Volksvertreter Thomas Dietz

Stellungnahme zur Petition Waffengesetzverschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen!

AfD, zuletzt bearbeitet am 14.10.2024

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Ich teile vollumfänglich die Kritik an dem von den
Ampel-Parteien eingebrachten „Gesetz zur Verbesserung
der inneren Sicherheit und des Asylsystems“. Bereits das Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes im
Jahr 2020 hat die Anforderungen an die zu erfüllende
waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Eignung und an das nachzuweisende waffenrechtliche Bedürfnis
unverhältnismäßig erschwert. Insbesondere die
Regelabfrage nach Erkenntnissen bei den Verfassungs- Schutzbehörden und deren Verpflichtung zum Nachbericht stellen erhebliche bürokratische Hürden dar und sind unverhältnismäßige Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Durch den Zuwachs an Bürokratie infolge des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes ächzen die unteren Waffenbehörden bereits heute landauf, landab unter ihren Belastungen.
Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse hat sich nach Einschätzung vieler betroffener Legalwaffenbesitzer bereits deutlich verzögert.
Nicht akzeptabel ist es daher, die Rechte von Millionen
rechtstreuen und vorbildlichen, legal handelnden Waffenbesitzern noch weiter einzuschränken oder
diese gar zu politischen Sündenböcken der Folgen
einer unkontrollierten Masseneinwanderungs- und Sicherheitspolitik zu machen.
Weitere Verschärfungen des Waffenrechts zulasten von rechtstreuen Bürgern, wie es das „Gesetz zur Verbesserung
der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP (sic!) vorsieht (Bundestags-Drucksache 20/12805),
sind daher konsequent und nachhaltig abzulehnen. Die AfD-Bundestagsfraktion stand und steht fest an der Seite der Legalwaffenbesitzer und hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode mit aller Kraft und trotz aller Kritik der Altparteien gegen die konkrete Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ausgesprochen. Wir haben uns auch eindeutig positioniert, als Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Ziel verfolgte, sogenannte „kriegswaffenähnliche Waffen“ zu verbieten und den Besitz von SRS-Waffen unter eine Erlaubnispflicht zu stellen oder als der Bundesrat durchsetzen wollte, die Führbarkeit von Messern, deren Klingen feststehen und die einseitig geschliffen sind, auf solche mit maximal sechs Zentimetern Klingenlänge zu beschränken.

Auch in der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Inneres und Heimat am 23.9.2024 wurde deutlich, dass waffenrechtliche Verbote die schrecklichen islamistischen Anschläge von Mannheim und Solingen nicht haben verhindern können. Ausgerechnet die Stadt Mannheim hatte bereits zum 1.12.2023 eine Messerverbotszone eingerichtet. Diese Messerverbotszone umfasste auch den Marktplatz, auf welchem der afghanische Attentäter zunächst in Tötungsabsicht Mitglieder von Pax Europa angriff und schwer verletzte und im Anschluss einen 29jährigen Polizeihauptkommissar tötete. Darüber hinaus unterfiel das von dem afghanischen Täter verwendete Messer auch bereits einem generellen Führverbot gemäß den bestehenden §§ 53 Abs. 1 Nr. 21a, 42a Abs. 1 des Waffengesetzes. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei dem schrecklichen Terroranschlag beim „Festival der Vielfalt“ in Solingen. Der Täter verwendete als Tatmittel ein Messer mit einer mehr als 12 Zentimeter langen feststehenden Klinge. Schon aufgrund der Klingenlänge unterlag auch dieses Messer einem allgemeinen Führverbot nach den bereits geltenden Gesetzen. Nicht eine Änderung des materiellen Waffenrechts, sondern allenfalls die bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts hätten beide islamistische Terroranschläge mit Messern vereiteln können.

Allein in Berlin gab es im Jahr 2023 laut einer Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus 3842 Messerangriffe. Obwohl die Anzahl der Menschen ohne deutschen Pass in Berlin bei 24,4 Prozent liegt, sind 53 Prozent der tatverdächtigen Messerangreifer Ausländer, von denen sich die Haupttätergruppen aus Türken und Syrern zusammensetzen. Unter der Anzahl deutscher Tatverdächtiger haben 16 Prozent auch einen anderen Pass. Noch nicht eingerechnet sind hierbei deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund. In einem diametralen Gegensatz zu dieser fundamentalen Verachtung unserer Rechtsordnung durch islamistische Terroristen und durch zugewanderte Gewaltstraftäter steht das Verhalten der rechtstreu handelnden Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Mehr als zwei Millionen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Waffenhändler, Brauchtumsschützen und Waffenhersteller müssen bereits heute im Hinblick auf ihre erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung strengste Voraussetzungen erfüllen.

Das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist auch nicht geeignet, tatsächliche Verbesserungen bei der inneren Sicherheit zu erreichen. Abgesehen von Eingriffen in die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sieht der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (Bundestags-Drucksache 20/12805) nämlich nicht vor, den Polizeibehörden zukünftig die Durchsetzung der geplanten waffenrechtlichen Bestimmungen gegenüber dem Haupttäterkreis für Messerangriffe, nämlich jungen, männlichen Zuwanderern vorrangig aus islamischen Ländern, effektiv zu ermöglichen. So verbietet § 42 c Satz 2 WaffG-E (Bundestags-Drucksache 20/12805, S. 14) es den zuständigen Behördenvertretern, die zur Durchsetzung von Messer- und Waffenverboten zu kontrollierenden Personen anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, also aufgrund von deren Abstammung oder Herkunft, auszuwählen. Dieses ausdrückliche gesetzliche Verbot drückt ein Misstrauen gegenüber der Polizeiarbeit aus und wird dazu führen, dass Polizeibeamte und Mitarbeiter von Ordnungsbehörden aus Angst vor den dienstrechtlichen Folgen eines Diskriminierungsvorwurfs erwartungsgemäß vor allem die potentielle Personengruppe, welche die meisten Messerangriffe begeht, nicht kontrollieren werden.

Eine Verbesserung der inneren Sicherheit wird auch nicht durch nochmal verschärfte Regelungen zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung erzielt. Die geplanten Regelabfragen bei der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt können nämlich nicht vollständig automatisiert erfolgen. Pro Jahr, so ergab es die Anhörung der Sachverständigen, werden sich die obligatorischen Abfragen nach Anhaltspunkten zu Erkenntnissen, die gegen eine Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen, auf rund 6 Millionen Fälle erstrecken. Das können die Waffenbehörden in den Kommunen ebenso wenig leisten wie die Anordnung des persönlichen Erscheinens für all diejenigen, die einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis stellen. Besonders gravierend ist der Umstand, dass bei verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Rücknahme/zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse die Waffenbehörde in Zukunft schon vor Erlass eines Widerrufs-/Rücknahmebescheides gegenüber dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis die Befugnis erhalten soll, die Waffen und Munition des Betroffenen sicherzustellen.

Als AfD-Bundestagsfraktion achten wir die deutschen Sportschützen, Jäger, Waffensammler, und Brauchtumsschützen als Subjekte unveräußerlicher Menschenrechte. Sie sind die Träger unserer gesellschaftlichen Tradition, des Umweltschutzes, unserer Identität, der Gemeinschaft und des Vereinswesens. Wir werden darum eine eigene parlamentarische Initiative mit dem Titel: „Besitzer legaler Waffen vor Aktionismus schützen – keine übereilten Verschärfungen des Waffenrechts!“ einbringen, um die Rechte der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse zu stärken. So wollen wir die Regelabfrage/n bei den Verfassungsschutzbehörden zu Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis erstmals beantragen oder bereits besitzen, abschaffen und durch weniger einschneidende Maßnahmen ersetzen. Außerdem streben wir etwa an, dass die Bestimmungen zu Dual-Use-Wechselmagazinen dahingehend angepasst werden, dass Wechselmagazine für die Zentralfeuermunition von Kurzwaffen, welche auch für Langwaffen verwendbar sind, waffenrechtlich einzig und allein als Magazine für Kurzwaffen eingeordnet werden, soweit sie nicht in einer Langwaffe Verwendung finden. Insgesamt verlangen wir, es zu unterlassen, gesetzgeberische Initiativen zu verfolgen, welche noch weiter in die Grundrechte und legitimen Interessen von legal handelnden Waffenbesitzern eingreifen. Auch in Zukunft können Sie sich auf uns als AfD verlassen.

Mit freundlichen Grüßen

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