20.07.2017, 14:37
Die Begründung für den Sinnerhalt des Parkstreifens bei Spaltung und Verschiebung an die Allee der Walther-Bothe-Str. nutzt die Grünverbindungen der Dr.-Kurt-Schumacher-Str. westseits, und die Verlängerung der Julius-Leber-Str. als Grünverbindung ostseitig.
Da der Bebauungsplan die Julius-Leber-Str. überbaut, und lediglich, nämlich ohne ausdrückliche Begrünungsauflagen, für die Privatstraße 3 Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit festlegt, kann von Grünverbindung an dieser Stelle keine Rede mehr sein.
Damit steht der Bebauungsplans im Wiederspruch zum vorrangigen Flächennutzungsplan.
Übrigens ist FNP Begründung mit Umweltbericht nur ein Vorentwurf. Ist das für die Öffentlichkeitsbeteiligung zulässig?