17.07.2017, 14:31
Soweit mir bekannt gab es anfänglich eine Verzögerung bei der Auslegung auf www.oranienburg.de.
Nunmehr ohne ordentliche Bekanntmachung, seit wann und wo die Dokumente online einsehbar sind, ist die Öffentlichkeitsbeteiligung per Internet mit der häufig üblichen Selbstverständlichkeit unserer Stadtverwaltung schon längst online:
Auf der Homepage der Stadt, unter Aktuelles, Öffentliche Auslegung.
Ob das BauGB hier eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sieht, verneinte die Verwaltung.