20.07.2017, 13:25
Gefühlt ein wenig durchgewunken wird die Änderung des Flächennutzungsplans, "Parallelverfahren" ist die Bezeichnung. Das heisst, im Auslegungszeitraum ist der Flächennutzungsplan nicht nur informationell beigefügt, sondern die Änderung ist gleich dem Bebauungsplan in der öffentlichen Auslegung und die Fristen für Einwände und Anmerkungen laufen auch zum 18.08.2017 ab.
Um dem schon beim ersten Hinsehen unschönen Zerreissens des Grünbandes vom Kanal in die Innenstadt entgegen zu wirken, sind Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplans unerlässlich!