Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Sächsischer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Sächsischer Landtag Sachsen
Unbeantwortet (98) 79,0% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (18) 14,5% |
Ich enthalte mich (3) 2,4% |
Ich lehne ab (3) 2,4% |
Keine Stellungnahme (2) 1,6% |
4% unterstützen einen Antrag im Parlament.
16% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
6% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Karin Wilke
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
AfD, zuletzt bearbeitet am 21.11.2017
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile die Begründung der Vertreterin der AfD-Fraktion, MdL Silke Grimm.
Georg-Ludwig von Breitenbuch
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
Wahlkreis: Leipzig Land 1
CDU, zuletzt bearbeitet am 20.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die steigenden Wolfsbestände in Sachsen beobachte ich seit Jahren mit Sorge und zunehmenden Unverständnis. Der Hilferuf der Petition aus der Wolfregion findet meine Achtung und Unterstützung. Bestätigt durch Gespräche, die wir vor Ort bei Schäfern, Tierhaltern und Gemeindevertretern hatten.
Die Petition hilft unseren Bemühungen als CDU-Fraktion, endlich den Schutzstatus des streng geschützten Tieres zu mindern und damit eine Bestandsregulierung nach unten in der Lausitz zu erreichen. Die Menschen sollen weiterhin ohne Angst in ihren Dörfern und Gehöften leben, durch Wald und Feld gehen können, Tierhalter ihre Tiere geschützt wissen.
Wir haben schon einen entsprechenden Antrag im Plenum gehabt, zusammen mit der SPD. Das Staatsministerium arbeitet jetzt daran, die Population der Lausitz zusammen mit Westpolen nachzuweisen, um entsprechende rechtliche Grundlagen für ausreichende Wolfsbestände zum Übergang in die Regulierung zu haben. Die Koalition ist gefordert, das Problem zu lösen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 14.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich begrüße die Petition der Antragsteller, auch wenn ich den Schutz des Wolfes weiterhin für eine wichtige Aufgabe halte. Es ist dringend notwendig über das Thema Wolf zu debattieren – und zwar möglichst sachlich. Wie schon aus den Kommentaren zu dieser Petition ersichtlich wird, polarisiert dieses Thema sehr stark. Mir persönlich ist diese Diskussion jedoch zu schwarz oder weiß gefärbt. Der Schutz des Wolfes ist wichtig und wir sollten uns daran gewöhnen, soweit möglich, wieder mit diesem Raubtier zu leben. Dennoch dürfen auch die negativen Aspekte einer wachsenden Wolfspopulation nicht klein geredet werden.
Die Reduktion der Wolfspopulation durch Abschuss sollte die Ausnahme und nur dann erlaubt sein, wenn Menschen konkret gefährdet sind oder sich große Schäden nicht anders verhüten lassen. Dennoch werden wir bei einer weiter wachsenden Wolfspopulation früher oder später eine Bestandsregulierung benötigen, die einerseits, die für den Artenschutz notwendige Verbreitung und Populationsdichte des Wolfs erhält und andererseits die Menschen vor konkreten Gefahren oder größeren Schäden schütz.
Wichtig dabei ist, dass Maßnahmen gegen den Wolf ergriffen werden, die präventiv wirken. Besonders in den Wolfsgebieten ist ein effektiver Schutz der Nutztiere notwendig, die der Freistaat Sachsen finanziell fördert. Und im Falle eines Angriffs – trotz entsprechender Schutzmaßnahmen –, ist eine schnelle und unbürokratische Entschädigung für den Halter sicher zu stellen.
Erst, wenn Wölfe oder ganze Rudel trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen Schäden an Nutztieren anrichten oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, müssen auch Abschüsse möglich sein.
CDU, zuletzt bearbeitet am 14.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Die Begrenzung - und Minimierung der Wolfspopulation unterstütze ich. Hierzu sollte der Schutzstatus des Wolfes abgeschwächt und eine Entnahme erleichtert werden.
Gemeinsam mit den Petenten engagiere ich mich sehr gerne, hierzu auch die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
Um das umzusetzen, sind umfangreiche Änderungen von Gesetzen auf EU- und Bundesebene notwendig; eine schnelle und einfache Lösung ist daher leider nicht in Sicht.
CDU, zuletzt bearbeitet am 14.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Vor dem Aspekt der kontinuierlich zunehmenden Wolfspopulation gibt es im Sächsischen Landtag eine Initiative, den Sächsischen Wolfsmanagementplan weiter anzupassen. Es sollen wissenschaftliche Untersuchungen vorgenommen werden, in welchem Zusammenhang die einzelnen Wolfspopulationen in Europa stehen und wann bzw. ob nicht jetzt schon der "gute Erhaltungszustand", wie er von den unterschiedlichen artenschutzrechtlichen Rechtsakten gefordert wird, erreicht ist und damit die Herabstufung des Schutzstatus erfolgen kann. Sollte sich dies tatsächlich bestätigen, wovon ich ausgehe, sind Änderungen im Umgang mit den stetig und sehr dynamisch anwachsenden Wolfsvorkommen und den Folgen für Menschen in den Wolfsgebieten unumgänglich.
Es bedarf aber auch Korrekturen in der Kommunikation seitens der zuständigen Behörden und Institutionen gegenüber der Bevölkerung, um einen weiteren Verlust an Vertrauen und Akzeptanz zu vermeiden. Ich bin der Auffassung, dass genetische Untersuchungen länderübergreifend mit der Republik Polen und den baltischen Staaten durchgeführt, verglichen und ausgewertet werden müssen. Mit Hilfe objektiver Kriterien muss eine wissenschaftlich fundierte Definition und Abgrenzung der Wolfspopulationen erfolgen. Ein gemeinsames Wolf-Monitoring mit Polen, dem Baltikum, Russland, Frankreich und Dänemark muss vorangebracht, vereinheitlicht und intensiviert werden.
Bereits jetzt müssen Vorkehrungen getroffen werden, wie man den weiter zunehmenden Bestand zukünftig stärker kontrollieren und die Weichen für eine künftige Regulierung der Population stellen will. Hierzu ist die Überarbeitung verschiedener Gesetze, Richtlinien und Verordnungen unausweichlich, weshalb die Rückkehr der Wölfe auch auf EU-Ebene aufmerksam begleitet werden muss. Das Bundesumweltministerium muss, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass sobald die Populationszuordnung und -abgrenzung der Wolfsvorkommen in Westpolen und Deutschland geklärt und der günstige Erhaltungszustand erreicht ist, die Wölfe in Deutschland von den Anhängen II und IV FFH-Richtlinie aus- und gleichzeitig in den Anhang V aufgenommen werden. Nur dies ermöglicht zukünftig einen praxistauglichen Umgang zur Abwehr von Schäden und Gefahren, bei gleichzeitiger Sicherung des günstigen Erhaltungszustands.
Darüber hinaus sehe ich das Bundesumweltministerium in der Pflicht, eine stärkere koordinierende Rolle einzunehmen. Mit allen betroffenen Bundesländern sollte eine Harmonisierung von Schutzmaßnahmen für alle Weidetierhalter, Ausgleichsregelungen für Nutztiere und sonstige Managementmaßnahmen erreicht werden. Deshalb fordere ich auch, dass sich sowohl Bund als auch EU stärker als bisher finanziell an den Präventionsmaßnahmen beteiligen
Abschließend erlauben sie mir bitte nochmals zu betonen, dass der Wolf auf natürlichem Weg nach Sachsen gekommen ist und keine Wiederansiedlung erfolgte. Wir züchten auch keine Wölfe. Die natürlichen Rahmenbedingungen und der gesetzliche Schutz des Wolfes schaffen die Voraussetzungen für die Vermehrung und die Ausbreitung dieses Wildtieres – nichts anderes.
Fakt ist aber auch, dass wir in Sachsen, auch bei einer möglichen Herabsetzung des Schutzstatus und damit der erleichterten Bestandsregulierung, dauerhaft mit dem Wolf leben müssen. Eine Rückkehr zu Verhältnissen des 18./19. Jahrhunderts, die zur Ausrottung der Tiere geführt haben, wird es nicht geben. Vor diesem Hintergrund müssen wir alle mit einem allseits verträglichen Wolfsbestand leben.
Wie in den meisten Fällen ist es der Mittelweg, der gegangen werden muss. Wir müssen Wege finden, die das Zusammenleben von Mensch und Tier vernünftig regeln. In der Konsequenz bedeutet dies, dass sich das hochintelligente Raubtier Wolf den Interessen des Menschen unterzuordnen hat, ohne dass dessen Existenz in Gefahr gerät. Das heißt, wir müssen unser Wolfsmanagement so ausrichten, dass in Zukunft vor allem unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen aus ganz Europa effiziente und erfolgreiche Managementmaßnahmen festgesetzt werden. Dazu gehören Vergrämungsmaßnahmen und im Ernstfall auch die zielgerichtete Entnahme von Einzeltieren.
AfD, zuletzt bearbeitet am 11.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Jens Michel
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 11.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Seit Jahren äußere ich mich kritisch gegen das ausgeübte Wolfsmanagement in Deutschland und Sachsen. Einiges konnten wir schon zugunsten der Schafhalter erreichen (z.B. Stärkung FÖJ, Verbesserung der Entschädigungpraxis u.s.w.). Doch das ist noch nicht ausreichend.
So setzte ich mich auch für den Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe ein.
CDU, zuletzt bearbeitet am 08.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Sorge der Nutztierhalter um ihre Tiere ist nachvollziehbar und berechtigt, denn sie sind verantwortlich für das Wohlergehen jedes einzelnen Tieres – an Wochenenden, an Feiertagen, bei Tag und bei Nacht. Darüber hinaus erbringen insbesondere Schafhalter gesellschaftlich anerkannte Leistungen im Naturschutz, der Landschaftspflege sowie im Hochwasserschutz in Form der Deichpflege. Wir müssen daher den Schutzstatus der Wölfe aus Sicht der regionalen Populationsentwicklung anpassen – d.h. wir brauchen dringend rechtlich sichere Regelungen zur Entnahme von Wölfen in Sachsen. Artenschutz ist sinnvoll, hat aber auch seine Grenzen, spätestens wenn Wölfe für Menschen zur Gefahr werden, Nutztiere reißen und so große Schäden anrichten, dass Existenzen auf dem Spiel stehen, dann sind weitergehende Maßnahmen notwendig. Dazu gehört auch der Abschuss einzelner Tiere, wenn sie die Scheu vor dem Menschen verloren haben und verhaltensauffällig in die Herden gehen.
Andrea Kersten
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 08.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Kritik an der derzeitigen Wolfpopulation kommt vor allem von den betroffenen Kommunen, den betroffenen Bürgern dieser Gemeinden. Befürworter einer weiteren Zunahme der Wolfpopulation dagegen eher selten. Daraus ergibt sich schon eine klare Gewichtung zugunsten der betroffenen Bürger und Unternehmen. Schutz und Sicherheit dieser haben an erster Stelle politischer Entscheidungen zu stehen.
Auch ist der Wolf ein Tier, welches nicht in Regionen gehört, welche stark besiedelt sind. Der natürliche Lebensraum eines Wolfes sind große, bewaldete und vor allem kaum besiedelte Gebiete. Der Wolf gehört nicht in Menschennähe.
AfD, zuletzt bearbeitet am 08.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die ausufernde Wolfspopulation in Deutschland mit den entstanden Problemen ist besorgniserregend.
In einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland fehlt für ein solches Raubtier, welches keine natürlichen Feinde hat, grundsätzlich ausreichender Platz.
Die Wiederansiedelung des Wolfes als natürlicher Bestandteil einer intakten Umwelt ist mit den Gefahren abzuwägen, die für Mensch und Nutztier entstehen.
Tierschutz, der sich nur auf eine Tierart bezieht, ist kein wirklicher Tierschutz, sondern kann auch ideologisch verstanden werden. Wir sind für unsere Nutztiere genauso verantwortlich wie für die Wölfe in unseren Wäldern, oder sogar noch mehr, da sich die Nutztiere eben nicht natürlich verhalten können, wie z. B. durch eine in der Natur übliche Fluchtmöglichkeit.
Das heißt, dass der Wolf nur dann in unserer Natur beheimatet sein kann, solange von ihm keine Gefahr ausgeht. Deshalb muss er gegebenenfalls auch jagdbar sein, immer in dem Maße, wie er Mensch und Nutztiere bedroht.
Einen entsprechenden Antrag hatte die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag bereits vorgelegt (Antrag Drs. 6/7107). Er wurde von den anderen Parteien – wie üblich – abgelehnt.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Wölfe sind sehr majestätische, schöne, soziale und intelligente Tiere, die durchaus ihre Daseinsberechtigung haben. Sie sind die natürlichen Verwandten unserer Haushunde und faktisch ihre „Vorfahren“. Selbstverständlich muss ihre Art erhalten bleiben und geschützt werden. Aber wo sie Nutztieren und dem Menschen bedrohlich nahekommen, gehört ihre Population auf ein minimales Maß reduziert, insbesondere in einem dicht-besiedelten Land.
Detlev Spangenberg /AfD
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teile Ihre Sorgen und bin der festen Überzeugung, dass es auch eine aktive Bestandsregulierung geben muss. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Arbeitskreises „Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft“ der CDU-Landtagsfraktion werbe ich dafür, die Rechtslage dahingehend zu verändern, dass eine derartige Bestandsregulierung möglich wird.
Doch auch bereits mit der derzeitigen Gesetzeslage müsste es möglich ein, Wölfe, welche die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwinden(stromführender Litzenzaun mit Flatterband und/oder Herdenschutzhunde), bei Angriffen auf Weidetiere zu schießen.
Rechtsgrundlage könnte § 34 „Rechtfertigender Notstand“ des Strafgesetzbuches sein. Hier werben wir dafür, dies in den Sächsischen Wolfsmanagementplan aufzunehmen. Allerdings gibt es hierzu noch keine entsprechenden Gerichtsentscheide zur Abwägung welches der Rechtsgüter (Schutz Eigentum nach StGB § 34 oder Schutz Wolf gemäß §§ 7 Abs. 2 Nr. 14, 44 BNatSchG) höherrangig zu bewerten ist.
Eine Anhörung zu diesem Thema gab es bereits im zuständigen Fachausschuss.
A. Heinz
AfD, zuletzt bearbeitet am 02.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Grundsätzlich sollte eine Bejagung von Wölfen möglich sein, sofern die Population unkontrollierbar wird, bzw. es sich um sogenannte "Problemtiere" handelt. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der Wolf an sich ein scheues Tier ist welches Menschen prinzipiell meidet. Problemtiere wurden meist als Jungtiere an den Menschen durch beispielsweise Fütterungen gewöhnt. Das Augenmerk der Politik muss darauf liegen die Rudel zu überwachen, Probleme zeitnah zu erkennen und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Die ersten beiden Punkte werden durch die entsprechenden Behörden bislang gut umgesetzt, bei der Hilfeleistung für Wolfsopfer besteht noch großer Nachholbedarf. Geschädigte Landwirte müssen bisher aufwendig den Wolfsriss nachweisen um ihr verlorenes Vieh erstattet zu bekommen. Hier muss eine Lösung erarbeitet werden, die schneller und unbürokratischer funktioniert.
SPD, zuletzt bearbeitet am 02.11.2017
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Ausbreitung des Wolfes erfolgt nicht gleichmäßig, sondern ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Aus diesem Grund ist die Wahrnehmung der Petenten verständlich, dass bei Ihnen vor Ort ein günstiger Erhaltungszustand bereits erreicht sei. Wann dieser Erhaltungszustand aber aus gesamtdeutscher Sicht erreicht ist, müssen wir auf Basis wissenschaftlicher Fakten erkennen. Wichtig ist, dass ein verhaltensauffälliger Wolf seinem Rudel entnommen wird. Diese Vorgehensweise wird auch, siehe Rosenthaler Rudel, konsequent in Sachsen umgesetzt
SPD, zuletzt bearbeitet am 02.11.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ihre Petition zeigt, wie unterschiedlich die Sichtweise auf den Wolf und den Schutz dieser Art in der sächsischen Bevölkerung ist. Im Grundsatz begrüße ich die Wiederansiedlung des Wolfs in Deutschland und auch in Sachsen. Schließlich gehörte er bis ins 19. Jahrhundert zu den hier ansässigen Arten. So wird die Artenvielfalt gerade auch in Sachsen verbessert und der Wolf hilft zusätzlich auch dabei, die Wildpopulationen zu regulieren.
Die Ausbreitung des Wolfes erfolgt aber leider nicht gleichmäßig. Das und die unterschiedlichen Grundperspektiven führen zu der subjektiven Wahrnehmung der Menschen vor Ort und insbesondere der Weidetierhalter, ob ein günstiger Erhaltungszustand bereits erreicht ist, der ein generelles Bejagen des Wolfes ermöglicht. Insofern sind die Bedenken der Petenten verständlich.
Die Frage, wann die Wolfspopulation ausreichend stabil ist, muss auf sachlicher Basis, beruhend auf wissenschaftlichen Fakten erfolgen. Derzeit schätzen Experten ein, dass ein generelles Bejagen noch nicht sinnvoll ist.
Außerfrage steht aber: Ein verhaltensauffälliger Wolf, muss entnommen – also abgeschossen werden. Dem entsprechend wurde auch die Genehmigung zur Entnahme eines Wolfes aus dem Territorium des Rosenthaler Rudels erteilt.
Ich finde auch wichtig, dass der Freistaat Sachsen weiter Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen betreibt. Die Weidertierhalter werden beim Wolfsschutz durch den Freistaat weiter finanziell unterstützt.
Herzliche Grüße
Albrecht Pallas
Thomas Baum
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 29.10.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe die Bedenken der Einbringer der Petition durchaus. Eine Begrenzung der Wolfspopulation ist sinnvoll, sofern es um die Entnahme auffälliger Einzeltiere geht, die in bestimmten Regionen auffällig geworden sind. Ein generelles Jagen der Wölfe ist aber abzulehnen.
Ich selbst komme aus einer Wolfs-Region und es gab bisher kaum größere Probleme. Trotzdem gilt es Experten anzuhören und Entnahmen genau da abzuwägen, wo Einzeltiere eine potentielle Gefahr darstellen könnten.
CDU, zuletzt bearbeitet am 29.10.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich denke es ist wichtig über dieses Thema öffentlich zu sprechen.
Denn es gibt wie immer zwei Seiten der Medaille. Wichtig dabei ist für mich, dass auch Schafe und andere Beutetiere des Wolfes, für mich ein Teil der Schöpfung sind und eben auch verdient haben geschützt zu werden. Der Wolf ist daher in seine Grenzen zu bringen und dies so, dass er eben kein Unheil oder eben zu einer Bedrohung für andere wird.
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.10.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Entwicklung der Wolfspopulation in Sachsen ist nicht mit der, der meisten anderen Bundesländer zu vergleichen. Daher müssen in Sachsen andere Maßnahmen zur Begrenzung der Population möglich sein. Für eine fachlich korrekte Bewerteung ist eine gemeinsam Betrachtung mit Polen sinnvoll. Ich bin für eine Begrenzung mit Augenmaß.
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.10.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Wenn die Zahl der Wölfe überhand nimmt, dann sollten die Jäger regulierend eingreifen dürfen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 08.11.2017
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Weidetierhaltung ist für mich eine sehr wichtige Tierhaltungsform, deren Erhalt Unterstützung erfährt und erfahren muss. Ich habe selbst Schafe. Die Gemengelage finde ich vielschichtig, auch aus der eigenen Erfahrung heraus: die Unterstützung der TierhalterInnen bei Präventionsmaßnahmen, die Entschädigungsberechnungen, die aufsuchende Beratung, kurzum: das proaktive Fördern und Unterstützen ist ein Thema, was mir besonders am Herzen liegt und wo ich Defizite sehe.
Die Rückkehr des Wolfes ist bei den Weidehaltern das Zünglein an der Waage, denn die häufig an der Existenzgrundlage wirtschaftenden Weidetierhalter werden durch die Rückkehr des Wolfes zu weitreichenden aufwändigen Schutzmaßnahmen gezwungen. In dieser Sache ist Sachsen bereits einen guten Weg gegangen und unterstützt die Weidetierhalter sowohl bei der Ertüchtigung der Zäune als auch bei auftretenden Rissen - das reicht aber nicht. Das ändert nämlich noch nichts an der Frage fehlender zeitlicher und personeller Kapazitäten bei den Weidehaltern, die Anträge stellen müssen und Sicherungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen haben. So schlimm die Übergriffe von Wölfen auf Herdentiere für die Betroffenen sind, so bedeutet die Rückkehr des Wolfes für den Artenschutz eine Normalisierung in Mitteleuropa. Der Schlagabtausch von Pro und Kontra findet meist gefühlsgeladen statt. Die Sorge um die Herdentiere und das persönliche Sicherheitsgefühl des Menschen muss raum bekommen und darf nicht kleingeredet werden. Ich würde mir jedoch wünschen, dass es ähnliche Gefühlslagen gäbe - und das sage ich auch als Bienenhalterin - wenn es um die bestäubenden Honigbienen geht, welche massiv bedroht sind durch Gifte in der Landwirtschaft, die Ausbreitung der Varroamilbe oder die drohende Einwanderung des Beutenkäfers.
Die Fakten für den Wolf sind, um es von der Gefühls- auf die Sachebene zu ziehen:
• Der Mensch gehört nicht zum Nahrungsbild des Wolfes.
• Bei richtigem Verhalten insbesondere auch mit Haushunden geht keine Gefahr von Wölfen aus.
• Die Rudeldichte in einem Gebiet hat natürlicherweise eine artspezifische Obergrenze, die sich von allein einstellt. - Das heißt, es werden nicht immer mehr Wölfe.
• Durch Vergrämung kann man Wölfe dazu bringen, sich von Herdentieren fern zu halten. Diese Erfahrung geben diese dann an die Jungen weiter.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 08.11.2017
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Weidetierehaltung ist für mich eine enorm wichtige Tierhaltungsform, deren Erhalt Unterstützung erfährt und erfahren muss. Die Rückkehr des Wolfes ist bei den Weidehaltern nun das Zünglein an der Waage, denn die häufig an der Existenzgrundlage wirtschaftenden Weidetierhalter werden durch die Rückkehr des Wolfes zu weitreichenden aufwändigen Schutzmaßnahmen gezwungen. In dieser Sache ist Sachsen bereits einen guten Weg gegangen und unterstützt die Weidetierhalter sowohl bei der Ertüchtigung der Zäune als auch bei auftretenden Rissen. Das ändert aber natürlich noch nichts, an der Frage fehlender zeitlicher und personeller Kapazitäten bei den Weidehaltern, die Anträge stellen müssen und Sicherungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen haben. So unglücklich die Übergriffe von Wölfen auf Herdentiere für die Betroffenen sind, so bedeutet die Rückkehr des Wolfes für den Artenschutz eine Normalisierung in Mitteleuropa. Der Schlagabtausch von Pro und Kontra findet meist gefühlsgeladen statt. Die Sorge um die Herdentiere und das persönliche Sicherheitsgefühl des Menschen kann man nicht kleinreden.
Dennoch liegen die Fakten aber klar auf der Hand:
• Der Mensch gehört nicht zum Nahrungsbild des Wolfes.
• Bei richtigem Verhalten insbesondere auch mit Haushunden geht keine Gefahr von Wölfen aus.
• Die Rudeldichte in einem Gebiet hat natürlicherweise eine artspezifische Obergrenze, die sich von allein einstellt. - Das heißt, es werden nicht immer mehr Wölfe.
• Durch Vergrämung kann man Wölfen dazu bringen, sich von Herdentieren fern zu halten. Diese Erfahrung geben diese dann an die Jungen weiter.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 29.10.2017
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet. Einerseits finde ich es gut, dass der Wolf bei uns wieder heimisch wird und deshalb geschützt werden soll. Auf der anderen Seite sehe ich auch, dass bei erreichen einer bestimmten Größe der Wolfspopulation in einem Gebiet die Möglichkeit gegeben sein sollte, Wölfe auf der Grundlage von Schutzregeln jagen zu können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 13.11.2017
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Weidetierehaltung ist für mich eine enorm wichtige Tierhaltungsform, deren Erhalt Unterstützung erfährt und erfahren muss. Die Rückkehr des Wolfes ist bei den Weidehaltern nun das Zünglein an der Waage, denn die häufig an der Existenzgrundlage wirtschaftenden Weidetierhalter werden durch die Rückkehr des Wolfes zu weitreichenden aufwändigen Schutzmaßnahmen gezwungen. In dieser Sache ist Sachsen bereits einen guten Weg gegangen und unterstützt die Weidetierhalter sowohl bei der Ertüchtigung der Zäune als auch bei auftretenden Rissen.
Das ändert aber natürlich noch nichts, an der Frage fehlender zeitlicher und personeller Kapazitäten bei den Weidehaltern, die Anträge stellen müssen und Sicherungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen haben.
So unglücklich die Übergriffe von Wölfen auf Herdentiere für die Betroffenen sind, so bedeutet die Rückkehr des Wolfes für den Artenschutz eine Normalisierung in Mitteleuropa. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. Der Schlagabtausch von Pro und Kontra findet meist gefühlsgeladen statt. Die Sorge um die Herdentiere und das persönliche Sicherheitsgefühl des Menschen kann man nicht kleinreden.
Dennoch liegen die Fakten aber klar auf der Hand:
• Der Mensch gehört nicht zum Nahrungsbild des Wolfes.
• Bei richtigem Verhalten insbesondere auch mit Haushunden geht keine Gefahr von Wölfen aus.
• Die Rudeldichte in einem Gebiet hat natürlicherweise eine artspezifische Obergrenze, die sich von allein einstellt. - Das heißt, es werden nicht immer mehr Wölfe.
• Durch Vergrämung kann man Wölfen dazu bringen, sich von Herdentieren fern zu halten. Diese Erfahrung geben diese dann an die Jungen weiter.
Die geschilderten Herausforderungen in den Gemeinden sind ein Auftrag dazu, Nutztierhalter besser zu beraten, den Herdenschutz zu verbessern und im Schadensfall zu entschädigen. Zudem gibt es bereits jetzt die Möglichkeit gefährliche Wölfe zu entnehmen.
Aufgrund dieser möglichen Maßnahmen halte ich derzeit eine grundsätzliche Begrenzung der Population im Sinne der Petition für nicht geboten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 13.11.2017
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Weidetierehaltung ist für mich eine enorm wichtige Tierhaltungsform, deren Erhalt Unterstützung erfährt und erfahren muss. Die Rückkehr des Wolfes ist bei den Weidehaltern nun das Zünglein an der Waage, denn die häufig an der Existenzgrundlage wirtschaftenden Weidetierhalter werden durch die Rückkehr des Wolfes zu weitreichenden aufwändigen Schutzmaßnahmen gezwungen. In dieser Sache ist Sachsen bereits einen guten Weg gegangen und unterstützt die Weidetierhalter sowohl bei der Ertüchtigung der Zäune als auch bei auftretenden Rissen.
Das ändert aber natürlich noch nichts, an der Frage fehlender zeitlicher und personeller Kapazitäten bei den Weidehaltern, die Anträge stellen müssen und Sicherungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen haben. So unglücklich die Übergriffe von Wölfen auf Herdentiere für die Betroffenen sind, so bedeutet die Rückkehr des Wolfes für den Artenschutz eine Normalisierung in Mitteleuropa. Der Schlagabtausch von Pro und Kontra findet meist gefühlsgeladen statt. Die Sorge um die Herdentiere und das persönliche Sicherheitsgefühl des Menschen kann man nicht kleinreden.
Dennoch liegen die Fakten aber klar auf der Hand:
• Der Mensch gehört nicht zum Nahrungsbild des Wolfes.
• Bei richtigem Verhalten insbesondere auch mit Haushunden geht keine Gefahr von Wölfen aus.
• Die Rudeldichte in einem Gebiet hat natürlicherweise eine artspezifische Obergrenze, die sich von allein einstellt. - Das heißt, es werden nicht immer mehr Wölfe.
• Durch Vergrämung kann man Wölfen dazu bringen, sich von Herdentieren fern zu halten. Diese Erfahrung geben diese dann an die Jungen weiter.
Zudem gibt es bereits jetzt die Möglichkeit gefährliche Wölfe zu entnehmen.
Aufgrund dieser möglichen Maßnahmen halte ich derzeit eine grundsätzliche Begrenzung der Population im Sinne der Petition für nicht geboten.
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 13.11.2017
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich habe großes Verständnis für den Unmut von Menschen, die das Gefühl haben, dass die traditionelle Haltung von Schafen keinen Respekt mehr findet. Deshalb ist das Miteinander von Naturschutz und Pflege der Kulturlandschaft für uns wichtig. Nun wohne ich selbst inmitten der „Wolfsregion“ und stelle fest, dass die Betroffenheit von schafhaltenden Menschen sehr unterschiedlich ist – die einen haben noch nie ein Problem gehabt, andere des Öfteren. Ich finde es wichtig, auch in den konkreten Fällen in ständigem Erfahrungsaustausch zu klären, woran das liegt und wie Schadensfälle minimiert werden können.
Selbstverständlich müssen auch die Entschädigungsregelungen auf den Prüfstand, um abzuklären, ob Nachbesserungen vonnöten sind. Ich sage aber zugleich ganz offen: Der Wolf gehört zur Lausitz. Er wird nicht wieder verschwinden. Was in unsere Landschaft gehört oder nicht, ist in jeder Zeit eine offene Frage. Vor zweihundert Jahren hätte niemand asphaltierte Straßen, Schweinemastanlagen oder Windräder dazu gezählt. Und auch heute wird oft über die Nebenwirkungen dieser und anderer Phänomene gestritten. Das ist auch gut so. Gerne auch mit Gefühl und Leidenschaft.
Aber bitte ohne Hysterie. Dass es durch die Wölfe zu einer „Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Menschen in der Natur“ kommen muss, wie die Petition nahelegt, ist unzutreffend. Jährlich sterben in Deutschland im Schnitt drei Menschen, oft Kinder, durch Hundebisse. Trotzdem käme zu Recht niemand auf die Idee zu sagen, man könne sich deshalb auf den Straßen des Landes nicht mehr frei bewegen, weil es ja fast überall Hunde gibt. In der Zeit seit dem Wiederauftauchen der Wölfe in der Lausitz ist kein einziger Angriff, und auch nicht ansatzweise als Versuch, auf einen Menschen dokumentiert. Man muss Ängste ernst nehmen – aber zur Verantwortung gehört es auch, sie nicht zu schüren.
Silke Grimm
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
AfD, zuletzt bearbeitet am 12.11.2017
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag brachte im November 2016 den Antrag „Einführung effektiver Regulierungsmaßnahmen für die sächsische Wolfspopulation“ ins Plenum ein.
Wir sehen uns in der Verantwortung zum Handeln gegen den Akzeptanzverlust des Wolfes bei großen Teilen unserer sächsischen Bevölkerung.
Mit unserem Antrag DRS 6/7107 regieren wir auf die zunehmende Beunruhigung der Bevölkerung, vor allem der Nutztierhalter, Landwirte, Jäger und Förster bezüglich der ausufernden Wolfsbestände in Ostsachsen.
Gerade östlich der Elbe wird die Problematik immer ernster.
Es freut uns, dass zumindest die umweltpolitischen Sprecher von CDU/CSU aus Sachsen, Brandenburg und Bayern das Problem erkannt haben und fast zeitgleich mit unserem Antrag die Dresdner Resolution verabschiedeten.
Damals forderten wir die Regierungskoalition zum Handeln auf!
Zeit ist wenig vorhanden, wenn Schlimmeres vermieden werden soll.
Wissenschaftlich ist davon auszugehen, dass allein die Tausenden bei Senckenberg und in Polen vorliegenden DNA-Proben den Beweis erbringen, dass die deutschen Wölfe zu der Population der über 10.000 in Europa vorkommenden Wölfe gehören. Diese sind seit 2004 von der IUCN als nicht mehr gefährdet und als weiter anwachsend eingeschätzt.
Die Unionsparteien wollen nun gegen „Problemwölfe“ vorgehen.
Wieso sie hier von Problemwölfen sprechen ist unverständlich. Eingezäunte Tiere sind für den Wolf leichte Beute, welche durch Panik teilweise die Zäune selbst einreißen und es dem Wolf sehr einfach machen. Wölfe sind Raubtiere und werden sich immer ihre Nahrung besorgen. Natürlich haben sie erkannt, dass ihnen hier in diesem Lebensraum keine Gefahr droht, seitdem sie unter Schutz stehen.
Der Wolf hat in Sachsen keine natürlichen Feinde und vermehrt sich zunehmend und rasant. Durch das absolute Jagdverbot verspürt er keinerlei Druck und handelt instinktiv folgerichtig. Eine nachhaltige Bejagung ist dringend notwendig um die natürliche Scheu wieder herzustellen, bevor es zu spät ist.
Dazu soll, wie in unserem Antrag beschrieben, der Freistaat für die verschiedenen Regionen Sachsens entsprechende Obergrenzen für die Wolfsbestände festlegen. Auch damit die Akzeptanz für den Wolf – gerade auch im ländlichen Raum - wiederhergestellt wird. In den vergangenen Monaten wurden verstärkt Fälle bekannt, in denen sich Wölfe mit abnehmender Scheu Ortschaften, Hunden und auch Menschen näherten und große Schäden in Haustierherden, vor allem bei Schafen anrichteten. Auch vor Rindern und Pferden macht der Wolf nicht Halt, was allerdings von den Medien noch verheimlicht wird.
Der nun von der AfD-Fraktion eingebrachte Antrag hat nicht das Ziel, Wölfe aus Sachsens Naturlandschaft zu entfernen, sondern dient lediglich dazu, den Jagddruck wieder aufzubauen. Es muss klar definiert sein, wie hoch die Anzahl der in Sachsen lebenden Wölfe ist – und ab wann der Wolf gejagt werden muss. Der Wolf gehört zur sächsischen Naturlandschaft, muss aber wie jedes Wild im Bestand kontrolliert werden, um Schäden in der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft zu vermindern.
Leider sind wir zur Zeit nur Opposition und unsere Anträge werden alle abgelehnt.
Die CDU Anträge sind durch die SPD weichgespült und fordern keine konkreten Maßnahmen zur Behebung der Probleme.
Wir werden aber weiter am Ball bleiben und die Regierungskoalition mit alles wichtigen Theman vor uns her treiben.
MfG
Silke Grimm (MdL)
AfD Fraktion im Sächsischen Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 08.11.2017
Keine Stellungnahme.
Katja Meier
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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René Jalaß
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
DIE LINKE
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Lutz Richter
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Anja Klotzbücher
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Oliver Wehner
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Prof. Dr. Roland Wöller
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Andre Barth
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Uta-Verena Meiwald
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Dagmar Neukirch
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Heiko Kosel
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Andrea Dombois
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