Volksvertreterin Astrid Mannes
Stellungnahme zur Petition Waffengesetzverschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen!
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 30.09.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Sehr geehrtes Team von openPetition,
Die CDU/CSU-Fraktion teilt Ihre Kritik ganz weitgehend. Nach den jüngsten islamistischen Anschlägen von Mannheim und Solingen wäre es Aufgabe der Bundesregierung gewesen, diese furchtbaren Taten sorgfältig zu analysieren und gezielte Schlüsse daraus zu ziehen, um die innere Sicherheit in unserem Land zu erhöhen. Stattdessen nutzt die Ampel die Gelegenheit für eine Vielzahl von – zum Teil seit langem geplanten – Verschärfungen des Waffenrechts, die mit den Terrortaten wenig bis nichts zu tun haben.
Wir als CDU/CSU lehnen diese Waffenrechtsänderungen ab, weil keine von ihnen die Taten von Mannheim und Solingen verhindert hätte und sie stattdessen vom tiefen Misstrauen gegenüber legalen Waffenbesitzern, Jägern, Sportschützen, Sammlern und gesetzestreuen Bürgern geprägt sind. Lassen Sie mich dies gerne etwas näher erläutern:
Die Bundesregierung hat die in dem sog. Sicherheitspaket enthaltenen Waffenrechtsverschärfungen als ‚Reaktion auf den islamistischen Terrorangriff von Solingen‘ bezeichnet. Fakt ist jedoch: Der Attentäter von Solingen benutzte nicht nur ein bereits verbotenes Messer, sondern er tat dies noch dazu auf einem Volksfest, auf dem Messer nach § 42 des Waffengesetzes generell schon verboten sind. Das heißt: Auch die geplanten weiteren Verschärfungen im Waffenrecht hätten den Attentäter nicht gestoppt, denn er hat bereits mehrere Gesetze und Verbote übergangen und missachtet. Wer bewusst eine Vielzahl von Menschen töten will und dabei auch sich selbst wissentlich in Gefahr bringt, den halten keine Verbote ab. Die von der Ampel geplanten Verschärfungen im Waffenrecht bringen insofern keinen Mehrwert an Sicherheit, gängeln aber die Legalwaffenbesitzer und gesetzestreuen Bürger noch mehr als bisher schon. Das ist kein sinnvolles Vorgehen im Kampf gegen den islamistischen Terror.
Die geplanten Änderungen sehen insbesondere ein Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen sowie im Personenfernverkehr vor. Zudem sollen die Bundesländer ermächtigt werden, absolute Messerverbote an kriminalitätsbelasteten Orten, wie z.B. Bahnhöfen, einzuführen.
Zwar sehen die neuen Verbotsnormen eine Reihe von Ausnahmen vor, die insbes. auch Gewerbetreibende und Aussteller auf Messen und Märkten umfassen. Dennoch kommen die Verbote einem Generalverdacht gegenüber sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern, die Messer besitzen und gelegentlich mit sich führen, gleich; sie müssen die Mitnahme ihres Messers künftig rechtfertigen. Mit welcher rechtlichen Unsicherheit dies künftig verbunden ist, zeigt die Formulierung, dass das Führen eines Messers „zu einem allgemein anerkannten Zweck“ erlaubt sein soll. Ein derartig weitreichender Eingriff in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger auf einer solch unbestimmten Grundlage ist nicht akzeptabel!
Angemerkt sei, dass schon heute bei der Deutschen Bahn die Mitnahme gefährlicher Gegenstände wie z.B. Messer nach den allgemeinen Beförderungsbedingungen verboten ist. Zudem können im Personennahverkehr die Länder bereits jetzt das Mitführen von Messern ab einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verbieten. Auch die Einrichtung örtlich begrenzter Messerverbotszonen ist den Ländern längst möglich.
Die mit verbotenen Messern begangenen Terrortaten von Mannheim und Solingen sowie die Reaktion der Bundesregierung darauf zeigen, dass die waffenrechtliche Diskussion vom Kopf auf die Füße gestellt werden muss. Der wirklich wirksame Ansatzpunkt sind nicht die Waffen, sondern die Menschen, die sie missbrauchen. Statt einer Ausweitung von Messerverboten, die den Angriff nicht verhindert hätten, müssen wir uns auf die eigentliche Quelle der Gefahr konzentrieren: Auf die Straftäter und Extremisten, die bereit sind, Gewalt anzuwenden.
Bereits heute haben die Behörden die Möglichkeit, Menschen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, den Umgang mit Waffen zu verbieten. Diese Regelungen sind jedoch unzureichend und werden zu selten angewendet. Es braucht daher einen Paradigmenwechsel im Waffenrecht: Der Staat sollte stärker auf individuelle Waffenführverbote für Straftäter und Extremisten und umfassende Kontrollmöglichkeiten der Polizei zur Durchsetzung dieser Verbote setzen.
Wichtig ist dabei: Die besten Regelungen sind nutzlos, wenn sie nicht tatsächlich kontrolliert und durchgesetzt werden. Damit verstärkte Kontrollen auch wirklich gewährleistet sind, muss die personelle Stärkung von Polizei und Ordnungsbehörden angegangen und müssen die Waffenbehörden personell und strukturell in die Lage versetzt werden, das Waffenrecht anzuwenden. Dies geschieht, wie die Amoktat in Hamburg im März 2024 zeigt, in einigen Fällen nicht. Der von der Ampel geplante zusätzliche bürokratische Aufwand überfordert die bereits überlasteten Waffenbehörden und unsere Polizei nur noch weiter und droht damit im Ergebnis die Sicherheitslage eher zu verschärfen.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird die Waffenrechtsverschärfungen aus diesen Gründen ablehnen. Statt Pauschalmaßnahmen zu ergreifen, die vor allem legale Waffenbesitzer unnötig einschränken, sollte die Ampel ein Gesetz vorlegen, das gezielt gegen diejenigen vorgeht, die eine echte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen. Mit einem Entschließungsantrag zum Sicherheitspaket der Ampel werden wir genau diesen Vorschlag in den Bundestag einbringen und zur Abstimmung stellen.
Jenseits des Waffenrechts haben CDU und CSU zudem seit Solingen umfangreiche Vorschläge in die öffentliche Diskussion und auch in den Deutschen Bundestag (u.a. Zustrombegrenzungsgesetz, BT-Drs. 20/12804; Antrag zu umfassenden Zurückweisungen an den Binnengrenzen, BT-Drs. 20/12835) eingebracht, um die illegale Zuwanderung nach Deutschland zu stoppen und damit auch die Ordnung und Sicherheit in unserem Land zu verbessern – die Täter von Mannheim und Solingen waren illegal nach Deutschland eingereist. Auch die für die Terrorismusbekämpfung wichtige, vom Europäischen Gerichtshof für zulässig erklärte IP-Adressen-Speicherung fordern wir seit langem (siehe u.a. BT-Drs. 20/7351).
Mit freundlichem Gruß
Astrid Mannes