Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Schleswig-Holsteinischer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Schleswig-Holsteinischer Landtag Schleswig-Holstein
Unbeantwortet (53) 76,8% |
E-Mail ist technisch nicht erreichbar (6) 8,7% |
Ich lehne ab (4) 5,8% |
Keine Stellungnahme (4) 5,8% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (2) 2,9% |
8% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sven Krumbeck
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Piraten, zuletzt bearbeitet am 27.10.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Piraten
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
1. Wir Piraten befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
2. Straßeninfrastruktur wird generell von den Bürgern über Steuern und Abgaben finanziert. Das Kommunalabgabengesetz in Schleswig-Holstein bietet den Städten und Gemeinden seit dem Jahr 2012 die Wahlmöglichkeit, die umlagefähigen Ausbaubeiträge entweder mit einer Einmalzahlung bei den direkten Anliegern einzufordern oder mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag einen Fonds zu bilden, von dem in einem festgelegten Gebiet die Ausbaubeiträge finanziert werden. Diese zweite Möglichkeit ist die Variante, die mit einem Beitrag von ca. 200 Euro/Jahr zu keiner existenzgefährdenden Situation für die Hausbesitzer führt.
3. Wir Piraten haben 2012 gegen die Änderung des Kommunalabgabengesetzes durch die rot-grün-blaue Koalition gestimmt, welche die Kommunen dazu zwingt, Ausbaubeiträge zu erheben. Das bedeutet im Klartext, dass wir dafür sind die Kommunen selbst entscheiden zu lassen, ob sie Ausbaubeiträge von den Bürgern fordern oder die Straßensanierung aus dem Haushalt selbst finanzieren wollen. Unser Ziel ist es, die Freiwilligkeit der Erhebung von Ausbaubeiträgen wieder ins Gesetz zu schreiben.
4. Wir Piraten haben 2013 als einzige Fraktion beantragt, Bürgerentscheide über kommunale Abgaben möglich zu machen (Umdruck 18/768). Namentlich in Bayern hat es sich seit Jahren bewährt, die Bürgerinnen und Bürger auch in finanziellen Fragen mitentscheiden zu lassen. Direkte Demokratie in Finanz- und Haushaltsfragen führt keineswegs häufiger als Repräsentativentscheidungen zu finanziell unvernünftigen Entscheidungen, eher das Gegenteil ist der Fall. Unser Ziel ist es, Bürgerentscheide über die Erhebung von Ausbaubeiträgen zu ermöglichen.
Hartmut Hamerich
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Ostholstein-Süd
CDU, zuletzt bearbeitet am 21.10.2016
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Eine Beteiligung der Anwohner an umlagefähigen Ausbaubeiträgen führt oft zu einer nicht tragbaren Belastung, zumal fast jeder beim Kauf eines Grundstückes schon einmal Erschließungskosten bezahlt hat. Würde der Straßenbaulastträger regelmäßig seiner Jnterhaltungspflicht einer Straße nachkommen, wäre auch nicht so häufig eine beitragsfähige Vollausbaumaßnahme erforderlich. Es ist selbstverständlich klar, dass bei aus Steuergeldern finanzierte Ausbauten letztendlich auch vom Bürger bezahlt werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 11.11.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.
Entschuldigen sie die Wartezeit, aus technischen Gründen ist ihre Anfrage bei mir liegen geblieben. Meine Position zu den Straßenausbaubeiträgen ist wie die der anderen Grünen Landtagsabgeordneten. Ich antworte deshalb ähnlich.
Der weit überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Schleswig-Holstein fehlt es an Mitteln für die Infrastruktur und für andere wichtige öffentliche Aufgaben wie z. B. Bildung. Die Kommunen müssen auch eigene Einnahmen generieren angesichts der Tatsache, dass der Bund die Mittel nicht bereitstellt, sondern sich im Gegenteil künftig noch weiter aus der Finanzierung zurückzieht. Solange sich die Bundespolitik nicht grundlegend ändert, und auch unser Konsolidierungsland – im Gegensatz zu dem wirtschaftsstarken Baden-Württemberg - Investitionen solcher Größenordnung nicht stemmen kann, besteht grundsätzlich leider nicht die Möglichkeit, auf Beitragserhebung zu verzichten. Deshalb haben wir Sonderprogramme zur Finanzierung dieser Infrastruktur als Land aufgelegt, ausreichen tut es trotzdem nicht. Die Schuldenbremse die in Grundgesetz und Verfassung verankert ist, muss eingehalten werden. Das engt uns ein.
Es ist seit Jahrzehnten in fast allen Bundesländern üblich, den kommunalen Straßenausbau über Beiträge zu finanzieren. Dies sind die Grundstückseigentümer, die nicht nur durch die Nutzung, sondern auch durch die Wertsteigerung ihrer Immobilie oder ggf. Mieteinnahmen unmittelbar von Verbesserungen der Infrastruktur profitieren. Die Lasten solcher Maßnahmen auf alle BürgerInnen zu verteilen, wäre nicht sachgerecht.
Ich habe Verständnis für die Sorgen und Schwierigkeiten einiger BürgerInnen mit diesen Beiträgen. Eine Vermögenssteuer und das Schließen von Steuerschlupflöchern zur Finanzierung wäre mir lieber, wird aber von der CDU in Berlin blockiert.
Um individuelle Härten in Form von hohen und u. U. überraschenden Einzelbescheiden zu vermeiden, haben wir die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge geschaffen. Zu dieser Lösung stehe ich. Durch sie können die Lasten über längere Zeiträume und auf mehr Schultern verteilt werden, so dass es nicht zu Existenzgefährdungen kommt. Dabei wird im Einzelfall sachgerecht quotiert, wer von welcher Straße in welchem Maße profitiert. Wir Grünen werden das vorhandene Instrumentarium einer Überprüfung unterziehen, was wir ggf. am Gesetz ändern müssen, damit das System in der Praxis besser funktioniert, alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit bekommen und eine finanzielle Überforderung der GrundstückseigentümerInnen vermieden wird.
Das sollten wir nochmal überprüfen.
Gruß und vielen Dank für ihre Anfrage
Rasmus Andresen
SPD, zuletzt bearbeitet am 10.11.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Anliegerstraßen werden nur zu dem Zweck errichtet, die anliegenden Wohngebäude an das Straßennetz anzuschließen. Die Erschließung mit Straße, Abwasser, Wasser, Elektrizität ist Voraussetzung für die Bewohnbarkeit, und deshalb sind die Kosten für Errichtung und Erneuerung der entsprechenden Netzanschlüsse den Grundeigentümern zuzurechnen. Die Nutzung der Straßen durch Dritte wird mit entsprechenden Anteilen der Kommunen, der bei reinen Anliegerstraßen mindestens 15% und höchsten 47% beträgt, abgegolten. Bei Straßen mit Durchgangsverkehr sind die kommunalen Anteile entsprechend höher. Werden vorhandene Straßen erneuert, verbessert oder verändert, kann das die bestehende Erschließungssituation in positiver Weise verändern. Gut erschlossene Grundstücke erzielen auch höhere Verkaufspreise. Über die Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen wird also auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Grundstückseigentümer durch die Sanierung von Straßen Vorteile haben; deshalb müssen sie sich daran finanziell beteiligen.
Die SPD-Landtagsfraktion vertritt deshalb die Auffassung, dass ein Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen ungerecht und im Ergebnis nicht finanzierbar ist. Die Herstellung und der Ausbau von Erschließungsanlagen müssten dann aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Gemeinden finanziert werden, wozu viele Kommunen gar nicht in der Lage wären. Zudem würden alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt, unabhängig davon, ob sie diese Anlagen benutzen und ob sie überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind. Die Wertsteigerung der Grundstücke kommt dagegen wenigen, nämlich den Grundstückseigentümern zugute, die Lasten sind aber von allen zu tragen. Außerdem wäre dieses auch innerhalb der Gruppe der Grundstückseigentümer ungerecht. Zur Erschließung einer Eigentumswohnung ist teilweise nur 1/10 der auf die Wohneinheit zuzurechnenden Straßenmeter notwendig. Es ist nur schwer vermittelbar, warum die Allgemeinheit die Kosten einer großzügigen Bebauung in Quartieren mit großen Grundstücken bezahlen soll. Auch wären Eigentümer benachteiligt, die in den letzten 30 Jahren schon Ausbaubeiträge gezahlt haben. Zudem können Mieter von Wohnraum in der Weise noch doppelt belastet werden, dass sich die Wertsteigerung einer Wohnimmobilie, aber auch die mit Sicherheit erforderlichen Steigerungen der Grundsteuern auch noch mieterhöhend auswirken würden.
Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass Städte und Gemeinden mit geringem bzw. fehlendem finanziellen Spielraum hierdurch in eine Situation geraten würden, in der sie ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr sicher finanzieren können. Alternativ müssten diese Gemeinden erhebliche Abstriche beim Ausbau und der Instandhaltung ihrer Infrastruktur machen, was die Lasten dann auf künftige Generationen verschieben würde. Dieses ist jedoch auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins nicht vertretbar.
Wir haben Verständnis für die Besorgnis von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, durch die Erhebung von Ausbaubeiträgen in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Um dieses zu vermeiden, haben die Gemeinden die Möglichkeit, mit den Grundstückseigentümern nach deren Leistungsfähigkeit moderate Zahlungsbedingungen zu vereinbaren, sowie bei der Festsetzung der Beträge auch Härtefälle zu berücksichtigen. Auch Vorleistungen auf die zu erwartenden Beiträge sind möglich, so dass die Belastung planbar ist. Tatsächlich besteht entgegen vielfach anderer Darstellungen nicht die Gefahr, dass Menschen mit geringem Einkommen ihr Haus verlieren werden oder Landwirte auf Aussiedlerhöfen ruiniert würden.
Auch beim Umfang der Ausbaumaßnahme und damit der anfallenden Kosten sollten die Bürgerinnen und Bürger ein Wort mitzureden haben. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Planungen öffentlich vorzustellen und Anregungen und Bedenken der Betroffenen zu berücksichtigen. Einen Luxusausbau auf Kosten der Anlieger darf es nicht geben, die Gemeinde hat die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.
Zudem haben wir seit 2012 die Möglichkeit geschaffen, durch sog. „Wiederkehrende Beiträge“ i.S. § 8a KAG SH in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen von allen oder einem abgegrenzten Kreis von Grundstückseigentümern in der Gemeinde Beiträge zu erheben und einem gemeinsamen Topf für Straßenausbauarbeiten in einem bestimmten Gebiet zweckgebunden zuzuführen. Sie erleichtern gegenüber den einmaligen Beiträgen die gleiche Verteilung der Lasten. Denn es zahlen grundsätzlich mehr Bürger ein, weil alle Grundstückseigentümer im festgelegten Abrechnungsgebiet abgabepflichtig sind und nicht nur die Anlieger einer bestimmten auszubauenden Straße. Außerdem ist die jährliche Umlage weniger belastend für den Einzelnen, weil die Beiträge für eine Ausbaumaßnahme nicht auf einmal aufgebracht werden müssen. Von dieser Möglichkeit haben Gemeinden in Schleswig-Holstein auch bereits Gebrauch gemacht.
Die in der Petition geforderte rückwirkende Befreiung von der Erhebung von Anliegerbeiträgen ist nicht finanzierbar, da die Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip einen Anspruch auf Kompensation der ihnen rückwirkend entfallenen Einnahmen für ihre bereits getätigten Ausgaben gegen das Land hätten. Dieses kann aus Landesmitteln nicht finanziert werden. Zudem müsste auch hier die Allgemeinheit für Vorteile eines begrenzten Kreises von Begünstigten aufkommen. Das widerspricht unserer Grundauffassung von Gerechtigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.11.2016
Ich lehne ab.
Der weit überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Schleswig-Holstein fehlt es an Mitteln für die Infrastruktur und für andere wichtige öffentliche Aufgaben wie z. B. Bildung. Die Kommunen müssen auch eigene Einnahmen generieren angesichts der Tatsache, dass der Bund die Mittel nicht bereitstellt, sondern sich im Gegenteil künftig noch weiter aus der Finanzierung zurückzieht. Solange sich die Bundespolitik nicht grundlegend ändert, und auch unser Konsolidierungsland – im Gegensatz zu dem wirtschaftsstarken Baden-Württemberg - Investitionen solcher Größenordnung nicht stemmen kann, besteht grundsätzlich leider nicht die Möglichkeit, auf Beitragserhebung zu verzichten.
Es ist seit Jahrzehnten in fast allen Bundesländern üblich, den kommunalen Straßenausbau über Beiträge zu finanzieren. Dies entspricht den kommunalrechtlichen Einnahmebeschaffungsgrundsätzen, die besagen, Beitragsfinanzierung geht vor Steuerfinanzierung. Das finde ich auch richtig, denn Maßnahmen sollten vorrangig von denen finanziert werden, die dadurch direkte Vorteile erlangen. Dies sind die Grundstückseigentümer, die nicht nur durch die Nutzung, sondern auch durch die Wertsteigerung ihrer Immobilie oder ggf. Mieteinnahmen unmittelbar von Verbesserungen der Infrastruktur profitieren. Die Lasten solcher Maßnahmen auf alle BürgerInnen zu verteilen, wäre nicht sachgerecht.
Ich habe Verständnis für die Sorgen und Schwierigkeiten einiger BürgerInnen mit diesen Beiträgen. Um individuelle Härten in Form von hohen und u. U. überraschenden Einzelbescheiden zu vermeiden, haben wir die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge geschaffen. Zu dieser Lösung stehe ich. Durch sie können die Lasten über längere Zeiträume und auf mehr Schultern verteilt werden, so dass es nicht zu Existenzgefährdungen kommt. Dabei wird im Einzelfall sachgerecht quotiert, wer von welcher Straße in welchem Maße profitiert. Wir Grünen werden das vorhandene Instrumentarium einer Überprüfung unterziehen, was wir ggf. am Gesetz ändern müssen, damit das System in der Praxis besser funktioniert, alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit bekommen und eine finanzielle Überforderung der GrundstückseigentümerInnen vermieden wird.
Eka von Kalben
SPD, zuletzt bearbeitet am 22.10.2016
Ich lehne ab.
§ 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sieht vor, dass die Kosten zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau und umbau sowie die Erneuerung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen als Beiträge von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nach einem, an den daraus entstehenden Vorteilen zu bemessenen Verteilungsschlüssel zu erheben sind. Von den umzulegenden Kosten ist der jeweilige Anteil der öffentlichen Nutzung abzuziehen. Die Kommunen haben hierfür eine Ausbaubeitragssatzung zu beschließen, in der für jede Straße der jeweilige Umlageschlüssel gemessen an den öffentlichen und privaten Nutzungsanteilen festzulegen ist. Hauptanwendungsgebiete sind die sog. Anliegerbeiträge für Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung und Abwasseranlagen. Während die Kosten für die Herstellung und Erneuerung von Abwasseranlagen i.d.R. durch einen entsprechenden Abschreibungsanteil bei den Abwassergebühren von den Gebührenzahlern vorfinanziert werden und die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße durch die Erschließungskosten gedeckt sind, betrifft das Thema Anliegerbeiträge meistens den Fall des Ausbaus einer vorhandenen Gemeindestraße. Da es gemäß § 8 KAG keine Wahlfreiheit einer Gemeinde dafür gibt, ob sie Ausbaubeiträge erhebt, muss jede Gemeinde eine Ausbaubeitragssatzung haben, in der die Gemeindestraßen nach ihrer Funktion und dem Umlagesatz aufgeführt sowie die Regelung über die Veranlagung von Eckgrundstücken aufgeführt sind. Die Straßen werden nach ihrer örtlichen Erschließungsfunktion in sog. „Anliegerstraßen“, „Haupterschließungsstraßen“ und „Hauptverkehrsstraßen“ klassifiziert. Reine Anliegerstraßen haben einen höheren Umlagesatz, der gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 bis zu 85% der Kosten betragen kann, als innerörtliche Erschließungsstraßen, welche auch der Erschließung weiterer Ortsteile dienen, die einen Umlagesatz zwischen 50 und 70 % haben. Bei Hauptverkehrsstraßen liegt der öffentliche Anteil i.d.R. bei 50 %. Zwar kann die Kommune in der Satzung frei bestimmen, welchen Mindestsatz oberhalb von 15 % sie selbst trägt, um so die Bürgerinnen und Bürger pauschal zu entlasten, jedoch kann die Kommunalaufsicht bei der Haushaltsgenehmigung von Gemeinden mit nicht ausgeglichenem Haushalt Vorgaben machen, ebenso bei Fehlbedarfskommunen.
Die Beiträge werden nur für Gemeindestraßen erhoben, nicht dagegen für die Herstellung von Kreis- und Bundesstraßen. Hier kann es allerdings dann zu Veranlagungen kommen, wenn die Gemeinde parallel zu Baumaßnahmen anderer Straßenbaulastträger auch die eigenen Verkehrsanlagen, z.B. Geh- und Radwege oder Entwässerungsanlagen ausbaut oder erneuert.
Die Frage der richtigen Einordnung einer Straße nach ihrer Erschließungsfunktion stellt neben der Angemessenheit der umlagefähigen Kosten den Hauptstreitpunkt zwischen Gemeinde und Anliegern dar, hierzu gibt es eine Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.
Position der SPD-Landtagsfraktion
Wir haben Verständnis dafür, dass die Mitglieder der Gemeindevertretungen solcher Gemeinden, die bisher entweder keine Ausbaubeitragssatzungen hatten, oder diese nach der Gesetzesänderung 2011 aufgehoben haben, ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nur ungern eine solche Belastung auferlegen wollen. Entsprechende Bitten um Aufhebung dieser Verpflichtung haben uns auch von SPD-Gemeindevertretern erreicht.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es bereits vor der Gesetzesänderung von 2011 kein Wahlrecht der Gemeinden auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gab. Der Erlass von Straßenausbaubeitragssatzung war vielmehr, genau wie heute, gesetzlich zwingend vorgeschrieben, jedoch haben nicht alle Kommunen dieses umgesetzt. In anderen Bundesländern gab es deswegen sogar strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister wegen des Verdachts der Untreue i.S. § 266 StGB durch Unterlassen der Erhebung gesetzlich vorgeschriebener Beiträge. Die Gesetzesänderung von schwarz-gelb hatte daher zum Inhalt, diese rechtswidrige Praxis im Nachhinein zum Vorbild zu erheben. Im damaligen Anhörungsverfahren hat das Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften im Anhörungsverfahren wie folgt Stellung genommen:
„… Wurde es bisher als pflichtwidrig und sogar strafwürdig betrachtet, Beiträge nicht zu erheben, so soll dies nur durch die Streichung der eine Untreue begründende Beitragserhebungspflicht legalisiert werden. Statt durch die Legalisierung von Unrecht ist dieses Problem der Verwaltungspraxis mit aufsichtsrechtlichen Mitteln zu lösen. Abgesehen davon zeitigt die Aufhebung der Beitragserhebungspflicht neue „Ungerechtigkeiten“, nämlich im Vergleich von Bürgern in Gemeinden, die (weiterhin) Beiträge erheben, und Bürgern in Gemeinden, die darauf (nun) verzichten.“
Zweifellos ist mit der Erhebung von Ausbaubeiträgen eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger verbunden, der jedoch auch tatsächliche und wirtschaftliche Vorteile gegenüberstehen. Einerseits erhalten die Anlieger eine funktionierende und den Regeln der Technik entsprechende Erschließung ihres Grundstücks, andererseits bestimmen die Beschaffenheit und der Zustand der Erschließungsanlagen auch den Wert der anliegenden Grundstücke, der sich durch den Ausbau der Straße nachweislich erhöht. Außerdem werden bei der Erneuerung oder den Ausbau von Straßen Probleme der Oberflächenentwässerung gelöst, die sich durch die veränderten Klimabedingungen ergeben und zu immer häufigeren Starkregenereignissen führen, welche die vorhandenen Entwässerungsanlagen nicht immer aufnehmen können. Damit sind nicht selten Gefährdungen und Folgeschäden an Grundstücken verbunden, die bei entsprechender Disposition nicht durch Elementarschadenversicherungen versichert werden können. Zudem können durch die aktuelle Planung bestehende Nutzungskonflikte, z.B. durch Schaffung fehlende Parkflächen, Anwohnerparkzonen oder die Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen gelöst werden und daher neben der optischen und technischen Verbesserung auch die Nutzbarkeit deutlich erhöhen. Dieses sind deutliche Vorteile für die Grundstückseigentümer.
Zudem haben Anwohnerinnen einen Anspruch auf Mitsprache bei Planung und Umsetzung der Maßnahme. Es ist jedoch Aufgabe der Gemeinde, dieses auch umzusetzen, was offenbar nicht immer ausreichend erfolgt. Die Anwohner können und sollten durch Anwohnerversammlungen und frühzeitige Informationen der Gemeinde in die Planungen einbezogen werden. Auch wenn die Atmosphäre in solchen Veranstaltungen für Politik und Verwaltung nicht immer einfach ist, ist die Gemeinde gemäß § 16 a Abs. 1 u.2 GO sogar zu der Durchführung verpflichtet. Durch eine gute Vorbereitung, professionelle Moderation und umfassende Information kann die Akzeptanz der Maßnahmen deutlich erhöht werden und es können durch die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Anregungen und Bedenken nicht nur unnötige Kosten gespart, sondern auch wertvolle Hinweise für die Umsetzung der Baumaßnahmen gegeben werden.
Da die Gemeinden die Möglichkeit haben, mit den Grundstückseigentümern nach deren Leistungsfähigkeit moderate Zahlungsbedingungen zu vereinbaren, sowie bei der Festsetzung der Beträge auch Härtefälle berücksichtigt werden können, besteht entgegen vielfach anderer Darstellungen nicht die Gefahr, dass Menschen mit geringem Einkommen ihr Haus verlieren werden oder Landwirte auf Aussiedlerhöfen ruiniert würden. „Oma ihr kleines Häuschen“ wird auch künftig nicht bedroht.
Dagegen wäre die vollständige Finanzierung von Straßenausbaumaßnehmen aus dem Haushalt von Gemeinden aus mehreren Gründen äußerst problematisch:
Es ist nicht gerecht, wenn in kleinen ländlichen Gemeinden der Straßenausbau allein durch den Haushalt finanziert würde, während Städten oder zentrale Orte aufgrund der dort häufig angespannten Haushaltssituation gar nicht die Möglichkeit haben, Ihren Einwohnerinnen und Einwohnern diese Wohltat zukommen zu lassen. Fehlbedarfskommunen dürfen zudem gar nicht auf solche Einnahmen verzichten, ohne Abschläge bei den Fehlbedarfszuweisungen in entsprechender Höhe in Kauf nehmen zu müssen. Zudem verstärkt sich dadurch der Wettbewerbsnachteil von Städten und zentralen Orten bei der Neuansiedlung von Wohn- und Gewerbeflächen. Wir brauchen jedoch auch einwohnerstarke Zentren, damit auch der ländliche Raum versorgt werden kann.
Durch die Finanzierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Gemeinde werden alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt, unabhängig davon, ob sie diese Anlagen benutzen und ob sie überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind. Die Wertsteigerung der Grundstücke kommt dagegen wenigen zugute, die Lasten sind aber von allen zu tragen. Zudem können Mieter von Wohnraum in der Weise noch doppelt belastet werden, dass sich die Wertsteigerung einer Wohnimmobilie auch noch mieterhöhend auswirken kann.
Schließlich besteht im Falle einer gesetzlichen Freigabe der Erhebung von Beiträgen die Gefahr, dass kleine Gemeinden mit geringem Haushaltsvolumen aus politischer Opportunität auf die Erhebung von Beiträgen verzichten und hierdurch in eine Haushaltslage geraten, in der sie ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr sicher finanzieren können. Dieses ist jedoch auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes nicht vertretbar.
Ulrich König
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Piraten, zuletzt bearbeitet am 07.11.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Piraten
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
1. Wir Piraten befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
2. Straßeninfrastruktur wird generell von den Bürgern über Steuern und Abgaben finanziert. Das Kommunalabgabengesetz in Schleswig-Holstein bietet den Städten und Gemeinden seit dem Jahr 2012 die Wahlmöglichkeit, die umlagefähigen Ausbaubeiträge entweder mit einer Einmalzahlung bei den direkten Anliegern einzufordern oder mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag einen Fonds zu bilden, von dem in einem festgelegten Gebiet die Ausbaubeiträge finanziert werden. Diese zweite Möglichkeit ist die Variante, die mit einem Beitrag von ca. 200 Euro/Jahr zu keiner existenzgefährdenden Situation für die Hausbesitzer führt.
3. Wir Piraten haben 2012 gegen die Änderung des Kommunalabgabengesetzes durch die rot-grün-blaue Koalition gestimmt, welche die Kommunen dazu zwingt, Ausbaubeiträge zu erheben. Das bedeutet im Klartext, dass wir dafür sind die Kommunen selbst entscheiden zu lassen, ob sie Ausbaubeiträge von den Bürgern fordern oder die Straßensanierung aus dem Haushalt selbst finanzieren wollen. Unser Ziel ist es, die Freiwilligkeit der Erhebung von Ausbaubeiträgen wieder ins Gesetz zu schreiben.
4. Wir Piraten haben 2013 als einzige Fraktion beantragt, Bürgerentscheide über kommunale Abgaben möglich zu machen (Umdruck 18/768). Namentlich in Bayern hat es sich seit Jahren bewährt, die Bürgerinnen und Bürger auch in finanziellen Fragen mitentscheiden zu lassen. Direkte Demokratie in Finanz- und Haushaltsfragen führt keineswegs häufiger als Repräsentativentscheidungen zu finanziell unvernünftigen Entscheidungen, eher das Gegenteil ist der Fall. Unser Ziel ist es, Bürgerentscheide über die Erhebung von Ausbaubeiträgen zu ermöglichen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 04.11.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Position der CDU-Fraktion war immer, dass die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge erhoben werden, von den jeweiligen Gemeinden getroffen werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf wird sicherlich dazu genutzt werden können, um über die verschiedenen Positionen im Bereich der Straßenausbaubeiträge zu diskutieren.
Für die Gemeinden sollte nach Ansicht der CDU-Fraktion keine Pflicht zur Erhebung bestehen. Und sehr viele Gemeinden haben früher auf eine Erhebung vollständig verzichtet. Es waren SPD, Grüne und SSW, die als eine ihrer ersten Gesetzgebungsmaßnahmen die Pflicht der Gemeinden zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) verankert haben. Seitdem bleibt den Städten und Gemeinden keine andere Wahl, als die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten von Straßenausbaumaßnahmen zu beteiligen.
Ich habe volles Verständnis dafür, dass Menschen ungehalten reagieren, wenn Sie im Rahmen von Straßenausbaubeiträgen zur Zahlung erheblicher Summen herangezogen werden. Und meine Erwartungshaltung an die Städte und Gemeinden ist, dass Sie die Erhebung solcher Beiträge sozialverträglich gestalten. Selbstverständlich dürfen solche Beträge Menschen nicht in den Ruin treiben.
Dr. Patrick Breyer
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Dithmarschen-Süd
Piraten, zuletzt bearbeitet am 24.10.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Piraten
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
1. Wir Piraten befürworten eine öffentliche Anhörung zu der Petition im Fachausschuss und prüfen einen entsprechenden Antrag.
2. Straßeninfrastruktur wird generell von den Bürgern über Steuern und Abgaben finanziert. Das Kommunalabgabengesetz in Schleswig-Holstein bietet den Städten und Gemeinden seit dem Jahr 2012 die Wahlmöglichkeit, die umlagefähigen Ausbaubeiträge entweder mit einer Einmalzahlung bei den direkten Anliegern einzufordern oder mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag einen Fonds zu bilden, von dem in einem festgelegten Gebiet die Ausbaubeiträge finanziert werden. Diese zweite Möglichkeit ist die Variante, die mit einem Beitrag von ca. 200 Euro/Jahr zu keiner existenzgefährdenden Situation für die Hausbesitzer führt.
3. Wir Piraten haben 2012 gegen die Änderung des Kommunalabgabengesetzes durch die rot-grün-blaue Koalition gestimmt, welche die Kommunen dazu zwingt, Ausbaubeiträge zu erheben. Das bedeutet im Klartext, dass wir dafür sind die Kommunen selbst entscheiden zu lassen, ob sie Ausbaubeiträge von den Bürgern fordern oder die Straßensanierung aus dem Haushalt selbst finanzieren wollen. Unser Ziel ist es, die Freiwilligkeit der Erhebung von Ausbaubeiträgen wieder ins Gesetz zu schreiben.
4. Wir Piraten haben 2013 als einzige Fraktion beantragt, Bürgerentscheide über kommunale Abgaben möglich zu machen (Umdruck 18/768). Namentlich in Bayern hat es sich seit Jahren bewährt, die Bürgerinnen und Bürger auch in finanziellen Fragen mitentscheiden zu lassen. Direkte Demokratie in Finanz- und Haushaltsfragen führt keineswegs häufiger als Repräsentativentscheidungen zu finanziell unvernünftigen Entscheidungen, eher das Gegenteil ist der Fall. Unser Ziel ist es, Bürgerentscheide über die Erhebung von Ausbaubeiträgen zu ermöglichen.
Lars Harms
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
SSW, zuletzt bearbeitet am 21.10.2016
Keine Stellungnahme.
Wir haben derzeit schon die rechtliche Möglichkeit, keine Ausbaubeiträge von Anliegern bestimmter Straßenzüge zu erheben. Die jeweilige Kommune muss nur beschließen, für bestimmte Quartiere jährlich wiederkehrende Gebühren zu erheben. Dann würde die Last auf alle verteilt werden und nicht Anlieger an bestimmten Straßen besonders belastet. Diese Möglichkeit erscheint mir die derzeit am besten zu praktizierende Möglichkeit zu sein. Für eine Diskussion, ob man die Staßenausbaubeiträge ganz abschafft und dafür dann die jeweiligen Gemeindesteuern für alle erhöht, bin ich offen.
CDU
zuletzt angeschrieben am 27.10.2016
Unbeantwortet
Dr. Axel Bernstein
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Segeberg-Ost
CDU
zuletzt angeschrieben am 27.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 27.10.2016
Unbeantwortet
Ines Strehlau
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 27.10.2016
Unbeantwortet
Torsten Albig
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 27.10.2016
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Christopher Vogt
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Lauenburg-Nord
FDP
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Jette Waldinger-Thiering
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Eckernförde
SSW
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Thomas Hölck
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Pinneberg-Elbmarschen
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Tobias von Pein
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Burkhard Peters
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Lauenburg-Nord
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Petra Nicolaisen
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Flensburg-Land
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Regina Poersch
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Katja Rathje-Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Norderstedt
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Sandra Redmann
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Ostholstein-Süd
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Piraten
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Peter Sönnichsen
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Plön-Süd/Eutin
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Dr. Ralf Stegner
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Rendsburg-Ost
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Dr. Andreas Tietze
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Birgit Herdejürgen
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Steinburg-Ost
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Karsten Jasper
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Dithmarschen-Nord
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Klaus Jensen
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Oliver Kumbartzky
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Dithmarschen-Süd
FDP
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Detlef Matthiessen
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
SSW
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Volker Dornquast
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Segeberg-West
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Wolfgang Dudda
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Piraten
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Peter Eichstädt
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Lauenburg-Nord
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Marlies Fritzen
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Ostholstein-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
FDP
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Wolfgang Baasch
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Piraten
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
CDU
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Katrin Fedrowitz
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
SPD
E-Mail ist technisch nicht erreichbar
Barbara Ostmeier
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Pinneberg-Elbmarschen
CDU
E-Mail ist technisch nicht erreichbar
SPD
E-Mail ist technisch nicht erreichbar
Kirsten Eickhoff-Weber
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Neumünster
SPD
E-Mail ist technisch nicht erreichbar
SPD
E-Mail ist technisch nicht erreichbar
Jens-Christian Magnussen
ist Mitglied im Parlament Schleswig-Holsteinischer Landtag
Wahlkreis: Dithmarschen-Süd
CDU
E-Mail ist technisch nicht erreichbar