. 1 des Waffengesetzes. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei dem schrecklichen Terroranschlag beim „Festival der Vielfalt“ in Solingen. Der Täter verwendete als Tatmittel ein Messer mit einer mehr als 12 Zentimeter langen feststehenden Klinge. Schon aufgrund der Klingenlänge unterlag auch dieses Messer einem allgemeinen Führverbot nach den bereits geltenden Gesetzen. Nicht eine Änderung des materiellen Waffenrechts, sondern allenfalls die bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts hätten beide islamistische Terroranschläge mit Messern vereiteln können.
Allein in Berlin gab es im Jahr 2023 laut einer Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus 3842 Messerangriffe. Obwohl die Anzahl der Menschen ohne deutschen Pass in Berlin bei 24,4 Prozent liegt, sind 53 Prozent der tatverdächtigen Messerangreifer Ausländer, von denen sich die Haupttätergruppen aus Türken und Syrern zusammensetzen. Unter der Anzahl deutscher Tatverdächtiger haben 16 Prozent auch einen anderen Pass. Noch nicht eingerechnet sind hierbei deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund. In einem diametralen Gegensatz zu dieser fundamentalen Verachtung unserer Rechtsordnung durch islamistische Terroristen und durch zugewanderte Gewaltstraftäter steht das Verhalten der rechtstreu handelnden Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Mehr als zwei Millionen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenhändler, Brauchtumsschützen und Waffenhersteller müssen bereits heute im Hinblick auf ihre erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung strengste Voraussetzungen erfüllen.
Das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist auch nicht geeignet, tatsächliche Verbesserungen bei der inneren Sicherheit zu erreichen. Abgesehen von Eingriffen in die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sieht der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (Bundestags-Drucksache 20/12805) nämlich nicht vor, den Polizeibehörden zukünftig die Durchsetzung der geplanten waffenrechtlichen Bestimmungen gegenüber dem Haupttäterkreis für Messerangriffe, nämlich jungen, männlichen Zuwanderern vorrangig aus islamischen Ländern, effektiv zu ermöglichen. So verbietet § 42 c Satz 2 WaffG-E (Bundestags-Drucksache 20/12805, S. 14) es den zuständigen Behördenvertretern, die zur Durchsetzung von Messer- und Waffenverboten zu kontrollierenden Personen anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, also aufgrund von deren Abstammung oder Herkunft, auszuwählen. Dieses ausdrückliche gesetzliche Verbot drückt ein Misstrauen gegenüber der Polizeiarbeit aus und wird dazu führen, dass Polizeibeamte und Mitarbeiter von Ordnungsbehörden aus Angst vor den dienstrechtlichen Folgen eines Diskriminierungsvorwurfs erwartungsgemäß vor allem die potentielle Personengruppe, welche die meisten Messerangriffe begeht, nicht kontrollieren werden.
Eine Verbesserung der inneren Sicherheit wird auch nicht durch nochmal verschärfte Regelungen zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung erzielt. Die geplanten Regelabfragen bei der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt können nämlich nicht vollständig automatisiert erfolgen. Pro Jahr, so ergab es die Anhörung der Sachverständigen, werden sich die obligatorischen Abfragen nach Anhaltspunkten zu Erkenntnissen, die gegen eine Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen, auf rund 6 Millionen Fälle erstrecken. Das können die Waffenbehörden in den Kommunen ebenso wenig leisten wie die Anordnung des persönlichen Erscheinens für all diejenigen, die einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis stellen. Besonders gravierend ist der Umstand, dass bei verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Rücknahme/zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse die Waffenbehörde in Zukunft schon vor Erlass eines Widerrufs-/Rücknahmebescheides gegenüber dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis die Befugnis erhalten soll, die Waffen und Munition des Betroffenen sicherzustellen.
Als AfD-Bundestagsfraktion achten wir die deutschen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, und Brauchtumsschützen als Subjekte unveräußerlicher Menschenrechte. Sie sind die Träger unserer gesellschaftlichen Tradition, des Umweltschutzes, unserer Identität, der Gemeinschaft und des Vereinswesens. Wir werden darum eine eigene parlamentarische Initiative mit dem Titel: „Besitzer legaler Waffen vor Aktionismus schützen – keine übereilten Verschärfungen des Waffenrechts!“ einbringen, um die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken. So wollen wir die Regelabfrage/n bei den Verfassungsschutzbehörden zu Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis erstmals beantragen oder bereits besitzen, abschaffen und durch weniger einschneidende Maßnahmen ersetzen. Außerdem streben wir etwa an, dass die Bestimmungen zu Dual-Use-Wechselmagazinen dahingehend angepasst werden, dass Wechselmagazine für die Zentralfeuermunition von Kurzwaffen, welche auch für Langwaffen verwendbar sind, waffenrechtlich einzig und allein als Magazine für Kurzwaffen eingeordnet werden, soweit sie nicht in einer Langwaffe Verwendung finden. Insgesamt verlangen wir, es zu unterlassen, gesetzgeberische Initiativen zu verfolgen, welche noch weiter in die Grundrechte und legitimen Interessen von legal handelnden Waffenbesitzern eingreifen. Auch in Zukunft können Sie sich auf uns als AfD verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
AfD, zuletzt bearbeitet am 14.10.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir teilen vollumfänglich Ihre Kritik an dem von den Ampel-Parteien eingebrachten „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“.
Bereits das Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2020 hat die Anforderungen an die zu erfüllende waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Eignung und an das nachzuweisende waffenrechtliche Bedürfnis unverhältnismäßig erschwert. Insbesondere die Regelabfrage nach Erkenntnissen bei den Verfassungsschutzbehörden und deren Verpflichtung zum Nachbericht stellen erhebliche bürokratische Hürden dar und sind unverhältnismäßige Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse.
Durch den Zuwachs an Bürokratie infolge des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes ächzen die unteren Waffenbehörden sichtbar bereits heute landauf, landab unter ihrer Belastung. Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse hat sich nach Einschätzung vieler betroffener Legalwaffenbesitzer bereits deutlich verzögert. Nicht akzeptabel ist es daher, die Rechte von Millionen rechtstreuen und vorbildlichen, legal handelnden Waffenbesitzern noch weiter einzuschränken oder diese gar zu politischen Sündenböcken der Folgen einer unkontrollierten Masseneinwanderungspolitik zu machen. Weitere Verschärfungen des Waffenrechts zulasten von rechtstreuen Bürgern, wie es das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (sic!) vorsieht (Bundestags-Drucksache 20/12805), sind daher konsequent und nachhaltig abzulehnen. Die AfD-Bundestagsfraktion stand und steht fest an der Seite der Legalwaffenbesitzer und hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode mit aller Kraft und trotz aller Kritik der Altparteien gegen die konkrete Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ausgesprochen. Wir haben uns auch eindeutig positioniert, als Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Ziel verfolgte, sogenannte „kriegswaffenähnliche Waffen“ zu verbieten und den Besitz von SRS-Waffen unter eine Erlaubnispflicht zu stellen oder als der Bundesrat durchsetzen wollte, die Führbarkeit von Messern, deren Klingen feststehen und die einseitig geschliffen sind, auf solche mit maximal sechs Zentimetern Klingenlänge zu beschränken.
Auch in der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Inneres und Heimat am 23.9.2024 wurde deutlich, dass waffenrechtliche Verbote die schrecklichen islamistischen Anschläge von Mannheim und Solingen nicht haben verhindern können. Ausgerechnet die Stadt Mannheim hatte bereits zum 1.12.2023 eine Messerverbotszone eingerichtet. Diese Messerverbotszone umfasste auch den Marktplatz, auf welchem der afghanische Attentäter zunächst in Tötungsabsicht Mitglieder von Pax Europa angriff und schwer verletzte und im Anschluss einen 29jährigen Polizeihauptkommissar tötete. Darüber hinaus unterfiel das von dem afghanischen Täter verwendete Messer auch bereits einem generellen Führverbot gemäß den bestehenden §§ 53 Abs. 1 Nr. 21a, 42a Abs. 1 des Waffengesetzes. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei dem schrecklichen Terroranschlag beim „Festival der Vielfalt“ in Solingen. Der Täter verwendete als Tatmittel ein Messer mit einer mehr als 12 Zentimeter langen feststehenden Klinge. Schon aufgrund der Klingenlänge unterlag auch dieses Messer einem allgemeinen Führverbot nach den bereits geltenden Gesetzen. Nicht eine Änderung des materiellen Waffenrechts, sondern allenfalls die bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts hätten beide islamistische Terroranschläge mit Messern verhindern können.
In einem diametralen Gegensatz zu dieser fundamentalen Verachtung unserer Rechtsordnung durch islamistische Terroristen und durch zugewanderte Gewaltstraftäter steht das Verhalten der rechtstreu handelnden Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Mehr als zwei Millionen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenhändler, Brauchtumsschützen und Waffenhersteller müssen bereits heute im Hin-blick auf ihre erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung strengste Voraussetzungen erfüllen.
Das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist auch nicht geeignet, tatsächliche Verbesserungen bei der inneren Sicherheit zu erreichen. Abgesehen von Eingriffen in die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sieht der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (Bundestags-Drucksache 20/12805) nämlich nicht vor, den Polizeibehörden zukünftig die Durchsetzung der geplanten waffenrechtlichen Bestimmungen gegenüber dem Haupttäterkreis für Messerangriffe, nämlich jungen, männlichen Zuwanderern vorrangig aus islamischen Ländern, effektiv zu ermöglichen. So verbietet § 42 c Satz 2 WaffG-E (Bundestags-Drucksache 20/12805, S. 14) es den zuständigen Behördenvertretern, die zur Durchsetzung von Messer- und Waffenverboten zu kontrollierenden Personen anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, also aufgrund von deren Rasse, Abstammung, Herkunft oder ihres Glaubens, auszuwählen. Dieses ausdrückliche gesetzliche Verbot von „Racial Profiling“ wird dazu führen, dass Polizeibeamte und Mitarbeiter von Ordnungsbehörden aus Angst vor den dienstrechtlichen Folgen eines Vorwurfs der Diskriminierung erwartungsgemäß vor allem die potenzielle Personengruppe, welche die meisten Messerangriffe begeht, nämlich junge muslimische Zuwanderer, nicht kontrollieren werden.
Eine Verbesserung der inneren Sicherheit wird auch nicht durch nochmal verschärfte Regelungen zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung erzielt. Die geplanten Regelabfragen bei der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt können nämlich nicht vollständig automatisiert erfolgen. Pro Jahr, so ergab es die Anhörung der Sachverständigen, werden sich die obligatorischen Abfragen nach Anhaltspunkten zu Erkenntnissen, die gegen eine Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen, auf rund 6 Millionen Fälle erstrecken. Das können die Waffenbehörden in den Kommunen ebenso wenig leisten wie die Anordnung des persönlichen Erscheinens für all diejenigen, die einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis stellen. Besonders gravierend ist der Umstand, dass bei verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Rücknahme/zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse die Waffenbehörde in Zukunft schon vor Erlass eines Widerrufs-/Rücknahmebescheides gegenüber dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis die Befugnis erhalten soll, die Waffen und Munition des Betroffenen sicherzustellen.
Als AfD-Bundestagsfraktion achten wir die deutschen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, und Brauchtumsschützen als Subjekte unveräußerlicher Menschenrechte. Sie sind die Träger unserer gesellschaftlichen Tradition, des Umweltschutzes, unserer Identität, der Gemeinschaft und des Vereinswesens. Wir werden darum eine eigene parlamentarische Initiative mit dem Titel: „Besitzer legaler Waffen vor Aktionismus schützen – keine übereilten Verschärfungen des Waffenrechts!“ einbringen, um die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken. So wollen wir die Regelabfrage/n bei den Verfassungsschutzbehörden zu Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis erstmals beantragen oder bereits besitzen, abschaffen und durch weniger einschneidende Maßnahmen ersetzen. Außerdem streben wir etwa an, dass die Bestimmungen zu Dual-Use-Wechselmagazinen dahingehend angepasst werden, dass Wechselmagazine für die Zentralfeuermunition von Kurzwaffen, welche auch für Langwaffen verwendbar sind, waffenrechtlich einzig und allein als Magazine für Kurzwaffen eingeordnet werden, soweit sie nicht in einer Langwaffe Verwendung finden. Insgesamt verlangen wir, es zu unterlassen, gesetzgeberische Initiativen zu verfolgen, welche in die Grundrechte und legitimen Interessen von legal handelnden Waffenbesitzern eingreifen. Auch in Zukunft können Sie sich auf uns als AfD verlassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Benkstein (geb. Lenk)
Mitglied des Bundestages
AfD, zuletzt bearbeitet am 14.10.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vertritt beim Thema Waffenrecht eine klare Position und stellt sich seit jeher entschieden an die Seite der legalen Waffenbesitzer. Das ist auch meine klare persönliche Haltung. Wir als Vertretung der AfD im Deutschen Bundestag kritisieren die völlig unzweckmäßige (wenn nicht gar offen bürgerfeindliche) Politik der Bundesregierung im Bereich des Waffenrechts seit Jahren und auch bei den vorherigen Verschärfungen. Deshalb hat unsere Fraktion bereits zahlreiche eigene Initiativen eingebracht, in denen wir die Bundesregierung dazu auffordern, die immer wieder auf die Tagesordnung gebrachten und unzweckmäßigen Gesetzesverschärfungen zu unterlassen. Darin wandten wir uns u.a. gegen eine Verschärfung der Überprüfungen und gegen eine Einbeziehung der Gesundheitsämter, die keine waffenrechtliche Kompetenz aufweisen. Stattdessen müssen die Statistiken optimiert und die vergangenen Versäumnisse endlich aufgearbeitet werden, damit die Kriminalität mit illegalen Waffen richtig eingeschätzt und effektiv bekämpft werden kann und auch Amokläufe mit legalen Waffen – wie in Hanau – nicht mehr vorkommen bzw. tatsächliche (!) Gefahren rechtzeitig erkannt und gebannt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir solche Gesetze, die einzig unsere rechtstreuen Bürger gängeln, nicht nur ablehnen, sondern fundierte Gegenvorschläge machen werden, um die Legalwaffenbesitzer vor Drangsalierung, Generalverdacht und Mehrkosten in Schutz zu nehmen. Bitte verfolgen Sie dazu gerne die Bundestagsdebatten, wenn wieder einmal das Waffengesetz auf der Tagesordnung steht, um über unsere Tätigkeit für Jäger und Sportschützen auf dem Laufenden zu bleiben. Bereits bei den vorherigen Novellen des Waffengesetzes kritisierte die AfD-Fraktion deutlich, dass der Staat bzw. der Gesetzgeber und die zuständigen Behörden hunderttausende Bürger leichtfertig unter den Generalverdacht stellt schwerste Straftaten begehen zu wollen. Dabei sind Legalwaffenbesitzer mit die rechtstreuesten Bürger überhaupt, die sich der Verantwortung ob ihrer Werkzeuge sehr stark bewusst sind. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert eine wirksame Terrorbekämpfung. Sie lehnt die sich abzeichnende Verbotskultur gegen freie und unbescholtene Bürger ab. Wir stehen fest an der Seite unserer Jäger, Sportschützen und Sammler und wenden uns ferner gegen praxisuntaugliche Bürokratisierung. Erst recht dort, wo diese den hinreichenden Verdacht begründen, sich zu reinen Schikanemaßnahmen auszuweiten. Die AfD-Bundestagsfraktion setzt mit ihren parlamentarischen Initiativen die Forderungen der Sportschützen um. Sie hat bereits bei der vorherigen Novelle eine öffentliche Anhörung im Bundestag beantragt, damit die Schießsportverbände nochmals die Möglichkeit haben, kompetent zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Leider haben auch die Hinweise von Praktikern und Experten die Bundesregierung nicht von der geplanten Gesetzesverschärfung abrücken lassen. Leider eskaliert die Bundesregierung nun erneut. Die grassierende Messergewalt ist ein drastisches Problem und ein Eingriff in die Freiheit und Sicherheit unserer Bürger. Lange wurde das Problem totgeschwiegen, lange wurden die Warner diffamiert. Erst als Messerangriffe und regelrechte Mordanschläge mit Messern mehr oder weniger „live“ über den Bildschirm flimmerten, da regte sich die Regierungspolitik. Und nutzt diese schlimmen Verbrechen nun, um erneut gegen gesetzestreue Waffenbesitzer, Jäger, Handwerker und viele weitere Personengruppen wie Brauchtumsgruppen, Händler und Gewerbetreibende vorzugehen. All diese Leute scheinen der Bundesregierung offenbar generell ein Dorn im Auge zu sein, worüber auch gewisse Bereichsausnahmen nicht hinwegtäuschen können. Wie Sie völlig zurecht adressieren, richtet sich das nun zur Debatte stehende „Sicherheitspaket“ nicht gegen tatsächliche Kriminelle und Messerverbrecher. Der lebensfremde Aktionismus der Bundesregierung sowie von CDU/CSU kriminalisiert und verunsichert Millionen rechtstreuer Bürger. Denn wer kann schon sagen, ob wirklich jeder Polizist und jede private Sicherheitsfachkraft diese Regeln und Ausnahmen alle beherrscht? Wie schnell wird es Anzeigen und Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz geben, die unmittelbar schwerwiegende Konsequenzen haben (Meldepflichten über Beschuldigtenstatus, Anwaltskosten, Vorverurteilung usw.). Ich lehne dieses Sicherheitspaket jedenfalls ab und werde mich entschieden dafür einsetzen, dem Problem der Messergewalt mit problemorientierten Lösungen zu begegnen, die nicht unbescholtene Bürger unter Generalverdacht stellen.
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 30.09.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Sehr geehrtes Team von openPetition,
Die CDU/CSU-Fraktion teilt Ihre Kritik ganz weitgehend. Nach den jüngsten islamistischen Anschlägen von Mannheim und Solingen wäre es Aufgabe der Bundesregierung gewesen, diese furchtbaren Taten sorgfältig zu analysieren und gezielte Schlüsse daraus zu ziehen, um die innere Sicherheit in unserem Land zu erhöhen. Stattdessen nutzt die Ampel die Gelegenheit für eine Vielzahl von – zum Teil seit langem geplanten – Verschärfungen des Waffenrechts, die mit den Terrortaten wenig bis nichts zu tun haben.
Wir als CDU/CSU lehnen diese Waffenrechtsänderungen ab, weil keine von ihnen die Taten von Mannheim und Solingen verhindert hätte und sie stattdessen vom tiefen Misstrauen gegenüber legalen Waffenbesitzern, Jägern, Sportschützen, Sammlern und gesetzestreuen Bürgern geprägt sind. Lassen Sie mich dies gerne etwas näher erläutern:
Die Bundesregierung hat die in dem sog. Sicherheitspaket enthaltenen Waffenrechtsverschärfungen als ‚Reaktion auf den islamistischen Terrorangriff von Solingen‘ bezeichnet. Fakt ist jedoch: Der Attentäter von Solingen benutzte nicht nur ein bereits verbotenes Messer, sondern er tat dies noch dazu auf einem Volksfest, auf dem Messer nach § 42 des Waffengesetzes generell schon verboten sind. Das heißt: Auch die geplanten weiteren Verschärfungen im Waffenrecht hätten den Attentäter nicht gestoppt, denn er hat bereits mehrere Gesetze und Verbote übergangen und missachtet. Wer bewusst eine Vielzahl von Menschen töten will und dabei auch sich selbst wissentlich in Gefahr bringt, den halten keine Verbote ab. Die von der Ampel geplanten Verschärfungen im Waffenrecht bringen insofern keinen Mehrwert an Sicherheit, gängeln aber die Legalwaffenbesitzer und gesetzestreuen Bürger noch mehr als bisher schon. Das ist kein sinnvolles Vorgehen im Kampf gegen den islamistischen Terror.
Die geplanten Änderungen sehen insbesondere ein Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen sowie im Personenfernverkehr vor. Zudem sollen die Bundesländer ermächtigt werden, absolute Messerverbote an kriminalitätsbelasteten Orten, wie z.B. Bahnhöfen, einzuführen.
Zwar sehen die neuen Verbotsnormen eine Reihe von Ausnahmen vor, die insbes. auch Gewerbetreibende und Aussteller auf Messen und Märkten umfassen. Dennoch kommen die Verbote einem Generalverdacht gegenüber sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern, die Messer besitzen und gelegentlich mit sich führen, gleich; sie müssen die Mitnahme ihres Messers künftig rechtfertigen. Mit welcher rechtlichen Unsicherheit dies künftig verbunden ist, zeigt die Formulierung, dass das Führen eines Messers „zu einem allgemein anerkannten Zweck“ erlaubt sein soll. Ein derartig weitreichender Eingriff in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger auf einer solch unbestimmten Grundlage ist nicht akzeptabel!
Angemerkt sei, dass schon heute bei der Deutschen Bahn die Mitnahme gefährlicher Gegenstände wie z.B. Messer nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen verboten ist. Zudem können im Personennahverkehr die Länder bereits jetzt das Mitführen von Messern ab einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verbieten. Auch die Einrichtung örtlich begrenzter Messerverbotszonen ist den Ländern längst möglich.
Die mit verbotenen Messern begangenen Terrortaten von Mannheim und Solingen sowie die Reaktion der Bundesregierung darauf zeigen, dass die waffenrechtliche Diskussion vom Kopf auf die Füße gestellt werden muss. Der wirklich wirksame Ansatzpunkt sind nicht die Waffen, sondern die Menschen, die sie missbrauchen. Statt einer Ausweitung von Messerverboten, die den Angriff nicht verhindert hätten, müssen wir uns auf die eigentliche Quelle der Gefahr konzentrieren: Auf die Straftäter und Extremisten, die bereit sind, Gewalt anzuwenden.
Bereits heute haben die Behörden die Möglichkeit, Menschen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, den Umgang mit Waffen zu verbieten. Diese Regelungen sind jedoch unzureichend und werden zu selten angewendet. Es braucht daher einen Paradigmenwechsel im Waffenrecht: Der Staat sollte stärker auf individuelle Waffenführverbote für Straftäter und Extremisten und umfassende Kontrollmöglichkeiten der Polizei zur Durchsetzung dieser Verbote setzen.
Wichtig ist dabei: Die besten Regelungen sind nutzlos, wenn sie nicht tatsächlich kontrolliert und durchgesetzt werden. Damit verstärkte Kontrollen auch wirklich gewährleistet sind, muss die personelle Stärkung von Polizei und Ordnungsbehörden angegangen und müssen die Waffenbehörden personell und strukturell in die Lage versetzt werden, das Waffenrecht anzuwenden. Dies geschieht, wie die Amoktat in Hamburg im März 2024 zeigt, in einigen Fällen nicht. Der von der Ampel geplante zusätzliche bürokratische Aufwand überfordert die bereits überlasteten Waffenbehörden und unsere Polizei nur noch weiter und droht damit im Ergebnis die Sicherheitslage eher zu verschärfen.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird die Waffenrechtsverschärfungen aus diesen Gründen ablehnen. Statt Pauschalmaßnahmen zu ergreifen, die vor allem legale Waffenbesitzer unnötig einschränken, sollte die Ampel ein Gesetz vorlegen, das gezielt gegen diejenigen vorgeht, die eine echte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen. Mit einem Entschließungsantrag zum Sicherheitspaket der Ampel werden wir genau diesen Vorschlag in den Bundestag einbringen und zur Abstimmung stellen.
Jenseits des Waffenrechts haben CDU und CSU zudem seit Solingen umfangreiche Vorschläge in die öffentliche Diskussion und auch in den Deutschen Bundestag (u.a. Zustrombegrenzungsgesetz, BT-Drs. 20/12804; Antrag zu umfassenden Zurückweisungen an den Binnengrenzen, BT-Drs. 20/12835) eingebracht, um die illegale Zuwanderung nach Deutschland zu stoppen und damit auch die Ordnung und Sicherheit in unserem Land zu verbessern – die Täter von Mannheim und Solingen waren illegal nach Deutschland eingereist. Auch die für die Terrorismusbekämpfung wichtige, vom Europäischen Gerichtshof für zulässig erklärte IP-Adressen-Speicherung fordern wir seit langem (siehe u.a. BT-Drs. 20/7351).
Mit freundlichem Gruß
Astrid Mannes
fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 25.09.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Handeln der Bundesregierung ist symptomatisch für den Umgang mit der steigenden Ausländer- und Messerkriminalität in den vergangenen Jahren. Stets schaut man mit betroffenem Blick von der Regierungsbank. Stets fordert man ausländerrechtliche Verschärfungen. Stets passiert nichts.
Nun will die Ampel-Koalition Verschärfungen tatsächlich umsetzen. Diese treffen jedoch die vollkommen Falschen; nämlich alle rechtstreuen Bürger – Jäger, Sportschützen und Waffensammler. Bereits vor dem Anschlag von Solingen war das Mitführen von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen gem. § 42 Waffengesetz verboten. Dieses Verbot hat die Tat nicht verhindert. Auch einige Monate zuvor bei dem Anschlag in Mannheim war das Mitführen von Messern bereits nach § 27 Versammlungsgesetz verboten. Beide Verbote hat die islamistischen Täter nicht davon abgehalten, mit Messern auf ihre Opfer einzustechen.
Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung ist ebenso ungeeignet, diese islamistischen Straftaten zu verhindern. Er kriminalisiert jedoch alle rechtstreuen Bürger, die ein Messer aus notwendigen oder sinnvollen Gründen mit sich führen. Die Waffenrechtsverschärfungen der vergangenen Jahre gründeten stets auf einem Misstrauen gegenüber Jägern, Sportschützen und Waffensammlern. Und das, obwohl die Taten, auf die sich die Verschärfungen bezogen – wie in diesem Fall – nicht von einem Angehörigen der genannten Gruppen begangen wurden.
Als Jäger weiß ich selbst, wie anspruchsvoll die Ausbildung und Jagdprüfung ist und wie gewissenhaft die Jägerschaft mit ihrem Recht auf Waffenbesitz umgeht. Deshalb unterstütze ich die Petition und trete auch bei meiner Arbeit im Bundestag für alle zivilen Legalwaffenbesitzer ein.
Ich werde gegen die weitere Verschärfung des Waffenrechts stimmen, sollte die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf nicht zuvor zurückziehen.
AfD, zuletzt bearbeitet am 23.09.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Selbstverständlich unterstütze ich, dass es keine weitere Verschärfung des Waffengesetztes geben darf, denn legal beschaffte und angemeldete Waffen werden nicht für Straftaten verwendet. Offenbar geht es dem Innenministerium hier vorrangig darum, friedliebende Menschen zu schikanieren und und der Möglichkeit der Ausübung ihres Sports zu berauben.
Bezüglich Masseneinwanderung und der daraus resultierenden Probleme, wie z. B. Messerkriminalität muss mit anderen Mitteln und an anderer Stelle begegnet werden, nicht mit aus der Luft gegriffenen Vorschlägen, die bar jeder wissenschaftlichen Grundlage sind und nur eine weitere Gängelung der deutschen Bevölkerung zum Ziel haben.
fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 18.09.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das sogenannte Sicherheitspaket der Regierung stößt nach meinen Kommentaren bei weiteren Fachleuten und Bürgern auf erhebliche Kritik, besonders in Bezug auf Datenschutzgefahren und den fragwürdigen Nutzen für die öffentliche Sicherheit. Zentraler Kritikpunkt ist die umfangreiche Vernetzung von Behörden, die laut Datenschützern, sogar dem ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, erhebliche Risiken birgt. Hier kommt es zu einer unverhältnismäßigen Überwachung der Bürger, ohne dass ein adäquater Nutzen in Bezug auf die Kriminalitätsbekämpfung oder die Eindämmung illegaler Migration zu erwarten ist.
Die Auswirkungen auf Millionen rechtstreuer Bürger aber sind erschreckend! Die Einschränkungen aller Bürger, die immer schon verantwortungsvoll Messer benutzt haben, also Jäger, Schützen oder Sammler, aber eben auch Handwerker, Pfadfinder, Outdoorsportler, Pilzsucher, Angler, Camper und viele mehr, sind inakzeptabel. Statt so die braven Bürger zu malträtieren, müssten doch die wahren Problemverursacher benannt und angegangen werden! Aber der Staat nutzt stattdessen die Gelegenheit lieber, um seine Befugnisse zur Kontrolle der Bürger auszuweiten: so durch die geplante Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen, wie den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie und verstärkte Online-Durchsuchungen, auch und gerade in den sozialen Medien!
Das wird zwar von vielen Experten als unverhältnismäßig und ineffektiv eingeschätzt. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht wird der tatsächliche Beitrag zur Reduzierung von Kriminalität deutlich überschätzt. Die Missbrauchsgefahr dieser staatlichen Datenkrake aber ist real! Was meinen Sie denn, was mit den Daten gemacht wird, wenn sie erstmal gesammelt und ausgetauscht sind? Denken Sie auch mal an das Finanzamt, waffenrechtliche Erlaubnisse, Ordnungsämter, Arbeitgeber, Banken, usw. Ein unbedachtes Wort, ein unbedachter Post, und alles geht den Bach runter! Die Befürchtung von Datenschützern oder auch dem Chaos-Computer-Club, dass Deutschland sich wieder zu einem Überwachungsstaat entwickeln könnte, ist begründet, zumal vergleichbare Maßnahmen in anderen Ländern oft nicht den erhofften Rückgang der Kriminalitätsraten bewirkt haben, dort die Freiheit der Gesellschaft aber abgenommen hat.
Zahlreiche Kritiker, darunter der Deutsche Richterbund und die Polizeigewerkschaften, betonen, dass die Eindämmung von Kriminalität und illegaler Einwanderung meist auch gar nicht an den bestehenden Gesetzen scheitert, sondern an deren Umsetzung. Justiz und Strafverfolgungsbehörden sind finanziell und personell massiv unzureichend ausgestattet. Laut einer Studie des Richterbunds fehlen in Deutschland rund 2000 Richter und Staatsanwälte. Dies führt zu viel zu langen Verfahrensdauern und zur zunehmenden Nichtverfolgung von „Bagatellverfahren“. Die Durchsetzung von Recht und Gesetz bleibt oft auf der Strecke. Auch Länder- und Bundespolizei sind angesichts der ständig zunehmenden Kriminalität unterbesetzt und bemängelnd darüber hinaus den mangelnden politischen Willen zur Durchsetzung geltenden Rechts.
Der Gesetzentwurf lässt zudem die klare Definition von Verantwortlichkeiten bei der Datensicherheit vermissen, was die Risiken für den Missbrauch sensibler Daten erhöht. Schon jetzt dürfen beispielsweise Einwohnermeldeämter ohne Ihren Widerspruch Ihre Daten verkaufen! Die Bundesregierung muss daher den Fokus verstärkt auf die Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung der Justiz und die Durchsetzung bereits geltenden Rechts legen, anstatt primär auf repressive Sicherheitsmaßnahmen zulasten mehrheitlich rechtstreuer Bürger zu setzen. Die Effektivität des Pakets tendiert gegen null, aber im Omnibusverfahren werden damit der Schutz der Grundrechte der Bürger und unsere Freiheit staatlich untergraben!
AfD, zuletzt bearbeitet am 17.09.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Der Gesetzesentwurf enthält manche Punkte in den Artikeln 1-4, die von der AfD seit Jahren gefordert werden, geht aber noch nicht weit genug. Es sind Forderungen der AfD wie diese, die auf Grenzschutz, Remigration und Abweisung unbefugter, bisher pauschal als „Asylanten“ bezeichneter Migranten hinauslaufen, die seit Jahren dazu herhalten, die AfD als verfassungsfeindlich zu diffamieren. Das scheinbare Umlenken der Bundesregierung sowie der Union in der Frage von Asylgesetzgebung und Terrorbekämpfung ist allerdings mit Blick auf die Stimmung im Volk durchschaubar und an der entschlossenen Umsetzung hege ich Zweifel.
Anlass für die Petition ist der Artikel 5 des Gesetzesentwurfs, der sich auf Änderungen im Waffengesetz bezieht. Unter dem Deckmantel der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung wird beabsichtigt, die Vorschriften für Jäger und Sportschützen zu verschärfen. Dieser Personenkreis wird unter Generalverdacht gestellt, obgleich die bisher geltende Gesetzgebung in der Lage gewesen ist, durch ihre allgemein restriktive Handhabung, Missbrauch grundsätzlich zu verhindern. Die Gesetzesnovelle trifft daher nur die Gesetzestreuen, ist aber unnütz, um unrechtmäßige Beschaffung und illegalen Besitz von Waffen zu verhindern.
Insbesondere die Verschärfungen betr. das Führen von Messern in der Öffentlichkeit und hinsichtlich der Klingenlänge treffen nicht nur den herausgehobenen Kreis von Jägern und Sportschützen, sondern stellt die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht. Allein die Notwendigkeit, ein Gesetz erlassen zu müssen, das z. B. die Mitnahme von Blankwaffen auf Festen untersagt, ist an sich schon ein Armutszeugnis für die Regierenden in Bund und Ländern. Sie haben es nicht nur zugelassen, dass sich die Sicherheit im öffentlichen Raum verschlechtert, sie haben jahrelang Warnungen lächerlich gemacht sowie die Mahner diffamiert und diskreditiert. Daher sind weder die Verfasser des Gesetzes noch die Novelle selbst geeignet, der wachsenden Kriminalität mit Blankwaffen und der Terrorgefahr beizukommen.
Abschließend muss ich feststellen, dass es schon makaber ist zu sehen, wie in einer Gesetzesvorlage die Folgen ungebremster und ungesteuerter Massenmigration in einem Atemzug mit Gesetzesnovellen verschmelzen, durch die die Beschaffung und der Besitz von Blank- und Feuerwaffen verschärft werden. Das geschieht, obwohl regierungsnahe Kreise versichern, die gesteigerte Kriminalität und Terrorgefahr (insbesondere mit Blankwaffen) habe nichts mit Migration zu tun. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Die AfD wird der Gesetzesnovelle in ihrer gegenwärtigen Form nicht zustimmen und wie 2021 (Bundestagsdrucksache 19/29487) jeder Verschärfung des Waffenrechts entgegentreten, die die gesetzestreuen Mitbürger unter Generalverdacht stellt. Ihr Gerold Otten.
Dr. forest Christoph Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lörrach - Müllheim
FDP, zuletzt bearbeitet am 17.09.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Verbote und Einschränkungen beim Führen von Messern sind reiner Aktionismus. Mannheim, Solingen oder München – kein Anschlag hätte durch das geplante Messerverbot verhindert werden können. Es fehlt nicht an Gesetzen, es mangelt am Gesetzesvollzug. Statt nicht kontrollierbare Verbote zu erlassen, brauchen wir zielgerichtete Rahmenbedingungen. Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen effizienter arbeiten können. Das geplante Messerverbot ist eine unnötige Einschränkung im Alltag ehrlicher Bürger und kein Gesetz zum Schutz vor Terrorismus. In meiner Fraktion sind viele, die von dem Aktionismus ebenso nichts halten.
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 14.10.2024
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die in dieser Woche von der Ampelmehrheit beschlossenen Verschärfungen des Waffenrechts lehne ich ab. Sie sind inhaltlich nicht zielführend, hätten die Anschläge von Mannheim und Solingen gar nicht verhindert, führen zu einem gewaltigen bürokratischen Mehraufwand für die abfragenden Waffenbehörden und bei den abgefragten Behörden, führen somit zu einer vollständigen Blockade der bereits jetzt personell völlig überlasteten Waffenbehörden, die fortan ihre gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können und treffen letztlich die rechtstreuen, ständig kontrollierten Legalwaffenbesitzer!
Ganz entschieden lehne ich auch und vor allem die Änderung des Paragraphen 17 BJagdG ab! Es muss unbedingt dabei bleiben, dass die unteren Jagdbehörden eigenständig und unter Einbeziehung Ihrer eigenen Sachkunde und eigenen Ermessens die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Jagdscheinbewerber prüfen und darüber entscheiden.
Die Regierungsparteien bleiben auch auf mehrfache Nachfrage jede Antwort schuldig, worin denn der von ihnen mit der Gesetzesverschärfung beabsichtigte Sicherheitsgewinn liegen soll, wenn die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit künftig nur noch von einer statt wie bisher von zwei Behörden autonom vorgenommen wird.
Hans-Jürgen Thies MdB
Jagdpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Dr. Dietmar Bartsch
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Joachim Wundrak
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Katrin Zschau
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Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II
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Christian Bartelt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Carmen Wegge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
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Saskia Weishaupt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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CDU/CSU
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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SPD
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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FDP
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CDU/CSU
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SPD
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Mareike Lotte Wulf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Awet Tesfaiesus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
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FDP
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SPD
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SPD
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Frank Ullrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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CDU/CSU
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Maja Scarlett Wallstein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Cottbus - Spree-Neiße
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Hannes Walter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
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SPD
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Dr. Anne Monika Spallek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Klaus Stöber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Timo Schisanowski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Daniel Dominik Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Cuxhaven - Stade II
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Olaf Scholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Christian Schreider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigshafen/Frankenthal
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Christina-Johanne Schröder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Ria Schröder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Stefan Seidler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Tina Rudolph
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Ingo Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Mathias Papendieck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Wiebke Papenbrock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Mike Moncsek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Michael Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Dr. Anna Lührmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Erik von Malottki
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Armin Laschet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Denise Loop
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Michael Kruse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Carlos Kasper
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Anna Katharina Kassautzki
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Dr. Franziska Kersten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Börde - Jerichower Land
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Misbah Khan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Helmut Kleebank
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Bernhard Herrmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Steffen Janich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Anne Janssen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Dr. Inge Gräßle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Backnang - Schwäbisch Gmünd
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Prof. Dr. Armin Grau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigshafen/Frankenthal
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Frauke Heiligenstadt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Goslar - Northeim - Osterode
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Emilia Johanna Fester
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Fabian Funke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Maximilian Funke-Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Sonja Katharina Eichwede
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Simone Borchardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Karl Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Dr. Holger Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Jakob Blankenburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Valentin Christian Abel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Knut Abraham
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Reem Alabali-Radovan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Dagmar Andres
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Johannes Arlt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
SPD
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Gyde Jensen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
FDP
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FDP
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AfD
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Marja-Liisa Völlers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg
SPD
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FDP
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SPD
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FDP
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Dr. Janosch Dahmen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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FDP
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Sylvia Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
SPD
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SPD
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SPD
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CDU/CSU
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FDP
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Gerald Ullrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
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CDU/CSU
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FDP
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CDU/CSU
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FDP
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Prof. Dr. Harald Weyel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Düsseldorf I
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Linda Teuteberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
FDP
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FDP
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FDP
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CDU/CSU
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FDP
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SPD
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SPD
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Johannes Schraps
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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René Springer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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CDU/CSU
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Ulrike Schielke-Ziesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Dr. med. Stephan Pilsinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: München-West/Mitte
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Jürgen Pohl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Christoph Meyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Siemtje Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Dr. Ingrid Nestle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Enrico Komning
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Steffen Kotré
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Wolfgang Kubicki
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Christian Lindner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Rüdiger Lucassen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Leif-Erik Holm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Elisabeth Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Michael Kießling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Norbert Kleinwächter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Mariana Harder-Kühnel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Katrin Helling-Plahr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Markus Herbrand
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Peter Felser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Dr. Alexander Gauland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Dr. Gottfried Curio
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Astrid Damerow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Christian Dürr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Stephan Brandner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Philipp Amthor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
Christine Aschenberg-Dugnus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Canan Bayram
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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AfD
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Astrid Timmermann-Fechter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mülheim - Essen I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Dr. Johann David Wadephul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Marco Wanderwitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Klaus-Peter Willsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Detlef Seif
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Christian Freiherr von Stetten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Antje Tillmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Alexander Radwan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Jana Schimke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Dr. Carsten Linnemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Dr. Jan-Marco Luczak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Dietrich Monstadt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Christian Hirte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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zuletzt angeschrieben am 14.10.2024
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Manfred Grund
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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Christian Haase
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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Jürgen Hardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
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Dr. Konstantin von Notz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Susanne Mittag
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Dr. Nina Scheer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Stefan Schwartze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herford - Minden-Lübbecke II
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Michael Gerdes
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Bottrop - Recklinghausen III
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Michael Roth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Leverkusen - Köln IV
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Katrin Göring-Eckardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Lisa Paus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Dr. jur. Johannes Fechner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Emmendingen - Lahr
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Dr. Julia Verlinden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
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Frank Junge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Bettina Hagedorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord
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Bettina Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Carsten Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Annalena Baerbock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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