Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.

Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland

Unbeantwortet (565) 79,8%
Ich stimme zu / überwiegend zu (139) 19,6%
Ich enthalte mich (4) 0,6%

Bild von René Springer

René Springer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 15.07.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Verhinderungspflege hat das Ziel pflegende Angehörige flexibel und auch
kurzzeitig zu entlasten, ohne dass dafür der Pflegebedürftige sein gewohntes
häusliches Umfeld verlassen muss.
Die AfD- Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Pflegende Eltern
unterstützen – Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken“
(BT-Drs. 19/30415) die Begrenzung der Verhinderungspflege zu Gunsten
vollstationärer Pflegeformen öffentlich kritisiert und gefordert, den
Leistungsbetrag für Verhinderungspflege um 20 % zu erhöhen und den
derzeitigen Rahmen für die stundenweise Inanspruchnahme der
Verhinderungspflege auf bis zu 80 % des Gesamtjahresbetrages zu erhöhen.
Dies muss besonders auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gelten.

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Unser Antrag möchte vor allem pflegende Eltern unterstützen. Mit dem Begriff
der Pflegebedürftigkeit wird zumeist das Bild eines älteren Menschen
assoziiert. Dass es deutschlandweit auch über 73 000 Kinder und Jugendliche
mit anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt, wissen die wenigsten.
Verhinderungspflege ist die wichtigste Entlastungsleistung in der
Pflegeversicherung, gerade für Menschen und Familien mit behinderten
Kindern. Diese Entlastungsleistung darf in ihrer Flexibilität nicht
eingeschränkt werden.
Zwar ist anzuerkennen, dass der Bundesgesundheitsminister buchstäblich in
letzter Minute einzelne Regelungen für die Pflege im nun verabschiedeten
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) auf den Weg gebracht
hat, doch fehlt nach wie vor ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der
Pflege. Die Reform der Pflegeversicherung wurde kurzfristig in das GVWG
aufgenommen, weshalb es kein eigenständige Reformgesetz für die
Pflegeversicherung gibt.
Insbesondere die ambulante Pflege, die grundsätzlich von der
Pflegeversicherung als primäre Versorgungsform vorgesehen ist, ist dabei
außen vor geblieben, obwohl über zwei Drittel der Pflegebedürftigen von etwa
4,8 Millionen Angehörigen und unterstützend von 14.700 ambulanten
Pflegediensten zu Hause versorgt werden. Das ist unglaublich familien- und
behindertenfeindlich. Dies hat die AfD Bundestagsfraktion öffentlich
kritisiert. Die häusliche Pflege muss endlich aus ihrem Schattendasein
herausgeholt werden. Die AfD fordert Vorfahrt für die häusliche Pflege!
Sie ist nicht nur aus sozialen, sondern auch aus finanziellen Gründen
vorzuziehen. Die kleinteiligen Änderungen der Bundesregierung bei den
Leistungsbeträgen für die Pflegesachleistung (ab dem 01.01.2022 um fünf
Prozent und für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent) sowie die stufenweise
Begrenzung des Eigenanteils, führen zu keiner wesentlichen Verbesserung: Die
im häuslichen Pflegealltag wichtigen Leistungen der Verhinderungspflege
wurden nicht angehoben, die versprochene Senkung der Eigenanteile in der
stationären Pflege wurde nicht vorgenommen und in der häuslichen Pflege
haben steigende Kosten bereits jetzt zu einer Entwertung der Sachleistungen
geführt. Für die Kurzzeitpflege stehen in der Praxis regelmäßig zu wenig
Plätze zur Verfügung und das im Koalitionsvertrag versprochene
Entlastungsbudget findet sich nicht in der vermeintlichen Pflegereform.
Die AfD Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der
häuslichen Pflege familienfreundlich zu flexibilisieren und durch eine
weitgehende Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur
für pflegende Angehörige und deren Familien. Uns ist wichtig, die stationäre
Pflegebedürftigkeit, nicht nur aus finanziellen Gründen, soweit, wie möglich
hinauszuschieben. Die Leistungen pflegender Angehöriger und ihrer Familien
wollen wir wertschätzen, denn sie sind eine tragende Säule unserer sozialen
Gemeinschaft.


Bild von Erhard Grundl

Erhard Grundl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Straubing

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Daniela Wagner

Daniela Wagner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Darmstadt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Margit Stumpp

Margit Stumpp

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aalen - Heidenheim

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Stefan Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Regensburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Filiz Polat

Filiz Polat

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Manuela Rottmann

Dr. Manuela Rottmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bad Kissingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Ingrid Nestle

Dr. Ingrid Nestle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Claudia Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Sven Lehmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Ottmar von Holtz

Ottmar von Holtz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hildesheim

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Dr. Bettina Hoffmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwalm-Eder

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Stefan Gelbhaar

Stefan Gelbhaar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Anna Christmann

Dr. Anna Christmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Margarete Bause

Margarete Bause

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Ost

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Danyal Bayaz

Dr. Danyal Bayaz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bruchsal - Schwetzingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Canan Bayram

Canan Bayram

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Lisa Badum

Lisa Badum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bamberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Konstantin von Notz

Dr. Konstantin von Notz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Dr. Tobias Lindner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Südpfalz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Ulle Schauws

Ulle Schauws

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Krefeld II - Wesel II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Uwe Kekeritz

Uwe Kekeritz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürth

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Wolfgang Strengmann-Kuhn

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Offenbach

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Steffi Lemke

Steffi Lemke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dessau - Wittenberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Stephan Kühn

Stephan Kühn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden II - Bautzen II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Sylvia Kotting-Uhl

Sylvia Kotting-Uhl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Tabea Rößner

Tabea Rößner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mainz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Omid Nouripour

Omid Nouripour

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Renate Künast

Renate Künast

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Tempelhof-Schöneberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Matthias Gastel

Matthias Gastel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürtingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Monika Lazar

Monika Lazar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Oliver Krischer

Oliver Krischer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Luise Amtsberg

Luise Amtsberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kiel

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Manuel Sarrazin

Manuel Sarrazin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Bergedorf - Harburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Münster

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Markus Kurth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dortmund I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Markus Tressel

Markus Tressel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Saarlouis

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Katharina Dröge

Katharina Dröge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Katja Dörner

Katja Dörner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bonn

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Katja Keul

Katja Keul

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Kerstin Andreae

Kerstin Andreae

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Freiburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Taunus

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Lisa Paus

Lisa Paus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Irene Mihalic

Dr. Irene Mihalic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Jürgen Trittin

Jürgen Trittin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göttingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Julia Verlinden

Dr. Julia Verlinden

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Kai Gehring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Essen III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Franziska Brantner

Dr. Franziska Brantner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heidelberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Friedrich Ostendorff

Friedrich Ostendorff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Coesfeld - Steinfurt II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Frithjof Schmidt

Dr. Frithjof Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bochum I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Gerhard Schick

Dr. Gerhard Schick

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mannheim

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Harald Ebner

Harald Ebner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Dieter Janecek

Dieter Janecek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-West/Mitte

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Ekin Deligöz

Ekin Deligöz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neu-Ulm

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Cem Özdemir

Cem Özdemir

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Christian Kühn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Tübingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Claudia Roth

Claudia Roth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Stadt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Trier

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Beate Müller-Gemmeke

Beate Müller-Gemmeke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Reutlingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Beate Walter-Rosenheimer

Beate Walter-Rosenheimer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürstenfeldbruck

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bielefeld - Gütersloh II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Anja Hajduk

Anja Hajduk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Nord

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Annalena Baerbock

Annalena Baerbock

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Anton Hofreiter

Dr. Anton Hofreiter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Land

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Agnieszka Brugger

Agnieszka Brugger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ravensburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.


Bild von Martin Hohmann

Martin Hohmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fulda

AfD, zuletzt bearbeitet am 03.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Pflege in Deutschland ist ein weites Problemfeld, bei dem die Unterfinanzierung eine
zentrale Rolle spielt. Die häusliche Pflege vor allem durch Angehörige entlastet nicht nur das
System, sondern hat auch einen hoch einzuschätzenden positiven psychologischen Aspekt
für den Gepflegten. Das Leben ist aber unvorhersehbar und es kommt vor, dass der pflegende
Angehörige kurzfristig für einige Stunden eine Vertretung braucht. In dem aktuellen
Referentenentwurf würde die Reform am meisten diese Menschen treffen, was sowohl vom
wirtschaftlichen wie auch vom moralischen Standpunkt abzulehnen ist.
Die Vorgehensweise der Regierung in diesem Fall ist typisch. Die Mittel für die essenziellen
Sachen werden gekürzt, während man der Bevölkerung dieses als Entbürokratisierung
verkauft. Auf der anderen Seite werden ungeheure Geldmengen in politisch erwünschte
Projekte gesteckt. Wir lehnen die geplanten Einschränkungen der Verhinderungspflege
eindeutig ab und setzen uns mit ganzer Kraft für eine Stärkung der häuslichen Pflege durch
Angehörige ein.


Bild von Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-West/Mitte

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.05.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze ihre Petition vollumfänglich.
Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen. DIE LINKE hat in der aktuellen Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Kerstin Kassner

Kerstin Kassner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.05.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Wir als Linksfraktion unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf

Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.

DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können.

Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.

Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf

Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen.


Bild von Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostallgäu

Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 21.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Gruppe Die Linke

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Nicole Westig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis II

FDP, zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Zur Petition "Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!" erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole Westig:

Als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag betrachten wir das Vorhaben des Gesundheitsministers mit großer Sorge. Denn der Minister plant hier, Leistungen zu kürzen, die für viele Familien und Menschen mit Pflegebedarf die Grundlage für eine selbstbestimmte Gestaltung ihres Alltags darstellen. Das ist für uns nicht hinnehmbar.

Selbstverständlich sollte bei allen Entscheidungen die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen an oberster Stelle stehen. Hier setzen wir aber auf Information statt auf Bevormundung. Ziel muss es sein, Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen niederschwelligen Zugang zu umfassender und unabhängiger Beratung zu ermöglichen. Nur so kann dann im Team mit Pflegeexperten, Hausärzten und der Familie eine bedarfsgerechte Versorgung nach den Wünschen und individuellen Bedürfnissen der Betroffenen organisiert werden.

Die Kürzung des Tagespflegebudgets träfe in empfindlichem Maße Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sie versorgen. Gerade berufstätige pflegende Angehörige sind auf zuverlässige Tagespflege angewiesen. In letzter Konsequenz kann die Kürzung dazu führen, dass sie sich beruflich einschränken müssten. Dies benachteiligt vor allem Frauen und trägt zur Altersarmut bei.

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich das Angebot an Tagespflegeplätzen reduziert. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung brauchen wir jedoch mehr Tagespflegemöglichkeiten statt weniger. Es gilt, die große Gruppe der pflegenden Angehörigen bestmöglich zu entlasten, denn wir können es uns nicht leisten, dass diese Versorgung wegbricht. Dazu gehören umfangreiche Angebote für Tages- und Kurzzeitpflege.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Deckelung der Verhinderungspflege auf 40 Prozent für die Inanspruchnahme stundenweiser Betreuung für uns nicht hinnehmbar. Denn die stundenweise Betreuung stellt eine wesentliche Entlastung des Pflegealltags der Angehörigen dar – sei es zur Wahrnehmung von Arztterminen oder für eine kurze Auszeit. Gerade auch für Familien von Kindern mit Pflegebedarf schafft diese finanzielle Unterstützung den dringend benötigten Freiraum zur Bewältigung des Alltags.

Selbstbestimmt in allen Lebenslagen, so lautet einer unserer Grundsätze als Freie Demokraten, und das sollte auch für Menschen mit Pflegebedarf und diejenigen, die für sie sorgen, gelten. Wir wollen Pflegebedürftigen keine Vorschriften machen, sondern setzen auf vielfältige Konzepte, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Dazu wollen wir unterschiedliche Wohnformen wie Pflege-WGs oder Mehrgenerationenhäuser voranbringen.

Wir fordern ein Entlastungsbudget, das alle finanziellen Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege unbürokratisch bündelt, ohne sie zu kürzen. So kann jeder Mensch mit Pflegebedarf seine Versorgung individuell planen und dabei auch die Menschen in seinem Umfeld miteinbeziehen – und zwar sowohl die Familie, Freundinnen und Freunde als auch das Nachbarschaftsnetzwerk. Flankiert von einer guten und regelmäßigen Pflegeberatung schaffen wir so Raum für innovative Versorgung, statt Menschen durch immer mehr Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Ansprüche förmlich ins Heim zu „zwingen“.

Wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag werden uns weiter für ein Entlastungsbudget einsetzen, das bei der Tages- bzw. Verhinderungspflege keine Kürzungen enthält und so die Selbstbestimmung auch für Menschen mit Pflegebedarf sicherstellt.


Bild von Helin Evrim Sommer

Helin Evrim Sommer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Andreas Wagner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Jessica Tatti

Jessica Tatti

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Reutlingen

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Friedrich Straetmanns

Friedrich Straetmanns

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bielefeld - Gütersloh II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Eva Schreiber

Eva Schreiber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Land

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Bernd Riexinger

Bernd Riexinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Tobias Pflüger

Tobias Pflüger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Freiburg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Ingrid Remmers

Ingrid Remmers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Victor Perli

Victor Perli

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Salzgitter - Wolfenbüttel

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Zaklin Nastic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Eimsbüttel

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Sören Pellmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Pascal Meiser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oldenburg - Ammerland

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Achim Kessler

Dr. Achim Kessler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Matthias Höhn

Matthias Höhn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altmark

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Brigitte Freihold

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pirmasens

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Sylvia Gabelmann

Sylvia Gabelmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Siegen-Wittgenstein

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Fabio De Masi

Fabio De Masi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhavel - Havelland II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Michel Brandt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Birke Bull-Bischoff

Dr. Birke Bull-Bischoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Burgenland - Saalekreis

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Groß-Gerau

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Plön - Neumünster

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mannheim

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Simone Barrientos

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Würzburg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Norbert Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Thomas Lutze

Thomas Lutze

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Thomas Nord

Thomas Nord

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Ulla Jelpke

Ulla Jelpke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dortmund I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Stefan Liebich

Stefan Liebich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Sabine Leidig

Sabine Leidig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Sabine Zimmermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Zwickau

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Sahra Wagenknecht

Dr. Sahra Wagenknecht

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Sevim Dagdelen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bochum I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Niema Movassat

Niema Movassat

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Petra Pau

Petra Pau

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Marzahn-Hellersdorf

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Petra Sitte

Dr. Petra Sitte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Halle

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Pia Zimmermann

Pia Zimmermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Helmstedt - Wolfsburg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Michael Leutert

Michael Leutert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitz

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Martina Renner

Martina Renner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Matthias W. Birkwald

Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Katja Kipping

Katja Kipping

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Katrin Werner

Katrin Werner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Trier

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Kersten Steinke

Kersten Steinke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Kirsten Tackmann

Dr. Kirsten Tackmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Klaus Ernst

Klaus Ernst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schweinfurt

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt III

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Jutta Krellmann

Jutta Krellmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Harald Weinberg

Harald Weinberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ansbach

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Heidrun Bluhm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Heike Hänsel

Heike Hänsel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Tübingen

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Hubertus Zdebel

Hubertus Zdebel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Münster

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Jan Korte

Jan Korte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Anhalt

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Gesine Lötzsch

Dr. Gesine Lötzsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Lichtenberg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Gregor Gysi

Dr. Gregor Gysi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Treptow-Köpenick

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Diether Dehm

Dr. Diether Dehm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Dietmar Bartsch

Dr. Dietmar Bartsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Christine Buchholz

Christine Buchholz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Offenbach

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Cornelia Möhring

Cornelia Möhring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pinneberg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Caren Lay

Caren Lay

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bautzen I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Andrej Hunko

Andrej Hunko

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Dr. Alexander S. Neu

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kaiserslautern

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Dr. André Hahn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 20.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Susanne Ferschl. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.

Ich stimme zu / überwiegend zu.

"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."


Bild von Marja-Liisa Völlers

Marja-Liisa Völlers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg

SPD, zuletzt bearbeitet am 22.06.2021

Ich enthalte mich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf .

Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.

Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Und selbstverständlich haben alle das Recht, den direkten Dialog mit ihren Abgeordneten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog.

Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Marja-Liisa Völlers, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Mitarbeitende: Laura Eder, Frederik Jagielski, Janina Lettow

Telefon: (030) 227-77570
E-Mail: marja.voellers@bundestag.de
www.marjavoellers.de


Bild von Sabine Poschmann

Sabine Poschmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dortmund II

SPD, zuletzt bearbeitet am 17.06.2021

Ich enthalte mich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Ich werbe aber dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft.

Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Die Ausschussmitglieder können sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Ansonsten besteht natürlich auch immer die Möglichkeit die Abgeordnete oder den Abgeordneten aus dem Wahlkreis direkt zu kontaktieren und ihr bzw. ihm das Anliegen zu schildern.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Poschmann


Bild von Josip Juratovic

Josip Juratovic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heilbronn

SPD, zuletzt bearbeitet am 17.06.2021

Ich enthalte mich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Mitglied des Deutschen Bundestages werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich:

Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic


Bild von Mathias Stein

Mathias Stein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kiel

SPD, zuletzt bearbeitet am 28.05.2021

Ich enthalte mich.

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein


Tobias Matthias Peterka

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bayreuth

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Paul V. Podolay

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erlangen

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Uwe Witt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Paul Ziemiak

Paul Ziemiak

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Märkischer Kreis II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Gero Clemens Hocker

Dr. Gero Clemens Hocker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osterholz - Verden

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Gyde Jensen

Gyde Jensen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Hansjörg Müller

Hansjörg Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Traunstein

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Sonja Amalie Steffen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Bijan Djir-Sarai

Bijan Djir-Sarai

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuss I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Armin-Paulus Hampel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Florian Toncar

Dr. Florian Toncar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Böblingen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Markus Töns

Markus Töns

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Markus Uhl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Homburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Andrew Ullmann

Prof. Dr. Andrew Ullmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Würzburg

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Gerald Ullrich

Gerald Ullrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lippe I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Johannes Vogel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Olpe - Märkischer Kreis I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Christoph de Vries

Christoph de Vries

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Mitte

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Sandra Weeser

Sandra Weeser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuwied

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Alice Weidel

Dr. Alice Weidel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bodensee

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Prof. Dr. Harald Weyel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Süd

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bettina M. Wiesmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Dr. Heiko Wildberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Südpfalz

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Christian Wirth

Dr. jur. Christian Wirth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Homburg

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Taunus

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Andreas Steier

Andreas Steier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Trier

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Mitte

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düsseldorf I

FDP

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Benjamin Strasser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ravensburg

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Katja Suding

Katja Suding

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Altona

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Hermann-Josef Tebroke

Dr. Hermann-Josef Tebroke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Linda Teuteberg

Linda Teuteberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Michael Theurer

Michael Theurer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Hans-Jürgen Thies

Hans-Jürgen Thies

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Soest

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Stephan Thomae

Stephan Thomae

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberallgäu

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Alexander Throm

Alexander Throm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heilbronn

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Manfred Todtenhausen

Manfred Todtenhausen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wuppertal I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Detlev Spangenberg

Detlev Spangenberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nordsachsen

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Dirk Spaniel

Dr.-Ing. Dirk Spaniel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Katrin Staffler

Katrin Staffler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürstenfeldbruck

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Manja Schüle

Dr. Manja Schüle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Martin Schulz

Martin Schulz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Uwe Schulz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gießen

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Torsten Schweiger

Torsten Schweiger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mansfeld

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Matthias Seestern-Pauly

Matthias Seestern-Pauly

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Thomas Seitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Emmendingen - Lahr

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Martin Sichert

Martin Sichert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Nord

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Björn Simon

Björn Simon

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Offenbach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Frank Sitta

Frank Sitta

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Halle

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Judith Skudelny

Judith Skudelny

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Hermann Otto Solms

Dr. Hermann Otto Solms

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gießen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Christian Sauter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lippe I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Frank Schäffler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Minden-Lübbecke I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Wandsbek

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Robby Schlund

Dr. Robby Schlund

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Nils Schmid

Dr. Nils Schmid

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürtingen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Uwe Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen II - Bremerhaven

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Claudia Schmidtke

Prof. Dr. Claudia Schmidtke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lübeck

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Jörg Schneider

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Johannes Schraps

Johannes Schraps

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Felix Schreiner

Felix Schreiner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waldshut

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Michael Schrodi

Michael Schrodi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürstenfeldbruck

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Frauke Petry

Dr. Frauke Petry

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

fraktionslos

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-West/Mitte

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Christoph Ploß

Dr. Christoph Ploß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Nord

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Jürgen Pohl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Stephan Protschka

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rottal-Inn

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Martin Reichardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Burgenland - Saalekreis

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Hagen Reinhold

Hagen Reinhold

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Martin Renner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mettmann I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Roman Reusch

Roman Reusch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bernd Reuther

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wesel I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Stefan Rouenhoff

Stefan Rouenhoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kleve

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Stefan Ruppert

Dr. Stefan Ruppert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochtaunus

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Thomas Sattelberger

Dr. h. c. Thomas Sattelberger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Süd

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Stefan Sauer

Stefan Sauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Groß-Gerau

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Christoph Neumann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Flensburg - Schleswig

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Jan Nolte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waldeck

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Ulrich Oehme

Ulrich Oehme

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Saarbrücken

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Josef Oster

Josef Oster

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Koblenz

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Gerold Otten

Gerold Otten

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Land

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Frank Pasemann

Frank Pasemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Magdeburg

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Roman Müller-Böhm

Roman Müller-Böhm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Frank Müller-Rosentritt

Frank Müller-Rosentritt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitz

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Volker Münz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göppingen

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Sebastian Münzenmaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mainz

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Dr. Birgit Malsack-Winkemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Astrid Mannes

Dr. Astrid Mannes

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Darmstadt

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Till Mansmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bergstraße

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Dr. Jürgen Martens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Zwickau

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Christoph Matschie

Christoph Matschie

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Christoph Meyer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Corinna Miazga

Corinna Miazga

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Straubing

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Mario Mieruch

Mario Mieruch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt I - Borken I

fraktionslos

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Falko Mohrs

Falko Mohrs

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Helmstedt - Wolfsburg

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Claudia Moll

Claudia Moll

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Siemtje Möller

Siemtje Möller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Andreas Mrosek

Andreas Mrosek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dessau - Wittenberg

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Alexander Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Axel Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ravensburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Sepp Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dessau - Wittenberg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Nikolas Löbel

Nikolas Löbel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mannheim

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Bernhard Loos

Bernhard Loos

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Nord

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Rüdiger Lucassen

Rüdiger Lucassen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Oliver Luksic

Oliver Luksic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: St. Wendel

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Heiko Maas

Heiko Maas

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Saarlouis

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Frank Magnitz

Frank Magnitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen II - Bremerhaven

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Jens Maier

Jens Maier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Lothar Maier

Prof. Dr. Lothar Maier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart II

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Alexander Graf Lambsdorff

Alexander Graf Lambsdorff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bonn

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Ulrich Lechte

Ulrich Lechte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Regensburg

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Jens Lehmann

Jens Lehmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Helge Lindh

Helge Lindh

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wuppertal I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Christian Lindner

Christian Lindner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Michael Georg Link

Michael Georg Link

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heilbronn

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Marcel Klinge

Dr. Marcel Klinge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwarzwald-Baar

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Daniela Kluckert

Daniela Kluckert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Pascal Kober

Pascal Kober

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Reutlingen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Lukas Köhler

Dr. Lukas Köhler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-West/Mitte

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Enrico Komning

Enrico Komning

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Jörn König

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Carina Konrad

Carina Konrad

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mosel/Rhein-Hunsrück

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Elvan Korkmaz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gütersloh I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Steffen Kotré

Steffen Kotré

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Dr. Rainer Kraft

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Land

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Alexander Krauß

Alexander Krauß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erzgebirgskreis I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Michael Kuffer

Michael Kuffer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Süd

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göttingen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Alexander Kulitz

Alexander Kulitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ulm

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Hans-Jürgen Irmer

Hans-Jürgen Irmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lahn-Dill

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Fabian Jacobi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Marc Jongen

Dr. Marc Jongen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neckar-Zaber

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Dr. Christian Jung

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Land

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Ingmar Jung

Ingmar Jung

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wiesbaden

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Elisabeth Kaiser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Uwe Kamann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Torbjörn Kartes

Torbjörn Kartes

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigshafen/Frankenthal

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Thomas L. Kemmerich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Jens Kestner

Jens Kestner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Goslar - Northeim - Osterode

AfD

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Stefan Keuter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Essen III

AfD

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Bild von Michael Kießling

Michael Kießling

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Bild von Karsten Klein

Karsten Klein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aschaffenburg

FDP

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Norbert Kleinwächter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

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Dr. forest Christoph Hoffmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lörrach - Müllheim

FDP

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Dr. Bruno Hollnagel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd

AfD

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Bild von Leif-Erik Holm

Leif-Erik Holm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

AfD

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Bild von Reinhard Houben

Reinhard Houben

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln I

FDP

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Johannes Huber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Freising

AfD

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Bild von Ulla Ihnen

Ulla Ihnen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover II

FDP

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Martin Hess

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigsburg

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Katja Hessel

Katja Hessel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Nord

FDP

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Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelsachsen

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Karsten Hilse

Karsten Hilse

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bautzen I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Nicole Höchst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kreuznach

AfD

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Bild von Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Worms

FDP

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Lars Herrmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig-Land

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Timon Gremmels

Timon Gremmels

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kassel

SPD

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Bild von Thomas Hacker

Thomas Hacker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bayreuth

FDP

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Bild von Mariana Harder-Kühnel

Mariana Harder-Kühnel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten

AfD

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Verena Hartmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Dr. Roland Hartwig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Jochen Haug

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln III

AfD

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Martin Hebner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

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Bild von Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Steglitz-Zehlendorf

CDU/CSU

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Bild von Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I

FDP

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Bild von Udo Hemmelgarn

Udo Hemmelgarn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gütersloh I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Coesfeld - Steinfurt II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Markus Herbrand

Markus Herbrand

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Torsten Herbst

Torsten Herbst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Waldemar Herdt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Peter Felser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Daniel Föst

Daniel Föst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Nord

FDP

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Otto Fricke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Krefeld I - Neuss II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Dietmar Friedhoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Dr. Anton Friesen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Böblingen

AfD

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Dr. Götz Frömming

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Alexander Gauland

Dr. Alexander Gauland

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

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Prof. Dr. med. Axel Gehrke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord

AfD

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Bild von Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwalm-Eder

AfD

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Bild von Franziska Gminder

Franziska Gminder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

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Bild von Eckhard Gnodtke

Eckhard Gnodtke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altmark

CDU/CSU

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Bild von Wilhelm von Gottberg

Wilhelm von Gottberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

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Bild von Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Viersen

AfD

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Bild von Michael Espendiller

Dr. Michael Espendiller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Borken II

AfD

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Bild von Marcus Faber

Dr. Marcus Faber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altmark

FDP

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Bild von Yasmin Fahimi

Yasmin Fahimi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover II

SPD

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Bild von Joana Cotar

Joana Cotar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main II

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochsauerlandkreis

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Gottfried Curio

Dr. Gottfried Curio

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Astrid Damerow

Astrid Damerow

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Britta Dassler

Britta Dassler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erlangen

FDP

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Esther Dilcher

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waldeck

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Siegbert Droese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig II

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Christian Dürr

Christian Dürr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Hartmut Ebbing

Hartmut Ebbing

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Steglitz-Zehlendorf

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Thomas Ehrhorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Celle - Uelzen

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Berengar Elsner von Gronow

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Soest

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Thomas Erndl

Thomas Erndl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Deggendorf

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Wiebke Esdar

Dr. Wiebke Esdar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bielefeld - Gütersloh II

SPD

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Bild von Stephan Brandner

Stephan Brandner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Jürgen Braun

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waiblingen

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Silvia Breher

Silvia Breher

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Cloppenburg - Vechta

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Nord

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Leni Breymaier

Leni Breymaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aalen - Heidenheim

SPD

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Bild von Carsten Brodesser

Dr. Carsten Brodesser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberbergischer Kreis

CDU/CSU

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Bild von Katrin Budde

Katrin Budde

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mansfeld

SPD

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Bild von Marcus Bühl

Marcus Bühl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gotha - Ilm-Kreis

AfD

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Bild von Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

FDP

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Bild von Karlheinz Busen

Karlheinz Busen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Borken II

FDP

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Matthias Büttner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altmark

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Petr Bystron

Petr Bystron

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Nord

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Tino Chrupalla

Tino Chrupalla

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Görlitz

AfD

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Bild von Nicole Bauer

Nicole Bauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Landshut

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Altona

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Jens Beeck

Jens Beeck

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelems

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Olaf in der Beek

Olaf in der Beek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bochum I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Nicola Beer

Nicola Beer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Marc Bernhard

Marc Bernhard

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Melanie Bernstein

Melanie Bernstein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Plön - Neumünster

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Christoph Bernstiel

Christoph Bernstiel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Halle

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Marc Biadacz

Marc Biadacz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Böblingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Andreas Bleck

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuwied

AfD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Peter Boehringer

Peter Boehringer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Amberg

AfD

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Bild von Jens Brandenburg

Dr. Jens Brandenburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Neckar

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Mario Brandenburg

Mario Brandenburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Norbert Altenkamp

Norbert Altenkamp

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Taunus

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Philipp Amthor

Philipp Amthor

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Peter Aumer

Peter Aumer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Regensburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Klaus-Peter Willsch

Klaus-Peter Willsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Oliver Wittke

Oliver Wittke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kulmbach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Matthias Zimmer

Prof. Dr. Matthias Zimmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Ronja Kemmer

Ronja Kemmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ulm

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Dr. h. c. Albert H. Weiler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Michael von Abercron

Dr. Michael von Abercron

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pinneberg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Grigorios Aggelidis

Grigorios Aggelidis

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Renata Alt

Renata Alt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürtingen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Oswin Veith

Oswin Veith

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wetterau I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Volkmar Vogel

Volkmar Vogel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Kees de Vries

Kees de Vries

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Anhalt

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Dr. Johann David Wadephul

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Marco Wanderwitz

Marco Wanderwitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Kai Wegner

Kai Wegner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Marcus Weinberg

Marcus Weinberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Altona

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Peter Weiß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Emmendingen - Lahr

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schweinfurt

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Sabine Weiss

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wesel I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Ingo Wellenreuther

Ingo Wellenreuther

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Marian Wendt

Marian Wendt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nordsachsen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Kai Whittaker

Kai Whittaker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rastatt

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Annette Widmann-Mauz

Annette Widmann-Mauz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Tübingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Wolfgang Stefinger

Dr. Wolfgang Stefinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Ost

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Albert Stegemann

Albert Stegemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelems

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Peter Stein

Peter Stein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neustadt - Speyer

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Christian Freiherr von Stetten

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Dieter Stier

Dieter Stier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Burgenland - Saalekreis

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Gero Storjohann

Gero Storjohann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Segeberg - Stormarn-Mitte

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Stephan Stracke

Stephan Stracke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostallgäu

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Max Straubinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rottal-Inn

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Michael Stübgen

Michael Stübgen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Peter Tauber

Dr. Peter Tauber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Antje Tillmann

Antje Tillmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Dr. Volker Ullrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Stadt

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Arnold Vaatz

Arnold Vaatz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden II - Bautzen II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Detlef Seif

Detlef Seif

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Johannes Selle

Johannes Selle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Reinhold Sendker

Reinhold Sendker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Warendorf

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Patrick Sensburg

Prof. Dr. Patrick Sensburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochsauerlandkreis

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Thomas Silberhorn

Thomas Silberhorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bamberg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Tino Sorge

Tino Sorge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Magdeburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Jens Spahn

Jens Spahn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt I - Borken I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Frank Steffel

Dr. Frank Steffel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Reinickendorf

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Tankred Schipanski

Tankred Schipanski

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gotha - Ilm-Kreis

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Christian Schmidt

Christian Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürth

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bitburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Nadine Schön

Nadine Schön

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: St. Wendel

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Dr. Klaus-Peter Schulze

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Cottbus - Spree-Neiße

CDU/CSU

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Uwe Schummer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Viersen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Armin Schuster

Armin Schuster

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lörrach - Müllheim

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Kerstin Radomski

Kerstin Radomski

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Krefeld II - Wesel II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Alexander Radwan

Alexander Radwan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Alois Rainer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Straubing

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Peter Ramsauer

Dr. Peter Ramsauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Traunstein

CDU/CSU

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Bild von Eckhardt Rehberg

Eckhardt Rehberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III

CDU/CSU

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Bild von Lothar Riebsamen

Lothar Riebsamen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bodensee

CDU/CSU

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Josef Rief

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Biberach

CDU/CSU

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Bild von Johannes Röring

Johannes Röring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Borken II

CDU/CSU

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Bild von Norbert Röttgen

Dr. Norbert Röttgen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis II

CDU/CSU

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Bild von Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuwied

CDU/CSU

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Bild von Albert Rupprecht

Albert Rupprecht

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Weiden

CDU/CSU

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Bild von Anita Schäfer

Anita Schäfer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pirmasens

CDU/CSU

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Bild von Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Offenburg

CDU/CSU

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Bild von Andreas Scheuer

Andreas Scheuer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Passau

CDU/CSU

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Bild von Jana Schimke

Jana Schimke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I

CDU/CSU

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Bild von Gerd Müller

Dr. Gerd Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberallgäu

CDU/CSU

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Stefan Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erlangen

CDU/CSU

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Dr. Andreas Nick

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Montabaur

CDU/CSU

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Bild von Michaela Noll

Michaela Noll

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mettmann I

CDU/CSU

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Bild von Georg Nüßlein

Dr. Georg Nüßlein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neu-Ulm

fraktionslos

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Bild von Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heinsberg

CDU/CSU

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Bild von Florian Oßner

Florian Oßner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Landshut

CDU/CSU

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Bild von Henning Otte

Henning Otte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Celle - Uelzen

CDU/CSU

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Bild von Sylvia Pantel

Sylvia Pantel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düsseldorf II

CDU/CSU

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Bild von Martin Patzelt

Martin Patzelt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Bild von Joachim Pfeiffer

Dr. Joachim Pfeiffer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waiblingen

CDU/CSU

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Bild von Eckhard Pols

Eckhard Pols

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg

CDU/CSU

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Bild von Thomas Rachel

Thomas Rachel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düren

CDU/CSU

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Bild von Elisabeth Motschmann

Elisabeth Motschmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen I

CDU/CSU

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Bild von Carsten Müller

Carsten Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Braunschweig

CDU/CSU

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Bild von Karin Maag

Karin Maag

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart II

CDU/CSU

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Bild von Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vogtlandkreis

CDU/CSU

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Bild von Thomas de Maizière

Dr. Thomas de Maizière

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Meißen

CDU/CSU

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Bild von Matern von Marschall

Matern von Marschall

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Freiburg

CDU/CSU

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Bild von Hans-Georg von der Marwitz

Hans-Georg von der Marwitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Märkisch-Oderland - Barnim II

CDU/CSU

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Bild von Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osterholz - Verden

CDU/CSU

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Stephan Mayer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altötting

CDU/CSU

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Bild von Michael Meister

Dr. Michael Meister

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bergstraße

CDU/CSU

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Bild von Angela Merkel

Dr. Angela Merkel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

CDU/CSU

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Bild von Jan Metzler

Jan Metzler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Worms

CDU/CSU

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Bild von Hans Michelbach

Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Coburg

CDU/CSU

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Bild von Mathias Middelberg

Dr. Mathias Middelberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Osnabrück

CDU/CSU

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Bild von Dietrich Monstadt

Dietrich Monstadt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I

CDU/CSU

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Bild von Karsten Möring

Karsten Möring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln I

CDU/CSU

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Bild von Marlene Mortler

Marlene Mortler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Roth

CDU/CSU

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Bild von Antje Lezius

Antje Lezius

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kreuznach

CDU/CSU

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Bild von Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aschaffenburg

CDU/CSU

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Bild von Carsten Linnemann

Dr. Carsten Linnemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Bild von Patricia Lips

Patricia Lips

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Odenwald

CDU/CSU

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Bild von Jan-Marco Luczak

Dr. Jan-Marco Luczak

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Tempelhof-Schöneberg

CDU/CSU

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Bild von Daniela Ludwig

Daniela Ludwig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rosenheim

CDU/CSU

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Bild von Karl A. Lamers

Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heidelberg

CDU/CSU

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Andreas G. Lämmel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden I

CDU/CSU

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Bild von Katharina Landgraf

Katharina Landgraf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig-Land

CDU/CSU

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Ulrich Lange

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Donau-Ries

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Silke Launert

Dr. Silke Launert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bayreuth

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Paul Lehrieder

Paul Lehrieder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Würzburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Katja Leikert

Dr. Katja Leikert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hanau

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erding - Ebersberg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Ursula von der Leyen

Dr. Ursula von der Leyen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover II

CDU/CSU

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Bild von Alois Karl

Alois Karl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Amberg

CDU/CSU

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Bild von Anja Karliczek

Anja Karliczek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt III

CDU/CSU

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Bild von Volker Kauder

Volker Kauder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rottweil - Tuttlingen

CDU/CSU

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Dr. Stefan Kaufmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

CDU/CSU

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Bild von Roderich Kiesewetter

Roderich Kiesewetter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aalen - Heidenheim

CDU/CSU

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Bild von Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Erft-Kreis I

CDU/CSU

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Bild von Volkmar Klein

Volkmar Klein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Siegen-Wittgenstein

CDU/CSU

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Bild von Axel Knoerig

Axel Knoerig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Diepholz - Nienburg I

CDU/CSU

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Bild von Jens Koeppen

Jens Koeppen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Uckermark - Barnim I

CDU/CSU

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Bild von Markus Koob

Markus Koob

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochtaunus

CDU/CSU

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Bild von Carsten Körber

Carsten Körber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Zwickau

CDU/CSU

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Bild von Gunther Krichbaum

Gunther Krichbaum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pforzheim

CDU/CSU

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Bild von Günter Krings

Dr. Günter Krings

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mönchengladbach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Rüdiger Kruse

Rüdiger Kruse

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Eimsbüttel

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Roy Kühne

Dr. Roy Kühne

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Goslar - Northeim - Osterode

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Mark Helfrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Rudolf Henke

Rudolf Henke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Michael Hennrich

Michael Hennrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürtingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Krefeld I - Neuss II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Christian Hirte

Christian Hirte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Heribert Hirte

Prof. Dr. Heribert Hirte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Alexander Hoffmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Spessart

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Karl Holmeier

Karl Holmeier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwandorf

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Hendrik Hoppenstedt

Dr. Hendrik Hoppenstedt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Freising

CDU/CSU

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Bild von Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düsseldorf I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Andreas Jung

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Konstanz

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Matthias Heider

Dr. Matthias Heider

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Olpe - Märkischer Kreis I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Mechthild Heil

Mechthild Heil

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ahrweiler

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Frank Heinrich

Frank Heinrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitz

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Klaus-Dieter Gröhler

Klaus-Dieter Gröhler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Michael Grosse-Brömer

Michael Grosse-Brömer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Harburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Astrid Grotelüschen

Astrid Grotelüschen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Markus Grübel

Markus Grübel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Esslingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Manfred Grund

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Oliver Grundmann

Oliver Grundmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stade I - Rotenburg II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Monika Grütters

Prof. Monika Grütters

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Reinickendorf

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göttingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Olav Gutting

Olav Gutting

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bruchsal - Schwetzingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Christian Haase

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Florian Hahn

Florian Hahn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Land

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Stephan Harbarth

Dr. Stephan Harbarth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Neckar

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Jürgen Hardt

Jürgen Hardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Solingen - Remscheid - Wuppertal II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Matthias Hauer

Matthias Hauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Essen III

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Mark Hauptmann

Mark Hauptmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Ursula Groden-Kranich

Ursula Groden-Kranich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mainz

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuss I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Hermann Färber

Hermann Färber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göppingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Uwe Feiler

Uwe Feiler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhavel - Havelland II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Enak Ferlemann

Enak Ferlemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Cuxhaven - Stade II

CDU/CSU

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Axel E. Fischer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Land

CDU/CSU

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Bild von Maria Flachsbarth

Dr. Maria Flachsbarth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Thorsten Frei

Thorsten Frei

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwarzwald-Baar

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Hans-Peter Friedrich

Dr. Hans-Peter Friedrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hof

CDU/CSU

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Bild von Michael Frieser

Michael Frieser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Süd

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Hans-Joachim Fuchtel

Hans-Joachim Fuchtel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Calw

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Ingo Gädechens

Ingo Gädechens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Südpfalz

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Alois Gerig

Alois Gerig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Odenwald - Tauber

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Eberhard Gienger

Eberhard Gienger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neckar-Zaber

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Michael Donth

Michael Donth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Reutlingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Marie-Luise Dött

Marie-Luise Dött

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Land

CDU/CSU

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Peter Beyer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mettmann II

CDU/CSU

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Bild von Steffen Bilger

Steffen Bilger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigsburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Peter Bleser

Peter Bleser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mosel/Rhein-Hunsrück

CDU/CSU

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Bild von Norbert Brackmann

Norbert Brackmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Michael Brand

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fulda

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Reinhard Brandl

Dr. Reinhard Brandl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ingolstadt

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Ralf Brauksiepe

Dr. Ralf Brauksiepe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ennepe-Ruhr-Kreis II

CDU/CSU

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Bild von Helge Braun

Prof. Dr. Helge Braun

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gießen

CDU/CSU

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Bild von Heike Brehmer

Heike Brehmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Harz

CDU/CSU

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Bild von Ralph Brinkhaus

Ralph Brinkhaus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gütersloh I

CDU/CSU

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Bild von Gitta Connemann

Gitta Connemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Unterems

CDU/CSU

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Bild von Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Weilheim

CDU/CSU

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Detlef Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitz

SPD

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Bild von Sarah Ryglewski

Sarah Ryglewski

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen I

SPD

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Bild von Stephan Albani

Stephan Albani

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oldenburg - Ammerland

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Peter Altmaier

Peter Altmaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Saarlouis

CDU/CSU

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Bild von Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ansbach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Dorothee Bär

Dorothee Bär

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bad Kissingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Thomas Bareiß

Thomas Bareiß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Zollernalb - Sigmaringen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Norbert Barthle

Norbert Barthle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Backnang - Schwäbisch Gmünd

CDU/CSU

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Bild von Maik Beermann

Maik Beermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Manfred Behrens

Manfred Behrens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Börde - Jerichower Land

CDU/CSU

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Bild von Veronika Bellmann

Veronika Bellmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelsachsen

CDU/CSU

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Bild von Sybille Benning

Sybille Benning

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Münster

CDU/CSU

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Bild von André Berghegger

Dr. André Berghegger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

CDU/CSU

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Bild von Udo Schiefner

Udo Schiefner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Viersen

SPD

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Uli Grötsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Weiden

SPD

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Bild von Ulli Nissen

Ulli Nissen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main II

SPD

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Bild von Ulrich Freese

Ulrich Freese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Cottbus - Spree-Neiße

SPD

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Bild von Ulrich Kelber

Ulrich Kelber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bonn

SPD

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Bild von Ulrike Bahr

Ulrike Bahr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Stadt

SPD

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Ulla Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen I

SPD

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Bild von Ursula Schulte

Ursula Schulte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Borken II

SPD

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Bild von Ute Vogt

Ute Vogt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

SPD

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Wolfgang Hellmich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Soest

SPD

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Angelika Glöckner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pirmasens

SPD

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Bild von Thomas Jurk

Thomas Jurk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Görlitz

SPD

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Thomas Oppermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göttingen

SPD

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Bild von Sören Bartol

Sören Bartol

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Marburg

SPD

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Stefan Schwartze

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herford - Minden-Lübbecke II

SPD

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Bild von Stefan Zierke

Stefan Zierke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Uckermark - Barnim I

SPD

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Bild von Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Meißen

SPD

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Bild von Susanne Mittag

Susanne Mittag

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land

SPD

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Bild von Svenja Stadler

Svenja Stadler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Harburg

SPD

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Bild von Swen Schulz

Swen Schulz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

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Bild von Thomas Hitschler

Thomas Hitschler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Südpfalz

SPD

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Bild von Rainer Spiering

Rainer Spiering

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

SPD

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Bild von Ralf Kapschack

Ralf Kapschack

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ennepe-Ruhr-Kreis II

SPD

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Bild von René Röspel

René Röspel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I

SPD

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Bild von Rita Hagl-Kehl

Rita Hagl-Kehl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Deggendorf

SPD

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Bild von Rita Schwarzelühr-Sutter

Rita Schwarzelühr-Sutter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waldshut

SPD

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Bild von Rolf Mützenich

Dr. Rolf Mützenich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln III

SPD

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Bild von Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bad Kissingen

SPD

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Bild von Sascha Raabe

Dr. Sascha Raabe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hanau

SPD

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Bild von Saskia Esken

Saskia Esken

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Calw

SPD

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Sebastian Hartmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I

SPD

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Bild von Sigmar Gabriel

Sigmar Gabriel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Salzgitter - Wolfenbüttel

SPD

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Bild von Sönke Rix

Sönke Rix

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde

SPD

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Bild von Matthias Bartke

Dr. Matthias Bartke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Altona

SPD

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Bild von Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land II

SPD

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Bild von Metin Hakverdi

Metin Hakverdi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Bergedorf - Harburg

SPD

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Bild von Michael Gerdes

Michael Gerdes

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bottrop - Recklinghausen III

SPD

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Michael Groß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Recklinghausen II

SPD

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Michael Roth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Michael Thews

Michael Thews

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamm - Unna II

SPD

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Bild von Michelle Müntefering

Michelle Müntefering

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herne - Bochum II

SPD

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Bild von Niels Annen

Niels Annen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Eimsbüttel

SPD

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Bild von Nina Scheer

Dr. Nina Scheer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd

SPD

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Bild von Oliver Kaczmarek

Oliver Kaczmarek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Unna I

SPD

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Bild von Martin Rabanus

Martin Rabanus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg

SPD

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Dr. Martin Rosemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Tübingen

SPD

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Martina Stamm-Fibich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erlangen

SPD

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Bild von Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Duisburg II

SPD

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Bild von Marco Bülow

Marco Bülow

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dortmund I

SPD

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Bild von Marcus Held

Marcus Held

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Worms

SPD

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Bild von Marianne Schieder

Marianne Schieder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwandorf

SPD

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Bild von Martin Burkert

Martin Burkert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Süd

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Martin Gerster

Martin Gerster

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Biberach

SPD

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Bild von Katja Mast

Katja Mast

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pforzheim

SPD

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Bild von Kerstin Griese

Kerstin Griese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mettmann II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Kerstin Tack

Kerstin Tack

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Kirsten Lühmann

Kirsten Lühmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Celle - Uelzen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Klaus Mindrup

Klaus Mindrup

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

SPD

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Bild von Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Neckar

SPD

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Bild von Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rotenburg I - Heidekreis

SPD

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Bild von Lothar Binding

Lothar Binding

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heidelberg

SPD

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Bild von Hubertus Heil

Hubertus Heil

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gifhorn - Peine

SPD

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Ingrid Arndt-Brauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt I - Borken I

SPD

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Dr. Jens Zimmermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Odenwald

SPD

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Bild von Johann Saathoff

Johann Saathoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aurich - Emden

SPD

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Bild von Johannes Fechner

Dr. jur. Johannes Fechner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Emmendingen - Lahr

SPD

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Bild von Johannes Kahrs

Johannes Kahrs

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Mitte

SPD

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Bild von Karamba Diaby

Dr. Karamba Diaby

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Halle

SPD

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Bild von Karl-Heinz Brunner

Dr. Karl-Heinz Brunner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neu-Ulm

SPD

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Prof. Dr. Karl Lauterbach

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leverkusen - Köln IV

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Katarina Barley

Dr. Katarina Barley

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Trier

SPD

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Bild von Hilde Mattheis

Hilde Mattheis

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ulm

SPD

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Bild von Frank Schwabe

Frank Schwabe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Recklinghausen I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Fritz Felgentreu

Dr. Fritz Felgentreu

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Neukölln

SPD

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Bild von Gabi Weber

Gabi Weber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Montabaur

SPD

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Gabriela Heinrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Nord

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Gabriele Hiller-Ohm

Gabriele Hiller-Ohm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lübeck

SPD

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Bild von Gabriele Katzmarek

Gabriele Katzmarek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rastatt

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mönchengladbach

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Gustav Herzog

Gustav Herzog

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kaiserslautern

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Heike Baehrens

Heike Baehrens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göppingen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Dennis Rohde

Dennis Rohde

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oldenburg - Ammerland

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Detlev Pilger

Detlev Pilger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Koblenz

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Dietmar Nietan

Dietmar Nietan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düren

SPD

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Bild von Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Essen II

SPD

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Dirk Vöpel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Dirk Wiese

Dirk Wiese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochsauerlandkreis

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Doris Barnett

Doris Barnett

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigshafen/Frankenthal

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Edgar Franke

Dr. Edgar Franke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwalm-Eder

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Ernst Dieter Rossmann

Dr. Ernst Dieter Rossmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pinneberg

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Dr. Eva Högl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Mitte

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Florian Post

Florian Post

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Nord

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Florian Pronold

Florian Pronold

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rottal-Inn

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Frank Junge

Frank Junge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Dagmar Freitag

Dagmar Freitag

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Märkischer Kreis II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Dagmar Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lahn-Dill

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Daniela De Ridder

Dr. Daniela De Ridder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelems

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Daniela Kolbe

Daniela Kolbe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Caren Marks

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Carsten Schneider

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet


Bild von Carsten Träger

Carsten Träger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürth

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Christian Lange

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Backnang - Schwäbisch Gmünd

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Christian Petry

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: St. Wendel

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bergstraße

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Claudia Tausend

Claudia Tausend

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Ost

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Aydan Özoguz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Wandsbek

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Bärbel Bas

Bärbel Bas

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Duisburg I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Bärbel Kofler

Dr. Bärbel Kofler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Traunstein

SPD

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Dr. Barbara Hendricks

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kleve

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Bernd Rützel

Bernd Rützel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Spessart

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bernd Westphal

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hildesheim

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bernhard Daldrup

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Warendorf

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Bettina Hagedorn

Bettina Hagedorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bettina Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Burkhard Lischka

Burkhard Lischka

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Magdeburg

SPD

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Bild von Cansel Kiziltepe

Cansel Kiziltepe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Andrea Nahles

Andrea Nahles

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ahrweiler

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Andreas Rimkus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düsseldorf II

SPD

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Andreas Schwarz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bamberg

SPD

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Bild von Anette Kramme

Anette Kramme

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bayreuth

SPD

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Arno Klare

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mülheim - Essen I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Axel Schäfer

Axel Schäfer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bochum I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
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Bild von Achim Post

Achim Post

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Minden-Lübbecke I

SPD

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