Volksvertreterin Frauke Heiligenstadt
Niedersächsischer Landtag in Niedersachsen - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Frau Ministerin, erhalten Sie unsere schulische Vielfalt und das Elternrecht auf freie Schulwahl!
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Abfrage, wie sich die Abgeordneten der Fraktionen zu der von Ihnen erstellten Online-Petition positionieren. Für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen nicht dem entsprechen, was in der Schulgesetznovelle zukünftig geregelt wird.
Schon die Behauptung, dass Gymnasien durch dieses Gesetz geschwächt würden, ist falsch. Stattdessen werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz z.B. durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Das war und ist eine Forderung gewesen, die von der überwiegenden Anzahl der bildungspolitischen Akteure geäußert wurde und die demnächst mit Verabschiedung des Gesetzes in die Tat umgesetzt werden soll. Damit ist Niedersachsen das erste Bundesland, das wieder flächendeckend zum Abitur nach neun Jahren führen wird. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Eine Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihrer Wahl schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein der Elternwunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist. Gleichzeitig sollen Eltern im vierten Schuljahrgang der Grundschule zwei Mal beraten werden, welcher Bildungsweg ggf. für ihr Kind der geeignete sein könnte.
In der gleichen Forderung formuliert die Petition, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. In der tat wird durch das neue Bildungschancengesetz der Schulträger gestärkt. In der Regel sind es die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und zusammen mit den Eltern gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung. Dies ist im Übrigen eine Regelung, die wir bereits vor der Landtagswahl 2013 immer gefordert haben und die auch von den kommunalen Schulträgern gefordert wurde.
Die zweite Behauptung der Petition geht von der falschen Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als ersetzende Schulform gefährdet seien. Diese Annahme ist nicht nachvollziehbar, denn mit dem Gesetz wird den Gymnasien als einziger Schulform ja gerade eine Art Bestandsgarantie gegeben. Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist.
Als dritte Behauptung ist der Petition zu entnehmen, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf abgeschafft werde. Dazu ist vorweg klarzustellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess fortgesetzt werden muss. Das gibt uns nicht zuletzt die UN Behindertenrechtskonvention auf. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit leider noch zu oft ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive Gesellschaft umzugestalten. Die Förderschulen werden durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Unterstützungsbedarfen auch in inklusiven Schulen so fördert, dass sie gut mit allen anderen Kindern lernen und aufwachsen können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Behauptungen in der Petition – wie oben dargelegt – nicht den zukünftigen Regelungen entsprechen, sondern einfach falsch sind. Andere Forderungen der Petition stehen im Dissens zur gesellschaftlichen Zielsetzung, für die ich gewählt worden bin. Mit geht es um mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und dafür tritt auch meine Fraktion im Niedersächsischen Landtag ein.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de