Der Petitionsdienst des Deutschen Bundestages hat auf unsere Anfrage in einem 4. Schreiben geantwortet. Die Entscheidung über die Petition im Ausschuss verzögert sind, weil die Stellungnahme des Rechtsausschusses - nicht des Justizministeriums - noch nicht beim Petitionsausschuss eingegangen ist.
Unsere Petition wird im Gesetzgebungsverfahren im Rechtsausschuss mit beraten und mit einbezogen werden. Die 2. Seite des Schreibens vom Petitionsdienst finden Sie im folgenden Link auf das aktuelle News des Petenten, hier:
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in den Rechtsausschuss verwiesen. Dort finden in absehbarer Zeit die Anhörungen von Sachverständigen statt.
Sobald die Stellungnahmen der Sachverständigen auf der Webseite des Bundestages verfügbar sind und der Termin zur Anhörung bekannt ist, werden wir weiter berichten...
Auf Anfrage hat openPetition mitgeteilt, dass der Petitionsdienst alle extern gesammelten Online-Mitzeichnungen nicht anerkannt werden. Dies trifft nicht nur auf unsere Petition zu, sondern auch auf alle anderen Petitionen auf dieser und anderen Plattformen. Eine solche Regelung untergräbt ganz klar den Artikel 17 Grundgesetz(Petitionsrecht). Wir werden uns deshalb über unsere Mailingliste an alle Fraktionen direkt im Ausschuss werden. Es liegt ein deutlicher Fehler im System vor, der dringend behoben werden muss.
Dennoch wird die Petition natürlich im Ausschuss behandelt werden. Gezählt wird die Eingabe als Haupt-Petent. Für das Petitionsverfahren soll die Anzahl keine Rolle spielen.
Der Petitionsdienst hat in einem 3. Schreiben reagiert und mitgeteilt, dass alle Petitionsbegründungen an den Ausschuss geleitet wurden. Der Tagungstermin, wobei sind der Ausschuss mit der Petition befassen wird, steht noch nicht fest.
Der Petitionsdienst hat weiter mitgeteilt, dass die Mitzeichnerliste bei openPetition im laufenden Verfahren nicht berücksichtigt werden sollen. Dies ist ungewöhnlich und kann hier nicht nachvollzogen werden. Wir haben bei openPetition angefragt und warten auf Antwort. Mit den Auskünften und unseren Auffassungen werden wir uns erneut an den Petitionsdienst bzw. Ausschuss werden.
Zum aktuellen Stand im Petition-Verfahren können wir nach einer Korrespondenz mit einem Ausschussmitglied der FDP-Fraktion mitteilen, dass sich unsere Petition bereits beim Bundesjustizministerium befindet. Der Petitionsausschuss hat die Justizministerin Lambrecht(SPD) also schon um eine Stellungnahme gebeten. Diese wird dann an den Ausschuss gesandt - und an den Petenten weiter geleitet, worauf wir dann eine Stellungnahme abgeben werden. Das ganze Verfahren kann einige Wochen dauern.
Das Bundeskabinett hat heute wieder getagt(immer mittwochs). Das Sexualstrafrecht stand heute nicht auf der Tagesordnung. Damit liegt auch der fertige Gesetzentwurf noch nicht vor. Am nächsten Mittwoch tagt das Bundeskabinett erneut....
Der Petitionsausschuss hat erneut reagiert und das Schreiben liegt bei bzw. wird bei openPetition als Dokument bereit gestellt. Es gibt ein neues Aktenzeichen!!!
Der Petent hat heute auf das obige Schreiben geantwortet und darin auf vier Stellungnahmen hingewiesen:
Direkte Quellen-Links im obigen Schriftsatz an den Petitionsausschuss:
Der Petent hat eine ausführliche Begründung(1) an den Petitionsausschuss auf dem Postwege verschickt. Das Schreiben ist als PDF-Datei verfügbar.
In der Begründung nimmt der Petent Bezug auf die Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereines(DAV) und hat eigene Ergänzungen vorgenommen.
Es folgt noch eine 2. Stellungnahme mit den noch fehlenden Punkten im Referenten-Entwurf. Alle Mitglieder & Fraktionen(ohne AfD) erhalten per EMail Nachricht. Weitere Infos sind den Webseiten des Petenten zu entnehmen.
Die ausgedruckte Liste der Mitzeichner/Innen wird mit einem begründeten Anschreiben am Montag, den 14. September 2020, an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages versandt. Der Schriftsatz ist auch hier als PDF-Dokument einsehbar, jedoch ohne Unterschrift des Petenten.
Alle Mitglieder & Fraktionen(ohne AfD) des Ausschusses erhalten über die Mailinglist eine weitere Rundmail mit Anhängen übermittelt. Mit Stand von heute gab es noch keine Rückmeldungen bzw. Feedback von den Bundestagsabgeordneten.
Die detaillierte Stellungnahme zum Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums wird gegenwärtige vom Petenten mit seinen Rechtsexperten erarbeitet. Und im Anschluss ebenfalls an den Ausschuss und an die Justizministerin Lambrecht gesandt.
Auf der Webseite des Bundestages ist im Moment noch nicht ersichtlich, an welchem Tage der Ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung tagen wird. Dies kann noch eine Zeit dauern. Der Ausschuss wird über diese Petition beraten - und im Anschluss eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben. Bei einer Plenarsitzung wird dann über diese Empfehlung mit den bekannten Mehrheitsverhältnissen im Bundestag abgestimmt werden. Auch dieser Termin für die Abstimmung steht gegenwärtig noch nicht fest.
Der Petent wird die Mitzeichner/Innen zur gegebenen Zeit über das Ergebnis dieser Petition informieren. Aktuelle Informationen können auch weiterhin den Webseiten des Petenten entnommen werden.
Die Mitzeichnung bei openPetition ist nun beendet. Es haben 38 Personen die Petition mit gezeichnet. Aus welchen Bundesländern die Unterzeichner kommen kann einer Landkarte auf diesem Portal entnommen werden.
Die ziemlich geringe Anzahl der Mitzeichner ist ganz deutlich dem heutigen Zeitgeist geschuldet. Das Stigma & die Verfolgung beim Sexualstrafrecht hat inzwischen Ausmaße erreicht, die in dieser Petition zum Ausdruck kommen. Wir wissen jedoch, dass es viele Tausende von Menschen gibt, die diese Petition im Stillen mittragen.
Damit diese Petition im Ausschuss beraten wird kommt es auch nicht auf die Anzahl der Mitzeichner an. Lediglich kann mit dieser geringen Anzahl kein wirklich politischer Druck aufgebaut werden. Jedoch wird diese Petition auch auf den Webseiten des Haupt-Petenten dokumentiert und damit medial darüber berichtet. Diese Publikationen werden nachhaltige Wirkungen in die gesamte Öffentlichkeit haben.
Die Petition mit der Mitzeichnerliste wird am 14. September 2020 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages per Briefpost versandt. Dazu erhalten alle Mitzeichner eine weitere Mitteilung. Auch das Ergebnis wird allen Mitzeichnern noch per Newsletter mitgeteilt.
Die Frist zur Mitzeichnung wird heute ablaufen. Gleich im Anschluss wird die Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt.
Es wurde eine Mailinglist an alle Mitglieder aller Fraktionen(ohne AfD) im Petitionsausschuss eingerichtet. Darüber werden wir fortlaufend aktuelle Infos versenden.
Wir bedanken uns nochmals für Eure Mitzeichnung. Über den weiteren Verlauf des Petitionsverfahrens berichten wir auf unseren Webseiten.