Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Sächsischer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Sächsischer Landtag Sachsen
Unbeantwortet (88) 70,4% |
Ich enthalte mich (20) 16,0% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (11) 8,8% |
Ich lehne ab (4) 3,2% |
Keine Stellungnahme (1) 0,8% |
E-Mail ist technisch nicht erreichbar (1) 0,8% |
6% unterstützen einen Antrag im Parlament.
3% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
4% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte UnterstützerInnen der Petition,
der Gesetzentwurf des SMK liegt uns als Abgeordneten seit 25.03. vor. Am 31.03. habe ich dazu an einer Diskussion in der Freien Waldorfschule Dresden teilgenommen. Meine Kritik am Gesetzentwurf ist u.a., dass die Frage der Lehrerfinanzierung und der Schulgelderstattung für Einkommensschwache nicht getrennt geregelt, sondern gegeneinander ausgespielt wird, was Freie Schulen mit finanzstarken Trägern im Hintergrund und/oder geringen Anteilen an Kindern aus weniger begüterten Familien bevorteilt.
Die Frage der von Ihnen geforderten Gleichbehandlung ist allerdings komplex, da eine komplette Gleichbehandlung nicht nur die gleiche Bezahlung von Lehrern nach sich zöge, sondern auch der gleiche Klassenteiler (gegenwärtig 28) wie an staatlichen Schulen, die gleiche Mindestzügigkeit und die Tatsache, dass auch freie Schulen jeden Schüler nehmen müssten und nicht auswählen könnten, wen sie aufnehmen.
Wir werden als Fraktion den Gesetzentwurf diskutieren und ihm in der aktuellen Fassung nicht zustimmen. Darüber hinaus fand am 17.04. im Schulausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung dazu statt (www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/tagesordnungen_der_ausschuesse/tagesordnung.do/nd11557). Das Protokoll der Anhörung im Internet abrufbar: edas.landtag.sachsen.de/
Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung und der zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden und Eltern haben wir LINKE-Fraktion Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vorbereitet, die auch einige der von Ihnen angesprochenen Kritikpunkte aufgreifen.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, gab es das Urteil des Verfassungsgerichtes, das Grundlage der Novellierung des Gesetzes Schulen in freier Trägerschaft war, nur, weil es die Normenkontrollklage der Fraktionen LINKE, SPD, Grüne gab. Ich hatte mich damals (2010/2011) innerhalb unserer Fraktion dafür eingesetzt, dass wir die Klage unterstützen, da ich Freie Schulen mit einem alternativen pädagogischen Konzept als Bereicherung des starren sächsischen Schulsystems betrachte, jedoch (historisch bedingt) unser Primat als LINKE bei der Weiterentwicklung und dem flächendeckenden Erhalt des staatlichen Schulnetzes mit kurzen Schulwegen liegt.
Dr. Stefan Karl Dreher
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
AfD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Meine eigene Entscheidung und die der gesamten Fraktion - aus Überzeugung:
1. Die Lehrer müssen besser entlohnt werden.
2. Während der Wartefrist, bzw. mit ihrem Ablauf, sind 100% der Förderung zu zahlen.
3. Rückwirkende Ausgleichszahlungen sind zu tätigen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei gleicher Arbeit und gleicher Ausbildung der Personalausgabesatz nur 90 % dessen entsprechen soll, was an öffentlichen Schulen ausgegeben wird.
Sofern die Regierung meint, dass es Sache der Privatschulträger sei, selbst finanzielle Opfer zu bringen (Eigenleistung, Schulgeld) um die restlichen 10 % aufzufüllen und so 100 % zu zahlen, geht das an der Sache vorbei.
Wie die Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetzesentwurf über Schulen in freier Trägerschaft am 17.04.2015 ausgeführt haben, erbringen die Träger bereits finanzielle Opfer. Es ist keinesfalls so, dass die freien Schulen überalimentiert sind.
Ganz im Gegenteil: Gemessen an den Ausgaben für einen Schüler an einer staatlichen Schule wird für einen Schüler an einer freien Schule nur ca. 50-80% ausgegeben. Der Staat spart also Steuern und das bei gleicher Bildung, die er von dem Schulträger erwartet.
Die Schulen nehmen bereits eigenes Geld in die Hand oder lassen viel Engagement über Eltern und Freiwillige einfließen, um optimale Bedingungen für die Schüler zu erreichen.
Trotzdem können es sich viele Schulen nicht leisten, ihre Lehrer adäquat zu bezahlen und sie werden es bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Freie Schulen auch in Zukunft nicht können.
Und um auf diejenigen Sachverständigen zurückzukommen, die vor einer zu hohen Konkurrenz der freien Schulen für die staatlichen Schulen warnten: Bisher war es stets der Fall, dass die freien Schulen den Schließungen von öffentlichen Schulen folgten und nicht andersherum.
Weiterhin: Auch die Schulfinanzierung während der künftigen 3 jährigen Wartefrist, bis zur Anerkennung, sollte auf 100 % angehoben werden, statt wie bisher vorgesehen 80% betragen.
Genügend Eigenengagement der Schulen bleibt trotzdem, da diese schließlich für das Finanzierungskonzept gradestehen müssen und das volle unternehmerische Risiko tragen. Wenn eine Schule nach drei Jahren also die Bestätigung für ihre Relevanz erhalten hat - die sie nur bekommt, wenn sie Schüler zu 100 % ordnungsgemäß ausbildet - dann soll sie auch 100% der Förderung erhalten.
Schließlich sind weitere Mittel nötig, um an die Schulen rückwirkende Ersatzzahlungen zu leisten, die in den vergangenen Jahren dadurch eingespart wurden, dass die Schulen in verfassungswidriger Weise unterfinanziert wurden.
Es ist insbesondere ein Ersatz für die Schulen zu zahlen, die sich in der 4 jährigen Wartefrist befanden/befinden und gar keine Förderung – bis auf die anteilige Übergangssumme - erhielten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Die Sächsische Verfassung sieht in Artikel 102 Abs. 2 die Gleichberechtigung der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor. Damit darf es nach meiner Auffassung keine Schlechterstellung der freien Schulen in Sachsen geben. Diesen Grundsatz hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15.11.2013 bestätigt. Der vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung erfüllt diese Vorgaben aus unserer Sicht unzureichend. Freie Schulen werden weiterhin lediglich als Bereicherung und Ergänzung des Schulwesens betrachtet. Von einer Gleichberechtigung von Schulen in öffentlicher
und freier Trägerschaft, wie es die Verfassung fordert, fehlt jede Spur. Insbesondere, dass die Staatsregierung und die Koalition nur 90% der Vergütung der Lehrkräfte in die Berechnung einbeziehen ist für uns nicht hinnehmbar. Die GRÜNE-Fraktion lehnt es entschieden ab, freie Schulen beim Wettbewerb um Lehrkräfte systematisch schlechter zu stellen als Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich unterstütze das Anliegen der Petition, weil ich denn Entwurf in der derzeitigen Form für verfassungsrechtlich bedenklich halte.
Die Freien Schulen sind grundsätzlich als gleichberechtigt anzuerkennen und auch entsprechend auszustatten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich arbeite in meiner Heimatstadt Ebersbach-Neugersdorf seit Jahren sehr eng und gut mit der Freien Schule Schkola zusammen. das es diese Schule gibt, ist ein Standortfaktor für unsere Grenzstadt - junge Familien ziehen zu, weil es eben ein alternatives Bildungsangebot gibt. Nach den zahlreichen Schulschließungen unter CDU/FDP sind Freie Schulen in den ländlichen Räumen oftmals die einzigen Schulen, die dafür sorgen, dass Zukunft erhalten bleibt, denn an Orten, wo die Schule geht, ist immer ein Stück Zukunft verloren. Des Weiteren bieten Freie Schulen oftmals individualisierte Lernumgebungen für Kinder, die ohne dieses Bildungsangebot auf staatlichen Förderschulen landen würden und in ihren Lebenschancen beeinträchtigt.
Der Freistaat hat eine verfassungsrechtliche Pflicht, die Ungleichbehandlung endlich zu beenden - aber es fehlt der jetzigen Regierungskoalition auch an Willen, hier endlich den richtigen Schritt zu gehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Die Fraktion der GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat die Freien Schulen auf ihrem Weg zu einer verfassungskonformen Behandlung unterstützt. Durch unsere Initiative konnte die Klage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden, das Urteil war im Sinne der Freien Schulen bahnbrechend. Seither setzen wir uns im Landtag für die Umsetzung des Urteils ein, sind im Gespräch mit Trägern, Eltern und vielen Unterstützerinnen. Im Rahmen der HH-Verhandlungen haben wir Anträge für die tatsächliche Gleichstellung eingebracht, leider wurden alle Anträge durch die Regierungskoalition von SPD und CDU abgelehnt. In unserem Grundsatzpapier (Beschluss der Fraktion) alle Positionen der GRÜNEN nachzulesen.
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/PP_FreieSchulen_2015_05_26.pdf
Anja Klotzbücher
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 09.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 09.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Uta-Verena Meiwald
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 03.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Dass freie Schulen heute einen großen Teil der Bildungslandschaft ausmachen hat auch viel damit zu tun, dass in der Vergangenheit staatliche Schulen geschlossen wurden und die entstandene Lücke gerade auch bei der wohnortnahen Beschulung dann durch Schulen in freier Trägerschaft geschlossen wurde. Mit alternativen Bildungskonzepten sind sie darüber hinaus eine Bereicherung. Sie existieren also und gehören dazu und müssen - entsprechend der Verfassung gleichberechtigt behandelt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem Verfassungsgerichtsurteil eben nicht vollumfänglich gerecht, einige der Sachverständigen bei der Anhörung im Schulausschuss haben dies auch deutlich gemacht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 03.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Die grundsätzliche Gleichberechtigung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, wie es die Sächsische Verfassung einfordert und wie der sächsische Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil vom 15.11.2013 bestätigt hat, wird auch mit dem neuen Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht umgesetzt. Mein Kind geht auf eine Freie Schule und ich erlebe das große Engagement der Lehrerinnen und Lehrer. Mir bleibt unverständlich, warum Freie Schulen immer noch nicht als gleichberechtigte Adressaten des staatlichen Bildungsauftrags anerkannt und entsprechend finanziell ausgestattet werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich halte die im Gesetzentwurf der Staatsregierung nach wie vor bestehende Schlechterstellung von Schulen freier Trägerschaft nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für politisch gefährlich. Denn damit werden - dem Verfassungsgerichtsurteil zum Trotz - neue Konflikte provoziert. Die Petition weist einen Weg, dies zu heilen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Ich enthalte mich aus folgenden Gründen:
Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich unterstütze die Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft ganz grundsätzlich und begrüße auch die dadurch gewährleiste Wahlmöglichkeit für Eltern die richtige Schulform für Ihre Kinder zu finden. Ich enthalte mich jedoch aus folgenden Gründen:
Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April 2015 eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung des Sächsische Verfassungsgerichtshofs ist nichts von einer prinzipiellen Pflicht des Staates zu lesen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten (siehe Urteil S. 25).
Zudem sehe ich einen Eigenanteil zur Finanzierung von freien Schulen (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) als durchaus gerechtfertigt an, denn die freien Schulen unterliegen einer geringeren staatlichen Regulierung (u.a. in Personalangelegenheiten, bei ihren Bildungszielen und pädagogischen Konzepten oder der Verwendung ihrer finanziellen Mittel). Wenn zur Finanzierung dieser Freiheiten private Gelder oder Spenden herangezogen werden, halte ich dies für den richtigen Weg. Freie Schulen sind eine Schulform, die von den Eltern gewollt, und durch deren Engagement getragen wird. Eine staatliche Vollfinanzierung würde diesen Grundgedanken konterkarieren. Schließlich besteht gerade darin der Unterschied zwischen staatlichen und freien Schulen – sie können weitestgehend selbstbestimmt eigene bildungspolitische Ziele verfolgen.
Aus meiner Sicht liegt das weitgehende Selbstbestimmungsrecht der freien Schulen auch in einer gewissen Eigenfinanzierung begründet und wird ebenso durch diese getragen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich enthalte mich in meiner Positionierung, weil es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag gab. Dabei wurden von Sachverständigen Stellungnahmen vor- genommen, in denen die Mehrheit den Gesetzentwurf für Verfassungskonform hielten. Selbst in der Urteilsbegründung des Gerichtes heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25).Immerhin ist es Entscheidung jedes freien Trägers, sich frei auf die Bedingungen für die Erfordernisse zur Gründung einer Schule einzulassen, dies beim Konzept zu berücksichtigen und die notwendigen Bedingungen dazu zu erfüllen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.
Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.
Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.
Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind meiner Fraktion und mir die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Millionen Euro zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.
Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um. Es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor, jedoch sollte der Entwurf an manchen Stellen überarbeitet werden.
Dagmar Neukirch
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Mir ist es mir wichtig meine Position zur Petition etwas ausführlicher darzulegen. Die große Zahl von Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern aus Sachsen finde ich genauso beeindruckend, wie das große Engagement von Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und den Schülerinnen und Schülern für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung im April deutlich.
In folgendem Spannungsfeld bewegen wir uns bei diesem Thema:
Auf der einen Seite sind mir die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und auch in vielen Punkten nachvollziehbar. Einiges konnten wir mit dem aktuellen Haushalt klären - immerhin wurden 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein Teilerfolg. Auch wenn damit der durch das Verfassungsgericht gesetzte Rahmen nicht vollständig ausgeschöpft wurde, konnten einige Verbesserungen erreicht werden (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Derzeit liegen dem Landtag auch Gutachten vor, die die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen. Auch das Landesverfassungsgericht hat z.B. formuliert, dass der Verfassung „keine Pflicht des Staates zu entnehmen [ist], öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“ Die Gründe dafür liegen auf der Hand: freie Schulen sind nicht an Klassenteiler (derzeit 28), Mindestzügigkeit und die Tatsache gebunden, jede Schülerin und jeden Schüler aufnehmen zu müssen, wie dies in staatlichen Schulen der Fall ist.
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir mit unserem Koalitionspartner derzeit über weitere Änderungsanträge und werden das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015 dazu nutzen, um gemeinsam mit der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.
Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.
Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zahlreichen Schulen in freier Trägerschaft sind ein wertvoller Bestandteil unserer sächsischen Schullandschaft. Ich unterstütze grundsätzlich die Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung der Schulen in freier Trägerschaft. Dieser berechtigten Forderung kommt der Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft auch entgegen, da er eine wesentliche Verbesserung der staatlichen Förderung vorsieht. Öffentliche und freie Schulen von staatlicher Seite finanziell vollständig gleich auszustatten, halte ich aber aus folgenden rechtlichen und vor allem praktischen Gründen nicht für geboten:
Am 17.04.2015 fand im sächsischen Landtag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über freie Schulen statt. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den vorgelegten Gesetzentwurf für verfassungskonform. Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang auch, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung ausführt, dass "... keine Verpflichtung des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel gleich auszustatten.".
Die Tatsache, dass es keine explizite rechtliche Verpflichtung des Staates zur Vollfinanzierung freier Schulen gibt, kann in der Diskussion nicht ignoriert werden. Für mich stellt sich aber darüber hinaus die entscheidende Frage, ob eine freie Schule, die wie eine staatliche Schule finanziert wird, überhaupt noch eine "freie" Schule ist bzw. sein kann. Ich sehe gerade in der teilweisen Finanzierung durch Eigenmittel (Spenden, Schulgeld, etc.) die entscheidende Grundlage für die Selbstbestimmungsrechte der freien Schulen (z.B. bei der Personalauswahl, den pädagogischen Konzepten oder der Verwendung der Finanzmittel).
Vollständige staatliche Finanzierung heißt im Ergebnis auch vollständige staatliche Regulierung. Das aber stünde dem Grundgedanken der freien Schulen entgegen.
Thomas Baum
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Auch in meinem Wahlkreis bestehen hervorragend wirkende Schulen in freier Trägerschaft, deren Engagement und Wirken nicht hoch genug zu würdigen ist. Es gab dieser Tage intensive Gespräche mit Vertretern der Schulen.
Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, unsere abgestimmte Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist natürlich sehr beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.
Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind der SPD-Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten absolut nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.
Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z. B. eben nicht klar und eindeutig formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.
Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.
Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Ja, der Entwurf sollte an manchen Stellen überarbeitet werden.
Ja, der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um.
Nein, das Gericht hat nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
Nein, es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.
Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.
Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten). Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Als Mitglied des Ausschusses für Schule und Sport bin ich an diesen Verhandlungen beteiligt. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Gestatten sie mir zum Schluß noch eine grundsätzliche Anmerkungen:
1) Ja, der Entwurf sollte an manchen Stellen überarbeitet werden.
2) Ja, der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um.
3) Nein, das Gericht hat nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
4) Nein, es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor.
In diesem Sinne stehe ich weiterhin für einen Dialog zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Jörg Vieweg
Mitglied des Sächsischen Landtages
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Mitglied im Ausschuss für Schule und Sport
Sprecher für Mittelstandspolitik und Handwerk
sowie für Energiepolitik, Tourismus- und Sport
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann die Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft gut nachvollziehen und begrüße auch die gewährleiste Wahlmöglichkeit für Eltern die richtige Schulform für Ihre Kinder zu finden. Ich enthalte mich jedoch aus folgenden Gründen:
Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag (am 17. April 2015), in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen haben. Die Mehrheit der anwesenden Sachverständigen hielt den Gesetzentwurf für verfassungskonform.
Darüber hinaus sind gegenwärtig noch Konkretisierungen in der Diskussion, die sicher auch dem Ansinnen der Freien Schulen entgegenkommen. Insofern werde ich den finalen Beschlussvorschlag abwarten und mich dann auch positionieren.
CDU, zuletzt bearbeitet am 11.06.2015
Ich enthalte mich.
Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.
CDU, zuletzt bearbeitet am 10.06.2015
Ich enthalte mich.
CDU, zuletzt bearbeitet am 10.06.2015
Ich enthalte mich.
„Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.“
SPD, zuletzt bearbeitet am 09.06.2015
Ich enthalte mich.
CDU, zuletzt bearbeitet am 09.06.2015
Ich enthalte mich.
Ich bin für eine faire Finanzierung freier Schulen. Wer mit mir darüber sprechen möchte, kann das gern tun. Zum Beispiel während meiner Bürgersprechstunde.
CDU, zuletzt bearbeitet am 09.06.2015
Ich enthalte mich.
Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 09.06.2015
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
CDU, zuletzt bearbeitet am 27.05.2015
Ich enthalte mich.
Ich enthalte mich, weil ich die Regelungen des derzeit im Geschäftsgang befindlichen Gesetzentwurfs zu Schulen in freier Trägerschaft für einen fairen Kompromiss halte. Eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss gab es dazu bereits am 17.04.2015.
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aus folgenden Gründen nehme ich eine ablehnende Position ein:
Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft nahmen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung bereits eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung. Die Mehrheit derer erachteten den Gesetzentwurf als verfassungskonform, was mithin auch meinem eigenen Empfinden entspricht.
Natürlich kann man niemals genug in die Bildung unserer Kinder investieren. Doch muss die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft mit Augenmaß geschehen, wobei getroffene Urteilsbegründungen nicht dazu genutzt werden dürfen, den materiellen Kern des Urteils erneut in Frage zu stellen. Aus "Gleichrangigkeit" und "Gleichwertigkeit" beider Schultypen kann nicht gleich ein Anspruch auf identische Finanzierung der Bildungseinrichtungen abgeleitet werden. Im Urteil heißt es, es sei eben "keine Pflicht des Staates [...], öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten".
In Ihrer Petition gehen Sie allerdings von einer Maximalforderung aus, die in Abwägung aller sächsischer Interessen nicht umsetzbar ist. Zudem sehe ich einen Eigenanteil zur Finanzierung von freien Schulen (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) als durchaus gerechtfertigt an, denn die freien Schulen unterliegen einer geringeren staatlichen Regulierung (u.a. in Personalangelegenheiten, pädagogischen Konzepten oder der Verwendung ihrer finanziellen Mittel).
Die Träger freier Schulen verfolgen innerhalb ihrer Einrichtung eigene bildungspolitische Ziele, welche über die vom Staat verfolgten hinausgehen. Dies ist löblich und dient der gesellschaftlichen Bildung, ist allerdings nicht explizit vom Staat verlangt. Es handelt sich hierbei also um zusätzliche, über die öffentlichen Bildungsangebote hinausreichende pädagogische Leistungen, welche auch seitens des Trägers entsprechend gegenfinanziert werden müssen - etwa über einen Eigenbeitrag oder Spenden.
Wenn zur Finanzierung dieser Freiheiten private Gelder oder Spenden herangezogen werden, halte ich dies für den richtigen Weg. Freie Schulen sind eine Schulform, die von den Eltern gewollt, und durch deren Engagement getragen wird. Eine staatliche Vollfinanzierung würde diesen Grundgedanken konterkarieren. Schließlich besteht gerade darin der Unterschied zwischen staatlichen und freien Schulen – sie können weitestgehend selbstbestimmt eigene bildungspolitische Ziele verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Rohwer
CDU, zuletzt bearbeitet am 30.06.2015
Ich lehne ab.
CDU, zuletzt bearbeitet am 29.05.2015
Ich lehne ab.
Der Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft wurde von den Sachverständigen in der Anhörung vom 17. April 2015 im Sächsischen Landtag für verfassungskonform erklärt. Dies korrespondiert auch mit der Urteilsbegründung des Sächsischen Verfassungsgerichts. Die Anregung der Sachverständigen werden wir diskutieren.
CDU, zuletzt bearbeitet am 26.05.2015
Ich lehne ab.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Keine Stellungnahme.
Antwort zur Petition: '"Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!"'
Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.
Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.
Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Ja, der Entwurf sollte an manchen Stellen überarbeitet werden.
Ja, der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um.
Nein, das Gericht hat nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
Nein, es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor.
Simone Lang, MdL
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