23.565 Unterschriften
Dialog abgeschlossen
Petition richtet sich an: Ministerpräsident Stanislaw Tillich
Die sächsische Landesregierung überarbeitet gerade das "Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)". Viele der alten Regelungen im Gesetz waren laut Sächsischem Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig. Der Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass für Schulen in öffentlicher Trägerschaft kein Vorrang gegenüber Schulen in freier Trägerschaft besteht. Die sächsische Regierung wurde angehalten bis Ende 2015 das sächsische Fördermodell für freie Schulen entsprechend zu überarbeiten.
DOCH DER NUN VORGELEGTE GESETZENTWURF ENTSPRICHT NICHT DEM VOM VERFASSUNGSGERICHTSHOF GEFORDERTEN GRUNDSATZ DER GLEICHRANGIGKEIT UND GLEICHWERTIGKEIT BEIDER SCHULWESENSFORMEN (staatliche und freie Trägerschaft)!
Freie Schulen wirken neben den öffentlichen Schulen und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben. Das sieht auch der Gesetzentwurf in § 1 so. Aber anstatt die Schulen demgemäß gleich zu behandeln, will die Regierung ein Kind an einer Schule in freier Trägerschaft finanziell weit weniger fördern, als ein Kind an einer staatlichen Schule. Der Freistaat gibt für einen Schüler an einer freien Schule momentan nicht einmal die Hälfte dessen, was er für einen Schüler an einer vergleichbaren staatlichen Schule ausgibt! Dadurch entsteht eine Unterfinanzierung, die freie Schulen zwingt Elternbeiträge zu erheben. Auf Elternbeiträge würden viele freie Schulen gern verzichten, denn durch diese "Bezahlschranke" stehen sie nicht allen Kindern offen. Die Unterfinanzierung ist so dramatisch, dass Lehrkräfte deutlich weniger Gehalt bekommen als an staatlichen Schulen und kaum Investition in Lernmaterial und Schulgebäude möglich sind.
Die aktuell im Gesetzentwurf vorgeschlagene Erhöhung der Fördersumme ist viel zu gering! Kinder an freien Schulen würden weiter benachteiligt und ihre Eltern weiter durch Steuer- und Schulgeldzahlung doppelt zur Kasse gebeten werden.
WIR FORDERN VON MINISTERPRÄSIDENT TILLICH, KULTUSMINISTERIN KURTH UND DER SÄCHSISCHEN STAATSREGIERUNG DIE UMSETZUNG DER SÄCHSISCHEN VERFASSUNG IN ARTIKEL 102 IN DER AUSLEGUNG DES SÄCHSISCHEN VERFASSUNGSGERICHTSHOFES OHNE WENN UND ABER! ÜBERARBEITEN SIE DEN AKTUELLEN VERFASSUNGSWIDRIGEN GESETZENTWURF:
Fördern Sie JEDES SCHULKIND IN SACHSEN mit der GLEICHEN GELDSUMME!
Links: Verfassungsgerichtsurteil Vorläufiger Gesetzentwurf SächsFrTrSchulG-E, Stand 12.12.2014, (www.schule.sachsen.de/18394.htm)
Ausgaben des Freistaates pro Schüler an staatlicher Schule, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/BildungKulturfinanzen/Tabellen/AusgabenSchueler.html
Ausgaben des Freistaates pro Schüler an freien Schulen, https://www.schule.sachsen.de/download/download_bildung/Zuschusshoehen.pdf
Begründung
Freie Schulen bereichern und ergänzen die Schullandschaft des Freistaates Sachsen. Sie wirken neben den öffentlichen Schulen und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben gleichberechtigt mit. Beide Schulwesenformen müssen deshalb auch gleichbehandelt werden. Wir fordern eine verfassungsgemäße und gleichberechtigte Finanzierung freier Schulen, ohne dass Nachteile für staatlich-kommunale Schulen entstehen. Schulbildung ist ein Allgemeingut und muss für alle offen zugänglich und gebührenfrei sein. Darum akzeptieren wir auch keine "Bemühungen" der sächsischen Regierungsparteien eine verfassungskonforme Lösung zu finden! (Dirk Reelfs, Pressesprecher Kultusministerium: "Wir sind bemüht, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen." Sächsische Zeitung, Dresden, vom 31.01.2015) Eine Regierung kann nur glaubhaft Ihren Anspruch auf legitime Volksvertretung erfüllen, wenn ihr die vom Volk gegebene Verfassung als oberste Norm gilt!
Link zur Petition
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herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Dialog mit Petitionsempfänger beendet
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir haben es leider nicht geschafft eine faire Finanzierung für freie Schulen in Sachsen zu bewirken. Das "Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)" wurde am 08.07.2015 im sächsischen Landtag beschlossen. Trotz einiger kleiner Fortschritte bleibt die krasse finanzielle Ungleichbehandlung von Kindern an freien Schulen gegenüber Kindern an staatlichen Schulen. Deshalb wird an freien Schulen auch in Zukunft Schulgeld erhoben werden müssen. Eine freie Schulwahl ist mit diesem Gesetz nicht möglich. Die Bezahlschranke bleibt. Leider.
Darüber hinaus sind wir zutiefst empört, wie Herr Tillich mit uns und mit Ihren 27.000 Unterschriften umgegangen ist. Wir erhielten Tagelang keine... weiter -
WER LÖFFELT NUN DIE SUPPE AUS? - ODER: DAS HAAR IN DER SUPPE IST DIE
VERFASSUNG!
Am 08. 07. 2015 ist es soweit:
Die Gesetzesnovelle für Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat
Sachsen wird zur Abstimmung gebracht.
Diesem historischen Ereignis, bei dem einem neuen Gesetz zur
Rechtsgültigkeit verholfen werden soll, das einen Bruch der Sächsischen
Verfassung darstellt,
wollen Vertreter(innen) freier Schulen Sachsens - die Betroffenen in
diesem Falle - nicht ferne bleiben.
Am 08. 07. von 11: 00 Uhr bis 13: 00 Uhr vor dem Sächsischen Landtag
laden wir insbesondere unseren Ministerpräsidenten Herrn Tillich ein,
die an ihn adressierte und von über 27 000 Bürgern und
Bürgerinnen unterzeichnete Petition "Stopp dem Verfassungsbruch - für
eine faire... weiter
Debatte
Ich möchte noch anmerken, dass es mir um eine gleichberechtigte Finanzierung aller! Schulen geht. Wenn der Staat in mein Personensorgerecht massiv eingreift, meine Kinder an einen bestimmten Ort zwingt, dann muss sich der Staat auch adäquat um die Finanzierung aller Schulen kümmern. Dazu gehört neben der zeitgemäßen und flächendeckenden Ausstattung mit Hilfs- und Lernmitteln auch Personal, welches in der Lage ist, diese bedienen zu können. Dazu gehört eine kostenfreie, gut ausgebaute und bestens organisierte Schülerbeförderung. .... .
Das Auswahlrecht der Freien schönt ihre Erfolgsstatistik. Ich schätze die Freien Schulen seh! Und ärgere mich sehr über sie. Unser Sohn ist anstrengend. Spuren von einem schlimmen Start. Selbstbewusstsein wacklig, sich auf Neues einlassen ist schwierig. --> alle Freien lehnen ab - Grund: "Kind braucht feste Strukturen". Haben die sowas nicht? Das heißt, wer in der Lage ist, sich gefestigt gern fürs Lernen zu entscheiden (stark im eher besseren Milieu) kriegt eher den Platz, wo man das leben (und LERNEN) kann. Der "ungeeignete Rest" macht mehr Stress und wird staatlich frontal gepa