Volksvertreterin Frauke Heiligenstadt

Stellungnahme zur Petition #rettedeintheater 2021

SPD, zuletzt bearbeitet am 17.03.2022

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag steht weiterhin verlässlich hinter den Kunst- und Kulturschaffenden. Wir sind davon überzeugt, dass ein breites kulturelles Angebot jede Gesellschaft lebenswerter macht – und das selbstverständlich auch abseits der großen Metropolen. Kunst und Kultur sind unumstritten ein Motor demokratischer Aushandlungsprozesse, für die sie den Raum schaffen. Deshalb ist die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler eine besonders wichtige Arbeit in und an dieser Gesellschaft, und allen Künstlerinnen und Künstlern gilt deshalb ausnahmslos unser besonderer Dank. Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Begegnung mit Kunst und Kultur die Persönlichkeit des Einzelnen stärkt und das Sozialverhalten sowie das Selbstbewusstsein insbesondere von Kindern und Jugendlichen fördert. Die SPD setzt sich auch weiterhin für einen barrierefreien Zugang zu Kultur und Kunst ein. Dazu gehört natürlich auch eine soziale Barrierefreiheit, denn wir wollen eine Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben in der Gemeinschaft erreichen.

Die Gehälter von Beschäftigten in der Kultur in Niedersachsen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, liegen dauerhaft unter dem westdeutschen Durchschnitt. Theater ist eine besonders personalintensive Branche. Für eine erfolgreiche Produktion findet sich ein bunter Mix an Professionen zusammen. Aus diesem bunten Mix haben wir in den vergangenen Monaten immer wieder eines gehört: Wir wünschen und eine verbindlichere staatliche Unterstützung.

Unbestritten ist in der Fraktion, dass es bei der Kulturfinanzierung Nachholbedarf gibt. Auch deshalb haben wir als SPD für die guten Inhalte der Kunst- und Kulturförderung im Koalitionsvertrag gekämpft, die sich heute dort wiederfinden. Aktuell finden sich insbesondere kommunale Theater in einer misslichen Lage. Die Finanzierung von Kultureinrichtungen durch Kommunen fällt unter die Kategorie der freiwilligen Leistungen. Zuschüsse für Bühnen und Orchester machen dabei in der Regel den größten Posten im Haushaltsbudget insbesondere von Gemeinden im ländlichen Raum aus. Eine zwangsläufige Erhöhung der Fördermittel seitens der Kommunen im Falle einer Nichtanpassung der Grundförderung und der anteiligen Übernahme der Tarifsteigerungen führt immer auch zu einer Kürzung bei anderen Vereinen und Kultureinrichtungen.

Jährliche Tätigkeitsberichte, die das Land im Rahmen der Zielvereinbarungen erhält, zeigen, dass die bisherige Zusammenarbeit zwischen Land, Bühnen und Orchestern sehr erfolgreich ist: Die kommunalen Bühnen und Orchester haben sich in der Vergangenheit stets an die vertraglich festgelegten Vereinbarungen gehalten. Diese fruchtbare Zusammenarbeit steht und fällt selbstverständlich mit einer angemessenen Finanzierung durch das Land Niedersachsen. Dies umso mehr, als dass sich das Personal neuen Herausforderungen wie der Digitalisierung und einer weiteren Pluralisierung der Gesellschaft wird stellen müssen und dies jetzt auch schon tut. Durch gemeinsame Anstrengungen der Regierungsfraktionen wurden über die sogenannte Politische Liste Tarifausgleiche in Höhe von 440.000 Euro für die kommunalen Theater und Orchester im Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen. Die Finanzierung der Kommunalen Theater konnte im Landeshaushalt jährlich um insgesamt 3 Millionen Euro erhöht werden.

Zukünftig müssen wir aber dafür Sorge tragen, dass noch mehr Geld ins System kommt, damit Tarifübernahmen zu einhundert Prozent bei den Beschäftigten ankommen. Als SPD werden wir deshalb weiterhin für eine auskömmliche Finanzierung der Kultur kämpfen.

Stellungnahme zur Petition KiTas gegen das neue KiTa Gesetz in Niedersachsen

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.

Stellungnahme zur Petition Einführung eines Unterrichtsfaches „Ernährungs- und Verbraucherbildung“ in Niedersachsen

SPD, zuletzt bearbeitet am 16.10.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich lehne ab.

Alltags- und Verbraucherkompetenzen gewinnen in unserer immer komplexer werdenden Welt stetig an Relevanz. Als SPD-Fraktion sind wir uns der gestiegenen Verantwortung der Gesellschaft gegenüber bewusst, die vor allen Dingen aus den immer enger werdenden Wechselwirkungen der verschiedenen Aspekte der Alltags- und Verbraucherbildung herrührt. Wir wollen, dass alle Menschen in Niedersachsen dazu befähigt werden, bewusste und nachhaltige Entscheidungen in Bezug auf ihr Kauf-, Konsum- und Ernährungsverhalten sowie ihre Medienkompetenz und ihre Haushaltsführung treffen können, ohne dabei die Freiheit der individuellen Entscheidung einzuschränken. Die Schule ist ein entscheidender Ort für die Vermittlung dieser Kenntnisse. Die Verbraucherbildung ist daher ein Bestandteil der allgemeinen Bildung in allen Schulformen.

Die SPD-Landtagsfraktion lehnt es zum jetzigen Zeitpunkt ab, ein Unterrichtsfach eigens für die Ernährungs- und Verbraucherbildung in Niedersachsen einzuführen. Wir begründen diese Entscheidung wie folgt:

Die Verbraucherbildung weist zahlreiche Anknüpfungspunkte zu bereits etablierten Schulfächern und Lerninhalten auf und ermöglicht in besonderer Weise handlungsorientiertes, interdisziplinäres und vernetztes Lernen. Sie ist bereits in den Unterricht mehrerer Unterrichtsfächer integriert, kann außerunterrichtliche Aktivitäten einschließen und in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern erfolgen. Wir sind der Meinung, dass die inhaltliche Verflechtung der Themenbereiche eine Behandlung im Kontext erfordert. Eine Aneinanderreihung von Unterrichtsthemen kann der Herausforderung der Verbraucherbildung nicht vollständig gerecht werden. Deshalb hat das Niedersächsische Kultusministerium viele wichtige Schritte unternommen, um die Verbraucherbildung in den Schulen auf eine breite Basis zu stellen. Das zuständige Fachreferat hat unter anderem

- eine schulformübergreifende Kommission mit der Entwicklung eines fächerübergreifenden Materialienbands zur Verbraucherbildung im Unterricht der Schuljahrgänge 1 – 10 beauftragt. Der unserer Meinung nach sehr gelungene Materialienband enthält schuljahrgangsbezogene Themenfelder, Themen und konkrete inhaltliche Vorgaben und zeigt Bezüge zu bereits vorhandenen Vorgaben in den geltenden Kerncurricula auf. Die Veröffentlichung erfolgte Anfang Juli 2020 auf dem NiBiS-Server auf der neu eingerichteten Themenseite zum Thema „Verbraucherbildung“. Abrufbar ist das Dokument online auf der Seite www.nibis.de/verbraucherbildung-in-der-schule_14755. Die Schulen wurden im Schulverwaltungsblatt 07/20 hierüber informiert;

- die Lehrplankommissionen, die nach dem 26.06.2014 mit der Erarbeitung von Kerncurricula beauftragt wurden, angehalten, Fragen der Verbraucherbildung im Sinne der Empfehlung der Kultusministerkonferenz bei der Erarbeitung zu berücksichtigen. Die zuletzt veröffentlichten Kerncurricula enthalten bereits Hinweise zur Berücksichtigung des Themenfelds;

- die Vorstellung des Themas sowie bereits erfolgter gelungener Umsetzungsbeispiele im Rahmen der Reihe “Thema des Monats“ im Schulverwaltungsblatt 08/2017 unterstützt.
Diese bereits erfolgte gelungene Umsetzung von Themenbereichen der Verbraucherbildung wurde durch die erfolgreiche Bewerbung von niedersächsischen Schulen um die Auszeichnung als „Verbraucherschule“ durch den Bundesverband der Verbraucherzentrale und Verbraucherbände bestätigt. 2018 wurden drei niedersächsische Schulen als Verbraucherschule Silber ausgezeichnet:

- Oberschule Carl-Friedrich-Gauß-Schule in Friedland - Groß Schneen;

- Grundschule Moritzberg in Hildesheim und das

- Hainberg-Gymnasium in Göttingen.
2019 erhielt die Oberschule Carl-Friedrich-Gauß-Schule in Friedland - Groß Schneen zudem die Auszeichnung in Gold und das Sibylla-Merian-Gymnasium wurde als Verbraucherschule Silber ausgezeichnet.

Des Weiteren ist anzumerken, dass Alltagskompetenzen Bestandteil der Kerncurricula bzw. curricularen Vorgaben in verschiedenen Fächern der Stundentafeln der Schulformen des Primar- sowie des Sekundarbereichs sind, z. B. sind die Themen Gesundheit und Ernährung zentrale Unterrichtsbestandteile der Fächer Sachunterricht, Biologie und Hauswirtschaft sowie des Profils Gesundheit und Soziales (RS/ObS). Das Fach Wirtschaft (HS/RS/ObS) behandelt in den Themenfeldern Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Erwerbstätige im Wirtschaftsgeschehen und Ökonomisches Handeln regional, national und international zentrale Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler.

Weitere geprüfte Materialien zum Thema erhalten die Schulen unter der auch in Niedersachsen beworbenen Homepage der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Als SPD-Landtagsfraktion freuen wir uns, wenn wir zu diesem Thema weiterhin im Dialog bleiben. Der Niedersächsische Landfrauenverband ist bei uns aufgrund seiner in vielen Bereichen vorhaltenden Expertise ein gern gesehener Gesprächspartner.

Stellungnahme zur Petition Fridays for Future Niedersachsen / Klimaschutz. Jetzt!

SPD

zuletzt angeschrieben am 26.06.2019
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Finanzielle Unterstützung durch das Land Niedersachsen zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinnner

SPD

zuletzt angeschrieben am 07.03.2019
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von Pflegekräften

SPD

zuletzt angeschrieben am 11.01.2019
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition #rettedeintheater - Keine Kulturwüste in Niedersachsen!

SPD

zuletzt angeschrieben am 09.10.2018
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen

SPD, zuletzt bearbeitet am 26.08.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich lehne ab.

Über die Frage der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte meiner Meinung nach auch weiterhin im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort entschieden werden. Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, wie sie ihre Straßen finanzieren. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen besteht nicht.

Es ist eine Entscheidung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ob (einmalige) Straßenausbaubeiträge oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder, ob die Finanzierung über allgemeine Haushaltsmittel erfolgt.

Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würde eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit für die kommunale Infrastruktur gestrichen, ohne den Kommunen hierfür einen adäquaten finanziellen Ersatz zu bieten.

Es gibt hin und wieder Vorschläge auf einen Ausgleich über den kommunalen Finanzausgleich. Dies würde jedoch zu einer Belastung des Landeshaushaltes führen.

Die SPD Fraktion empfiehlt deshalb, ebenso wie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, bei der bisherigen Regelung zu bleiben, weil sich das bestehende Modell bewährt hat und es nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreift.

Stellungnahme zur Petition Erhalt der Sonntags Flohmärkte

SPD

zuletzt angeschrieben am 25.10.2017
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Frau Ministerin, erhalten Sie unsere schulische Vielfalt und das Elternrecht auf freie Schulwahl!

SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Ich lehne ab.

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Abfrage, wie sich die Abgeordneten der Fraktionen zu der von Ihnen erstellten Online-Petition positionieren. Für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen nicht dem entsprechen, was in der Schulgesetznovelle zukünftig geregelt wird.
Schon die Behauptung, dass Gymnasien durch dieses Gesetz geschwächt würden, ist falsch. Stattdessen werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz z.B. durch die Einführung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Das war und ist eine Forderung gewesen, die von der überwiegenden Anzahl der bildungspolitischen Akteure geäußert wurde und die demnächst mit Verabschiedung des Gesetzes in die Tat umgesetzt werden soll. Damit ist Niedersachsen das erste Bundesland, das wieder flächendeckend zum Abitur nach neun Jahren führen wird. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Eine Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihrer Wahl schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein der Elternwunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist. Gleichzeitig sollen Eltern im vierten Schuljahrgang der Grundschule zwei Mal beraten werden, welcher Bildungsweg ggf. für ihr Kind der geeignete sein könnte.
In der gleichen Forderung formuliert die Petition, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. In der tat wird durch das neue Bildungschancengesetz der Schulträger gestärkt. In der Regel sind es die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und zusammen mit den Eltern gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung. Dies ist im Übrigen eine Regelung, die wir bereits vor der Landtagswahl 2013 immer gefordert haben und die auch von den kommunalen Schulträgern gefordert wurde.
Die zweite Behauptung der Petition geht von der falschen Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als ersetzende Schulform gefährdet seien. Diese Annahme ist nicht nachvollziehbar, denn mit dem Gesetz wird den Gymnasien als einziger Schulform ja gerade eine Art Bestandsgarantie gegeben. Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist.
Als dritte Behauptung ist der Petition zu entnehmen, dass durch die Abschaffung der Förderschulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf abgeschafft werde. Dazu ist vorweg klarzustellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess fortgesetzt werden muss. Das gibt uns nicht zuletzt die UN Behindertenrechtskonvention auf. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit leider noch zu oft ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive Gesellschaft umzugestalten. Die Förderschulen werden durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Unterstützungsbedarfen auch in inklusiven Schulen so fördert, dass sie gut mit allen anderen Kindern lernen und aufwachsen können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Behauptungen in der Petition – wie oben dargelegt – nicht den zukünftigen Regelungen entsprechen, sondern einfach falsch sind. Andere Forderungen der Petition stehen im Dissens zur gesellschaftlichen Zielsetzung, für die ich gewählt worden bin. Mit geht es um mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und dafür tritt auch meine Fraktion im Niedersächsischen Landtag ein.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de

Frauke Heiligenstadt - Ausgeschieden
Partei: SPD
Fraktion: SPD
Gewählt am: 15.10.2017
Neuwahl: 2022
Wahlkreis: Northeim
Funktion: Fraktion (Finanzpolitische Sprecherin), , Fraktion (Haushaltspolitische Sprecherin)
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Frauke Heiligenstadt
Webseite: http://www.frauke-heiligenstadt.de
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