Volksvertreterin Eka von Kalben
Stellungnahme zur Petition Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein dauerhaft abschaffen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 13.10.2020
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Eka von Kalben.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass die mit dem Pakt verbundenen Mittel so auskömmlich sind, dass Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht mehr erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Stellungnahme zur Petition Petition zum Erhalt der schienengebundenen Bäderbahn nach Timmendorfer Strand und Scharbeutz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 27.09.2019
Keine Stellungnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich betonen: Es ist die Feste Fehmarnbeltquerung (FFBQ), die uns zwingt, über die Verlegung der Bäderbahn zu diskutieren. Sollte die von uns Grünen schon immer kritisierte FFBQ abgesagt werden, unterstütze ich den Ausbau der Bäderbahn selbstverständlich ausdrücklich, denn natürlich ist ein "Ortsbahnhof" besser als ein "Feldbahnhof".
Die neue Strecke an der A1, war aber ausdrücklicher Wunsch der Kommunen vor Ort und wurde durch das Raumordnungsverfahren (ROV) der vorherigen Landesregierung bestätigt. Dem ist der Bund trotz der hohen Mehrkosten gefolgt, forderte aber, dass sämtlicher Verkehr - auch der Nahverkehr - auf der neuen Strecke durchgeführt wird. Dieses hatte der Verkehrsminister Meyer (SPD) der Bahn auch in einem Letter of Intent zugesichert www.anbindung-fbq.de/de/service/aktuelles/details/absichtserklaerung-zur-schienenanbindung-unterzeichnet-32.html.
Dessen Aufkündigung ebenso wie Investitionen in die alte Strecke parallel zum Streckenneubau an der A1 jedoch stellen diese Neubaustrecke vom Bund wieder in Frage. Dann würden die Güterzüge doch durch die Orte fahren. Daher ist der Erhalt der Bäderbahn durch das Land schwierig und vom Bund nicht zu erwarten.
Solange aber an der FFBQ festgehalten wird, ist die Lage wie folgt:
An der A1 entsteht eine neue elektrifizierte Strecke, die die aus Hamburg kommenden Züge auch direkt und schnell nutzen können. Die alte Strecke hingegen ist äußerst unattraktiv (eingleisig, nicht elektrifiziert, zum Teil verkommene Bahnhöfe, niedrige Bahnsteige, Umsteigezwang in Lübeck mit Treppensteigen und 20 Minuten Zeitverlust). Gerade das Umsteigen in Lübeck ist nicht nur für mobilitätseingeschränkte Menschen äußerst problematisch. Es darf auch nicht nur der Weg von Bahnhof zu Bahnhof gesehen werden, sondern der von Tür zu Tür.
Fazit: Solange das Damokles-Schwert der FFBQ über der Bäderbahn schwebt, wird deren Erhalt durch Landes- und Bundesmittel ein unerfüllbarer Wunsch bleiben und wir müssen für die Region die bestmögliche Anbindung an die neue Strecke herausholen.
Stellungnahme zur Petition Taktverdichtung S21 zwischen Aumühle und Bergedorf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 30.05.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Nur durch einen attraktiven Öffentlichen Nahverkehr können wir die Menschen davon überzeugen auf ihr Auto zu verzichten und damit einen Beitrag zur Klimarettung zu leisten.
Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein /Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von PFK
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.05.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Herr Felix,
nachstehend erläutere ich Ihnen gerne ausführlich unsere Grüne Position zur Pflegekammer.
Wir teilen Ihre Einschätzung, dass die Pflegeberufekammer nicht alle Probleme der Pflege lösen wird. Wir haben als Grüne Landtagsfraktion auch großes Verständnis dafür, dass viele Pflegekräfte mit den Mitgliedsbeiträgen unzufrieden sind. Wir sind aber davon überzeugt, dass die Pflegeberufekammer positive Auswirkungen für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein haben wird.
In einer repräsentativen Umfrage (TNS Infratest 2013) hat sich die Mehrheit für eine Pflegekammer ausgesprochen. Von denjenigen Befragten, die sich nicht für eine Pflegeberufekammer ausgesprochen hatten, war rund die Hälfte unentschieden. Nur etwa ein Viertel der Befragten insgesamt lehnten die Errichtung einer Pflegeberufekammer zum damaligen Zeitpunkt ab.
Eine Pflegeberufekammer hat die Aufgabe, die Interessen der Pflegefachkräfte zu bündeln und auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu vertreten. Sie bietet die Chance, dass die Pflege sich selbst vertritt und mit einer Stimme spricht. Nur so kann der Einfluss der Pflege auf politische Entscheidungen gewährleistet werden. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass die Pflege selbst bei Entscheidungen über die Pflege besser einbezogen wird.
Zu den Aufgaben einer Pflegeberufekammer gehört auch die Mitgestaltung von Fortbildungs- und Qualitätsstandards. Das bedeutet nicht, dass die Pflegenden ihre Erfahrung und ihr Wissen in die Weiterentwicklung bestehender Kriterien und Standards einbringen können. Im Rahmen von Berufsordnungen kann eigenverantwortlich, konkret und konstruktiv Einfluss auf Arbeitsbedingungen und die Prozessqualität von Pflege genommen werden. Das ist eine für beide Seiten – Pflegende und Pflegebedürftige – positive Entwicklung, die wir für sinnvoll und erforderlich halten.
Sicherlich ist mit einer Berufskammer eine Pflichtmitgliedschaft verbunden. Das ist bei der Ärztekammer und der Apothekerkammer ebenso der Fall. Diese Institutionen haben sich bewährt, ihre Sinnhaftigkeit wird nicht in Frage gestellt. Die den Kammern jeweils zu Grunde liegenden Gesetze begründen die Pflichtmitgliedschaft rechtssicher. Auch dem Datenschutz wird Rechnung getragen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist sowohl beim Entwurf des Errichtungsgesetzes für eine Pflegeberufekammer SH durch das Ministerium als auch im parlamentarischen Anhörungsverfahren einbezogen worden. Seine Vorschläge wurden berücksichtigt.
Von der konkreten Ausgestaltung der Pflegeberufekammer (Größe, Personal, Arbeitsorganisation, Miete, Sachkosten) sind die Gesamtkosten und damit auch der zu erhebende Mitgliedsbeitrag abhängig. Die Kammerbeiträge können nach unseren Informationen steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Gesamtzahl der Mitglieder spielt eine maßgebliche Rolle. Wir Grüne halten einen am realen Einkommen orientierten, gestaffelten Kammerbeitrag sowie eine beitragsfreie Mitgliedschaft für Personen ohne eigenes Einkommen für zielführend. Mitgliedsbeitrag und Gebührenordnung werden jedoch nicht gesetzlich verordnet, sondern von den Verantwortlichen selbst festgelegt.
Ein weiterer Punkt ist uns besonders wichtig. Die Aufgaben der Gewerkschaften werden von einer Pflegeberufekammer nicht berührt. Tarifautonomie und –Verhandlungen bleiben in der Hand von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen.
Für uns Grüne hat die Pflege einen sehr hohen politischen Stellenwert. Wir sind davon überzeugt, dass die Pflege eines der zentralen sozial- und gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit ist. Das zeigt sich durch zahlreiche politische Initiativen, die wir Grüne auf den Weg gebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Eka von Kalben
Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kitagebühren in Schleswig-Holstein
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.02.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich enthalte mich.
Sehr geehrte Frau Schütz, sehr geehrtes Team von openPetition,
vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Petition „Abschaffung der Kita- Gebühren in Schleswig-Holstein“.
Für uns ist kostenlose Bildung ein wichtiges Ziel. Es ist ungerecht, dass wir die Schule und das Studium finanziell quasi freistellen, die, in unseren Augen extrem wichtige, frühkindliche Bildung in der Kita aber nicht.
Derzeit sind die Kitagebühren in Schleswig-Holstein zu hoch und das Verfahren wer wieviel bezahlt ist intransparent. Deswegen wollen wir das System reformieren.
Die Reform sieht viele Erneuerungen und Entlastungen vor. Wir konzentrieren uns dabei auf drei Säulen:
1) Mehr Personal, z.B. einen Personenschlüssel von zwei Fachkräften je Gruppe und Entlastung der Leitung (70 Mio. Euro jährlich).
2) Eine stärkere Entlastung der Eltern, z.B. durch gedeckelte Elternbeiträge und eine faire Sozialstaffel (60 Mio. Euro jährlich).
3) Mehr finanzielle Mittel für die Kommunen, z.B.um den laufenden Finanzierungsanteil des Landes deutlich zu erhöhen (50 Mio. Euro jährlich).
Außerdem sind ca. 30 Millionen Euro für Investitionen geplant.
Zudem ist auch der Fachkräfte-Mangel eine große Herausforderung. Wir versuchen den Beruf des/der Erzieher*in attraktiver zu machen, setzen uns u.a. für eine finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung ein.
Beitragsfreiheit ist das unbestrittene Ziel. Nicht ganz unstrittig sind der Weg und die Priorisierung. Durch die fehlenden Mittel können beispielweise qualitativ schlechte Kitas entstehen. Erfahrungen im Schulbereich aus anderen Bundesländern zeigen, dass sich Menschen mit hohem Einkommen und häufig auch hoher Bildung durch die Verschlechterung der Qualität in Privatinstitutionen zurückziehen. Das wollen wir nicht, denn so entsteht soziale Segregation.
Um Eltern sozial gerecht zu entlasten setzen wir uns deswegen derzeit, wie oben genannt, für eine Vereinheitlichung der Sozialstaffel ein.
Jede Familie muss es sich leisten können, auch ihr zweites und drittes Kind in die Kita zu schicken. Eine gerechte Geschwisterregelung ist deswegen natürlich essenziell und muss mitgedacht werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Unter sh-gruene-fraktion.de/sites/sh-gruene-fraktion.de/files/kitaflyer_09_18.pdf finden Sie unseren neuesten Flyer mit weiteren Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Eka von Kalben
Stellungnahme zur Petition Kein Steuergeld für Kinder- und Zwangsarbeit. Für Umweltschutz und faire Arbeit – hier und weltweit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 14.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Meine Fraktionskolleg*innen haben die Sachlage zur Überarbeitung des Tariftreue- und Vergabegesetz bereits ausführlich beschrieben. Ich stimme ihren Ausführungen vollständig zu.
Stellungnahme zur Petition Winterferien für Schleswig-Holstein
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 21.02.2018
Unbeantwortet
Stellungnahme zur Petition Keine Abschiebungen in den Krieg - Schutz für Geflüchtete aus Afghanistan!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 23.06.2017
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Stellungnahme zur Petition Abschaffung Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein Keine staatlich angeordnete Existenzgefährdung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.11.2016
Ich lehne ab.
Der weit überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Schleswig-Holstein fehlt es an Mitteln für die Infrastruktur und für andere wichtige öffentliche Aufgaben wie z. B. Bildung. Die Kommunen müssen auch eigene Einnahmen generieren angesichts der Tatsache, dass der Bund die Mittel nicht bereitstellt, sondern sich im Gegenteil künftig noch weiter aus der Finanzierung zurückzieht. Solange sich die Bundespolitik nicht grundlegend ändert, und auch unser Konsolidierungsland – im Gegensatz zu dem wirtschaftsstarken Baden-Württemberg - Investitionen solcher Größenordnung nicht stemmen kann, besteht grundsätzlich leider nicht die Möglichkeit, auf Beitragserhebung zu verzichten.
Es ist seit Jahrzehnten in fast allen Bundesländern üblich, den kommunalen Straßenausbau über Beiträge zu finanzieren. Dies entspricht den kommunalrechtlichen Einnahmebeschaffungsgrundsätzen, die besagen, Beitragsfinanzierung geht vor Steuerfinanzierung. Das finde ich auch richtig, denn Maßnahmen sollten vorrangig von denen finanziert werden, die dadurch direkte Vorteile erlangen. Dies sind die Grundstückseigentümer, die nicht nur durch die Nutzung, sondern auch durch die Wertsteigerung ihrer Immobilie oder ggf. Mieteinnahmen unmittelbar von Verbesserungen der Infrastruktur profitieren. Die Lasten solcher Maßnahmen auf alle BürgerInnen zu verteilen, wäre nicht sachgerecht.
Ich habe Verständnis für die Sorgen und Schwierigkeiten einiger BürgerInnen mit diesen Beiträgen. Um individuelle Härten in Form von hohen und u. U. überraschenden Einzelbescheiden zu vermeiden, haben wir die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge geschaffen. Zu dieser Lösung stehe ich. Durch sie können die Lasten über längere Zeiträume und auf mehr Schultern verteilt werden, so dass es nicht zu Existenzgefährdungen kommt. Dabei wird im Einzelfall sachgerecht quotiert, wer von welcher Straße in welchem Maße profitiert. Wir Grünen werden das vorhandene Instrumentarium einer Überprüfung unterziehen, was wir ggf. am Gesetz ändern müssen, damit das System in der Praxis besser funktioniert, alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit bekommen und eine finanzielle Überforderung der GrundstückseigentümerInnen vermieden wird.
Eka von Kalben
Eka von Kalben | |
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Partei: | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Fraktion: | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Gewählt am: | 07.05.2017 |
Neuwahl: | 2022 |
Wahlkreis: | Segeberg-West |
Funktion: | Fraktion (Fraktionsvorsitzende), Fraktion (Kirchen-, Religionspolitische Sprecherin), Fraktion (Kinder-, Jugendpolitische Sprecherin) |
Wikipedia: | https://de.wikipedia.org/wiki/Eka von Kalben |
Webseite: | https://eka-von-kalben.de |
Facebook: | https://www.facebook.com/ekavonkalben/ |
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