38 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage und damit Ablehnung von Teilen des Konzeptes bzw. Gesetzentwurfs der Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) zur Erweiterung/Verschärfung im Sexualstrafrecht.
Begründung
Das Anliegen dieser Petition liegt im allgemeinen Interesse. Es gibt keinen persönlichen Bezug zum Petenten. Die Begründung ist möglichst knapp und allgemein verständlich formuliert. Eine sachliche Diskussion ist möglich und sogar erwünscht.
Die Petition richtet sich gegen einen Teil des Gesetzespaketes/Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Lambrecht zur Verschärfung im Sexualstrafrecht, welches in der Öffentlichkeit stark diskutiert und politisch debattiert wird. Die Gesetzesvorhaben werden als unbegründet abgelehnt und sind zudem verfassungsrechtlich bedenklich, da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet wird:
Die Anhebung der Mindeststrafmaße bei § 176 ff. StGB(sexualisierte Gewalt an Kindern) & § 184 ff. StGB(Kinderpornografie) auf ein Jahr Freiheitsstrafe und damit verbundene Änderung vom Vergehen zum Verbrechen darf nicht umgesetzt werden. Die aktuelle Gesetzgebung reicht aus, um Kinder vor sexualisierter Gewalt bestmöglich zu schützen. Ebenso hinsichtlich von Kinderpornografie. Bei geringer Schuld müssen die Gerichte auch weiterhin die Möglichkeit haben, Freiheitsstrafen unter einem Jahr oder Geldstrafen/Strafbefehle zu verhängen.
Die Erhöhung der Höchststrafmaßen bei § 176 ff. StGB & § 184 StGB stellt keine Gesetzeslücke dar und es besteht kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Die aktuelle Gesetzgebung reicht aus, um Kinder vor sexualisierter Gewalt bestmöglich zu schützen. Ebenso hinsichtlich von Kinderpornografie. Es ist kriminologisch erwiesen, dass höhere Strafmaße nicht präventiv abschrecken.
Bei der richterlichen Anordnung von Untersuchungshaft gemäß § 112 Absatz 2 StPO müssen die momentanen Voraussetzungen erhalten bleiben. Bei Vorliegen eines Tatverdachtes gemäß § 176a StGB müssen auch weiterhin die Haftgründe der Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr vorliegen, um U-Haft anordnen zu können. Mit dem Wegfall der Haftgründe wird mit dem bisherigen Rechtstaatprinzip gebrochen. Alle diesbezüglichen Angeklagten müssten aus der U-Haft zur Hauptverhandlung vorgeführt werden. Kein Angeklagter würde mehr in Freiheit zur Hauptverhandlung geladen werden.
Die momentanen Tilgungsfristen im Bundeszentralregister müssen bei den § 176 ff StGB & 184 ff. StGB beibehalten werden. Die Fristen im erweiterten Führungszeugnis reichen aus. Längere und erst Recht lebenslange Einträge im erw. Führungszeugnis widersprechen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich einer Resozialisierung.
Die von der Bundesjustizministerin(SPD) vorgelegten Gesetzesverschärfungen sind auf politischen Druck des Koalitionspartners CDU/CSU entstanden. Es handelt sich um einen politischen Schnellschuss, der seinen Ursprung in den aktuellen Fällen in Münster etc. hat. Ein solch völlig überzogener Aktivismus muss deshalb als reiner Populismus bezeichnet werden. Es bedarf einer breiten gesellschaftlichen Diskussion und der Anhörung von Rechtswissenschaftlern sowie Verbänden der Zivilgesellschaft.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.07.2020
Petition endet:
09.09.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
-
Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
am 07.07.2022Liebe Mitzeichner/Innen!
Der Deutsche Bundestag heute über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss abgestimmt. Alle Fraktionen haben die Empfehlung angenommen, dass Petitionsverfahren abzuschließen. Der Petent wartet nun auf die schriftlich Begründung auf dem Postwege, die hier in absehbarer Zeit eintreffen wird.
Zum News des Petenten gibt es ein aktuelles Update mit einem weiteren Foto über die Abstimmung im Plenarsaal:
krumme13.org/news.php?s=read&id=4823
Sobald die Begründung eingetroffen ist wird es ein letztes Newsletter an alle Mitzeichner/Innen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 27.06.2022Liebe Mitzeichner/innen!
Das Petitionsverfahren neigt sich nach rund zwei Jahren dem Abschluss. Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag abgegeben. Die Plenarsitzung mit der Abstimmung findet am 7. Juli 2022 statt. Weitere Informationen finden Sie auch im folgenden News des Petenten:
krumme13.org/news.php?s=read&id=4823
Die Entscheidung bzw. Begründung wird in absehbarer Zeit beim Petenten in Schriftform eintreffen. Wir warten gespannt auf das Ergebnis und werden uns dann wieder melden...
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking -
Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
am 10.06.2022Liebe Mitzeichner/innen!
Der Petitionsdienst hat auf die wiederholte Ergänzung & Anfrage an den Petenten geantwortet. Dazu wurde auf den K13online-Webseiten das folgende News publiziert:
krumme13.org/news.php?s=read&id=4807
Am 18. Juli 2020, also noch vor dem Inkrafttreten der Strafverschärfungen am 1. Juli 2021, wurde diese Petition an den Deutschen Bundestag eingebracht. Am 18. Juli 2022 wird sich dieses Petitionsverfahren zum 2. Mal jähren. Noch immer nicht hat der Petitionsausschuss über diese Petition eine Beschlussfassung abgegeben. Beide Optionen sind weiterhin möglich und werden mit der Ampel-Mehrheit im Petitionsausschuss & Bundestag begründet sein. Sollte der Petition in keinem Punkt entsprochen werden, so rufen wir schon... weiter
Debatte
Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit werden bei diesem Gesetzesvorhaben missachtet. Deshalb sind diese zu mindest teilweise verfassungswidrig. Außerdem entscheiden die Gericht immer über die Höhe des Strafmaßes. Diese wissen am Besten über jeden Einzelfall bescheid. Der Gesetzgeber hat sich das raus zu halten.
Ja, tatsächlich, das ist so: die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden missachtet, allerdings anders herum: Der Schaden, der Kindern durch sexuellen Missbrauch zugefügt wird, ist ein Leben lang vorhanden,dieses wird bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Die Gesetze m ü s s e n verschärft werden!