Volksvertreterin Beate Raudies
Stellungnahme zur Petition Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein dauerhaft abschaffen
SPD, zuletzt bearbeitet am 09.10.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Grundlage der Entscheidung ist ein Fraktionsbeschluss
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaf-fung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine fi-nanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese For-derungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen frei-zustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 ver-sprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zu-schuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Die-sen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits un-tersagt, Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Stra-ßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vie-len ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Ver-antwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommu-nen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbes-sern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorherge-sagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steu-ereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbindet, für eine vollständige Kompensation der Kom-munen zu sorgen.
Dieses Wahlversprechen bricht die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP nun erneut mit dem Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzaus-gleichs. So ist eine Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen, die es ihnen ermögli-chen würde, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Zukunft vollständig zu verzichten, mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf nicht zu erwarten.
Stellungnahme zur Petition Petition zum Erhalt der schienengebundenen Bäderbahn nach Timmendorfer Strand und Scharbeutz
SPD, zuletzt bearbeitet am 01.10.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die SPD-Fraktion hat sich mit dem Landtagsantrag 19/281 dafür ausgesprochen, dass die Bäderbahn als Nahverkehrsstrecke erhalten bleibt und in ein S-Bahnkonzept mit Lübeck eingebunden werden soll. Nach unserer Überzeugung würde die Strecke dadurch eine Aufwertung erfahren und insbesondere für Pendlerinnen und Pendler aber auch für viele Touristen an Attraktivität zunehmen. Die Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land und der DB für eine 2+0 Variante ging von einer schnellen Realisierung des Baus der Festen Fehmarnbeltquerung aus. Diese scheint aktuell nicht realistisch, sodass gemeinsam mit allen Beteiligten nach sinnvollen alternativen Lösungen gesucht werden sollte. Zudem nehmen die Zahlen der Pendlerinnen und Pendler zu, sodass damit eine neue Betrachtung sinnvoll ist.
Für eine weitere Realisierung des Schienenpersonennahverkehrs auf der Bäderbahn muss die DB als Halterin der Strecke mit einer Nachnutzung einverstanden sein oder bereit sein, diese Strecke abzugeben. Diese Gespräche unterstützen wir. Sollte eine Nachnutzung durch schienengebundene Fahrzeuge nicht möglich sein, unterstützen wir auch alternative Konzepte wie z. B. Expressbuslinien und auch eine Nutzung durch autonom fahrende Busse.
Stellungnahme zur Petition Taktverdichtung S21 zwischen Aumühle und Bergedorf
SPD, zuletzt bearbeitet am 01.07.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss noch attraktiver werden. Es muss darum gehen, mehr Pendlerinnen und Pendler davon zu überzeugen, vom Auto in die Bahn zu wechseln. Diese Überzeugung wird uns aber nur dann gelingen, wenn wir das Angebot auf den bestehenden Strecken attraktiver gestalten. So können wir auch ein sinnvolles Klimaschutzzeichen setzen.
Die SPD-Fraktion hat deshalb Anfang des Jahres einen Antrag (Drucksache 19/1243) vorgelegt, in dem wir deutliche Verbesserungen für Pendlerinnen und Pendler im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Strecken der AKN und den S-Bahnen forderten.
Für die S 21 forderten wir konkret das Ziel eines durchgängigen 10-Minutentakts zwischen Aumühle und Bergedorf zwischen 5 Uhr und 23 Uhr. Diese Forderung haben wir auch für die S1 und die S3 erhoben. Zwischen 23 Uhr und 5 Uhr sollten die S-Bahnen generell auch in Schleswig-Holstein im 20-Minutentakt verkehren und es soll damit keine nächtliche Betriebspause mehr geben. Schließlich nutzen auch am Wochenende viele Personen den SPNV in den Randzeiten, um aus Hamburg wieder nach Schleswig-Holstein zu fahren. Die Taktung muss verdichtet werden. Gerade junge Menschen könnten bei Fahrten nach Hamburg dann leicht aufs Auto verzichten und nachts trotzdem sicher nach Hause kommen.
In unserem Antrag haben wir weiterhin gefordert, dass die Taktung der AKN-Bahnen auf allen Routen verbessert wird und Züge auf diversen Teilstrecken zwischen 5 und 23 Uhr alle zehn Minuten fahren sollen. Hierfür haben wir die Landesregierung aufgefordert, das Gespräch mit den zuständigen Vorhabenträgern der Freien und Hansestadt Hamburg aufzunehmen und den Kosten- und Nutzenfaktor für diverse Strecken zu ermitteln.
Die regierungstragenden Fraktionen haben unseren Landtagsantrag bedauerlicherweise abgelehnt und sich dafür ausgesprochen stattdessen vorerst ein Gesamtkonzept für das ganze Land in den Blick zu nehmen und dann Verbesserungen beim ÖPNV umzusetzen. Auch wir sind für Verbesserung des ÖPNV im ganzen Land – diese sind dringend notwendig, doch wir erheben auch die Forderung, dass in der Metropolregion, wo der größte Teil der Bevölkerung in Schleswig-Holstein lebt, nicht erst dann über Verbesserungen nachgedacht werden darf, wenn auf jeder anderen Strecke in Schleswig-Holstein ein ebenso gutes Angebot besteht. In den Kreisen der Metropolregion fahren täglich mehrere hunderttausend Pendlerinnen und Pendler, die begründet Verbesserungen für den Nahverkehr einfordern.
Wir werden uns auch weiterhin für spürbare Verbesserungen auf der Strecke der S 21 und den im Antrag genannten Strecken einsetzen, denn hier hat es im Nahverkehr seit Jahren keine spürbaren Verbesserungen gegeben.
Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein /Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von PFK
SPD, zuletzt bearbeitet am 10.05.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich lehne ab.
Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.
Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.
Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die
Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.
Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.
Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.
Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.
Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kitagebühren in Schleswig-Holstein
SPD, zuletzt bearbeitet am 18.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich und die SPD stehen für die Beitragsfreiheit in der Kinderbetreuung wie keine andere Partei. Denn für uns fängt Bildung in der Kita an. Und Bildung muss konsequent gebührenfrei sein: von der Kita bis zum Meister oder Master. Darum ist unser Ziel die Beitragsfreiheit für alle Kita-Jahre. Den Einstieg dafür hat die letzte Landesregierung 2017 mit dem Kita-Geld geschafft. Dieser Weg muss konsequent weiter gegangen werden.
Eine gebührenfreie Bildung von der Kita an schafft gleiche Chancen für alle. Die Grundlagen für gute Bildung unserer Kinder werden in den Kitas in der frühkindlichen Pädagogik gelegt. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, mögliche Hürden abzubauen und damit die Eltern zu entlasten. Deshalb will die SPD die Elternbeiträge für Kitas und Tagespflege abschaffen.
Stellungnahme zur Petition Winterferien für Schleswig-Holstein
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.02.2018
Unbeantwortet
Stellungnahme zur Petition Keine Abschiebungen in den Krieg - Schutz für Geflüchtete aus Afghanistan!
SPD, zuletzt bearbeitet am 03.07.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Die SPD Landtagsfraktion Schleswig-Holstein begrüßt die Forderung nach einem Abschiebestopp für afghanische Flüchtlinge. Nachdem das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) die Sicherheitslage in Afghanistan Ende 2016 als angespannt und unklar eingestuft hat, beklagt ein Bericht der UN Assistent Mission Afghanistan (UNAMA) vom April 2017 die weiterhin sehr hohe Zahl an zivilen Opfern in dem seit 2001 kriegsgebeutelten Land. Eine Rückkehr von Menschen nach Afghanistan in Sicherheit und Würde kann somit nicht garantiert werden.
Die bisherige SPD-geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein hat im Februar 2017 mit dem Abschiebestopp nach Afghanistan den richtigen und konsequenten Weg beschritten. Damit wurde sichergestellt, dass unschuldige Menschen, die aufgrund von Kriegen dazu gezwungen wurden ihre Heimat zu verlassen, in Frieden hier bei uns in Deutschland leben können. Die schleswig-holsteinische SPD wird sich auch weiterhin für einen Abschiebestopp einsetzen und fordert die neue Landesregierung auf, die humanitäre Flüchtlingspolitik der Vorgängerregierung beizubehalten.
Ich freue mich, dass diese Forderung mittlerweile auch Bestandteil des SPD-Regierungsprogramms zur diesjährigen Bundestagswahl geworden ist.
Stellungnahme zur Petition Abschaffung Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein Keine staatlich angeordnete Existenzgefährdung
SPD, zuletzt bearbeitet am 10.11.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Anliegerstraßen werden nur zu dem Zweck errichtet, die anliegenden Wohngebäude an das Straßennetz anzuschließen. Die Erschließung mit Straße, Abwasser, Wasser, Elektrizität ist Voraussetzung für die Bewohnbarkeit, und deshalb sind die Kosten für Errichtung und Erneuerung der entsprechenden Netzanschlüsse den Grundeigentümern zuzurechnen. Die Nutzung der Straßen durch Dritte wird mit entsprechenden Anteilen der Kommunen, der bei reinen Anliegerstraßen mindestens 15% und höchsten 47% beträgt, abgegolten. Bei Straßen mit Durchgangsverkehr sind die kommunalen Anteile entsprechend höher. Werden vorhandene Straßen erneuert, verbessert oder verändert, kann das die bestehende Erschließungssituation in positiver Weise verändern. Gut erschlossene Grundstücke erzielen auch höhere Verkaufspreise. Über die Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen wird also auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Grundstückseigentümer durch die Sanierung von Straßen Vorteile haben; deshalb müssen sie sich daran finanziell beteiligen.
Die SPD-Landtagsfraktion vertritt deshalb die Auffassung, dass ein Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen ungerecht und im Ergebnis nicht finanzierbar ist. Die Herstellung und der Ausbau von Erschließungsanlagen müssten dann aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Gemeinden finanziert werden, wozu viele Kommunen gar nicht in der Lage wären. Zudem würden alle Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt, unabhängig davon, ob sie diese Anlagen benutzen und ob sie überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind. Die Wertsteigerung der Grundstücke kommt dagegen wenigen, nämlich den Grundstückseigentümern zugute, die Lasten sind aber von allen zu tragen. Außerdem wäre dieses auch innerhalb der Gruppe der Grundstückseigentümer ungerecht. Zur Erschließung einer Eigentumswohnung ist teilweise nur 1/10 der auf die Wohneinheit zuzurechnenden Straßenmeter notwendig. Es ist nur schwer vermittelbar, warum die Allgemeinheit die Kosten einer großzügigen Bebauung in Quartieren mit großen Grundstücken bezahlen soll. Auch wären Eigentümer benachteiligt, die in den letzten 30 Jahren schon Ausbaubeiträge gezahlt haben. Zudem können Mieter von Wohnraum in der Weise noch doppelt belastet werden, dass sich die Wertsteigerung einer Wohnimmobilie, aber auch die mit Sicherheit erforderlichen Steigerungen der Grundsteuern auch noch mieterhöhend auswirken würden.
Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass Städte und Gemeinden mit geringem bzw. fehlendem finanziellen Spielraum hierdurch in eine Situation geraten würden, in der sie ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr sicher finanzieren können. Alternativ müssten diese Gemeinden erhebliche Abstriche beim Ausbau und der Instandhaltung ihrer Infrastruktur machen, was die Lasten dann auf künftige Generationen verschieben würde. Dieses ist jedoch auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins nicht vertretbar.
Wir haben Verständnis für die Besorgnis von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, durch die Erhebung von Ausbaubeiträgen in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Um dieses zu vermeiden, haben die Gemeinden die Möglichkeit, mit den Grundstückseigentümern nach deren Leistungsfähigkeit moderate Zahlungsbedingungen zu vereinbaren, sowie bei der Festsetzung der Beträge auch Härtefälle zu berücksichtigen. Auch Vorleistungen auf die zu erwartenden Beiträge sind möglich, so dass die Belastung planbar ist. Tatsächlich besteht entgegen vielfach anderer Darstellungen nicht die Gefahr, dass Menschen mit geringem Einkommen ihr Haus verlieren werden oder Landwirte auf Aussiedlerhöfen ruiniert würden.
Auch beim Umfang der Ausbaumaßnahme und damit der anfallenden Kosten sollten die Bürgerinnen und Bürger ein Wort mitzureden haben. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Planungen öffentlich vorzustellen und Anregungen und Bedenken der Betroffenen zu berücksichtigen. Einen Luxusausbau auf Kosten der Anlieger darf es nicht geben, die Gemeinde hat die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.
Zudem haben wir seit 2012 die Möglichkeit geschaffen, durch sog. „Wiederkehrende Beiträge“ i.S. § 8a KAG SH in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen von allen oder einem abgegrenzten Kreis von Grundstückseigentümern in der Gemeinde Beiträge zu erheben und einem gemeinsamen Topf für Straßenausbauarbeiten in einem bestimmten Gebiet zweckgebunden zuzuführen. Sie erleichtern gegenüber den einmaligen Beiträgen die gleiche Verteilung der Lasten. Denn es zahlen grundsätzlich mehr Bürger ein, weil alle Grundstückseigentümer im festgelegten Abrechnungsgebiet abgabepflichtig sind und nicht nur die Anlieger einer bestimmten auszubauenden Straße. Außerdem ist die jährliche Umlage weniger belastend für den Einzelnen, weil die Beiträge für eine Ausbaumaßnahme nicht auf einmal aufgebracht werden müssen. Von dieser Möglichkeit haben Gemeinden in Schleswig-Holstein auch bereits Gebrauch gemacht.
Die in der Petition geforderte rückwirkende Befreiung von der Erhebung von Anliegerbeiträgen ist nicht finanzierbar, da die Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip einen Anspruch auf Kompensation der ihnen rückwirkend entfallenen Einnahmen für ihre bereits getätigten Ausgaben gegen das Land hätten. Dieses kann aus Landesmitteln nicht finanziert werden. Zudem müsste auch hier die Allgemeinheit für Vorteile eines begrenzten Kreises von Begünstigten aufkommen. Das widerspricht unserer Grundauffassung von Gerechtigkeit.
Beate Raudies | |
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Partei: | SPD |
Fraktion: | SPD |
Gewählt am: | 07.05.2017 |
Neuwahl: | 2022 |
Wahlkreis: | Elmshorn |
Funktion: | Fraktion (Finanzpolitische Sprecherin) |
Wikipedia: | https://de.wikipedia.org/wiki/Beate Raudies |
Webseite: | https://www.beate-raudies.de |
Facebook: | https://www.facebook.com/BeateRaudiesPolitikerin/ |
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