Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Niedersächsischer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Niedersächsischer Landtag Niedersachsen
Unbeantwortet (70) 51,1% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (45) 32,8% |
Ich lehne ab (20) 14,6% |
Keine Stellungnahme (1) 0,7% |
E-Mail ist technisch nicht erreichbar (1) 0,7% |
18% unterstützen einen Antrag im Parlament.
22% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
11% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Karin Bertholdes-Sandrock
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Rot-Grün gefährdet die Existenz der Gymnasien, gerade auf dem Lande, denn da, wo eine Gesamtschule als ersetzende Schulform neu gegründet wird, muss der Schulträger keine andere allgemeinbildende Schulform (Oberschule, Gymnasium) mehr vorhalten. In Landkreisen, wo es nur ein Gymnasium gibt, kann eine neue Gesamtschule nur auf Kosten des vorhandenen Gymnasiums gegründet werden. In den bevölkerungsärmeren Gebieten Niedersachsens bedeutet der Verlust des einzigen Gymnasiums einer Region aber, dass die Bürger kein vollwertiges Bildungsangebot mehr haben.
Das nächste Gymnasium soll in „zumutbarer Entfernung" erreichbar sein. Damit soll Schülern u. U. nicht nur ein Schulweg von täglich 2,5 Stunden zugemutet werden, das Gymnasium darf dann durchaus auch noch in einem anderen Landkreis sein. Wie soll das funktionieren, wenn, wie in Lüchow-Dannenberg, die unmittelbaren Nachbarlandkreise z. T. in den neuen Bundesländern liegen? Die haben das Abitur nach 8 Jahren.
Ich spreche mich für ein vielfältiges und dabei sehr durchlässiges Schulsystem mit einer großen Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler aus. Und dazu gehört eindeutig das grundständige Gymnasium ab Klasse 5 bis zum Abitur.
Helmut Dammann-Tamke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Dieser Gesetzentwurf der rot/grünen Landesregierung zielt darauf ab, die Schullandschaft in Niedersachsen grundlegend zu verändern. Der Kern liegt in der ersetzenden Schulform für die IGS. In ländlichen Gebieten wird es zu einer Ausdünnung des gymnasialen Angebotes kommen.
D.h.: Die beliebteste Schulform in Nds. wird nicht mehr jedem Kind/Schüler in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen. Das ist eine Benachteiligung für Schüler, Eltern und den ländlichen Raum. Dieser Prozess kann leicht durch eine schlechtere Unterrichtsversorgung der Gymnasien ( heute schon Praxis ) beschleunigt werden.
Die Perfidie daran: Landespolitik braucht sich nicht die "Finger beschmutzen". Es werden am Ende kommunale Schulträger ( Städte und Landkreise ) sein, die sich unter einem Haushaltsdiktat nicht wehren können. ...armes Niedersachsen.
Petra Joumaah
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich unterstütze die Petition, weil wir hier bei uns in Niedersachsen unbedingt unsere vorhandene Schulvielfalt erhalten müssen. Gerade weil unsere Kinder in ihren Fähigkeiten so unterschiedlich sind, braucht es eben auch viele unterschiedliche Schulangebote, um gemeinsam mit den Eltern die richtige Schulform zu finden.
Ausserdem bin ich unbedingt, dafür, der Forderung der betroffenen Eltern nach Erhalt von Förderschulen 'Lernen' und Sprachheilklassen nachzukommen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Schulgesetznovelle der rot-grünen Landesregierung zielt auf eine ideologische Schulpolitik in Niedersachsen. Sie löst flächendeckende Schulstrukturdebatten aus statt die Qualität von Bildung in den Schulen zu fokussieren.
Mit dem Vorhaben, die Integrierte Gesamtschule zur 'Ersetzenden Schulform' zu machen, können durch ein Minderheitenvotum von Eltern und durch politische Mehrheiten vor Ort - gegen den Willen der Mehrheit der Eltern - Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen ersatzlos geschlossen werden. Damit wird den Eltern und Schülern die Wahlfreiheit für die geeignete Schulform genommen.
Das Vorhaben, die Förderschule Lernen vollständig abzuschaffen, die Förderschule Sprache aus dem Schulgesetz zu streichen und die Arbeit weiterer Förderschulen einzuschränken, gefährdet den Erfolg der Inklusion. Die rot-grüne Turboinklusion gefährdet das Kindeswohl, da nicht mehr der beste Lernort gewählt werden kann. Sowohl die inklusiv arbeitenden Schulen als auch die Lehrer und die Schüler sind darauf zudem nicht vorbereitet.
Das rot-grüne Schulgesetz ist zudem leistungsfeindlich. Es zielt darauf, Leistungsanreize und Leistungsstandserhebungen zu streichen oder die Instrumente hierfür unbrauchbar zu machen.
Für die Zukunft der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen ist dieses Schulgesetz ein Chancenvernichtungsgesetz.
Volker Meyer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren,
um ein echtes Wahlrecht für die Eltern bei der Wahl der Schulform zu erhalten, ist es wichtig dass alle Schulformen in Niedersachsen im Gesetz gleichberechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Meyer
Jens Nacke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
morgen wird Ihre Petition im Niedersächsischen Landtag abgestimmt. Ich werde dann Ihr Anliegen unterstützen und dafür stimmen, dass die Landesregierung Ihre Einwände gegen das Schulgesetz berücksichtigen soll. Leider haben die Vertreter von SPD und Grünen angekündigt, dass sie Ihre Petition nicht behandeln wollen. Sie finden, Ihre Anliegen seien durch das rot/grüne Schulgesetz erledigt. Das ist ein schäbiger Umgang mit der Meinung von über 33.000 Menschen.
Herzliche Grüße
Ihr Jens Nacke, Wahlkreis Ammerland
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Von meiner grundsätzlichen Einstellung her bin ich für die schulische Vielfalt, die den Interessen jedes einzelnen Kindes gerecht wird. Mit Schulen meiner Region stehe ich in häufigem Kontakt.
Ich habe mich gerade in den vergangenen Wochen intensiv mit der Thematik beschäftigt, u. a. viele Gespräche mit Schulleitungen, Lehrern, Eltern und Schülern geführt.
Mit Eltern und einem ehemaligen Lehrer einer Wolfenbütteler Förderschule habe ich gemeinsam Unterschriften für die Petition gesammelt.
In einer Gesprächsrunde mit Schulleitern, Eltern und Schülern unserer Wolfenbütteler Gymnasien habe ich die Situation erörtert und um Unterstützung der Petition geworben.
Eine intensive Pressebegleitung hat stattgefunden.
In Wolfenbüttel haben wir viele Unterschriften zusammenbekommen, darüber und über den Gesamterfolg der Aktion freue ich mich sehr.
Kai Seefried
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich unterstütze diese Petition und fordere die Landesregierung auf die Schulgesetzänderung zu stoppen. Diese Gesetzesänderung bringt wieder eine erneute Schulstrukturdebatte in das Land. Wieder einmal geht es nicht um Inhalt und Qualität, sondern um bildungspolitische Ideen aus der Mottenkiste des vorigen Jahrhunderts. Der Kampf der Ideologen von Gymnasium gegen Gesamtschule ist wieder eröffnet und Inklusion lässt sich nach rot-grünem Ideal eben nur mit Schließungen von Förderschulen umsetzen. Das ist der falsche Weg!
Wir wollen auch zukünftig ein vielfältiges Bildungssystem, mit einer hohen Wahlfreiheit und mit Bildungswegen, die einem alles offen halten. Zum Glück ist es so, dass wir als Gesellschaft nicht alle gleich sind. Wir sind verschieden! Daran muss auch unser Bildungssystem ausgerichtet sein. Schule ist eben nicht der Ort zur Herstellung von Gleichheit, sondern zur Förderung von Individualität und der eigenen Persönlichkeit.
Bei der Inklusion muss es jetzt darum gehen, an den Inhalten der Umsetzung zu arbeiten. Hier liegen viele Aufgaben vor uns, die sich insbesondere um die Ausstattung und um eine gute Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte drehen. Die Schließung der Förderschule Lernen über die Köpfe der Eltern hinweg ist ein großer Fehler und ignoriert die Situation der Betroffenen und die Realität im Land. SPD und Grüne gefährden mit der derzeitigen Schließungsdebatte die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion, indem alle Beteiligten überfordert werden. Für die CDU in Niedersachsen ist die weitere Abschaffung von Förderschulen nicht verhandelbar!
Alle Petitionen, die in diesen Zusammenhängen an den Landtag gerichtet worden, sind durch die Abgeordneten von SPD und Grünen für ERLEDIGT erklärt worden. Das ist ein Skandal und geht an den Menschen vorbei. Allein mit der Beratung der Schulgesetzänderung haben über 40.000 Menschen Petitionen an den Landtag gerichtet. In den letzten 2 Jahren der rot-grünen Landesregierung waren es mittlerweile weit über 100.000 Menschen, die gegen die rot-grüne Bildungspolitik demonstrieren.
Hier noch einige Links zu unseren Positionen als CDU-Landtagsfraktion:
Pressemitteilung vom 22.05.2015 Seefried: Rot-grüne Schulpolitik gegen den Elternwillen – Kultusministerin Heiligenstadt hat die G9-Wiedereinführung unzureichend vorbereitet
www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/presse/?pid=4920
Pressemitteilung vom 13.05.2015 Seefried: 33.000 Unterschriften gegen rot-grünes Schulgesetz – Niedersachsens Bürger wollen das „Chancenvernichtungsgesetz“ nicht
www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/presse/4906/?pid=4906
Ulf Thiele
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Schulgesetznovelle der rot-grünen Landesregierung zielt auf eine ideologische Schulpolitik in Niedersachsen. Sie löst flächendeckende Schulstrukturdebatten aus statt die Qualität von Bildung in den Schulen zu fokussieren.
Mit dem Vorhaben, die Integrierte Gesamtschule zur 'Ersetzenden Schulform' zu machen, können durch ein Minderheitenvotum von Eltern und durch politische Mehrheiten vor Ort - gegen den Willen der Mehrheit der Eltern - Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen ersatzlos geschlossen werden. Damit wird den Eltern und Schülern die Wahlfreiheit für die geeignete Schulform genommen.
Das Vorhaben, die Förderschule Lernen vollständig abzuschaffen, die Förderschule Sprache aus dem Schulgesetz zu streichen und die Arbeit weiterer Förderschulen einzuschränken, gefährdet den Erfolg der Inklusion. Die rot-grüne Turboinklusion gefährdet das Kindeswohl, da nicht mehr der beste Lernort gewählt werden kann. Sowohl die inklusiv arbeitenden Schulen als auch die Lehrer und die Schüler sind darauf zudem nicht vorbereitet.
Das rot-grüne Schulgesetz ist zudem leistungsfeindlich. Es zielt darauf, Leistungsanreize und Leistungsstandserhebungen zu streichen oder die Instrumente hierfür unbrauchbar zu machen.
Für die Zukunft der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen ist dieses Schulgesetz ein Chancenvernichtungsgesetz. Da meine zwei Söhne darunter zu leiden haben werden, lehne ich auch ganz persönlich dieses schlechte Schulgesetz der Landesregierung ab.
Björn Thümler
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich unterstütze diese Petition und fordere die Landesregierung auf die Schulgesetzänderung zu stoppen. Diese Gesetzesänderung bringt wieder eine erneute Schulstrukturdebatte in das Land. Wieder einmal geht es nicht um Inhalt und Qualität, sondern um bildungspolitische Ideen aus der Mottenkiste des vorigen Jahrhunderts. Der Kampf der Ideologen von Gymnasium gegen Gesamtschule ist wieder eröffnet und Inklusion lässt sich nach rot-grünem Ideal eben nur mit Schließungen von Förderschulen umsetzen. Das ist der falsche Weg!
Wir wollen auch zukünftig ein vielfältiges Bildungssystem, mit einer hohen Wahlfreiheit und mit Bildungswegen, die einem alles offen halten. Zum Glück ist es so, dass wir als Gesellschaft nicht alle gleich sind. Wir sind verschieden!
Daran muss auch unser Bildungssystem ausgerichtet sein. Schule ist eben nicht der Ort zur Herstellung von Gleichheit, sondern zur Förderung von Individualität und der eigenen Persönlichkeit.
Bei der Inklusion muss es jetzt darum gehen, an den Inhalten der Umsetzung zu arbeiten. Hier liegen viele Aufgaben vor uns, die sich insbesondere um die Ausstattung und um eine gute Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte drehen. Die Schließung der Förderschule Lernen über die Köpfe der Eltern hinweg ist ein großer Fehler und ignoriert die Situation der Betroffenen und die Realität im Land. SPD und Grüne gefährden mit der derzeitigen Schließungsdebatte die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion, indem alle Beteiligten überfordert werden. Für die CDU in Niedersachsen ist die weitere Abschaffung von Förderschulen nicht verhandelbar!
Alle Petitionen, die in diesen Zusammenhängen an den Landtag gerichtet worden, sind durch die Abgeordneten von SPD und Grünen für ERLEDIGT erklärt worden. Das ist ein Skandal und geht an den Menschen vorbei. Allein mit der Beratung der Schulgesetzänderung haben über 40.000 Menschen Petitionen an den Landtag gerichtet. In den letzten 2 Jahren der rot-grünen Landesregierung waren es mittlerweile weit über 100.000 Menschen, die gegen die rot-grüne Bildungspolitik demonstrieren.
Hier noch einige Links zu unseren Positionen als CDU-Landtagsfraktion:
Pressemitteilung vom 22.05.2015 Seefried: Rot-grüne Schulpolitik gegen den Elternwillen – Kultusministerin Heiligenstadt hat die G9-Wiedereinführung unzureichend vorbereitet
www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/presse/?pid=4920
Pressemitteilung vom 13.05.2015 Seefried: 33.000 Unterschriften gegen rot-grünes Schulgesetz – Niedersachsens Bürger wollen das „Chancenvernichtungsgesetz“ nicht
www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/presse/4906/?pid=4906
Lutz Winkelmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 13.08.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Karsten Heineking
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 03.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Wir benötigen ein vielfältiges Bildungsangebot für unsere Schülerinnen und Schüler. Mit dem neuen Schulgesetz ist dies jetzt nicht mehr flächendeckend möglich.
Astrid Vockert
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 03.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Siehe dazu die Änderungsanträge, die wir seitens der CDU-Landtagsfraktion eingebracht haben!!!
Mechthild Ross-Luttmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 03.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Gudrun Pieper
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 03.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Aus tiefster Überzeugung werde ich heute im Niedersächsischen Landtag gegen das Schulgesetz stimmen. In unserem Landkreis Heidekreis haben wir gut aufgestellte Schulen: Gymnasien, KGS, OBS, Haupt- u. Realschulen, Förderschulen, BBS. Diese schulische Vielfalt muss erhalten bleiben, damit unsere Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum eine Wahl der unterschiedlichen Bildungseinrichtungen haben und jede/r gemessen seinen individuellen Bedarfen die passende Bildungseinrichtung besuchen kann! Das vorgelegte Schulgesetz ist eine Schwächung des Bildungsangebotes unserer Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum!
André Bock
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 03.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
CDU, zuletzt bearbeitet am 02.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich lehne das neue Schulgesetz ab, weil die Landesregierung die Schulvielfalt radikal schwächt. Die ideologischen Zielsetzungen von rot/grün zerstören die notwendigen und wünschenswerten Wahlmöglichkeiten für Eltern, die richtige Schule für ihr auszusuchen. Die Abschaffung der Förderschule Lernen halte ich für eine Katastrophe.
Otto Deppmeyer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 02.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
CDU, zuletzt bearbeitet am 02.06.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
CDU, zuletzt bearbeitet am 29.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Dr. Marco Genthe
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 27.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Unsere Kinder sind zum Glück vielfältig und darum brauchen wir ein vielfältiges Angebot an Schulen und Schulformen, damit jedes Kind seinen eigenen, individuellen Weg finden kann.
Hillgriet Eilers
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 27.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich stimme zu, weil Elternwille und bestmögliche Förderungsmöglichkeiten für die Kinder deutlich schwerer wiegen müssen als ideologisch motivierte Stärkungen einer Einheitsschule. Es ist wichtig, den Menschen Wahlmöglichkeiten anzubieten, anstatt ihnen eine einzige Schulform aufzudrängen. Die Schwächung der Förderschulen und Gymnasien nimmt unter dieser Landesregierung bereits existenzgefährdende Züge an, deshalb begrüße ich diese Petition sehr.
Almuth von Below-Neufeldt
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Braunschweig-Nord
FDP, zuletzt bearbeitet am 26.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
politische Überzeugung
Horst Kortlang
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 26.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Dr. Gero Clemens Hocker
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 26.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Jan-Christoph Oetjen
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 26.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ein vielfältiges Land und vielfältige Schüler brauchen vielfältige Schulen, keinen Einheitsbrei!
FDP, zuletzt bearbeitet am 26.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Niedersachsen braucht eine vielfältige Schullandschaft. Das Gymnasium ist die mit Abstand beliebteste Schulform. Andere Schulformen können dazu kommen.. Die von Eltern und Schülern favorisierten Schulen dürfen darunter aber nicht leiden.
Hans-Heinrich Ehlen
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 26.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Annette Schwarz
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 26.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Bernd-Carsten Hiebing
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 18.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Der Entwurf des Schulgesetzes der rot-grünen Landesregierung ist in vielen Bereichen unausgegoren, von Ideologien geprägt und missachtet die Bedürfnisse der Betroffenen. Die konsequente Schwächung der Gymnasien und die Abschaffung der Förderschule Lernen sind nur zwei der vielen Aspekte, mit denen zunehmend der Elternwille ignoriert und die vielfältige und gut funktionierende Schullandschaft in Niedersachsen gefährdet wird.
Karl-Heinz Bley
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 18.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Jörg Hillmer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 18.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
SPD und Grüne wollen mit dem sogenannten "Bildungschancengesetz" der Einheitsschule den Weg ebnen. Damit werden Wahlfreiheiten eingeschränkt und Chancen vernichtet.
Heidemarie Mundlos
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 15.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Jedes Kind benötigt diejenige Schule/Schulform, in der es am besten gefördert und gefordert wird. Die Marschrichtung "Einheitsschule für alle" widerspricht zutiefst meinen bildungspolitischen Vorstellungen und Werten, für die ich mich auch als Bundesvorsitzende des Deutschen Elternvereins über viele Jahre eingesetzt habe. Schulische Vielfalt muss erhalten bleiben!
Jörg Bode
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 14.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Jedes Kind hat das Recht darauf, die für ihn oder sie richtige Schule zu besuchen. Nach den Plänen von SPD und Grünen wird es künftig ausreichen, wenn die Schüler morgens innerhalb von 60 bis 90 Minuten ein Gymnasium erreichen können. Für Rot-Grün genügen daher nur noch 30 der bisher 256 Gymnasien in Niedersachsen. Haupt-, Real-, und Oberschulen braucht es nach Auffassung von SPD und Grünen gar nicht mehr zu geben. Auch die Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache will die Landesregierung langfristig abschaffen. Damit jedes Kind die beste Bildung erhält, braucht es Bildungsvielfalt, keine Bildungseinfalt.
FDP, zuletzt bearbeitet am 13.05.2015
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Jedes Kind hat das Recht darauf, die für ihn oder sie richtige Schule zu besuchen. Nach den Plänen von SPD und Grünen wird es künftig ausreichen, wenn die Schüler morgens innerhalb von 60 bis 90 Minuten ein Gymnasium erreichen können. Für Rot-Grün genügen daher nur noch 30 der bisher 256 Gymnasien in Niedersachsen. Haupt-, Real-, und Oberschulen braucht es nach Auffassung von SPD und Grünen gar nicht mehr zu geben. Auch die Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache will die Landesregierung langfristig abschaffen. Damit jedes Kind die beste Bildung erhält, braucht es Bildungsvielfalt, keine Bildungseinfalt.
Horst Schiesgeries
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 13.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Gabriela König
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 13.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Die Vielfalt der schulischen Einrichtungen muss erhalten werden. Die Eltern und Schüler müssen Wahlmöflichkeiten haben. Die Schulwege müssen zumutbar sein und sich nicht über eine definierte Strecke von über 60 Minuten erstrecken dürfen. Der ländliche Raum darf nicht abgehängt werden.
FDP, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Niedersachsens Schüler sind vielfältig und brauchen daher ein vielfältiges Schulangebot!
Christian Dürr
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Nach der heutigen Debatte im Landtag (12.05.2015) ist leider klar: rot/grün ist trotz erheblicher öffentlicher Kritik nicht einmal bereit im Rahmen von Konsensgesprächen über die strittigen Punkte zu sprechen. Die Vertreter im Landtag der Regierungsfraktionen haben erklärt, dass sie andere Meinungen aus der Mitte des Parlaments für abwegig halten. Ich befürchte, dass dieser Ignoranz nur noch durch erheblichen öffentlichen Druck begegnet werden kann. Ich unterstütze die Petition deshalb ausdrücklich.
Burkhard Jasper
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Zur optimalen Förderung der Schülerinnen und Schüler benötigen wir ein vielfältiges Schulangebot!
Thomas Adasch
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
CDU, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die schulische Vielfalt muss erhalten werden!
Ernst-Ingolf Angermann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
FDP, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Reinhold Hilbers
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich stimme zu / überwiegend zu.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die schulische Vielfalt wird durch das neue Schulgesetz nicht eingeschränkt. Für die Petition gibt es also keinen Anlass. Niemand plant die Schließung von Gymnasien. Das behaupten nur diejenigen, die aus parteitaktischem Kalkül bewusst Panik schüren.
Am Ende bleibt es noch immer in der Entscheidung der Schulträger, welche Schulform man vorhalten will. Und wenn eine gute Schule beliebt ist und durch Eltern für ihre Kinder angewählt wird, wird kein Schulträger diese Schule schließen. Und das wird bei so gut wie allen Gymnasien im Land der Fall sein.
Bisher hatten Eltern, die eine Gesamtschule wünschten, vielfach das Nachsehen. Diese Ungleichbehandlung beendet das neue Schulgesetz. Es stärkt also das Elternrecht auf freie Schulwahl - das genaue Gegenteil von dem, was diejenigen, die die Panik schüren, behaupten.
Karin Logemann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Abfrage, wie sich die Abgeordneten der Fraktionen zu der von Ihnen erstellten Online-Petition positionieren. Für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen stark von dem abweichen, was tatsächlich im neuen Bildungschancengesetz geregelt werden soll.
Grundsätzlich werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Damit werden sie der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und sind nicht mehr benachteiligt. Sie können nunmehr mit den Gesamtschulen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Dieses grundsätzliche Ergebnis der Novelle des Schulgesetzes vorweggenommen, gehe ich im Weiteren gern auf die einzelnen Forderungen der Petition ein.
Die erste Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihres Wunsches schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist.
In der gleichen Forderung formulieren Sie, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. Recht haben Sie damit, dass durch das neue Bildungschancengesetz in der Tat der Schulträger gestärkt wird. In der Regel sind das die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und demnach gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist mir nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung.
Die zweite Behauptung Ihrer Petition geht von der Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als gleichgestellte Schulform gefährdet seien. Diese Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Art Bestandsgarantie. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle.
Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Auch hierzu haben Sie sich in der Petition bezüglich der Fahrzeit zu einem Gymnasium kritisch positioniert. Fakt ist jedoch, dass bezüglich der Fahrtzeit zu den Schulen durch den Begriff „zumutbar“ im Gesetzentwurf den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Eine konkrete Zeitangabe (wie z.B. 1 Stunde) würde solche regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Fahrtzeit viermal pro Woche deutlich unter einer Stunde liegt, aber an einem Tag knapp darüber, ist das zumutbar. Das ist meiner Auffassung nach auch der richtige Weg.
Als dritte Behauptung lese ich in der Petition, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf auch abgeschafft werde. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit vorweg klarstellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess aus meiner Sicht fortgesetzt werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit exklusive, also ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive umzugestalten. Die Förderschulen werden dementsprechend durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Wenn Schulen mit Förderschwerpunkt ersetzt werden, muss die Schule, die sie ersetzt, im Übrigen eine adäquate Ausstattung haben, um die Kinder mit Förderbedarf beschulen zu können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Befürchtungen in der Petition – wie oben dargelegt – unbegründet sind, andere Forderungen, die Sie in der Petition stellen, im Dissens zu unseren gesellschaftlichen Zielen stehen, weil sie keinen Fortschritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und damit zum sozialen Aufstieg zulassen würden. Das kann ich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion somit nicht unterstützen.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de
Ich wünsche Ihnen und Ihren Verbänden für die Zukunft dennoch alles Gute und hoffe, dass Sie Ihre Interessen in der Bildungspolitik weiter tatkräftig vertreten.
Mit freundlichen Grüßen,
Karin Logemann
Volker Bajus
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Mit dem neuen Schulgesetz wird die schulische Vielfalt nicht eingeschränkt, und das Elternrecht auf freie Schulwahl wird sogar gestärkt.
Die Befürchtung, dass mit dem neuen Schulgesetz Gymnasien gefährdet werden ist unbegründet. Gymnasien können – wie auch schon nach dem alten Schulgesetz – nur dann geschlossen werden, wenn dort nicht mehr genügend Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, also kein ausreichender Bedarf mehr besteht. Überall dort, wo die Gymnasien von den Eltern gewünscht werden, werden sie hingegen Bestand haben.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Abfrage, wie sich die Abgeordneten der Fraktionen zu der von Ihnen erstellten Online-Petition positionieren. Für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen stark von dem abweichen, was tatsächlich im neuen Bildungschancengesetz geregelt werden soll.
Grundsätzlich werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Damit werden sie der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und sind nicht mehr benachteiligt. Sie können nunmehr mit den Gesamtschulen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Dieses grundsätzliche Ergebnis der Novelle des Schulgesetzes vorweggenommen, gehe ich im Weiteren gern auf die einzelnen Forderungen der Petition ein.
Die erste Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihres Wunsches schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist.
In der gleichen Forderung formulieren Sie, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. Recht haben Sie damit, dass durch das neue Bildungschancengesetz in der Tat der Schulträger gestärkt wird. In der Regel sind das die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und demnach gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist mir nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung.
Die zweite Behauptung Ihrer Petition geht von der Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als gleichgestellte Schulform gefährdet seien. Diese Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Art Bestandsgarantie. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle.
Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Auch hierzu haben Sie sich in der Petition bezüglich der Fahrzeit zu einem Gymnasium kritisch positioniert. Fakt ist jedoch, dass bezüglich der Fahrtzeit zu den Schulen durch den Begriff „zumutbar“ im Gesetzentwurf den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Eine konkrete Zeitangabe (wie z.B. 1 Stunde) würde solche regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Fahrtzeit viermal pro Woche deutlich unter einer Stunde liegt, aber an einem Tag knapp darüber, ist das zumutbar. Das ist meiner Auffassung nach auch der richtige Weg.
Als dritte Behauptung lese ich in der Petition, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf auch abgeschafft werde. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit vorweg klarstellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess aus meiner Sicht fortgesetzt werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit exklusive, also ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive umzugestalten. Die Förderschulen werden dementsprechend durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Wenn Schulen mit Förderschwerpunkt ersetzt werden, muss die Schule, die sie ersetzt, im Übrigen eine adäquate Ausstattung haben, um die Kinder mit Förderbedarf beschulen zu können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Befürchtungen in der Petition – wie oben dargelegt – unbegründet sind, andere Forderungen, die Sie in der Petition stellen, im Dissens zu unseren gesellschaftlichen Zielen stehen, weil sie keinen Fortschritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und damit zum sozialen Aufstieg zulassen würden. Das kann ich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion somit nicht unterstützen.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de
Ich wünsche Ihnen und Ihren Verbänden für die Zukunft dennoch alles Gute und hoffe, dass Sie Ihre Interessen in der Bildungspolitik weiter tatkräftig vertreten.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Brunotte
Renate Geuter
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Petenten,
auf Ihre Petition zum Erhalt schulischer Vielfalt und des Elternrechtes auf freie Schulwahl antworte ich Ihnen gerne.
Nach meiner festen Überzeugung wird der Elternwille durch das neue Schulgesetz gestärkt.
Statt einer Schullaufbahnempfehlung wird es zukünftig zwei Gespräche geben und nur Sie als Eltern (soweit Sie sich an dieser Petition beteiligt haben) entscheiden, welche Schulform Ihr Kind zukünftig besuchen wird.
Außerdem wird die IGS entgegen Ihren Befürchtungen eben nicht zur Regelschule erhoben. Die Schulträger werden nur dann entscheiden, ein Gymnasium nicht mehr führen zu wollen, wenn vor Ort eine Gesamtschule vorhanden ist, wenn dabei die Vorgaben , die der OVG Lüneburg seit Jahren zur Zumutbarkeit von Schulwegen definiert hat, auch eingehalten werden können.
Gerade die Gymnasien erhalten weiterhin eine Bestandsgarantie. Durch die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren wird diese Schulform gestärkt und erhält somit die gleichen Rahmenbedingungen wie eine Gesamtschule. Auf welches pädagogische Konzept Sie bei der Schulwahl für Ihre Kinder setzen wollen, entscheiden Sie als Eltern allein.
Die Förderschule Lernen wird in Niedersachsen behutsam auslaufen. Dies ist ein Beschluss, denn bereits die vorherige Landesregierung auf den Weg gebracht hat und der nun von der rot-grünen Landesregierung weitergeführt wird. Alle anderen Förderschulen bleiben erhalten. Es ist - hoffentlich unser gemeinsames - Ziel, dass Kinder mit Förderbedarf nicht dauerhaft von anderen Kindern getrennt bleiben und auch auf Schulebene gleichberechtigt am gesellschafrlichen Leben teilnehmen können.
Wir erkennen, dass die Umsetzung der Inklusion Zeit braucht. Den eingeschlagenen Dialog mit Experten und Betroffenen werden wir fortsetzen, um vor Ort zu regional angepaßten bestmöglichen Lösungen zu kommen.
Gerade in meinem Wahlkreis (und in meinen Betreuungswahlkreisen) erlebe ich, dass die
zuständigen Schulträger sehr verantwortungsbewußt über die Gestaltung der Schullandschaft entscheiden. Dabei stellen sie die Bedürfnisse der Kinder und die Elternwünsche stets in den Vordergrund.
Aus den von mir dargestellten Gründen teile ich Ihre Sorgen um die Einschränkung der
schulischen Vielfalt ausdrücklich nicht.
Gerne bin ich vor Ort mit Ihnen zu Gesprächen über die von Ihnen angesprochen Themen bereit.
Freundliche Grüße
Renate Geuter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Die Petition ist unbegründet. Mit dem neuen Schulgesetz wird das
Wahlrecht der Eltern gestärkt. Mit dem neuen Schulgesetz wird das Schulangebot
in Niedersachsen vielfältiger und berücksichtigt gleichberechtigt die Wünsche
aller Eltern.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Abfrage, wie sich die Abgeordneten der Fraktionen zu der von Ihnen erstellten Online-Petition positionieren. Für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen nicht dem entsprechen, was in der Schulgesetznovelle zukünftig geregelt wird.
Schon die Behauptung, dass Gymnasien durch dieses Gesetz geschwächt würden, ist falsch. Stattdessen werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz z.B. durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Das war und ist eine Forderung gewesen, die von der überwiegenden Anzahl der bildungspolitischen Akteure geäußert wurde und die demnächst mit Verabschiedung des Gesetzes in die Tat umgesetzt werden soll. Damit ist Niedersachsen das erste Bundesland, das wieder flächendeckend zum Abitur nach neun Jahren führen wird. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Eine Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihrer Wahl schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein der Elternwunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist. Gleichzeitig sollen Eltern im vierten Schuljahrgang der Grundschule zwei Mal beraten werden, welcher Bildungsweg ggf. für ihr Kind der geeignete sein könnte.
In der gleichen Forderung formuliert die Petition, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. In der tat wird durch das neue Bildungschancengesetz der Schulträger gestärkt. In der Regel sind es die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und zusammen mit den Eltern gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung. Dies ist im Übrigen eine Regelung, die wir bereits vor der Landtagswahl 2013 immer gefordert haben und die auch von den kommunalen Schulträgern gefordert wurde.
Die zweite Behauptung der Petition geht von der falschen Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als ersetzende Schulform gefährdet seien. Diese Annahme ist nicht nachvollziehbar, denn mit dem Gesetz wird den Gymnasien als einziger Schulform ja gerade eine Art Bestandsgarantie gegeben. Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist.
Als dritte Behauptung ist der Petition zu entnehmen, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf abgeschafft werde. Dazu ist vorweg klarzustellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess fortgesetzt werden muss. Das gibt uns nicht zuletzt die UN Behindertenrechtskonvention auf. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit leider noch zu oft ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive Gesellschaft umzugestalten. Die Förderschulen werden durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Unterstützungsbedarfen auch in inklusiven Schulen so fördert, dass sie gut mit allen anderen Kindern lernen und aufwachsen können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Behauptungen in der Petition – wie oben dargelegt – nicht den zukünftigen Regelungen entsprechen, sondern einfach falsch sind. Andere Forderungen der Petition stehen im Dissens zur gesellschaftlichen Zielsetzung, für die ich gewählt worden bin. Mit geht es um mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und dafür tritt auch meine Fraktion im Niedersächsischen Landtag ein.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de
Frank Henning
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer Stellungnahme zur von Ihnen erstellten Online-Petition. Für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen stark von dem abweichen, was tatsächlich im neuen Bildungschancengesetz geregelt werden soll.
Grundsätzlich werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Sie werden damit der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und sind nicht mehr benachteiligt. Sie können nunmehr mit den Gesamtschulen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Dieses grundsätzliche Ergebnis der Novelle des Schulgesetzes vorweggenommen, gehe ich im Weiteren gern auf die einzelnen Forderungen der Petition ein.
Die erste Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihres Wunsches schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist.
In der gleichen Forderung formulieren Sie, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. Recht haben Sie damit, dass durch das neue Bildungschancengesetz in der Tat der Schulträger gestärkt wird. In der Regel sind das die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und demnach gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei jedoch gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist mir nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung.
Die zweite Behauptung Ihrer Petition geht von der Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als gleichgestellte Schulform gefährdet seien. Diese Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Art Bestandsgarantie. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle.
Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Auch hierzu haben Sie sich in der Petition bezüglich der Fahrzeit zu einem Gymnasium kritisch positioniert. Fakt ist jedoch, dass bezüglich der Fahrtzeit zu den Schulen durch den Begriff „zumutbar“ im Gesetzentwurf den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Eine konkrete Zeitangabe (wie z.B. 1 Stunde) würde solche regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Fahrtzeit viermal pro Woche deutlich unter einer Stunde liegt, aber an einem Tag knapp darüber, ist das zumutbar. Das ist meiner Auffassung nach auch der richtige Weg.
Als dritte Behauptung lese ich in der Petition, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf auch abgeschafft werde. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit vorweg klarstellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess aus meiner Sicht fortgesetzt werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit exklusive, also ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive umzugestalten. Die Förderschulen werden dementsprechend durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Wenn Schulen mit Förderschwerpunkt ersetzt werden, muss die Schule, die sie ersetzt, im Übrigen eine adäquate Ausstattung haben, um die Kinder mit Förderbedarf beschulen zu können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Befürchtungen in der Petition – wie oben dargelegt – unbegründet sind, andere Forderungen, die Sie in der Petition stellen, im Dissens zu unseren gesellschaftlichen Zielen stehen, weil sie keinen Fortschritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und damit zum sozialen Aufstieg zulassen würden. Das kann ich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion somit nicht unterstützen.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de
Eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss hat es zu diesem Thema übrigens bereits gegeben.
Auch wenn ich der Petition nicht zustimme, wünsche ich Ihnen und Ihren Verbänden für die Zukunft alles Gute und hoffe, dass Sie Ihre Interessen in der Bildungspolitik weiterhin tatkräftig vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Henning
Holger Heymann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Abfrage, wie sich die Abgeordneten der Fraktionen zu der von Ihnen erstellten Online-Petition positionieren. Für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen nicht dem entsprechen, was in der Schulgesetznovelle zukünftig geregelt wird.
Schon die Behauptung, dass Gymnasien durch dieses Gesetz geschwächt würden, ist falsch. Stattdessen werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz z.B. durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Das war und ist eine Forderung gewesen, die von der überwiegenden Anzahl der bildungspolitischen Akteure geäußert wurde und die demnächst mit Verabschiedung des Gesetzes in die Tat umgesetzt werden soll. Damit ist Niedersachsen das erste Bundesland, das wieder flächendeckend zum Abitur nach neun Jahren führen wird. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Eine Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihrer Wahl schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein der Elternwunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist. Gleichzeitig sollen Eltern im vierten Schuljahrgang der Grundschule zwei Mal beraten werden, welcher Bildungsweg ggf. für ihr Kind der geeignete sein könnte.
In der gleichen Forderung formuliert die Petition, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. In der tat wird durch das neue Bildungschancengesetz der Schulträger gestärkt. In der Regel sind es die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und zusammen mit den Eltern gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung. Dies ist im Übrigen eine Regelung, die wir bereits vor der Landtagswahl 2013 immer gefordert haben und die auch von den kommunalen Schulträgern gefordert wurde.
Die zweite Behauptung der Petition geht von der falschen Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als ersetzende Schulform gefährdet seien. Diese Annahme ist nicht nachvollziehbar, denn mit dem Gesetz wird den Gymnasien als einziger Schulform ja gerade eine Art Bestandsgarantie gegeben. Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist.
Als dritte Behauptung ist der Petition zu entnehmen, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf abgeschafft werde. Dazu ist vorweg klarzustellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess fortgesetzt werden muss. Das gibt uns nicht zuletzt die UN Behindertenrechtskonvention auf. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit leider noch zu oft ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive Gesellschaft umzugestalten. Die Förderschulen werden durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Unterstützungsbedarfen auch in inklusiven Schulen so fördert, dass sie gut mit allen anderen Kindern lernen und aufwachsen können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Behauptungen in der Petition – wie oben dargelegt – nicht den zukünftigen Regelungen entsprechen, sondern einfach falsch sind. Andere Forderungen der Petition stehen im Dissens zur gesellschaftlichen Zielsetzung, für die ich gewählt worden bin. Mit geht es um mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und dafür tritt auch meine Fraktion im Niedersächsischen Landtag ein.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume.
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Petentinnen und Petenten,
herzlichen Dank für die Bitte um eine Stellungnahme und herzlichen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Petition für Ihre Positionen stark machen. Inhaltlich teile ich Ihre Forderungen und Darstellungen allerdings nicht. Es ist z.B. so, dass auch an Gymnasien durch das Schulgesetz das Abitur nach 13 Jahren eingeführt wird. Das war der ausdrückliche Wunsch vieler gymnasialer Vertreter. Damit werden Gesamtschulen und Gymnasien hier gleichgestellt. Von einer Ungleichbehandlung kann also keine Rede sein.
Der Elternwille wird zusätzlich durch die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung gestärkt – eine Orientierung zu einer bestimmten Schule wird damit weder erzeugt noch gewollt.
Dass die IGSen nun andere Schulen ersetzen können, halte ich für richtig. Das stärkt die Möglichkeit für junge Menschen alle Abschlüsse (inkl. Abitur, falls die Oberstufe beantragt und genehmigt wird) an einer Schule erreichen zu können. Unbedingt zu betonen ist dabei, dass der Landesgesetzgeber lediglich die Möglichkeit der Errichtung und der Schließung von Schulen gibt. Die Entscheidungen treffen die Schulträger, in der Regel über ihre Schulentwicklungsplanung und mit konkreten Rats- und Kreistagsbeschlüsse. Die kommunalen Abgeordneten und die Kommunalverwaltungen können die Situation vor Ort sicher auch am besten beurteilen. Im konkreten Einzelfall müssten sie also vor Ort mobilisieren, um gegen Veränderungen vorzugehen.
Die Befreiung der Schulträger von der Pflicht ein Gymnasium zu führen gilt auch dann nur, wenn unter zumutbaren Bedingungen ein Gymnasium zu erreichen ist. Hier keine (im Gegensatz zum Petitionstext) Zeitangabe zu nennen, ist richtig, weil es von den örtlichen Bedingungen abhängt. Eine Gefährdung der Gymnasien kann ich hier nicht erkennen.
Das Ziel von Inklusion ist es, dass Kinder mit und ohne Förderbedarfe in der Regel gemeinsam unterrichtet werden. Das schafft aus meiner Sicht mehr Chancen für Kinder mit einer oder mehrerer Beeinträchtigungen. Zwingend ist es dann aber, dass bei Schließung von Förderschulen die aufnehmenden Schulen eine angemessene Ausstattung haben, um den Bedarfen der Kinder mit Förderbedarfen gerecht zu werden. Im neuen Schulgesetz wird die Inklusion gestärkt und das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23.03.2012, unter schwarz-gelber Mehrheit eingebracht und beschlossen, weiterentwickelt.
Ich bin sicher, dass Sie erkennen, dass einige Ihre Behauptungen nicht zutreffen, einiges unbegründet ist und andere Punkte von mir anders gesehen werden. Es gab zu diesem Gesetzentwurf im zuständigen Kultusausschuss ein ausführliches Anhörungsverfahren und viel Lob und Zustimmung. Daher kann ich Ihre Petition nicht unterstützen und werde dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Schulgesetz in der aktuellen Fassung im Landtag zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klein, MdL
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen stark von dem abweichen, was tatsächlich im neuen Bildungschancengesetz geregelt werden soll.
Grundsätzlich werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz durch die Ein-führung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Damit werden sie der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und sind nicht mehr benachteiligt. Sie können nunmehr mit den Gesamtschulen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Dieses grundsätzliche Ergebnis der Novelle des Schulgesetzes vorweggenommen, gehe ich im Weiteren gern auf die einzelnen Forderungen der Petition ein.
Die erste Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihres Wunsches schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist.
In der gleichen Forderung formulieren Sie, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. Recht haben Sie damit, dass durch das neue Bildungschancengesetz in der Tat der Schulträger gestärkt wird. In der Regel sind das die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und demnach gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist mir nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung.
Die zweite Behauptung Ihrer Petition geht von der Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als gleichgestellte Schulform gefährdet seien. Diese Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Art Bestandsgarantie. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle.
Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Auch hierzu haben Sie sich in der Petition bezüglich der Fahrzeit zu einem Gymnasium kritisch positioniert. Fakt ist jedoch, dass bezüglich der Fahrtzeit zu den Schulen durch den Begriff „zumutbar“ im Gesetzentwurf den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Eine konkrete Zeitangabe (wie z.B. 1 Stunde) würde solche regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Fahrtzeit viermal pro Woche deutlich unter einer Stunde liegt, aber an einem Tag knapp darüber, ist das zumutbar. Das ist meiner Auffassung nach auch der richtige Weg.
Als dritte Behauptung lese ich in der Petition, dass durch die Abschaffung der Förder-schulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf auch abgeschafft werde. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit vorweg klarstellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess aus meiner Sicht fortgesetzt werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit exklusive, also ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive umzugestalten. Die Förderschulen werden dementsprechend durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Wenn Schulen mit Förderschwerpunkt ersetzt werden, muss die Schule, die sie ersetzt, im Übrigen eine adäquate Ausstattung haben, um die Kinder mit Förderbedarf beschulen zu können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Befürchtungen in der Petition – wie oben dargelegt – unbegründet sind, andere Forderungen, die Sie in der Petition stellen, im Dissens zu unseren gesellschaftlichen Zielen stehen, weil sie keinen Fortschritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und damit zum sozialen Aufstieg zulassen würden. Das kann ich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion somit nicht unterstützen.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Lynack, MdL
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Abfrage, wie sich die Abgeordneten der Fraktionen zu der von Ihnen erstellten Online-Petition positionieren. Für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen stark von dem abweichen, was tatsächlich im neuen Bildungschancengesetz geregelt werden soll.
Grundsätzlich werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Damit werden sie der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und sind nicht mehr benachteiligt. Sie können nunmehr mit den Gesamtschulen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Dieses grundsätzliche Ergebnis der Novelle des Schulgesetzes vorweggenommen, gehe ich im Weiteren gern auf die einzelnen Forderungen der Petition ein.
Die erste Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihres Wunsches schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist.
In der gleichen Forderung formulieren Sie, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. Recht haben Sie damit, dass durch das neue Bildungschancengesetz in der Tat der Schulträger gestärkt wird. In der Regel sind das die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und demnach gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist mir nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung.
Die zweite Behauptung Ihrer Petition geht von der Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als gleichgestellte Schulform gefährdet seien. Diese Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Art Bestandsgarantie. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle.
Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Auch hierzu haben Sie sich in der Petition bezüglich der Fahrzeit zu einem Gymnasium kritisch positioniert. Fakt ist jedoch, dass bezüglich der Fahrtzeit zu den Schulen durch den Begriff „zumutbar“ im Gesetzentwurf den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Eine konkrete Zeitangabe (wie z.B. 1 Stunde) würde solche regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Fahrtzeit viermal pro Woche deutlich unter einer Stunde liegt, aber an einem Tag knapp darüber, ist das zumutbar. Das ist meiner Auffassung nach auch der richtige Weg.
Als dritte Behauptung lese ich in der Petition, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf auch abgeschafft werde. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit vorweg klarstellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess aus meiner Sicht fortgesetzt werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit exklusive, also ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive umzugestalten. Die Förderschulen werden dementsprechend durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Wenn Schulen mit Förderschwerpunkt ersetzt werden, muss die Schule, die sie ersetzt, im Übrigen eine adäquate Ausstattung haben, um die Kinder mit Förderbedarf beschulen zu können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Befürchtungen in der Petition – wie oben dargelegt – unbegründet sind, andere Forderungen, die Sie in der Petition stellen, im Dissens zu unseren gesellschaftlichen Zielen stehen, weil sie keinen Fortschritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und damit zum sozialen Aufstieg zulassen würden. Das kann ich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion somit nicht unterstützen.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de
Ich wünsche Ihnen und Ihren Verbänden für die Zukunft dennoch alles Gute und hoffe, dass Sie Ihre Interessen in der Bildungspolitik weiter tatkräftig vertreten.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Möhle
Stefan Politze
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Abfrage, wie sich die Abgeordneten der Fraktionen zu der von Ihnen erstellten Online-Petition positionieren. Für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen stark von dem abweichen, was tatsächlich im neuen Bildungschancengesetz geregelt werden soll.
Grundsätzlich werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Damit werden sie der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und sind nicht mehr benachteiligt. Sie können nunmehr mit den Gesamtschulen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Dieses grundsätzliche Ergebnis der Novelle des Schulgesetzes vorweggenommen, gehe ich im Weiteren gern auf die einzelnen Forderungen der Petition ein.
Die erste Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihres Wunsches schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist.
In der gleichen Forderung formulieren Sie, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. Recht haben Sie damit, dass durch das neue Bildungschancengesetz in der Tat der Schulträger gestärkt wird. In der Regel sind das die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und demnach gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist mir nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung.
Die zweite Behauptung Ihrer Petition geht von der Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als gleichgestellte Schulform gefährdet seien. Diese Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Art Bestandsgarantie. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle.
Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Auch hierzu haben Sie sich in der Petition bezüglich der Fahrzeit zu einem Gymnasium kritisch positioniert. Fakt ist jedoch, dass bezüglich der Fahrtzeit zu den Schulen durch den Begriff „zumutbar“ im Gesetzentwurf den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Eine konkrete Zeitangabe (wie z.B. 1 Stunde) würde solche regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Fahrtzeit viermal pro Woche deutlich unter einer Stunde liegt, aber an einem Tag knapp darüber, ist das zumutbar. Das ist meiner Auffassung nach auch der richtige Weg.
Als dritte Behauptung lese ich in der Petition, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf auch abgeschafft werde. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit vorweg klarstellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess aus meiner Sicht fortgesetzt werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit exklusive, also ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive umzugestalten. Die Förderschulen werden dementsprechend durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Wenn Schulen mit Förderschwerpunkt ersetzt werden, muss die Schule, die sie ersetzt, im Übrigen eine adäquate Ausstattung haben, um die Kinder mit Förderbedarf beschulen zu können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Befürchtungen in der Petition – wie oben dargelegt – unbegründet sind, andere Forderungen, die Sie in der Petition stellen, im Dissens zu unseren gesellschaftlichen Zielen stehen, weil sie keinen Fortschritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und damit zum sozialen Aufstieg zulassen würden. Das kann ich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion somit nicht unterstützen.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de
Ich wünsche Ihnen und Ihren Verbänden für die Zukunft dennoch alles Gute und hoffe, dass Sie Ihre Interessen in der Bildungspolitik weiter tatkräftig vertreten.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Politze, MdL
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Aussagen stark von dem abweicht, was Realität im neuen "Bildungschancengesetz" werden soll.
Grundsätzlich werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Damit werden sie der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und sind nicht mehr benachteiligt. Sie können nunmehr mit den Gesamtschulen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Die erste Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihres Wunsches schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist.
In der gleichen Forderung formulieren Sie, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. Recht haben Sie damit, dass durch das neue Bildungschancengesetz in der Tat der Schulträger gestärkt wird. In der Regel sind das die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und demnach gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist es nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann ergibt es Sinn, eine andere Schulform im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung zu etablieren, die stärker angewählt wird.
Die zweite Behauptung Ihrer Petition geht von der Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als gleichgestellte Schulform gefährdet seien. Diese Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Art Bestandsgarantie. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle.
Als weitere Behauptung lese ich in der Petition, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf auch abgeschafft werde. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit vorweg klarstellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess aus meiner Sicht fortgesetzt werden muss. Dieser Prozess wurde bereits unter der letzten schwarz-gelben Landesregierung begonnen.
Dieser Weg bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit exklusive, also ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive umzugestalten. Die Förderschulen werden dementsprechend durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Wenn Schulen mit Förderschwerpunkt ersetzt werden, muss die Schule, die sie ersetzt, im Übrigen eine adäquate Ausstattung haben, um die Kinder mit Förderbedarf beschulen zu können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Befürchtungen in der Petition – wie oben dargelegt – unbegründet sind, andere Forderungen, die Sie in der Petition stellen, im Dissens zu unseren gesellschaftlichen Zielen stehen, weil sie keinen Fortschritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und damit zum sozialen Aufstieg zulassen würden. Das kann ich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion somit nicht unterstützen.
Die rot-grüne Landtagskoalition weitet die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de
Mit freundlichen Grüßen,
A. Saipa MdL
Heinrich Scholing
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Das neue Schulgesetz gibt den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit zum Lernen durch besseren Ganztag und die Rückkehr zu G9. Die bislang bestehende Benachteiligung von Gesamtschulen wird abgebaut. Es werden verlässliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Inklusion geschaffen!
Trotz aller Panikmache: Politik trifft auf Pädagogik!
Und es wird gewiss nicht zur massenhaften Schließung von Gymnasien kommen.
Eine abschließende Bemerkung:
Selbstverständlich hat es zum Entwurf des neuen Schulgesetzes bereits eine breite und auch öffentliche Anhörung im Kultusausschuss gegeben.
Grant Hendrik Tonne
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage, wie ich mich zu der von Ihnen erstellten Online-Petition positioniere. Die von Ihnen aufgestellten Behauptungen sind weitestgehend nicht mit der Realität in Einklang zu bringen, daher lehne ich die Petition ab.
Grundsätzlich werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren spürbar gestärkt. Damit werden sie der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und sind nicht mehr benachteiligt. Sie können nunmehr mit den Gesamtschulen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Dieses grundsätzliche Ergebnis der Novelle des Schulgesetzes vorweggenommen, gehe ich im Weiteren gern auf die einzelnen Forderungen der Petition ein.
Die erste Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihres Wunsches schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist. Der Elternwille wird durch Rot-Grün in Niedersachsen deutlich gestärkt!
In der gleichen Forderung formulieren Sie, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. Recht haben Sie damit, dass durch das neue Bildungschancengesetz in der Tat der Schulträger gestärkt wird. In der Regel sind das die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und demnach gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist mir nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung. Sie schüren hier leider Ängste, was ich sehr schade finde.
Die zweite Behauptung Ihrer Petition geht von der Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als gleichgestellte Schulform gefährdet seien. Diese Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Art Bestandsgarantie. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle. Das hat aber nicht stattgefunden. Auch die Entwicklung der letzten Jahre widerspricht Ihrer Mutmaßung.
Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Auch hierzu haben Sie sich in der Petition bezüglich der Fahrzeit zu einem Gymnasium kritisch positioniert. Fakt ist jedoch, dass bezüglich der Fahrtzeit zu den Schulen durch den Begriff „zumutbar“ im Gesetzentwurf den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Eine konkrete Zeitangabe (wie z.B. 1 Stunde) würde solche regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Fahrtzeit viermal pro Woche deutlich unter einer Stunde liegt, aber an einem Tag knapp darüber, ist das zumutbar. Das ist meiner Auffassung nach auch der richtige Weg. Das Land Niedersachsen ist vielfältig und bedarf flexibler Lösungen.
Als dritte Behauptung lese ich in der Petition, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf auch abgeschafft werde. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit vorweg klarstellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess aus meiner Sicht fortgesetzt werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit exklusive, also ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive umzugestalten. Die Förderschulen werden dementsprechend durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Wenn Schulen mit Förderschwerpunkt ersetzt werden, muss die Schule, die sie ersetzt, im Übrigen eine adäquate Ausstattung haben, um die Kinder mit Förderbedarf beschulen zu können. Das Auslaufen der Förderschule L wurde in der letzten Legislaturperiode beschlossen und wird jetzt vollzogen, weitere Förderschulen werden nicht abgeschafft.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass Ihre Befürchtungen in der Petition – wie oben dargelegt – unbegründet sind, andere Forderungen, die Sie in der Petition stellen, im Dissens zu unseren gesellschaftlichen Zielen stehen, weil sie keinen Fortschritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und damit zum sozialen Aufstieg zulassen würden. Das kann ich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion somit nicht unterstützen.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de. Hierzu lese ich bei Ihnen leider nichts.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Verbänden für die Zukunft alles Gute und hoffe, dass Sie Ihre Interessen weiter tatkräftig vertreten und für eine gute und gerechte Bildungspolitik in Gänze streiten.
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion
Meta Janssen-Kucz
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 13.05.2015
Ich lehne ab.
Die Petition ist unbegründet. Auch künftig wird es in Niedersachsen Förderschulen für die Förderbereiche Sprache, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen geben. Und die Eltern werden das Wahlrecht behalten, ob ihr Kind diese Förderschule oder eine inklusive Schule besuchen soll.
Susanne Menge
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich lehne ab.
Gesetz beeinträchtigt nicht das Gymnasium.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich lehne ab.
Die Petition ist unbegründet. Niemand plant, in Niedersachsen alle heutigen Schulen durch eine einzige Schulform zu ersetzen.
Thomas Schremmer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 12.05.2015
Ich lehne ab.
Die Petition ist unbegründet. Niemand plant, in Niedersachsen alle heutigen Schulen durch eine einzige Schulform zu ersetzen.
Dr. Gabriele Andretta
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Göttingen-Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Keine Stellungnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das im Kultusausschuss beschlossene Schulgesetz gefährdet weder die Schulvielfalt noch das Elternrecht auf freie Schulwahl. Auch die von Ihnen vorgetragene Sorge, dass Gymnasien um ihre Existenz bangen müssen, teile ich nicht. In meinem Göttinger Wahlkreis gibt es fünf Gymnasien, mit den Elternvertretungen stehe ich im regelmäßigen Austausch. Auch von ihnen wird diese Sorge nicht geteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Andretta
CDU
zuletzt angeschrieben am 13.05.2015
Unbeantwortet
Luzia Moldenhauer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Regina Asendorf
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Elke Twesten
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Kathrin Wahlmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Ulrich Watermann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Gerd Ludwig Will
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Heiner Schönecke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Andrea Schröder-Ehlers
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Wiard Siebels
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Dr. Stephan August Siemer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Miriam Staudte
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Uwe Strümpel
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Detlef Tanke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Petra Tiemann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Dr. Christos Pantazis
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Braunschweig-Nord
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Anja Piel
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Filiz Polat
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Ulf Prange
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Sigrid Rakow
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Heinz Rolfes
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Uwe Santjer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Maximilian Schmidt
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Clemens Lammerskitten
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Olaf Lies
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Helge Limburg
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Axel Miesner
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Johanne Modder
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Adrian Mohr
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Gerda Hövel
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Hans-Joachim Janßen
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Karl-Heinz Klare
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Gabriela Kohlenberg
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
Klaus Krumfuß
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 12.05.2015
Unbeantwortet
SPD
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Clemens Große Macke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
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Hans-Dieter Haase
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
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Karl Heinz Hausmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
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Gerald Heere
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Gabriele Heinen-Kljajic
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Braunschweig-Nord
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Markus Brinkmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Sarstedt/Bad Salzdetfurth
SPD
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Bernhard Busemann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
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Christian Calderone
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
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Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Lehrte
CDU
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SPD
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SPD
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Ansgar-Bernhard Focke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
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Johann-Heinrich Ahlers
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
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Holger Ansmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
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Klaus-Peter Bachmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Braunschweig-Süd
SPD
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Martin Bäumer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU
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FDP
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Marcus Bosse
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Wolfenbüttel-Süd/Salzgitter
SPD
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Axel Brammer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
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SPD
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Karsten Becker
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD
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