Volksvertreter Rico Anton
Sächsischer Landtag in Sachsen - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition "Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!"
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich enthalte mich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zahlreichen Schulen in freier Trägerschaft sind ein wertvoller Bestandteil unserer sächsischen Schullandschaft. Ich unterstütze grundsätzlich die Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung der Schulen in freier Trägerschaft. Dieser berechtigten Forderung kommt der Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft auch entgegen, da er eine wesentliche Verbesserung der staatlichen Förderung vorsieht. Öffentliche und freie Schulen von staatlicher Seite finanziell vollständig gleich auszustatten, halte ich aber aus folgenden rechtlichen und vor allem praktischen Gründen nicht für geboten:
Am 17.04.2015 fand im sächsischen Landtag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über freie Schulen statt. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den vorgelegten Gesetzentwurf für verfassungskonform. Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang auch, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung ausführt, dass "... keine Verpflichtung des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel gleich auszustatten.".
Die Tatsache, dass es keine explizite rechtliche Verpflichtung des Staates zur Vollfinanzierung freier Schulen gibt, kann in der Diskussion nicht ignoriert werden. Für mich stellt sich aber darüber hinaus die entscheidende Frage, ob eine freie Schule, die wie eine staatliche Schule finanziert wird, überhaupt noch eine "freie" Schule ist bzw. sein kann. Ich sehe gerade in der teilweisen Finanzierung durch Eigenmittel (Spenden, Schulgeld, etc.) die entscheidende Grundlage für die Selbstbestimmungsrechte der freien Schulen (z.B. bei der Personalauswahl, den pädagogischen Konzepten oder der Verwendung der Finanzmittel).
Vollständige staatliche Finanzierung heißt im Ergebnis auch vollständige staatliche Regulierung. Das aber stünde dem Grundgedanken der freien Schulen entgegen.