Volksvertreter Ottmar von Holtz

Stellungnahme zur Petition Frau Ministerin, erhalten Sie unsere schulische Vielfalt und das Elternrecht auf freie Schulwahl!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Die schulische Vielfalt wird durch das neue Schulgesetz nicht eingeschränkt. Für die Petition gibt es also keinen Anlass. Niemand plant die Schließung von Gymnasien. Das behaupten nur diejenigen, die aus parteitaktischem Kalkül bewusst Panik schüren.
Am Ende bleibt es noch immer in der Entscheidung der Schulträger, welche Schulform man vorhalten will. Und wenn eine gute Schule beliebt ist und durch Eltern für ihre Kinder angewählt wird, wird kein Schulträger diese Schule schließen. Und das wird bei so gut wie allen Gymnasien im Land der Fall sein.
Bisher hatten Eltern, die eine Gesamtschule wünschten, vielfach das Nachsehen. Diese Ungleichbehandlung beendet das neue Schulgesetz. Es stärkt also das Elternrecht auf freie Schulwahl - das genaue Gegenteil von dem, was diejenigen, die die Panik schüren, behaupten.

Ottmar von Holtz - Ausgeschieden
Fraktion: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gewählt am: 20.01.2013
Neuwahl: 2022
Wahlkreis: Hildesheim
Funktion: Fraktion (Sprecher für Petitionen), Fraktion (Bildungs-, Schulpolitischer Sprecher), Fraktion (stellv. Vorsitzender), Fraktion (Hochschulpolitischer Sprecher)
Webseite: http://www.vonholtz.de
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