Volksvertreter Bernd Lynack
Niedersächsischer Landtag in Niedersachsen - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Frau Ministerin, erhalten Sie unsere schulische Vielfalt und das Elternrecht auf freie Schulwahl!
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion stellt es sich so dar, dass die in der Petition aufgestellten Behauptungen stark von dem abweichen, was tatsächlich im neuen Bildungschancengesetz geregelt werden soll.
Grundsätzlich werden die Gymnasien im neuen Bildungschancengesetz durch die Ein-führung des Abiturs nach 13 Schuljahren gestärkt. Damit werden sie der Schulzeit der Gesamtschulen gleichgestellt und sind nicht mehr benachteiligt. Sie können nunmehr mit den Gesamtschulen um das bessere pädagogische Konzept konkurrieren. Das ist eines der wesentlichen Ergebnisse der Schulgesetznovelle.
Dieses grundsätzliche Ergebnis der Novelle des Schulgesetzes vorweggenommen, gehe ich im Weiteren gern auf die einzelnen Forderungen der Petition ein.
Die erste Behauptung der Petition unterstellt, dass Eltern ihre Kinder künftig nicht mehr auf die Schule ihres Wunsches schicken könnten. Tatsächlich wird jedoch durch das neue Schulgesetz der Elternwille gestärkt, indem die Schullaufbahnempfehlung wegfällt und dadurch allein ihr Wunsch ausschlaggebend für den Besuch einer weiterführenden Schulform ist.
In der gleichen Forderung formulieren Sie, dass durch die IGS als gleichgestellte (im Fachjargon „ersetzende“) Schulform der Schulträger das Recht habe, „jede Haupt-/Realschule, jede Oberschule und jede Kooperative Gesamtschule (KGS) zu schließen und durch eine IGS zu ersetzen“. Recht haben Sie damit, dass durch das neue Bildungschancengesetz in der Tat der Schulträger gestärkt wird. In der Regel sind das die Kommunen, die einen besseren Einblick in die Schullandschaft vor Ort haben und demnach gut beurteilen können, welche Schulformen vorgehalten werden sollten. Eines ist dabei gewiss: Kein Schulträger in Niedersachsen wird eine Schulform vor Ort abschaffen, die immer noch stark angewählt wird. Wenn allerdings eine Schulform kaum bis gar nicht mehr angewählt wird, ist mir nicht ersichtlich, warum ein Schulträger diese Schulform dann immer noch vorhalten sollte. Dann macht es Sinn, eine andere Schulform zu etablieren, die stärker angewählt wird – selbstverständlich im Dialog mit der örtlichen Bevölkerung.
Die zweite Behauptung Ihrer Petition geht von der Annahme aus, dass die Gymnasien in Niedersachsen durch die IGS als gleichgestellte Schulform gefährdet seien. Diese Annahme kann ich nicht nachvollziehen, denn die Landesregierung gibt den Gymnasien eine Art Bestandsgarantie. Hätte die Landesregierung die Gymnasien durch Integrierte Gesamtschulen ersetzen wollen, hätte sie in den Gesetzentwurf geschrieben, dass die IGS Regelschule in Niedersachsen werden solle.
Schulträger sollen nur dann von der Pflicht, ein Gymnasium zu führen, befreit werden, wenn bei der Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Auch hierzu haben Sie sich in der Petition bezüglich der Fahrzeit zu einem Gymnasium kritisch positioniert. Fakt ist jedoch, dass bezüglich der Fahrtzeit zu den Schulen durch den Begriff „zumutbar“ im Gesetzentwurf den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Eine konkrete Zeitangabe (wie z.B. 1 Stunde) würde solche regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Wenn beispielsweise eine Fahrtzeit viermal pro Woche deutlich unter einer Stunde liegt, aber an einem Tag knapp darüber, ist das zumutbar. Das ist meiner Auffassung nach auch der richtige Weg.
Als dritte Behauptung lese ich in der Petition, dass durch die Abschaffung der Förder-schulen das Recht der Eltern auf freie Schulwahl für Kinder mit Unterstützungsbedarf auch abgeschafft werde. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit vorweg klarstellen, dass wir uns auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft gemacht haben und dieser Prozess aus meiner Sicht fortgesetzt werden muss. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir uns verändern müssen, um die derzeit exklusive, also ausgrenzende Gesellschaft in eine inklusive umzugestalten. Die Förderschulen werden dementsprechend durch das neue Schulgesetz im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Inklusion bedeutet, dass eine gleichberechtigte, barrierefreie und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen erreicht werden soll. Dazu zählt auch, dass man Kinder mit Förderbedarfen in ihrer Schullaufbahn nicht mehr von anderen Kindern trennt, sondern sie gemeinsam beschult. Wenn Schulen mit Förderschwerpunkt ersetzt werden, muss die Schule, die sie ersetzt, im Übrigen eine adäquate Ausstattung haben, um die Kinder mit Förderbedarf beschulen zu können.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass einige der Befürchtungen in der Petition – wie oben dargelegt – unbegründet sind, andere Forderungen, die Sie in der Petition stellen, im Dissens zu unseren gesellschaftlichen Zielen stehen, weil sie keinen Fortschritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem und damit zum sozialen Aufstieg zulassen würden. Das kann ich als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion somit nicht unterstützen.
Neben den oben genannten Punkten schaffen SPD und Grüne mit dem neuen Schulgesetz ein wahres Bildungschancengesetz: Wir weiten die Ganztagsschulen aus und stellen angemessene Mittel zur Verfügung, wir stärken den Elternwillen, verbessern die Unterrichtsqualität, senken die Klassengrößen und geben den Kommunen als Schulträgern mehr Spielräume. Weiterführende Informationen über das Schulgesetz finden Sie auch unter www.spd-fraktion-niedersachsen.de
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Lynack, MdL