Am 16.07.2019 erhielt ich die postalische Antwort zu der von mir an die sächsische Landesregierung gerichteten Petition „Begrenzung der Wolfspopulation“ (Sammelzeitraum: 2.Hj. 2017, eingereicht am 10.01.2018). Daher informiere ich alle18590 Mitunterzeichner und Mitunterzeichnerinnen - davon 16.473 aus dem Freistaat Sachsen, davon 12.777 aus dem Landkreis Bautzen - darüber, dass der 6. Sächsische Landtag in seiner 94(2). Sitzung am 03.07.2019 in der Drs. 6/18113 einen Beschluss gefasst hat
(Protokoll: 6.Wahlperiode-94(2).Sitzung v. 03.07.19, S. 9752 -9758):
Der Petition „Begrenzung der Wolfspopulation“ - kann in den Punkten 1. - 4. teilweise abgeholfen werden und die Petition wird der Staatsregierung als Material überwiesen.
Damit ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.
Während der 1,7 Jahre dauernden Petitionslaufzeit erhielten wir keine Gelegenheit zu einer Aussprache im Fach- oder Petitionsausschuss bzw. zu einer Anhörung im Parlament.
Unserer Hauptforderung „Begrenzung der Wolfspopulation“ in Sachsen wird nicht entsprochen.
Begründung der Landesregierung Sachsen: „Weltweit sind je nach Nahrungsverfügbarkeit, Wolfsdichten von von 0,1 bis 9 Wölfe pro 100/Qkm bekannt.“ (Eine Quellenangabe wird uns zu dieser Behauptung nicht angegeben.) „Im Freistaat Sachsen liegt die Wolfsdichte in den mit Wölfen besiedelten Regionen zwischen zwei – vier Wölfen /100Qkm, was dem bisher bekannten Durchschnitt anderer mitteleuropäischer Länder mit Wolfsanwesenheit entspricht“.
Ergo: Sachsen hätte also gar kein Problem mit einer erhöhten Wolfsdichte.
Das sehen wir nicht so.
Die Behauptung vom Wolfsbüro LUPUS und der Staatsregierung, es handelt sich in Deutschland und Polen um eine separate „Mitteleuropäische Tieflandpopulation“, welche immer noch als „stark gefährdete Population“ anzusehen sei... wird dort ebenfalls als Begründung genannt.
Unsere Erkenntnis lautet dazu: Diese Aussage in der Petitions-Antwort wurde zwischenzeitlich von Wildbiologen (Prof. Stubbe/ Prof.Herzog) in wissenschaftlichen Fachpublikationen widerlegt. Die Wölfe in Deutschland sind Teil einer Eurasisch-baltischen Metapopulation. Diese Population ist nicht isoliert und daher auch nicht stark gefährdet.
Der Forderung, das Rosenthaler Rudel (Stand 07/17: 62 Angriffe, 220 gerissene Tiere)
zu entnehmen, kann ebenfalls nicht abgeholfen werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaube dies nicht.
Mit dieser Wolfs-Petition wurde jedoch gerade auf eine weitere Klärung und juristische Überprüfung vorhandener Gesetze und Anwendung von Ausnahmegenehmigungen bzw. die Anpassung von Gesetzen an tatsächliche Gegebenheiten in Sachsen gedrängt.
Die neue sächsische WolfVO gilt seit 01.06.2019 und beinhaltet nun auch Neuregelungen u.a.:
> zum Verscheuchen, Vergrämen und zur Entnahme von Wölfen.
Diese WolfVO wurde nur unter Mitwirkung von anerkannten Naturschutzverbänden erstellt. Unsere Initiative erhielt dazu keine Einladung bzw. demokratische Mitwirkungs-Gelegenheit.
Die Umstrukturierung der für die Wölfe verantwortlichen Fachstellen beim LFULG soll ein besseres Wolfsmanagement in Sachsen bewirken.
„Die zeitnahe Erfassung aller Risse und Ereignisse ist gegeben“.
(Bezogen auf das inzwischen nicht mehr zuständige Wolf Kontaktbüro in Rietschen)
Diese zeitnahe Erfassung der Wolfsvorfälle ist aber im Moment leider gerade nicht gegeben..
Die SMUL Aussage der angeblich nicht vorhandenen Hybridisierung der Lausitzwölfe findet ebenfalls nicht unsere Zustimmung.
Begründung siehe: Rezension zur Petitions-Beschlussfassung
Da die Zustimmungsbegründung vom Freistaat Sachsen aus unserer Sicht eine durchgängig fehlerhafte Argumentierung enthält, welche teilweise diffamierend umgesetzt wurde, in vielen Punkten nicht der Realität entspricht und damit nicht unsere sachliche Zustimmung erhält, wurde vom Petenten und -team, der Initiative „Wolfsgeschädigte/besorgte Bürger“ eine umfangreiche und detaillierte Rezension zur vorliegenden Petitionsantwort erstellt.
Die vollständige 4seitige Antwort der Sächs. Regierung zur Beschlussfassung zur Sammelpetition 06/02036/3, Rezension, Presseerklärung und Quellennachweis kann jeder nachlesen bei:
Eine Instrumentalisierung des Wolfes, wie sie leider immer noch geschieht, liegt fernab jeder Sachlichkeit, welche wir hier in der Lausitz nun dringender benötigen als zuvor.
Ich danke persönlich und im Namen des Petententeams nochmals allen Mitunterzeichnern/ innen und auch der unabhängigen und freien Plattform openPetition, deren Struktur und Angebot wir für unser Anliegen nutzen durften, für ihre umfassende Unterstützung.
24.07.2019
Georg Lebsa
Petent und Initiative Wolfsgeschädigte/besorgte Bürger
mit Schreiben vom 17.01.2019 wurde ich von der Vorsitzenden der Petitions-Ausschussses des Sächsischen Landtages zur Petition "Begrenzung der Wolfspopulation" wie folgt informiert:
"Bezug nehmend auf Ihre o.g. Petition kann ich Ihnen mitteilen, dass die Sächsische Staatsregierung am 11.12.2018 den Entwurf einer "Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungs-verordnung" - kurz "Wolfsverordnung" zur Anhörung freigegeben hat. Mit dieser Verordnung nimmt die Staatsregierung etliche Ihrer Anliegen zur Umsetzung auf. Im Laufe des Frühjahrs 2019 sind die Anhörungsergebnisse zu erwarten. Bis dahin bitte ich um Geduld."
Die Bürgerinitiative "Wolfsgeschädigte/besorgte Bürger" befaßt sich derzeit ebenfalls mit dem Entwurf dieser geplanten Wolfsverordnung und wird eine Stellungnahme dazu abgeben.
mit Schreiben vom 18.07.2018 wurden wir von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses Frau K. Lauterbach dahingehend informiert, "dass aufgrund umfangreicher Sachverhaltsrecherchen die Bearbeitung unserer Petition noch nicht abgeschlossen werden konnte, so dass von uns weiterhin Geduld erbeten wird."
Sobald uns eine Antwort über die Landtagsentscheidung in Dresden
erreicht, informieren wir weiter.
ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Empfang unserer Petition am 12.01.2018 durch den Petitionsdienst im Sächsischen Landtag bestätigt wurde.
Damit wurde das Petitionsverfahren eröffnet.
ich möchte Sie darüber informieren, dass die Übergabe der Petition "Begrenzung der Wolfspopulation" am 10.01.2018 im sächsischen Landtag in Dresden erfolgt ist.. Der Landtagspräsident Dr. M. Rößler und die Vorsitzende des Petitions-Ausschusses nahmen sie persönlich unter Anwesenheit zahlreicher Medien in Empfang. Es wurde reichlich berichtet.
Nun warten wir auf weitere Informationen aus Dresden.
heute am vorletzten Tag der Zeichnungsfrist unserer Petitioin ist es Zeit herzlich Danke zu sagen für die hervorragende Unterstützung, den Zuspruch auf Bundesebene und auch aus dem Ausland, viele sachliche, gute Kommentare und Hinweise.Es waren spannende sechs Monate für uns. Das Ergebnis heute: 18000 Unterschriften insgesamt und mehr als 16200 für Sachsen. Darauf können wir alle zusammen stolz sein.
Nun steht fest, dass es eine persönliche Übergabe der Petititon an den Präsidenten des sächsischen Landtages geben wird: am 10 Januar 2018. Weitere Informationen folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Lebsa
im Namen der Initiative
Wolfsgeschädigter und besorgter Bürger
openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Sächsischer Landtag geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 15 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.