Wohnen

Für mehr Demokratie bei Quartierplanung Weiße Stadt Mitte / Walther-Bothe-Straße in Oranienburg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Hans-Joachim Laesicke

113 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

113 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.07.2017, 14:37

Die Begründung für den Sinnerhalt des Parkstreifens bei Spaltung und Verschiebung an die Allee der Walther-Bothe-Str. nutzt die Grünverbindungen der Dr.-Kurt-Schumacher-Str. westseits, und die Verlängerung der Julius-Leber-Str. als Grünverbindung ostseitig.

Da der Bebauungsplan die Julius-Leber-Str. überbaut, und lediglich, nämlich ohne ausdrückliche Begrünungsauflagen, für die Privatstraße 3 Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit festlegt, kann von Grünverbindung an dieser Stelle keine Rede mehr sein.

Damit steht der Bebauungsplans im Wiederspruch zum vorrangigen Flächennutzungsplan.

Übrigens ist FNP Begründung mit Umweltbericht nur ein Vorentwurf. Ist das für die Öffentlichkeitsbeteiligung zulässig?


20.07.2017, 13:25

Gefühlt ein wenig durchgewunken wird die Änderung des Flächennutzungsplans, "Parallelverfahren" ist die Bezeichnung. Das heisst, im Auslegungszeitraum ist der Flächennutzungsplan nicht nur informationell beigefügt, sondern die Änderung ist gleich dem Bebauungsplan in der öffentlichen Auslegung und die Fristen für Einwände und Anmerkungen laufen auch zum 18.08.2017 ab.

Um dem schon beim ersten Hinsehen unschönen Zerreissens des Grünbandes vom Kanal in die Innenstadt entgegen zu wirken, sind Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplans unerlässlich!


19.07.2017, 20:26

Versprechungen in der Begründung, sind nur das, und nicht das Papier oder die Bits wert auf denen sie stehen, wenn der Bebauungsplan mit den textuellen Festsetzungen nicht für sich allein genommen diese Zusagen auch alle enthält.

Nicht reinlegen lassen!


19.07.2017, 18:31

Zur persönlichen Beurteilung, ob man die kommende Lärmentwicklung als hinnehmbar betrachtet - bekanntlich ist Lärm auf Industrieniveau seit neuester Gesetzfassung dann gesundheitlich unbedenklich, wenn er von Kindern stammt, vielleicht ein Ausblick auf kommende Beschäftigungsmodelle in der Wirtschaft - schlage ich einen Ortstermin an der Friedrich-Fröbel-Kita vor.

Zur Beurteilung der Stadtverwaltung muss man nur die Begründung mit Umweltbericht zum B-Plan 100 heranziehen [https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/2017-07-10_bp100_begruendung_mit_ub.pdf]. Seite 32 beschreibt die Größe, diesmal anfängliche 90-100 Betreuungsplätze. Kapitel 8.11 auf Seite 45 bestätigt die Schutzlosigkeit von Anwohnern vor jeglichem Lärmpegel durch Kinder. Die Beschäftigung mit Verkehrslärm auf den folgenden Seiten mag man mit diesem Wissen mit Sarkasmus ertragen. Dabei lieben doch die Deutschen bekanntlich ihre Autos so sehr wie ihre Kinder, oder sogar mehr, wenn es um Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Stadt oder Fahrverbote wegen stark gesundheitsgefährdender Abgase geht. Apropos Verkehr:

"Diese Bewertung schließt grundsätzlich auch den mit dem Betrieb der Kita verbundenen An- und Abfahrtsverkehr sowie die Lautäußerungen der Kinder mit ein". Nun, man denkt schon dass es um Kindergeschrei geht. Aber den Straßenverkehr der Eltern?!?!

Auf Seite 47 kann man zum Schluss gelangen, dass der Parkstreifen eine Fehlplanung, weil nicht hinreichend breit zum Schutz der Wohnungen vor Lärm, aber selbst gesundheitsbeeinträchtigend durchlärmt sein wird. Straßenabgewandte Fenster sind meines Erachtens dann aber unabhängig davon, ob die Gebäude näher an der Straße stehen, vielmehr ließe sich argumentieren, dass der Park hinter die erste Gebäudereihe gehört, um den Reflexionslärm maximal zu absorbieren. Aber egal, es geht jetzt gerade um Kitalärm.

Seite 119 ist spannend, da nun irgendwie die Julius-Leber-Str. als beliebig belastbar angesehen wird:

"Weiterhin wurde angeregt, die Zufahrt und Parksituation vor der Kita so zu regeln, dass es im Bereich Julius-Leber-Straße/Johannes-Rau-Straße zu keinem erhöhten Lärm- und Verkehrsaufkommen kommt. Hierzu wird im Zuge der Abwägung ausgeführt, dass der Bebauungsplan keine Verbindung der Julius-Leber-Str. und der neuen Planstraße 2.3 für den motorisierten Verkehr vorsieht. Der Abschnitt soll ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung gestaltet werden, vorgelagert ist eine Wendemöglichkeit für Pkw vorgesehen, um von der Kita verursachten Verkehr nicht durch das bestehende Wohngebiet der Johannes-Rau-Str. zu leiten. Die Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung der Verkehrsflächen."

Hm. Vorgelagert. Im Bereich Julius-Leber-Straße/Johannes-Rau-Straße. Blabla. Also kommt auf Höhe Am Wolfsbusch irgendwie eine Wendemöglichkeit hinzu. Denn sonst ist ja die Kreuzung Julius-Leber-Str./Johannes-Rau-Str. doch belastet. Ich befürchte aber, dass man sich nicht ordentlich auszudrücken wusste, im B-Plan nicht richtig eingezeichnet hat, jedoch einen Wendehammer im Bereich Julius-Leber-Str./Planstraße 2.3 meint. Eine ganz schlechte Idee für die Anwohner der Julius-Leber-Str., und kein Hindernis für Autofahrer, dann doch in die Johannes-Rau-Str. zu fahren. Macht aber nichts, amtsseitig ist der Punkt erledigt.

Schade dass das Lesen der Begründung die schlimmsten Befürchtungen bekräftigt.

Oranienburg ist anders.


19.07.2017, 01:05

Die Ausführungen über die vergangenen Festsetzungen für die Bebauung "Am Wolfsbusch" wären ja akademisch spannend.

Nur leider schießt die überflüssige Richtigstellung über jedes Maß hinaus, und kreidet wohl den Anwohnern an, dass sie doch lange wissen mussten, dass ihre Häuser nur eine Spielart des Möglichen seien, und auf ihren Grundstücken genauso wie nun für den noch unbebauten Geländeteil vorgesehen Stadtvillen und Stadthäuser mit bis zu 50m Länge hätten erbaut werden können.

Aber mal ganz sachlich. Die Baugrenzen, Grundflächenzahlen und Geschoßflächenzahlen des B-Plan 19.1B bestimmen, dass so etwas schlicht nicht erlaubt war.

Dass die Presse die ganzen Informationen aus der Petitionsseite noch nicht einmal in Betracht gezogen hat für ihre Berichte, schmerzt.

Wer persönlich beim Bau seines Hauses hier mitbestimmt hat, konnte auf eine gewisse Planungssicherheit hoffen. Wer ein fertiges Haus vom Investor gekauft hat, ebenso. Der Investor hat sogar jedem erzählt, dass er sich um Reihenhausbebauung auf dem Kita-Grundstück bemüht, der B-Plan 100 bis 06.03.2017 setzte maximale Geschoßzahlen und Baugrenzen am Nordrand fest, mit denen kein Anwohner ein Problem hatte.

Mitwirkungswille bei der Konkretisierung der Pläne ist eine gute Sache, und hat es nicht verdient, so in den Dreck gezogen zu werden. Warum sollte irgendein Architektenbüro von ausserhalb pauschal besser wissen, welchen Quartierscharakter und welche Nutzungsarten die Weißen Stadt braucht um zu florieren? Warum sollte überhaupt irgendein Anwohner Ideen verfolgen, die nicht gut für seine Nachbarschaft sind? Und warum sollte ein einziger Mensch zukünftig hierher ziehen wollen, wenn das Quartier schon den bisherigen Anwohnern nicht mehr gefällt, in einer Stadt, die so mit ihren Bürgern umspringt?

Reicht es jetzt mal mit der Polemik gegen die Eigentümer in der Julius-Leber-Str., in der Johannes-Rau-Str. und der Dr.-Kurt-Schumacher-Str.?

Ab Morgen dann wieder sachlicher Umgang mit einem lückenhaften Bebauungsplan in der Auslegung im hier und jetzt, und keine Geschichtsstunden.

www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Geschossbau-in-Weisser-Stadt-schon-frueher-vorgeschlagen


18.07.2017, 13:17

...

- Trotz mehrfacher Aussagen, dass der Kita-Standort gerade dem Bedarf der neuen Quartiersbewohner genügen wird, hält die Stadt an einer Kraftverkehrserschliessung von der Nordseite aus der Julius-Leber-Str. fest. Dies soll erzwingen, die Kita zu Fuß oder per Fahrrad anzusteuern. Dass damit aber vernünftige Planungsmöglichkeiten für den öffentlichen Fuß- und Fahrradverkehr in die Innenstadt aufgegeben werden, weil Parkplatzbau in der Julius-Leber-Str. dort zulasten von erweiterter Straßenbegrünung und Fuß- und Fahrradwegen geht, verschweigt man. Wieviel Mehraufkommen an Verkehr die zweifach über in schlecht einsehbaren Kurven gelegenen Einmündungen führende Strecke zum fraglichen Abschnitt der Julius-Leber-Str. verträgt, ohne zur Gefahrenstelle für den täglichen Schulweg zu werden, wird nicht betrachtet. Dabei ist die Lösung höchst einfach.

- Eine Erschließung mit öffentlichen Straßen, im östlichen Randbereich des Plangebiets mit dem Quartiersplatz, dem Gemeinschaftshaus, dem Mischgebiet und der Kita, gereinigt und gepflegt durch die Stadt, falls notwendig mit Parkraumbewirtschaftung, direkt erreichbar über die Hauptverkehrsstraße Walther-Bothe-Str., entlastet nach dem Verursacherprinzip Unbeteiligte vom Pkw-Verkehr. In der Julius-Leber-Str. aber würden Pkw-Parkflächen so nah am Kita-Gebäude liegen, dass die Abgase eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Erdgeschoßgruppenräume mit sich brächten, dies wäre so nicht mehr gegeben.

In den verbleibenden Wochen der Öffentlichkeitsbeteiligung gilt es nun also, alle Erkenntnisse und Anmerkungen aus der Arbeit an der Petition zusammen zu bringen, und die Teile, welche der Verwaltung nicht bereits als Einwände eingereicht wurden, nachzureichen. Ich fühle mich der Sache verpflichtet, aus der Überzeugung, dass anderenfalls das neue Quartier sowohl für uns im Umfeld als auch die neuen Nutzer nicht gut gelingen wird.


18.07.2017, 13:15

Ich möchte einmal den aktuellen Stand der erreichten und noch zu erreichenden Ziele für das Quartier "Weisse Stadt" beschreiben, und welche allgemeinen Ziele sich daraus ergeben haben.

Es hat mich natürlich sehr gefreut, die Einwohnerversammlung gemäß §3 der Hauptsatzung der Stadt Oranienburg dem erklärten Gegenwillen des Bürgermeister abgerungen zu haben. Laut Recherchen von mehreren Seiten ist dies sogar ein bisher einmaliger Vorgang. Und es ist völlig offensichtlich, dass der Bürgermeister und seine Verwaltung keineswegs die Absicht haben, den Zugang zu diesem in der Brandenburgischen Kommunalverfassung festgelegten Recht für die Stadtbewohner zu erleichtern.

Wer sich ganz allgemein für die Verbesserung der demokratischen Mitbestimmung einsetzen möchten, sollte sich an den Ausschuss für Jugend, Bildung und Bürgerbeteiligung wenden. Der Bürgerhaushalt und die Ausgestaltung des Rechts auf Einwohnerversammlungen werden dort in der nächsten Sitzung Thema sein, Interesse aus der Bevölkerung hilft!

Zum nun offengelegten Bebauungsplan möchte ich gerne annehmen, dass unsere Arbeit mit der Stadtpolitik dazu beigetragen hat, die Massivität der noch im März beschriebenen Architekturziele zurück zu drängen. Auch hier gilt, dass sich einzelne Mitspieler, durch Beschwichtigung und äußerliche Offenheit für Zusammenarbeit mit den Bewohnern, hervortun möchten. Caveat emptor.

Es ist aber keineswegs so, dass damit alles gut ist:

- die Integration in den ortstypischen Charakter ist durch Verbot von Satteldächern nicht gegeben.

- Unwahre Behauptung, Flachdächer seinen für Photovoltaik besonders geeignet. Tatsächlich ergeben Ertragsberechnungen für eine Flachdachinstallation bei gleichen Gebäudegrundmaßen, für eine optimale Südausrichtung auf Flachdach, nur 80% des möglichen Ertrags einer 45°-Dachinstallation mit Westausrichtung! Dabei sind die Installationskosten der Aufständerung auf Flachdächern auch noch höher. Eine 20°-Pultdachinstallation in Südausrichtung läge allerdings bei 140% Ertrag. Wer sich so etwas ansehen möchte, wird bei der KiC in der Julius-Leber-Str. 26 fündig. Als Kirchengebäude hebt es aus der ortstypischen Bebauung ab, und das Dach funkelt schön in der Sonne.

- Der festgelegten "Weisse Stadt" Fassadenfarbe steht die Genehmigung von verspiegelten Glasfassaden entgegen.

- Die schmale langgezogene zwischen vielbefahrener Walther-Bothe-Str. und der geplanten Haupterschliessungs-Parallelstraße eingeschlossene Parkanlage mit Spielmöglichkeiten bietet nicht nur für Tiere kaum mehr Rückzugsraum, sondern ehrlich betrachtet auch für keinen Menschen. Die akustische, visuelle und Schadstoff-Belastung durch den Verkehr ist schon für die geplanten daran angrenzenden Gebäude in der behördlichen Stellungnahme als gesundheitsbeeinträchtigend anerkannt worden.

- Der Fuß- und Fahrradweg am geplanten schmalen nördlichen Gehölzstreifen, immer wieder durch die Erschliessungsstraßen voller Parkmöglichkeiten unterbrochen, bietet zusammen mit der maximal 10m breiten Bepflanzung auch keinen Ruheraum. Die Zersplitterung der Grünflächen beeinträchtigt also einzig deren Nutzen. Eine zusammengeführte, von der Walther-Bothe-Str. abgerückte Parkanlage bringt für das Quartier Attraktivität.

- Die Planung von Privatstraßen im Quartier soll die Festlegung von Straßenbegrünung, Pkw-Parkflächen und Aufsichtsaufgaben dem Eigentümer übertragen. Einerseits schmälert dies den Nutzen für die Öffentlichkeit, andererseits wird die Stadtkasse zulasten der Mieter von Kosten für Straßenreinigung und -Erhalt befreit. Dies ist doch äussert unsozial, da hilft auch ein lächelndes Bekenntnis, man "sei doch selbst Oranienburg" überhaupt nichts. Stadtplanung sieht anders aus.

- Die Sache soll nun im Eilverfahren durchgezogen werden, doch hat man nicht selbst durch Untätigkeit Jahre verloren? Die Idee, es mangels anderen Investoreninteresses nun durch die Woba richten zu lassen, kann nicht erst neu sein, die Woba existiert schon länger, muss also bisher nur 2. Wahl gewesen sein. Das hat doch Gründe. Kritiker als Feinde der Stadt, der Kinder, und der Neubürger hinzustellen, ist unterstes Niveau.

- Die Erschliessungsstraßenplanung sieht nicht nur langweilig aus, sie führt durch die Halbkreisverbindungen meines Erachtens auch zu viel Verkehr vor jeweils Unbeteiligten. Erstaunen löst dieser Absatz aus der Begründung zum B-Plan bei mir aus:

"Für die um den Grünzug geführte Wohnsammelstraße (Planstraße 1) wird ein Fahrzeugverkehr von 300 – 500 DTVW und für die Wohnstraßen von 100 – 400 DTVW prognostiziert"

Handelt es sich um gegen die jeweils befahrenen Teilstrecken der einzelnen Straßen gewichtete Verkehrsstärken? Dreimal 100 summiert sich zu 300, aber dreimal 400 ist für mich 1200 statt 500.

- Trotz mehrfacher Aussagen, dass der Kita-Standort gerade dem Bedarf der neuen Quartiersbewohner genügen wird, hält die Stadt an einer Kraftverkehrserschliessung von der Nordseite aus der Julius-Leber-Str. fest. Dies soll erzwingen, die Kita zu Fuß oder per F



17.07.2017, 14:51

Zielsetzung der Petition war aufgrund teilweiser Erfüllung von Forderungen anzupassen.


Neuer Petitionstext: Im März 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung von Oranienburg den B-Plan 100 für die Bebauung des Grünstreifens zwischen Walther-Bothe-Straße und Johannes-Rau-Straße verworfen. Es wurde damit einhergehend beschlossen, der Oranienburger WoBa zu überlassen, in Eigenregie einen Vorschlag für die Bebauung zu erbringen. erbringen und diesen im Anschluss umzusetzen. Im April wurde schnellstmöglicher Kita-Bau auf dem Naturkorridor zwischen den Einfamilienhäusern Erzbergerstraße und Julius-Leber-Straße beantragt.
Wir wünschen uns für diesen Stadtteil ein lebendiges, lebenswertes Miteinander von Alt bis Jung, von Alteingesessen bis Neubürger, für alle Gesellschaftsschichten. Dazu sollen die Belange aller Oranienburger angehört werden, und die Planer von Politik bis Bauherren müssen aktiv den Dialog mit den betroffenen Menschen, suchen und ernst nehmen. Die besondere Lage des Quartiers hat Auswirkungen auf die ganze Innenstadt, was in 20 Jahren nicht leicht fiel, kann nicht jetzt im Eilverfahren zum Ende der Amtszeit des Bürgermeisters auf einen Schlag gut werden.
Die gewöhnliche Auslegung im Planfeststellungsverfahren reicht für das Vorhaben in dieser Größe und Nachhaltigkeit nicht aus, wir fordern ein, daß in der laufenden Planung die Belange der Bürger von den Verantwortlichen vor Ort mit den Betroffenen diskutiert werden, die Hauptsatzung der Stadt, §3, Förmliche Einwohnerbeteiligung, sieht dazu die Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung und Einwohnerversammlungen vor.
Die Petition fordert, dass §3, Absatz 3b, vom Bürgermeister nicht als Verbot einer durch ihn spontan einberufenen Einwohnerversammlung ausgelegt wird, sondern dass in Oranienburg die lebendige Bürgerbeteiligung am Stadtleben endlich nicht nur Lippenbekenntnis zu Wahlterminen bleibt.
Quellen: Amtsblatt für die Stadt Oranienburg Nummer 2/2017; Pressebericht www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Das-Korsett-lockern, daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/6/5/7/8/Hauptsatzung_der_Stadt_Oranienburg_Lesefassung.pdf


Neue Begründung: Der von den Stadtverordneten im März 2017 befürwortete Auftrag der Stadt an die WoBa sieht sah vor, daß durchweg 4-5 Geschoss-Bauten, mit langen Gebäudefassaden, in hoher Verdichtung und Pkw-Parkplätzen am Straßenrand und in den Höfen entstehen sollen. Es ist war gewünscht, im sozial geförderten Wohnungsbau, ca. 360 Wohnungen zu bauen um ein Maximum an Fördermitteln zu erhalten.
erhalten. Der ab 10.07.2017 in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindliche Bebauungsplan sieht am nördlichen Planrand aufgelockerte 2-3 Geschossbauten mit Oberkante 10m vor. Entlang der Walther-Bothe-Str. jedoch werden weiterhin bis zu 16m hohe 5-Geschossbauten mit langen Straßenfronten gestattet.
Der alte hochgewachsene Baumbestand auf dem Gelände würde sicherlich
ebenso wie die
soll weitgehend ausgedünnt werden, ein Schicksal welches auch der ohnehin schon in Brandenburg bedrohte bedrohten Feldhasenpopulation dieser Bauausführung zum Opfer fallen. droht. Als schwacher Ersatz für diesen Naturstreifen dieses wundervolle Stück Natur soll eine Parkanlage mit Kinderspielplätzen direkt an zwischen der viel befahrenen Walther-Bothe-Straße mit Kinderspielplätzen und einer neuen Parallelstraße entstehen, deren Hauptfunktion absehbar darin liegen würde, obwohl das Lärmschutzgutachten nicht einmal für die zurückgesetzten Wohngebäude die Einhaltung der Lärmschutzauflagen für den neuen Wohnraum zu erleichtern.
ohne bauliche Maßnahmen ergibt.
Die von der WoBa zu planenden Gebäude mit Flachdach geplanten Gebäude, erlaubt sogar mit verspiegelter Glasfassade, passen weder zur Weißen Stadt von 1938 südlich der Walther-Bothe-Straße, noch harmonieren sie mit den heranwachsenden Gartengrundstücken Am Wolfsbusch. Auch entlang dem nördlichen Teil der Dr.-Kurt-Schuhmacher-Straße befinden sich Mehrfamilienwohngebäude aus den 1930ern, deren Stil den Charakter des Stadtteils prägt, und es prägt.
Dabei
wird auf dem Gelände zwischen städtischem Friedhof und jüdischem Friedhof eine weitere Neubebauung geplant, die sich diesem Charakter anpasst durchaus anpassen will (2-3 geschossige Wohngebäude).
Die städtebauerliche Qualität des angekündigten Bauvorhabens, bzw. das Fehlen derselben, kann man heute beim Übergang von den Plattenbauten an der Erzbergerstraße zu den Gartengrundstücken an deren Westseite besichtigen. Die Straßen sind mit Pkw zugeparkt, die Einfamilienhausbesitzer schließen die Straßenseite ihrer Grundstücke mit hohen Hecken von den Straßen ab, lange Schattenwürfe der Mehrgeschosser verdunkeln das Quartier.
Strenge räumliche Trennung von Wohnarten trennt auch die Menschen. Der nun entsorgte Wettbewerbsgewinner www.oranienburg.de/seite/150560/»weiße-stadt«.html von 2013 sieht sah bei aller Kritikwürdigkeit zurecht eine Mischung von Wohnformen vor, vor.
Mit einer aktiven Beteiligung
der zugehörige Bebauungsplan war bereits großzügig ortskundigen Einwohner soll es gelingen, die Vision vom attraktiven Tor in den Gestaltungsmöglichkeiten für den Geschoßwohnungsbau auf Teilen des Geländes.
die Stadt Oranienburg an der Walther-Bothe-Str. zu verwirklichen.



17.07.2017, 14:31

Soweit mir bekannt gab es anfänglich eine Verzögerung bei der Auslegung auf www.oranienburg.de.
Nunmehr ohne ordentliche Bekanntmachung, seit wann und wo die Dokumente online einsehbar sind, ist die Öffentlichkeitsbeteiligung per Internet mit der häufig üblichen Selbstverständlichkeit unserer Stadtverwaltung schon längst online:

Auf der Homepage der Stadt, unter Aktuelles, Öffentliche Auslegung.

Ob das BauGB hier eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sieht, verneinte die Verwaltung.


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