Volksvertreterin Birte Pauls

Mitglied der Gremien:

Stellungnahme zur Petition Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein dauerhaft abschaffen

SPD, zuletzt bearbeitet am 15.09.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Martin Habersaat. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.

Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.

Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.

Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.

Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.

So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.

Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.

Stellungnahme zur Petition Petition zum Erhalt der schienengebundenen Bäderbahn nach Timmendorfer Strand und Scharbeutz

SPD

zuletzt angeschrieben am 13.09.2019
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Taktverdichtung S21 zwischen Aumühle und Bergedorf

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.05.2019
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein /Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von PFK

SPD, zuletzt bearbeitet am 08.05.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich lehne ab.

Seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.
Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern. Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.

Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.
Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.
Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.
Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.
Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.
Weitere Informationen über die Arbeit der Pflegeberufekammer und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite der Pflegeberufekammer nachzulesen:
www.pflegeberufekammer-sh.de

Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.

Stellungnahme zur Petition Kein Steuergeld für Kinder- und Zwangsarbeit. Für Umweltschutz und faire Arbeit – hier und weltweit

SPD, zuletzt bearbeitet am 12.12.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz wurde von der SPD-geführten Küstenkoalition verabschiedet.
Mit dem Gesetz wurden Land, Kreis und die Kommunen verpflichtet, sich bei Ausschreibungen an bestimmte Standards zu halten und soziale Kriterien sowie Kriterien des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die von der jetzigen Landesregierung geplanten Änderungen lehne ich ab, denn faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und nachhaltige Entwicklung müssen auch weiterhin fester Bestandteil eines Tariftreue- und Vergabegesetzes in Schleswig-Holstein sein. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen! Für den Erfolg dieser Online-Petition hat die SPD-Landtagsfraktion intensiv geworben und viele Unterschriften gesammelt.

Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Kitagebühren in Schleswig-Holstein

SPD, zuletzt bearbeitet am 19.11.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Ich bin der festen Überzeugung, dass Bildung nichts kosten darf. Bildung fängt in der Kita an .Bildung muss konsequent gebührenfrei sein, von der Kita bis zum Meister oder Master. Die SPD steht für die Beitragsfreiheit in der Kinderbetreuung wie keine andere Partei. Darum ist unser Ziel die Beitragsfreiheit für alle Kita-Jahre. Den Einstieg dafür hat die letzte Landesregierung 2017 mit dem Kita-Geld geschafft. Dieser Weg muss konsequent weiter gegangen werden.
Eine gebührenfreie Bildung von der Kita an schafft gleiche Chancen für alle. Die Grundlagen für gute Bildung unserer Kinder werden in den Kitas in der frühkindlichen Pädagogik gelegt. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, mögliche Hürden abzubauen und damit die Eltern zu entlasten. Deshalb will die SPD die Elternbeiträge für Kitas und Tagespflege abschaffen.Das ist gerechte Familienpolitik.

Stellungnahme zur Petition Winterferien für Schleswig-Holstein

SPD

zuletzt angeschrieben am 21.02.2018
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Keine Abschiebungen in den Krieg - Schutz für Geflüchtete aus Afghanistan!

SPD

zuletzt angeschrieben am 22.06.2017
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Abschaffung Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein Keine staatlich angeordnete Existenzgefährdung

SPD

zuletzt angeschrieben am 21.10.2016
Unbeantwortet

Birte Pauls
Partei: SPD
Fraktion: SPD
Gewählt am: 07.05.2017
Neuwahl: 2022
Wahlkreis: Schleswig
Funktion: Fraktion (stellv. Vorsitzende), Fraktion (Pflegepolitische Sprecherin), Fraktion (Sozialpolitische Sprecherin), Fraktion (Seniorenpolitische Sprecherin)
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Birte Pauls
Webseite: http://www.birte-pauls.de
Facebook: http://www.facebook.com/birte.pauls
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