Volksvertreter Jürgen Trittin
Deutscher Bundestag in Deutschland - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Katrin Göring-Eckardt.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.