Volksvertreter Stefan Klein
Stellungnahme zur Petition Frau Ministerin, erhalten Sie unsere schulische Vielfalt und das Elternrecht auf freie Schulwahl!
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Petentinnen und Petenten,
herzlichen Dank für die Bitte um eine Stellungnahme und herzlichen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Petition für Ihre Positionen stark machen. Inhaltlich teile ich Ihre Forderungen und Darstellungen allerdings nicht. Es ist z.B. so, dass auch an Gymnasien durch das Schulgesetz das Abitur nach 13 Jahren eingeführt wird. Das war der ausdrückliche Wunsch vieler gymnasialer Vertreter. Damit werden Gesamtschulen und Gymnasien hier gleichgestellt. Von einer Ungleichbehandlung kann also keine Rede sein.
Der Elternwille wird zusätzlich durch die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung gestärkt – eine Orientierung zu einer bestimmten Schule wird damit weder erzeugt noch gewollt.
Dass die IGSen nun andere Schulen ersetzen können, halte ich für richtig. Das stärkt die Möglichkeit für junge Menschen alle Abschlüsse (inkl. Abitur, falls die Oberstufe beantragt und genehmigt wird) an einer Schule erreichen zu können. Unbedingt zu betonen ist dabei, dass der Landesgesetzgeber lediglich die Möglichkeit der Errichtung und der Schließung von Schulen gibt. Die Entscheidungen treffen die Schulträger, in der Regel über ihre Schulentwicklungsplanung und mit konkreten Rats- und Kreistagsbeschlüsse. Die kommunalen Abgeordneten und die Kommunalverwaltungen können die Situation vor Ort sicher auch am besten beurteilen. Im konkreten Einzelfall müssten sie also vor Ort mobilisieren, um gegen Veränderungen vorzugehen.
Die Befreiung der Schulträger von der Pflicht ein Gymnasium zu führen gilt auch dann nur, wenn unter zumutbaren Bedingungen ein Gymnasium zu erreichen ist. Hier keine (im Gegensatz zum Petitionstext) Zeitangabe zu nennen, ist richtig, weil es von den örtlichen Bedingungen abhängt. Eine Gefährdung der Gymnasien kann ich hier nicht erkennen.
Das Ziel von Inklusion ist es, dass Kinder mit und ohne Förderbedarfe in der Regel gemeinsam unterrichtet werden. Das schafft aus meiner Sicht mehr Chancen für Kinder mit einer oder mehrerer Beeinträchtigungen. Zwingend ist es dann aber, dass bei Schließung von Förderschulen die aufnehmenden Schulen eine angemessene Ausstattung haben, um den Bedarfen der Kinder mit Förderbedarfen gerecht zu werden. Im neuen Schulgesetz wird die Inklusion gestärkt und das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23.03.2012, unter schwarz-gelber Mehrheit eingebracht und beschlossen, weiterentwickelt.
Ich bin sicher, dass Sie erkennen, dass einige Ihre Behauptungen nicht zutreffen, einiges unbegründet ist und andere Punkte von mir anders gesehen werden. Es gab zu diesem Gesetzentwurf im zuständigen Kultusausschuss ein ausführliches Anhörungsverfahren und viel Lob und Zustimmung. Daher kann ich Ihre Petition nicht unterstützen und werde dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Schulgesetz in der aktuellen Fassung im Landtag zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klein, MdL