Volksvertreter Valentin Lippmann
Stellungnahme zur Petition "Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!"
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Die Sächsische Verfassung sieht in Artikel 102 Abs. 2 die Gleichberechtigung der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor. Damit darf es nach meiner Auffassung keine Schlechterstellung der freien Schulen in Sachsen geben. Diesen Grundsatz hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15.11.2013 bestätigt. Der vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung erfüllt diese Vorgaben aus unserer Sicht unzureichend. Freie Schulen werden weiterhin lediglich als Bereicherung und Ergänzung des Schulwesens betrachtet. Von einer Gleichberechtigung von Schulen in öffentlicher
und freier Trägerschaft, wie es die Verfassung fordert, fehlt jede Spur. Insbesondere, dass die Staatsregierung und die Koalition nur 90% der Vergütung der Lehrkräfte in die Berechnung einbeziehen ist für uns nicht hinnehmbar. Die GRÜNE-Fraktion lehnt es entschieden ab, freie Schulen beim Wettbewerb um Lehrkräfte systematisch schlechter zu stellen als Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft.