21.10.2020, 20:13
Liebe Mitzeichner/Innen!
Auf Anfrage hat openPetition mitgeteilt, dass der Petitionsdienst alle extern gesammelten Online-Mitzeichnungen nicht anerkannt werden. Dies trifft nicht nur auf unsere Petition zu, sondern auch auf alle anderen Petitionen auf dieser und anderen Plattformen. Eine solche Regelung untergräbt ganz klar den Artikel 17 Grundgesetz(Petitionsrecht). Wir werden uns deshalb über unsere Mailingliste an alle Fraktionen direkt im Ausschuss werden. Es liegt ein deutlicher Fehler im System vor, der dringend behoben werden muss.
Dennoch wird die Petition natürlich im Ausschuss behandelt werden. Gezählt wird die Eingabe als Haupt-Petent. Für das Petitionsverfahren soll die Anzahl keine Rolle spielen.
Heute hat das Bundeskabinett den fertigen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums gebilligt. Der Regierungsentwurf kann über den folgenden Link eingesehen und downgeloadet werden:
www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/102120_GE_Bekaemmpfung_Sex_Missbrauch.html
Wir werden uns intensiv damit beschäftigen und auf unseren Webseiten darüber berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking