Volksvertreter Thomas Baum
Sächsischer Landtag in Sachsen - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition "Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!"
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Auch in meinem Wahlkreis bestehen hervorragend wirkende Schulen in freier Trägerschaft, deren Engagement und Wirken nicht hoch genug zu würdigen ist. Es gab dieser Tage intensive Gespräche mit Vertretern der Schulen.
Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, unsere abgestimmte Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist natürlich sehr beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.
Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind der SPD-Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten absolut nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.
Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z. B. eben nicht klar und eindeutig formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.