Volksvertreter Ralf Stegner
Stellungnahme zur Petition Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein dauerhaft abschaffen
SPD, zuletzt bearbeitet am 15.09.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Martin Habersaat.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Stellungnahme zur Petition Petition zum Erhalt der schienengebundenen Bäderbahn nach Timmendorfer Strand und Scharbeutz
SPD, zuletzt bearbeitet am 01.10.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir unterstützen Ihr Anliegen.
Die SPD-Fraktion hat sich mit dem Landtagsantrag 19/281 dafür ausgesprochen, dass die Bäderbahn als Nahverkehrsstrecke erhalten bleibt und in ein S-Bahnkonzept mit Lübeck eingebunden werden soll. Nach unserer Überzeugung würde die Strecke dadurch eine Aufwertung erfahren und insbesondere für Pendlerinnen und Pendler, aber auch für viele Touristen an Attraktivität zunehmen. Die Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land und der DB für eine 2+0 Variante ging von einer schnellen Realisierung des Baus der Festen Fehmarnbeltquerung aus. Diese scheint aktuell nicht realistisch, so dass gemeinsam mit allen Beteiligten nach sinnvollen alternativen Lösungen gesucht werden sollte. Zudem nehmen die Zahlen der Pendlerinnen und Pendler zu, so dass damit eine neue Betrachtung sinnvoll ist.
Für eine weitere Realisierung des Schienenpersonennahverkehrs auf der Bäderbahn muss die DB als Halterin der Strecke mit einer Nachnutzung einverstanden sein oder bereit sein, diese Strecke abzugeben. Diese Gespräche unterstützen wir. Sollte eine Nachnutzung durch schienengebundene Fahrzeuge nicht möglich sein, unterstützen wir auch alternative Konzepte, wie z. B. Expressbuslinien und auch eine Nutzung durch autonom fahrende Busse.
Stellungnahme zur Petition Taktverdichtung S21 zwischen Aumühle und Bergedorf
SPD, zuletzt bearbeitet am 05.06.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterstützen Ihr Anliegen.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss noch attraktiver werden. Es muss darum gehen, mehr Pendlerinnen und Pendler davon zu überzeugen, vom Auto in die Bahn zu wechseln. Diese Überzeugung wird uns aber nur dann gelingen, wenn wir das Angebot auf den bestehenden Strecken attraktiver gestalten. So können wir auch ein sinnvolles Klimaschutzzeichen setzen.
Die SPD-Fraktion hat deshalb Anfang des Jahres einen Antrag (Drucksache 19/1243) vorgelegt, in dem wir deutliche Verbesserungen für Pendlerinnen und Pendler im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Strecken der AKN und den S-Bahnen forderten.
Für die S 21 forderten wir konkret das Ziel eines durchgängigen 10-Minutentakts zwischen Aumühle und Bergedorf zwischen 5 Uhr und 23 Uhr. Diese Forderung haben wir auch für die S1 und die S3 erhoben. Zwischen 23 Uhr und 5 Uhr sollten die S-Bahnen generell auch in Schleswig-Holstein im 20-Minutentakt verkehren und es soll damit keine nächtliche Betriebspause mehr geben. Schließlich nutzen auch am Wochenende viele Personen den SPNV in den Randzeiten, um aus Hamburg wieder nach Schleswig-Holstein zu fahren. Die Taktung muss verdichtet werden. Gerade junge Menschen könnten bei Fahrten nach Hamburg dann leicht aufs Auto verzichten und nachts trotzdem sicher nach Hause kommen.
In unserem Antrag haben wir weiterhin gefordert, dass die Taktung der AKN-Bahnen auf allen Routen verbessert wird und Züge auf diversen Teilstrecken zwischen 5 und 23 Uhr alle zehn Minuten fahren sollen. Hierfür haben wir die Landesregierung aufgefordert, das Gespräch mit den zuständigen Vorhabenträgern der Freien und Hansestadt Hamburg aufzunehmen und den Kosten- und Nutzenfaktor für diverse Strecken zu ermitteln.
Die regierungstragenden Fraktionen haben unseren Landtagsantrag bedauerlicherweise abgelehnt und sich dafür ausgesprochen, stattdessen vorerst ein Gesamtkonzept für das ganze Land in den Blick zu nehmen und dann Verbesserungen beim ÖPNV umzusetzen. Auch wir sind für Verbesserung des ÖPNV im ganzen Land – diese sind dringend notwendig, doch wir erheben auch die Forderung, dass in der Metropolregion, wo der größte Teil der Bevölkerung in Schleswig-Holstein lebt, nicht erst dann über Verbesserungen nachgedacht werden darf, wenn auf jeder anderen Strecke in Schleswig-Holstein ein ebenso gutes Angebot besteht. In den Kreisen der Metropolregion fahren täglich mehrere hunderttausend Pendlerinnen und Pendler, die begründet Verbesserungen für den Nahverkehr einfordern.
Wir werden uns auch weiterhin für spürbare Verbesserungen auf der Strecke der S 21 und den im Antrag genannten Strecken einsetzen, denn hier hat es im Nahverkehr seit Jahren keine spürbaren Verbesserungen gegeben.
Dr. Ralf Stegner
Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein /Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von PFK
SPD, zuletzt bearbeitet am 08.05.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich lehne ab.
Seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.
Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende
Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.
Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.
Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die
Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.
Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.
Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.
Weitere Informationen über die Arbeit der Pflegeberufekammer und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite der Pflegeberufekammer nachzulesen:
www.pflegeberufekammer-sh.de
Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.
Stellungnahme zur Petition Kein Steuergeld für Kinder- und Zwangsarbeit. Für Umweltschutz und faire Arbeit – hier und weltweit
SPD, zuletzt bearbeitet am 12.12.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz wurde von der SPD-geführten Küstenkoalition verabschiedet.
Mit dem Gesetz wurden Land, Kreis und die Kommunen verpflichtet, sich bei Ausschreibungen an bestimmte Standards zu halten und soziale Kriterien sowie Kriterien des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die von der jetzigen Landesregierung geplanten Änderungen lehne ich ab, denn faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und nachhaltige Entwicklung müssen auch weiterhin fester Bestandteil eines Tariftreue- und Vergabegesetzes in Schleswig-Holstein sein. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen! Für den Erfolg dieser Online-Petition hat die SPD-Landtagsfraktion intensiv geworben und viele Unterschriften gesammelt.
Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kitagebühren in Schleswig-Holstein
SPD, zuletzt bearbeitet am 16.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Die SPD steht für die Beitragsfreiheit in der Kinderbetreuung wie keine andere Partei. Denn für uns fängt Bildung in der Kita an. Und Bildung muss konsequent gebührenfrei sein: von der Kita bis zum Meister oder Master. Darum ist unser Ziel die Beitragsfreiheit für alle Kita-Jahre. Den Einstieg dafür hat die schleswig-holsteinische SPD mit dem Kita-Geld durchgesetzt. Dieser Weg muss konsequent weiterverfolgt werden.
Eine gebührenfreie Bildung von der Kita an schafft gleiche Chancen für alle. Die Grundlagen für gute Bildung unserer Kinder werden in den Kitas in der frühkindlichen Pädagogik gelegt. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, mögliche Hürden abzubauen und damit die Eltern zu entlasten. Deshalb will die SPD die Elternbeiträge für Kitas und Tagespflege abschaffen.
Stellungnahme zur Petition Winterferien für Schleswig-Holstein
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.02.2018
Unbeantwortet
Stellungnahme zur Petition Keine Abschiebungen in den Krieg - Schutz für Geflüchtete aus Afghanistan!
SPD, zuletzt bearbeitet am 03.07.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die SPD Landtagsfraktion Schleswig-Holstein begrüßt die Forderung nach einem Abschiebestopp für afghanische Flüchtlinge. Nachdem das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) die Sicherheitslage in Afghanistan Ende 2016 als angespannt und unklar eingestuft hat, beklagt ein Bericht der UN Assistent Mission Afghanistan (UNAMA) vom April 2017 die weiterhin sehr hohe Zahl an zivilen Opfern in dem seit 2001 kriegsgebeutelten Land. Eine Rückkehr von Menschen nach Afghanistan in Sicherheit und Würde kann somit nicht garantiert werden.
Die bisherige SPD-geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein hat im Februar 2017 mit dem Abschiebestopp nach Afghanistan den richtigen und konsequenten Weg beschritten. Damit wurde sichergestellt, dass unschuldige Menschen, die aufgrund von Kriegen dazu gezwungen wurden ihre Heimat zu verlassen, in Frieden hier bei uns in Deutschland leben können. Die schleswig-holsteinische SPD wird sich auch weiterhin für einen Abschiebestopp einsetzen und fordert die neue Landesregierung auf, die humanitäre Flüchtlingspolitik der Vorgängerregierung beizubehalten.
Wir freuen uns, dass diese Forderung mittlerweile auch Bestandteil des SPD-Regierungsprogramms zur diesjährigen Bundestagswahl geworden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Stegner
Stellungnahme zur Petition Abschaffung Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein Keine staatlich angeordnete Existenzgefährdung
SPD
zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet
Dr. Ralf Stegner | |
---|---|
Partei: | SPD |
Fraktion: | SPD |
Gewählt am: | 07.05.2017 |
Neuwahl: | 2022 |
Wahlkreis: | Rendsburg-Ost |
Funktion: | Fraktion (Fraktionsvorsitzender) |
Wikipedia: | https://de.wikipedia.org/wiki/Ralf Stegner |
Webseite: | https://www.ralf-stegner.de |
Twitter: | https://twitter.com/Ralf_Stegner |
Facebook: | https://www.facebook.com/ralf.stegner |
Fehler in den Daten melden |