Region: Bochum
Bürgerrechte

Petition gegen das generelle Hundeverbot auf den städtischen Friedhöfen in Bochum

Petition richtet sich an
Stadtrat Bochum

1.297 Unterschriften

954 von 2.700 für Quorum in Bochum Bochum

1.297 Unterschriften

954 von 2.700 für Quorum in Bochum Bochum
  1. Gestartet Juli 2024
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Petition richtet sich an: Stadtrat Bochum

Angeleinte Hunde sind treue Begleiter vieler Menschen und gehören für viele Hundebesitzerinnen und -besitzer zur Familie.

Die städtischen Friedhöfe dienen nicht nur als Ort der Trauer des Gedenkens und der Ruhe, sondern auch als ein Ort der Entspannung, Kommunikation und Begegnung. Die Möglichkeit eines Besuches mit angeleintem Hund an der Grabstätte ,sollte auf jeden Fall erlaubt sein. Angeleinte Hunde stellen keine Gefahr da,solange sie von ihren Halterinnen und Haltern kontrolliert und ordnungsgemäß geführt werden. Außerdem geben sie einen gewissen Schutz und Sicherheit für die Führenden auf Friedhöfen.

Begründung

Die Bedürfnisse aller Friedhofsbesucherinnen und -besucher sind zu berücksichtigen.
Eine Lösung ist zu finden, die das friedliche Miteinander von Menschen und Tieren ermöglicht.
Statt eines generelles Hundeverbots, sollte es klare Regeln für die Anwesenheit von Hunden auf dem Friedhof geben , die sowohl die Belange der Trauernden als auch der Hundebesitzerinnen und -besitzer berücksichtigen.
Eine Petition mit Unterschriften Listen gegen das generelle Hundeverbot läuft bereits für die städtischen Friedhöfe Stiftstrasse Bochum Langendreer und Hauptfriedhof Freigrafendamm in Bochum. Anzumerken ist, dass es auf dem städtischen Friedhof in Dortmund einen Kinderspielplatz gibt und angeleinte Hunde erlaubt sind.

Neu ist ,das die Stadt Duisburg vor kurzem, das generelle Hundeverbot auf städtischen
Friedhöfen ,aufgehoben hat.
Angeleinte Hunde dürfen dort nun geführt
werden
Demzufolge ist Bochum im Umkreis die einzigste Stadt, die das generelle Hundeverbot auf städtischen Friedhöfen ,mit einem Bußgeld ,aufrecht erhält.
In den umliegenden Städten ist das Führen angeleinter Hunde ,auf städtischen Friedhöfen erlaubt.
Die Petition wird bis Ende Juli 2025 verlängert.
Händisch werden weiterhin Unterschriften gesammelt.
Über neue Aktionen wird berichtet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Monika Dietz, Bochum

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.07.2024
Petition endet: 31.07.2025
Region: Bochum
Kategorie: Bürgerrechte

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Neuigkeiten

  • Der Termin der Abgabe wird bis Ende Juli 2025 verlängert.
    Das Führen angeleinter Hunde auf den städtischen Friedhöfen in Duisburg ,ist seit kurzem erlaubt.
    Infolgedessen ist Bochum weiterhin eine der wenigen Städte im Umkreis , die an das generelle Hundeverbot auf städtischen Friedhöfen , festhält.

  • Wir planen , bis Ende Januar 2025 weitere Aktionen und werden darüber informieren.
    Da dieses generelle Hundeverbot auf den städtischen Friedhöfen in Bochum seit 1883 besteht, ist es uns ein großes Anliegen , dieses Verbot der heutigen Zeit anzupassen und angeleinte Hunde zu erlauben.
    Kontrolle des OA darf dann gerne weiter stattfinden, ebenso das Bußgeld , jedoch nur an Hundehalter , die ihre Hunde...
    mehr anzeigen
    Wir planen , bis Ende Januar 2025 weitere Aktionen und werden darüber informieren.
    Da dieses generelle Hundeverbot auf den städtischen Friedhöfen in Bochum seit 1883 besteht, ist es uns ein großes Anliegen , dieses Verbot der heutigen Zeit anzupassen und angeleinte Hunde zu erlauben.
    Kontrolle des OA darf dann gerne weiter stattfinden, ebenso das Bußgeld , jedoch nur an Hundehalter , die ihre Hunde unangeleint und nicht ordnungsgemäß führen.
    In den umliegenden Städten funktioniert es.
    Danke für die Unterstützung.

Der Besuch des Grabes Familienangehöriger ist für viele Hinterbliebene sehr emotional. Hundebesitzer*innen wissen, dass ein Hund nicht nur ein einfaches Nutztier, sondern ein Begleiter ist. Hunde begleiten uns in den schwierigsten und schönsten Phasen unseres Lebens. Wieso sollten sie uns in unserer Trauer keinen Trost spenden dürfen? Selbstverständlich gilt, die Totenruhe nicht zu stören. Das heißt: Hunde anleinen, Hinterlassenschaften entfernen.

Keine Hunde auf Friedhöfen ! Diese werden von einigen Haltern lediglich als große Hundetoilette genutzt. Es vergeht kein Friedhofsbesuch, ohne dass man auf diverse Hinterlassenschaften (Kothaufen) stößt. Kläffende und nicht angeleinte Hunde, die über Rasengrabsteine der bei Luftangriffen Verstorbenen toben und von den Haltern auch noch dazu animiert werden. Es gibt genug andere Grünflächen in Bochum !

Warum Menschen unterschreiben

Um den Hund eines/einer Verstorbenen mit zur Bestattung zu nehmen. Und später auch bei Besuchen oder der Grabpflege dabei zu haben. Es müssen natürlich klare Regeln gelten. Leine, keine Hinterlassenschaften auf den Gräbern usw.

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