Ich unterstütze diese Petition, weil dieser geplante Vorbehalt von 60 % der Leistungen für eine "längere Verhinderung der Pflegeperson" die Inanspruchnahme der dringend benötigten Unterstützungen unnötig verkompliziert und de facto in einer Vielzahl von Einzelfällen eine Kürzung der bisher möglichen Hilfeleistungen bewirkt. Es ist mit diesen "Eckpunkten" nicht erklärt, was unter einer "längere Verhinderung der Pflegeperson" zu verstehen ist. In Abgrenzung zur Praxis der stundenweisen Inanspruchnahme (unter 8 Stunden), müsste aber jeder Zeitraum über 8 Stunden schon den Tatbestand erfüllen.
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