19.07.2017, 18:31
Zur persönlichen Beurteilung, ob man die kommende Lärmentwicklung als hinnehmbar betrachtet - bekanntlich ist Lärm auf Industrieniveau seit neuester Gesetzfassung dann gesundheitlich unbedenklich, wenn er von Kindern stammt, vielleicht ein Ausblick auf kommende Beschäftigungsmodelle in der Wirtschaft - schlage ich einen Ortstermin an der Friedrich-Fröbel-Kita vor.
Zur Beurteilung der Stadtverwaltung muss man nur die Begründung mit Umweltbericht zum B-Plan 100 heranziehen [https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/2017-07-10_bp100_begruendung_mit_ub.pdf]. Seite 32 beschreibt die Größe, diesmal anfängliche 90-100 Betreuungsplätze. Kapitel 8.11 auf Seite 45 bestätigt die Schutzlosigkeit von Anwohnern vor jeglichem Lärmpegel durch Kinder. Die Beschäftigung mit Verkehrslärm auf den folgenden Seiten mag man mit diesem Wissen mit Sarkasmus ertragen. Dabei lieben doch die Deutschen bekanntlich ihre Autos so sehr wie ihre Kinder, oder sogar mehr, wenn es um Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Stadt oder Fahrverbote wegen stark gesundheitsgefährdender Abgase geht. Apropos Verkehr:
"Diese Bewertung schließt grundsätzlich auch den mit dem Betrieb der Kita verbundenen An- und Abfahrtsverkehr sowie die Lautäußerungen der Kinder mit ein". Nun, man denkt schon dass es um Kindergeschrei geht. Aber den Straßenverkehr der Eltern?!?!
Auf Seite 47 kann man zum Schluss gelangen, dass der Parkstreifen eine Fehlplanung, weil nicht hinreichend breit zum Schutz der Wohnungen vor Lärm, aber selbst gesundheitsbeeinträchtigend durchlärmt sein wird. Straßenabgewandte Fenster sind meines Erachtens dann aber unabhängig davon, ob die Gebäude näher an der Straße stehen, vielmehr ließe sich argumentieren, dass der Park hinter die erste Gebäudereihe gehört, um den Reflexionslärm maximal zu absorbieren. Aber egal, es geht jetzt gerade um Kitalärm.
Seite 119 ist spannend, da nun irgendwie die Julius-Leber-Str. als beliebig belastbar angesehen wird:
"Weiterhin wurde angeregt, die Zufahrt und Parksituation vor der Kita so zu regeln, dass es im Bereich Julius-Leber-Straße/Johannes-Rau-Straße zu keinem erhöhten Lärm- und Verkehrsaufkommen kommt. Hierzu wird im Zuge der Abwägung ausgeführt, dass der Bebauungsplan keine Verbindung der Julius-Leber-Str. und der neuen Planstraße 2.3 für den motorisierten Verkehr vorsieht. Der Abschnitt soll ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung gestaltet werden, vorgelagert ist eine Wendemöglichkeit für Pkw vorgesehen, um von der Kita verursachten Verkehr nicht durch das bestehende Wohngebiet der Johannes-Rau-Str. zu leiten. Die Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung der Verkehrsflächen."
Hm. Vorgelagert. Im Bereich Julius-Leber-Straße/Johannes-Rau-Straße. Blabla. Also kommt auf Höhe Am Wolfsbusch irgendwie eine Wendemöglichkeit hinzu. Denn sonst ist ja die Kreuzung Julius-Leber-Str./Johannes-Rau-Str. doch belastet. Ich befürchte aber, dass man sich nicht ordentlich auszudrücken wusste, im B-Plan nicht richtig eingezeichnet hat, jedoch einen Wendehammer im Bereich Julius-Leber-Str./Planstraße 2.3 meint. Eine ganz schlechte Idee für die Anwohner der Julius-Leber-Str., und kein Hindernis für Autofahrer, dann doch in die Johannes-Rau-Str. zu fahren. Macht aber nichts, amtsseitig ist der Punkt erledigt.
Schade dass das Lesen der Begründung die schlimmsten Befürchtungen bekräftigt.
Oranienburg ist anders.