Tatsächlich hat die Bundesregierung bei Stimmenthaltungen der Grünen, FDP und LINKEN den kompletten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen durch den Rechtsausschuss gebracht und die historische Verschärfung im Sexualstrafrecht wurde im Bundestag verabschiedet. Hier geht es zu den News des Petenten:
Damit wird auch der Rechtsausschuss alsbald seine Stellungnahme an den Petitionsausschuss abgeben. In diesem Ausschuss wird dann über diese Petition beraten werden. Im Anschluss wird der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben. Es wäre eine große Überraschung, wenn sich der Petitionsausschuss gegen die Verabschiedung im Bundestag aussprechen würde. Denn der Fraktionszwang innerhalb der CDU/CSU & SPD zwingt die Koalitionsabgeordneten dazu ,die Petition auch in diesem Ausschuss abzuweisen. Dennoch wird die Begründung des Petitionsausschusses an den Petenten sehr interessant werden.
Diese Petition wird auf jeden Fall auf die Tagesordnung des Bundestages kommen. Allerdings wird die Abstimmung darüber eine reine Formsache werden. Die Petition wird auf der Webseite des Bundestages lediglich dokumentiert werden. Bestenfalls könnte es ein Minderheitenvotum gegeben, welches der Opposition aus GRÜNE, FDP und LINKEN entsprechen würde. Diese Fraktionen waren zwar gegen die Gesetze, haben aber nicht dagegen gestimmt, sondern sich nur der Stimme enthalten.
Die vom Bundestag verabschiedeten Unrechtsgesetze gelangen nun in den Bundesrat. Die nächste Plenarsitzung findet am 7. Mai 2021 statt. Rein theoretisch wäre es zwar möglich, dass im Bundesrat keine Mehrheit erreicht wird, aber diese Chance ist sehr gering. Wie heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Letztendlich wird sich das Bundesverfassungsgericht mit diesen Unrechtsgesetzen beschäftigen müssen...
Die Scharfmacher in der Regierungsfraktion CDU/CSU haben sich mit dem Koalitionspartner SPD über die verfassungswidrigen Gesetze zur massiven Verschärfung im Sexualstrafrecht geeinigt. Unter völliger Missachtung der Sachverständigen & Rechtsexperten bei der Anhörung im Rechtsausschuss soll der geänderte Gesetzentwurf noch im März dieses Jahres in 2/3. Lesung in den Bundestag zur Verabschiedung eingebracht werden. Der Petent hat dazu ein weiteres News publiziert:
Mit dieser populistischen Einigung sinken die Erfolgsaussichten dieser Petition auf nahezu NULL: Denn auch im Petitionsausschuss hat die Bundesregierung die Stimmenmehrheit. Nur der Bundesrat könnte die Gesetze noch stoppen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Die sogenannte GroKo ist das größte Übel, welches Deutschland nach Kriegsende geschaffen hat.
Seit nunmehr 140 Tagen liegt die Petition im Ausschuss und befindet sich gegenwärtig weiterhin im Rechtsausschuss für eine Stellungnahme an den Petitionsausschuss. .
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz tagt jede Woche immer mittwochs. Auch zum 10. Februar 2021 steht der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht der Bundesregierung nicht auf der Tagesordnung:
Der Beginn des Wahlkampfes für eine neue Bundesregierung rückt immer näher. Vor der Bundestagswahl im September liegt die parlamentarische Sommerpause. Sofern bis dahin nicht über ein verschärftes Sexualstrafrecht entschieden wurde, dürfte der Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode als erledigt betrachtet werden können.
Die Gesetzgebung im Sexualstrafrecht ist Aufgabe des Deutschen Bundestages. Jedoch gibt es auch relevante Themengebiete, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Zum Beispiel die Ermittlungsbehörden und der Strafvollzug. Oder die Bildungspolitik und die Schulen etc...
In Baden-Württemberg finden am 14. März 2021 Landtagswahlen statt. Die völlig Abschaffung der Tilgungsfristen bei Einträgen im erweiterten Führungszeugnis wurden von diesem Bundesland in den Bundesrat eingebracht. Auch dieser Punkt ist Bestandteil des Gesetzespaketes des auf Eis liegenden Gesetzentwurfes geworden. Der Petent hat auf seinen Webseiten ein weiteres News mit einer Vote publiziert, hier:
Der Petitionsausschuss hat erneut mit einem Schreiben reagiert. Darin werden die Eingänge der Ergänzungen & Newsletter an alle Mitglieder des Ausschusses bestätigt.
Auf der Webseite des Petenten wurde erneut ein News publiziert;
Zum Jahresbeginn 2021 gibt es gleich eine Frohe Botschaft. Ein Forschungsprojekt der Prostasia Foundation zu Kinder-Sexpuppen hat begonnen. Dazu hat der Petent das folgende News auf seinen Webseiten publiziert:
Weil im Rechtsausschuss vorerst keine Einigung der Koalitionsfraktionen der Bundesregierung zu erwarten ist und damit auch keine Stellungnahme an den Petitionsausschuss abgegeben wird, kann davon ausgegangen werden, dass sich auch das Petitionsverfahren weiter in die Länge ziehen wird. Die Erfolgsaussichten dieser Petition erhöhen sind, je länger die Beratungen in den Ausschüssen andauern...
Zum Jahresende 2020 gibt es eine Frohe Botschaft: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde vorerst aus Eis gelegt. Wann und ob der Koalitionsentwurf überhaupt noch in den Bundestag eingebracht wird, ist gegenwärtig noch völlig offen.
Auf der Webseite des Petenten wurden zwei weitere News publiziert:
Das Jahr 2020 ist gelaufen. Wir wünschen allen Mitzeichnern/Innen und Besuchern/Innen von openPetition eine schöne Weihnachtszeit und ein erfolgreiches Jahr 2021...
Eine überwältigende Mehrheit der Sachverständigen haben den Regierungsentwurf abgelehnt. Eine Übersicht aller Stellungnahmen finden Sie über den folgenden Link:
Mit all diesen Stellungnahmen & Berichten steigt die Chance, dass auch unsere Petition zumindest einen Teilerfolg erreichen könnte.
Der Petent glaubt nicht mehr daran, dass der Gesetzentwurf noch vor Weihnachten in der 2/3 Lesung in den Bundestag eingebracht wird. Im Rechtsausschuss dürfte es heftige Debatten über den Gesetzentwurf der Bundesregierung gehen. Mit nur einer Ausnahme haben sich alle Sachverständige gegen eine Verschärfung im Sexualstrafrecht ausgesprochen...
Die Anhörung im Rechtsausschuss mit neun Sachverständigen findet am 7. Dezember 2020 im Berliner Paul-Löbe-Haus statt. Der Petent wird daran teilnehmen auf seinen Webseite berichten.
Die anliegende Ergänzung der Petition wird in Berlin persönlich eingereicht werden. Zum aktuellen News gelangen Sie über den folgenden Link:
Wir haben unsere Petition entsprechend dem Gesetzentwurf hinsichtlich einer geplanten Verbotsstrafbarkeit von sogenannten "Kinder-Sexpuppen" ergänzt. Die Ergänzung an den Petitionsausschuss kann hier als PDF-Datei eingesehen werden.
Auf der Webseite des Petenten wurde dazu ein weiteres News publiziert, hier:
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat die Anhörung von neun Sachverständigen zum Gesetzentwurf auf den 7. Dezember 2020 terminiert. Auch dazu wurde ein News publiziert, hier;
Der Petent wird an dieser Anhörung im Rechtsausschuss persönlich zur journalistischen Berichterstattung teilnehmen. Mitzeichner/Innen, die in Berlin oder Umland wohnen, können mit dem Petenten ein persönliches Treffen & Gespräche vereinbaren. Es wird wegen der Planung um eine frühzeitige Terminabsprache gebeten....