Erfolg
Bauen

Bitte helfen Sie mir, mit Ihrer Unterschrift mein Haus zu erhalten - Vielen Dank Christa Liedtke

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Barbara Hendricks, SPD, Bundesbauministerin

10.402 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

10.402 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

28.09.2016, 11:57

www.ksta.de/region/rhein-berg-oberberg/neue-regelung-fuer-schwarzbauten-fall-christa-liedtke-bewegt-kreis-zur-kehrtwende-24814432

Rhein-Berg -

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat eine Stichtagsregelung für Schwarzbauten erarbeitet. Sie gilt ab sofort für Gebäude im besonders geschützten Außenbereich, die vor dem 1. Januar 1960 errichtet wurden. Zur Anwendung kommt die neue Regelung in Kürten, Odenthal und Burscheid, da dort der Kreis als Bauaufsichtsbehörde zuständig ist.

Den anderen Kommunen mit eigener Bauaufsicht steht es frei, eine eigene Regelung zu erarbeiten oder die des Kreises zu übernehmen. Doch Ausnahmen bestätigen auch in Zukunft die Regel. Die Stichtagsregelung des Kreises bedeutet nicht automatisch, dass jedes vor dem Stichtag errichtete Haus stehen bleiben darf. „Es handelt sich um eine Ermessensrichtschnur“, erläutert Jessica Lehmann, Bauamtsleiterin des Kreises. Jeder Fall müsse individuell geprüft werden.

Als Datum für den Stichtag ist der 1. Januar 1960 ausgewählt worden, weil in diesem Jahr das Bundesbaugesetz in Kraft trat, der Vorläufer des heutigen Baugesetzbuches. Mit der Einführung des Bundesbaugesetzes wurde damals erstmals eine einheitliche Rechtsgrundlage zum Schutz des Außenbereichs und der freien Landschaft geschaffen.

Bedingungen für die Duldung

Vom Erlass einer Beseitigungsverfügung will die Bauaufsicht des Kreises künftig unter drei Bedingungen absehen. Erstens: Die Häuser dürfen seit dem festgelegten Zeitpunkt nicht mehr wesentlich verändert worden sein – gemeint sind größere Anbauten. Zweitens: Die Nutzung darf sich nicht verändert haben. Drittens: Es dürfen keine schwerwiegenden Sicherheitsbedenken vorliegen wie fehlender Brandschutz oder mangelnde Standsicherheit vorliegen. Ansonsten kann – anders als bisher – eine dauerhafte Duldung ausgesprochen werden, die aber weiterhin nicht eine Baugenehmigung ersetzt.

Damit ist es möglich, dass solche Häuser künftig verkauft, vermietet und vererbt werden können. „Denn die Duldung ist nicht an eine Person gebunden“, ergänzt Umweltdezernent Gerd Wölwer. Im Haus sind Umbauten erlaubt, auch energetische Isoliermaßnahmen sind gestattet. „Aber das Haus in seiner äußeren Form muss so bleiben, wie es ist“, sagt Wölwer.

Bewirkt hat die Kehrtwende das Gerichtsurteil im Fall Christa Liedtke, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte kritisiert, „dass der Kreis seinen Ermessensspielraum nicht in dem erforderlichen Umfang ausgeübt hat. Deshalb erklärten die Richter aus Münster die Abrissverfügung für das Haus in Kürten für rechtswidrig. Das bedeutete das Ende eines Rechtsstreits, der die 77-jährige Hausbewohnerin und die gesamte Gemeinde Kürten vier Jahre lang in Atem gehalten hat.

Schwarzbau Kürten

Das Haus von Christa Liedtke in Kürten

Foto: Christopher Arlinghaus

Wie ein Befreiungsschlag

Die Stichtagsregelung wirkt wie ein Befreiungsschlag auf Christa Liedtke: „Das Haus und meine Alterssicherung sind gerettet“, sagt die Rentnerin erleichtert. Dass sie keinen Wintergarten oder Ähnliches mehr anbauen könne, sei für sie in ihrem Alter in Ordnung. Anders wäre das wohl, wenn eine junge Familie in ein solches Haus einziehen wollte, gibt sie zu bedenken.

Das Gerichtsurteil aus Münster habe der Bauaufsicht des Kreises „eine Tür geöffnet“, meint Wölwer. „Es hat viele Fälle gegeben, wo uns die Hände gebunden waren.“

Mit der Stichtagsregelung bestehe nun die Möglichkeit, „alle Leute gleich zu behandeln“. Bis hierhin sei es ein mühsamer, steiniger Weg gewesen, aber es habe sich für die Behörde und die Eigentümer gelohnt.

Großzügige Lösung

Im Vergleich zur Gesetzes-Novelle, die das Land Nordrhein-Westfalen gerade berät, ist die Stichtagsregelung des Kreises großzügiger. Das Land baut mehr Hürden ein: Vorgesehen ist in dem Gesetzestext zum Beispiel, dass die Behörden seit mindestens zehn Jahren Kenntnis von der Gesetzeswidrigkeit der baulichen Anlagen gehabt haben müssen, wenn sie den Fortbestand dulden wollen. Für viele Hauseigentümer im Kreis kommt die Amnestie jedoch zu spät: Allein in Kürten sind in den vergangenen Jahren fünf Häuser aus diesem Grund abgebrochen worden. Und Eigentümer, die ihre Häuser auf diese weise verloren haben, haben keine Wiedergutmachung mehr zu erwarten. „Nach der bisherigen Rechtsprechung haben wir korrekt gehandelt, deshalb können keine Ansprüche entstehen“, sagt Kreissprecher Alexander Schiele.


04.03.2016, 12:49

Der ausführliche Richterspruch aus Münster liegt vor, aber die Diskussion um das Haus von Christa Liedtke geht weiter.

Kürten -

In der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster wird die Arbeitsweise der Kreisverwaltung Rhein-Berg deutlich kritisiert.

Die Behörde habe „das ihr eingeräumte Ermessen erkannt, es aber nicht in dem erforderlichen Umfang ausgeübt“, lautet die Kernaussage des 14-seitigen Urteils. Es geht um eine Stichtagsregelung, mit der die Kreisverwaltung sich nach Auffassung des Gerichts nicht auseinandergesetzt habe, obgleich die historischen Umstände dies verlangt hätten.

Die Abrissverfügung des Kreises für das Haus von Christa Liedtke in Kürten erklärten die Richter aus Münster für rechtswidrig – obwohl es sich rein formell um einen Schwarzbau handelt. Das bedeutet das Ende eines Rechtsstreits, der die 77-jährige Hausbewohnerin und die gesamte Gemeinde Kürten vier Jahre lang in Atem gehalten hat. Aber noch nicht das Ende einer bürokratischen Odyssee.

Laut Gericht sei es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Bauaufsichtsbehörden bei der Bekämpfung von illegalen Bauten „im Rahmen ihrer Ermessensbetätigung Stichtagsregelungen zugrunde legen dürfen“. Es sei zulässig, wenn die Behörde nur gegen Schwarzbauten vorgehe, die nach einem bestimmten Zeitpunkt errichtet worden seien.

Eine solche Regelung empfiehlt der Senat insbesondere für Bauten, die vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs errichtet worden sind. Das trifft auf das über 70 Jahre alte Haus von Christa Liedtke zu, aber auch auf viele andere Gebäude im Bergischen Land.

Das Münsteraner Gericht übt deutliche Kritik an der Arbeitsweise des Kreises.
In Bezug auf den Kürtener Schwarzbau habe die Behörde „das ihr eingeräumte Ermessen erkannt, es aber nicht in dem erforderlichen Umfang ausgeübt“.

Stichtagsregelung könnte bei weiteren Schwarzbauten zutreffen

Denn in den Kriegs- und Nachkriegszeit wurden in ländlichen Gebieten viele Notunterkünfte errichtet. Allein in der kleinen Gemeinde Kürten soll es 50 solcher Gebäude geben, die im baulich besonders geschützten Außenbereich stehen. Fünf Häuser sind in den vergangenen Jahren abgebrochen worden: Ohne Baugenehmigung besteht kein Bestandsschutz. Damit hat der Kreis seinerzeit sein striktes Vorgehen gegen solche Schwarzbauten begründet. Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse Baurecht angewandt werden.

Laut Aussage des Kreises existiere keine Stichtagsregelung, auf die man hätte zurückgreifen können. Was es laut Kreisverwaltung gebe, seien lediglich Einzelfälle, für die Stichtage genannt worden seien. Von dieser Einzelfall-Möglichkeit habe der Kreis „selbstverständlich“ gewusst, doch dies als mögliche Lösung im Fall Liedtke ausgeschlossen und deshalb nicht weiterverfolgt. Bei seiner Einschätzung der Sachlage beruft sich der Kreis auf eine erfolglose Petition der Gemeinde Kürten aus dem Jahr 2014. In seiner Antwort hatte NRW-Bauminister Michael Groschek einer Amnestie für Bauten aus der Kriegszeit eine klare Absage erteilt. Die Kreisverwaltung prüfe jetzt, wie sie auf das Urteil reagieren werde. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision nicht zugelassen. Im Gespräch mit dieser Zeitung hatte Landrat Hermann-Josef Tebroke ausgeschlossen, dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.

Das Münsteraner Gericht übt deutliche Kritik an der Arbeitsweise des Kreises.
In Bezug auf den Kürtener Schwarzbau habe die Behörde „das ihr eingeräumte Ermessen erkannt, es aber nicht in dem erforderlichen Umfang ausgeübt“.

NRW-Bauministerium weicht Frage aus

Das NRW-Bauministerium weicht der konkreten Frage dieser Zeitung aus, warum eine Verjährungsfrist nicht diskutiert worden ist. Stattdessen lautet die knappe Antwort: „Welche Konsequenzen nun aus dem Urteil des OVG für den Fall Liedtke und möglicherweise auch weitere Fälle in NRW gezogen werden müssen, wird das Ministerium prüfen und anschließend entsprechend festlegen.“ Dazu solle auch zeitnah ein Gespräch mit Vertretern des Rheinisch-Bergischen Kreises stattfinden.

Johannes Maubach, Rechtsanwalt und ehemaliger Bürgermeister von Odenthal, fordert Landrat Hermann-Josef Tebroke jetzt in einem Brief auf, „unter Beachtung von transparenten nachvollziehbaren Überlegungen und Kriterien eigene Entscheidungen zu treffen und offensiv zu werden.“ In drei dem Verfahren Liedtke ähnlich gelagerten Fällen habe Maubach Tebroke in den letzten Jahren vergeblich aufgefordert, den Ermessensspielraum zu nutzen.


02.03.2016, 16:00

Abrissverfügung des Kreises ist rechtswidrig
Kürtenerin gewinnt in zweiter Instanz vierjährigen Rechtsstreit

Vier Jahre sorgte Christa Liedtkes Rechtsstreit bundesweit für Schlagzeilen. Für sich und die über 10.000 ähnlich gelagerten Fälle hat sie gekämpft.

bergisches-handelsblatt.de/rag-bhb/docs/1278281/kuerten

Kürten. Vor fünf Jahren beabsichtigte Christa Liedtke ihr Fachwerkhaus, das Ende der 1930er Jahre erbaut wurde, zu verkaufen.

Viermal hatte das Haus seinen Besitzer gewechselt und nach über 70 Jahren brachte der eingeschaltete Makler mit seiner Frage nach Unterlagen den Stein ins Rollen. Eine Baugenehmigung war nicht mehr auffindbar und der Rheinisch-Bergische Kreis verlangte den Abriss des Schwarzbaus, der im Außenbereich stehe.

Christa Liedtke reichte gemeinsam mit ihrer Tochter, auf die das Haus eingetragen ist, Klage gegen die Ordnungsverfügung des Kreises ein, die jedoch vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen wurde. Ein einstimmiger Satzungsbeschluss des Kürtener Gemeinderates, der das vom Abriss bedrohte Haus nachträglich legalisieren sollte, war rechtswidrig und auch eine Online-Petition an den Bundestag, mit 10.402 Unterschriften plus über 3.000 Kürtener, blieb erfolglos.

Nach vier Jahren brachte der Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Münster vergangene Woche den gewünschten Erfolg: Die Abrissverfügung des Kreises ist rechtswidrig. Er hätte aufgrund der Stichtagsregelung ein Datum für in der Kriegs- und Nachkriegszeit errichtete Wohnhäuser festsetzen müssen, bis zu welchem sie toleriert werden.

Die Richter räumten dem Kreis einen größeren Ermessensspielraum ein, der künftig in ähnlich gelagerten Fällen hilfreich sein wird.

Müde, aber glücklich war Christa Liedtke einen Tag nach der Urteilsverkündung, die Anspannung fällt langsam von ihr ab. Vier Jahre hat sie mit großem Einsatz gekämpft, für sich und die über 10.000 ähnlich gelagerten Fälle. Trotz der langen Dauer und der Rückschläge hoffte sie auf einen positiven Ausgang.

Entscheidend, nicht aufzugeben, war für sie die Unterstützung und das Interesse so vieler Leute, insbesondere der Petitionsunterzeichner. Überwältigt war sie über die vielen Besucher, Presse und Fernsehen bei der Verhandlung in Münster und die anschließenden Gratulationen.

Leider kann sich Christa Liedtke nicht bei allen persönlich bedanken: "Da ich ja nun nicht jedem persönlich die Hand schütteln kann, auf diesem Weg, ein ganz großes Dankeschön an alle, die mich unterstützt haben. Ohne die Unterstützung hätte ich das wahrscheinlich auch gar nicht durchgezogen."

Aus gesundheitlichen Gründen kann die 77-jährige ehemalige Sportlehrerin nicht weiterhin in ihrem Fachwerkhaus wohnen. Ihre Kinder leben seit Jahren in Brasilien, Singapur und Stuttgart, daher plant sie es in absehbarer Zukunft zu verkaufen und nach Leverkusen zu ziehen, wo sie aufgewachsen ist.


24.02.2016, 16:13

Christine Liedtke muss ihr Haus nicht abreißen

Kürten.
Vor Glück überschlägt sich Christa Liedtkes Stimme: „Mein Haus darf stehen bleiben.“ Die Kürtenerin hat überraschenderweise in zweiter Instanz den vier Jahre andauernden Rechtsstreit mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis gewonnen.

Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat entschieden, dass die Anordnung des Rheinisch-Bergischen Kreises, das vor Kriegsende errichtete Fachwerkhaus abzureißen rechtswidrig ist.

Damit hat die Geschichte, die vier Jahre lang Christa Liedtke und die ganze Gemeinde Kürten in Atem gehalten hat, ein vorläufiges Ende.

In ihrem Urteil trugen die Richter aus Münster den historischen Besonderheiten Rechnung und bemängelte, dass der Kreis es versäumt habe, seinen Ermessensspielraum angemessen auszuschöpfen. Die Baubehörde pochte hingegen auf das Baurecht und verlangte den Abriss des Schwarzbaus, weil die Baugenehmigung nicht mehr auffindbar ist.

Mehr dazu

Die Idylle trügt: Das mehr als 70 Jahre alte Fachwerkhaus am Breibacher Weg soll dem Erboden gleich gemacht werden.
Schwarzbau in Kürten

Das Haus in Kürten, das es nicht geben darf

In diese Entscheidung sei nicht eingeflossen, so das Gericht, dass in dieser Zeit der Kriegswirren, vielfach Aktenbestände verlorengegangen sein können. Stattdessen hätte der Kreis aufgrund einer sogenannten Stichtagsregelung erwägen müssen, nicht gegen den Schwarzbau einzuschreiten. Gemeint ist, dass für in der Kriegs- und Nachkriegszeit errichtete Wohnhäuser ein Datum festgesetzt wird, bis zu welchem sie toleriert werden, auch wenn Unterlagen fehlen.

#article

Urteil wird Signalwirkung haben

Das Urteil wird eine Signalwirkung haben. Denn bundesweit sind im Krieg vor allem in ländlichen Gebieten aus der Not heraus viele solcher Gebäude entstanden. Nach so vielen Jahren ist es oft unmöglich für die Eigentümer, die vollständigen Unterlagen zu beschaffen. Allein in in der Gemeinde Kürten soll es bis zu 50 Häuser geben, die deshalb vom Abbruch bedroht sind.

So reagiert die Kürtener Lokalpolitik

Kurz nach der Urteilsverkündigung war die Nachricht auch beim Kürtener Bürgermeister Willi Heider (parteilos) angekommen: Christa Liedtke muss ihr Wohnhaus am Breibacher Weg nicht abreißen, die Abrissverfügung des Kreises ist rechtswidrig. „Ich habe gehofft, dass das Verfahren so ausgeht und freue mich mit Frau Liedtke“, kommentiert ein erleichterter Bürgermeister den Spruch des Oberverwaltungsgerichts. „Ich finde das Urteil gut.“

Die Gemeinde habe alles in ihrer Macht stehende versucht, um Christa Liedtke zu helfen. „Mit der Außenbereichssatzung hat es leider nicht geklappt.“ Dass die Richter der zuständiger Bauverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises einen größeren Ermessensspielraum einräumten, helfe auch bei ähnlich gelagerten Fällen. Obwohl der Kreis unterlegen sei, könne er künftig sein Ermessen großzügiger gestalten. „Ich denke, dass auch der Kreis darüber erleichtert ist.“ Vielleicht habe auch der Druck der Öffentlichkeit bei der Entscheidung Einfluss gehabt.

Jochen Zähl (CDU) ist Vorsitzender des Kürtener Planungsausschusses. „Gehofft“ habe er auf diesen Ausgang. Zähl sieht im Urteil eine Einzelfallentscheidung, die aber grundsätzlich den Ermessensspielraum der Baubehörde ausweite. „Ich hoffe auf ein Umdenken beim Kreis.“

„Ein vernünftiges Urteil“, sagt FDP-Vorsitzende Mario Bredow. Auf Antrag der FDP-Fraktion hatte der Rat einer Außenbereichssatzung am Breibacher Weg erlassen; der Kreis hatte diese später aufgehoben. Mit dem Hinweis, dass Aktenbestände durch Kriegsereignisse im Zweiten Weltkrieg abhanden gekommen sein könnten, habe das Urteil für ihn auch eine grundsätzliche Bedeutung. „Im Nachhinein kann man sehen, dass die Kreisverwaltung durchaus einen Ermessensspielraum gehabt hatte.“

www.rundschau-online.de/rhein-berg/-sote-urteil-schwarzbau-kuerten-christine-liedtke,16064474,33846766.html


23.02.2016, 10:51

In Kürten steht ein Haus, das es nicht geben darf. Nach vier Jahren voller Gerichtsprozesse könnte es in der Klage der Kürtener Hausbesitzerin Christa Liedtke eine Entscheidung geben.

www.rundschau-online.de/rhein-berg/schwarzbau-in-kuerten-das-haus-in-kuerten--das-es-nicht-geben-darf,16064474,33835608.html

Was bisher geschah:

Januar 2011: Christa Liedtke beabsichtigt ihr Haus zu verkaufen und erkundigt sich beim Kreis nach der Baugenehmigung.

August 2012: Der Rheinisch-Bergische Kreis leitet eine Ordnungsverfügung auf Beseitigung aller Bauten ein. Christa Liedtke als Nießbrauchberechtigte und ihre Tochter als Eigentümerin legen dagegen Klage ein.

November 2013: Das Verwaltungsgericht Köln weist die Klagen von Christa Liedtke und ihrer Tochter zurück. Beide beantragen Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster.

Mai 2014: Der Kürtener Gemeinderat verabschiedet eine Resolution an Landesbauminister Michael Groschek. Das Land solle Regelungen für Häuser prüfen, die im Krieg entstanden sind.

Juni 2014: Die IG Bürger gegen Behördenwillkür reicht eine Petition im Bundestag ein. Eine Antwort steht bis heute aus.

Juli 2014: Groschek lehnt die Resolution des Gemeinderates ab.

September 2014: Der Rat der Gemeinde Kürten beschließt eine Außenbereichssatzung für den Breibacher Weg. Der Kreis erklärt die Satzung für ungültig.

Dezember 2014: Als Ergebnis der Beratungen im Petitionsausschuss des Landes bietet der Kreis zum zweiten Mal ein lebenslanges Wohnrecht an. Christa Liedtke lehnt ab.

Dezember 2014: Christa Liedtke findet in einer Online-Petition 10 402 Unterstützer plus 2304 Unterschriften aus Kürten. Eine Reaktion des Deutschen Bundestages gibt es bis heute nicht.

Februar 2015: Das OVG Münster setzt vergeblich einen Mediator ein, der zwischen Liedtke und dem Kreis vermitteln soll.

Dezember 2015: Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt die Auffassung des Kreises, dass eine Außenbereichssatzung widerrechtlich ist.

Februar 2016: Der Gemeinderat zieht die Berufung zur Außenbereichssatzung zurück. (ub)

Kürten.
Die Anspannung ist groß bei Christa Liedtke. Seit vier Jahren kämpft sie mit aller Kraft um ihr Haus in Breibach, das es nicht geben darf. Jetzt rückt der Tag der Entscheidung näher.

Am Mittwoch verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Ordnungsverfügung des Rheinisch- Bergischen Kreises. Darin ordnet die Behörde an, dass die Familie das mehr als 70 Jahre alte Fachwerkhaus auf eigene Kosten abreißen lassen soll. Der Kreis sieht in dem Haus einen Schwarzbau. Die Baugenehmigung ist nicht mehr auffindbar. Der Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht. Wie er ausgeht, ist völlig offen.

Christa Liedtke glaubt, dass sich alles zum Guten wendet, auch wenn sie schon viele Rückschläge einstecken musste. „Es ist doch völlig unlogisch, ein vollkommen intaktes Gebäude dem Erdboden gleich zu machen.“ Zumal doch dringend Wohnraum für Flüchtlinge benötigt werde. „Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Behörden so engstirnig sein können“, meint die 77-Jährige. In ihrer Stimme schwingt Wut mit. Niemand, „wirklich niemand“, habe sich in all den Jahren an dem Haus gestört. Die ehemalige Sportlehrerin fühlt sich wohl dort am Breibacher Weg. Sie ist die vierte Besitzerin des Hauses mit der Fassade aus Fachwerk mit Blick auf grüne Wiesen.

Dieser Hintergrund ist den Behörden und den Gerichten bekannt. Bundesweit sind so vermutlich Tausende dieser Schwarzbauten entstanden. Allein in der kleinen Gemeinde Kürten soll es bis zu 50 solcher Gebäude geben. Für alle werden seit Jahrzehnten Grundsteuer, Kanal-, Wasser- und andere Gebühren gezahlt.
Trotzdem: Für die Bauaufsicht des Kreises ist das Haus am Breibacher Weg 60 ein klarer Fall von Schwarzbau. Es stehe im sogenannten Außenbereich, wo nur landwirtschaftlich genutzte Gebäude erlaubt seien, begründet die Behörde ihr striktes Vorgehen. Weil keine Baugenehmigung existiere, bestehe auch kein Bestandsschutz. Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse für das Objekt Baurecht angewandt werden, alles andere sei Willkür, beruft sich der Kreis auf die gesetzlichen Vorgaben.
Zwar hat der Kreis als Kompromiss eine Duldung angeboten, so lange Christa Liedtke lebt, erst dann sollte die Abrissverfügung gültig werden. Doch die Kürtenerin hat das Angebot als „inakzeptabel“ ausgeschlagen: „Es geht mir nicht nur ums Prinzip.“ Der Verlust ihres Hauses sei auch eine existenzielle Bedrohung, sagt sie, „meine Altersvorsorge wäre dahin“. Das Gebäude dürfe weder verkauft noch vermietet werden. Die Abbruchkosten in Höhe von 90 000 könne sie nicht aufbringen.
Auch wenn der so viele Jahre andauernde Rechtsstreit manchmal nicht leicht durchzuhalten gewesen sei: Christa Liedtke liebt das Haus, das ihr so viel Ärger eingebracht hat, noch immer.


22.02.2016, 11:35

Liebe Unterstützer,

jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Verhandlungstermin bekannt gegeben. - Der Widerspruch von Frau Liedtke, gegen das Urteil zur Abrissverfügung, findet am 24.02.2016 um 11:00 im Sitzungssaal II statt.

www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/index.php

24.02.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 11.00 Uhr
Aktenzeichen: 7 A 19/14 (11 K 5286/12) und 7 A 20/14 (VG Köln, 11 K 5952/13)
A. ./. Rheinisch-Bergischer Kreis
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnhauses in Kürten. Sie wendet sich gegen eine Abrissverfügung des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie die im Zusammenhang damit erlassene Zwangsgeldandrohung.
Aktenzeichen: 7 A 48/14 (VG Köln, 11 K 6516/13)
L. ./. Rheinisch-Bergischer Kreis
Die Klägerin, Mutter der Klägerin in den vorgenannten Verfahren, bewohnt das Wohnhaus. Sie wendet sich als Nießbrauchsberechtigte gegen die ihr aufgegebene Duldung des Abrisses des Hauses.


30.12.2015, 12:18

Schwarzbau in Kürten kann nicht nachträglich legalisiert werden

www.ksta.de/kuerten/-sote-schwarzbau-kuerten-illegal,15189230,33006266.html

Peter Brülls - persönliche Anmerkung - man kann wenn man will!!!
man will aber nicht!!!

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Tür zur nachträglichen Legalisierung des vom Abriss bedrohten Wohnhauses am Breibacher Weg verschlossen. Ein aktuelles Urteil gibt dem Kreis im Streit um das Haus von Christa Liedtke recht.

Kürten.
Mit einer Außenbereichssatzung hätte das vom Abriss bedrohte Wohnhaus von Christa Liedtke am Breibacher Weg nachträglich legalisiert werden können. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln diese Tür verschlossen: Der Kürtener Gemeinderat hat mit seinem Satzungsbeschluss aus dem September 2014 rechtswidrig gehandelt, urteilten die Richter. Eine Satzung ist an dieser Stelle nicht möglich, weil es an der erforderlichen „Wohnbebauung von einigem Gewicht“ mangele.Die Klage der Gemeinde, gerichtet gegen die Beanstandung des Ratsbeschlusses durch den Kreis, haben die Verwaltungsrichter deshalb abgelehnt. Bei den fünf Gebäuden im Satzungsgebiet handele es sich lediglich bei einem um ein legales Wohnhaus; zu wenig, um eine Satzung zu begründen. Damit ist das Gericht der Argumentation des Kreises vollständig gefolgt.Mehr dazu

Wohnhaus in Breibach

Ortstermin am Schwarzbau in Kürten bleibt ohne Ergebnis

Gestern bekamen die Beteiligten das Urteil formal zugestellt. Innerhalb eines Monats kann ein Antrag auf Zulassung zur Berufung am Oberverwaltungsgericht Münster gestellt werden. Ob die Gemeinde diesen Schritt machen wolle, müsse mit den Fraktionen beraten werden, sagte gestern Kämmerer Willi Hembach als Vertreter von Bürgermeister Willi Heider. Vom Urteil unabhängig ist das Klageverfahren Christa Liedtkes am Oberverwaltungsgericht gegen die Abrissverfügung des Kreises. Hier soll im Frühjahr 2016 ein Urteil fallen. Weil für das aus den späten 30er- beziehungsweise frühen 40er-Jahren stammende Haus eine Baugenehmigung fehlt, verlangt der Kreis einen Abbruch des Wohnhauses. Seit September 2013 liegt eine Abrissverfügung vor, vom Verwaltungsgericht bestätigt. Dagegen klagt Christa Liedtke.Weg des Ausgleichs möglichWie Gerichtssprecherin Dr. Rita Zimmermann-Rohde bestätigt, sei trotz des Urteilsspruchs weiterhin die Möglichkeit eines „tragfähigen, vergleichsweisen Ausgleichs“ zwischen den Belangen des Baurechts und den Belangen der Anwohner vorstellbar, wie zuvor von den Verwaltungsrichtern aufgezeigt. Dieser Weg zu einem Ausgleich „kam mit Blick auf das demnächst zur Entscheidung stehende Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht (noch) nicht zustande“.Ausschlaggebend für die Richter war die Situation in der Satzungszone, wie sie schon der Kreis geschildert hatte: Das Liedtke-Haus (formal illegal) sowie zwei Wochenend-Wohnhäuser dürften laut einschlägiger Urteile nicht als Wohnhäuser gewertet werden, ebenso nicht das benachbarte Landgut Breibach. Die Gemeinde hatte argumentiert, allein das stark frequentierte Landgut könne als Wohngebäude mit neun bis zwölf Wohneinheiten gewertet werden.

„Illegales“ Liedtke-Haus: Schwarzbau in Kürten kann nicht nachträglich legalisiert werden | Kürten - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
www.ksta.de/kuerten/-sote-schwarzbau-kuerten-illegal,15189230,33006266.html#plx141135657


30.12.2015, 12:18

Schwarzbau in Kürten kann nicht nachträglich legalisiert werden

www.ksta.de/kuerten/-sote-schwarzbau-kuerten-illegal,15189230,33006266.html

Peter Brülls - persönliche Anmerkung - man kann wenn man will!!!
man will aber nicht!!!

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Tür zur nachträglichen Legalisierung des vom Abriss bedrohten Wohnhauses am Breibacher Weg verschlossen. Ein aktuelles Urteil gibt dem Kreis im Streit um das Haus von Christa Liedtke recht.

Kürten.
Mit einer Außenbereichssatzung hätte das vom Abriss bedrohte Wohnhaus von Christa Liedtke am Breibacher Weg nachträglich legalisiert werden können. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln diese Tür verschlossen: Der Kürtener Gemeinderat hat mit seinem Satzungsbeschluss aus dem September 2014 rechtswidrig gehandelt, urteilten die Richter. Eine Satzung ist an dieser Stelle nicht möglich, weil es an der erforderlichen „Wohnbebauung von einigem Gewicht“ mangele.Die Klage der Gemeinde, gerichtet gegen die Beanstandung des Ratsbeschlusses durch den Kreis, haben die Verwaltungsrichter deshalb abgelehnt. Bei den fünf Gebäuden im Satzungsgebiet handele es sich lediglich bei einem um ein legales Wohnhaus; zu wenig, um eine Satzung zu begründen. Damit ist das Gericht der Argumentation des Kreises vollständig gefolgt.Mehr dazu

Wohnhaus in Breibach

Ortstermin am Schwarzbau in Kürten bleibt ohne Ergebnis

Gestern bekamen die Beteiligten das Urteil formal zugestellt. Innerhalb eines Monats kann ein Antrag auf Zulassung zur Berufung am Oberverwaltungsgericht Münster gestellt werden. Ob die Gemeinde diesen Schritt machen wolle, müsse mit den Fraktionen beraten werden, sagte gestern Kämmerer Willi Hembach als Vertreter von Bürgermeister Willi Heider. Vom Urteil unabhängig ist das Klageverfahren Christa Liedtkes am Oberverwaltungsgericht gegen die Abrissverfügung des Kreises. Hier soll im Frühjahr 2016 ein Urteil fallen. Weil für das aus den späten 30er- beziehungsweise frühen 40er-Jahren stammende Haus eine Baugenehmigung fehlt, verlangt der Kreis einen Abbruch des Wohnhauses. Seit September 2013 liegt eine Abrissverfügung vor, vom Verwaltungsgericht bestätigt. Dagegen klagt Christa Liedtke.Weg des Ausgleichs möglichWie Gerichtssprecherin Dr. Rita Zimmermann-Rohde bestätigt, sei trotz des Urteilsspruchs weiterhin die Möglichkeit eines „tragfähigen, vergleichsweisen Ausgleichs“ zwischen den Belangen des Baurechts und den Belangen der Anwohner vorstellbar, wie zuvor von den Verwaltungsrichtern aufgezeigt. Dieser Weg zu einem Ausgleich „kam mit Blick auf das demnächst zur Entscheidung stehende Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht (noch) nicht zustande“.Ausschlaggebend für die Richter war die Situation in der Satzungszone, wie sie schon der Kreis geschildert hatte: Das Liedtke-Haus (formal illegal) sowie zwei Wochenend-Wohnhäuser dürften laut einschlägiger Urteile nicht als Wohnhäuser gewertet werden, ebenso nicht das benachbarte Landgut Breibach. Die Gemeinde hatte argumentiert, allein das stark frequentierte Landgut könne als Wohngebäude mit neun bis zwölf Wohneinheiten gewertet werden.

„Illegales“ Liedtke-Haus: Schwarzbau in Kürten kann nicht nachträglich legalisiert werden | Kürten - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
www.ksta.de/kuerten/-sote-schwarzbau-kuerten-illegal,15189230,33006266.html#plx141135657


03.11.2015, 09:24

Christa Liedtke muss weiter um ihr Haus bangen. Ein Ortstermin an dem vom Abriss bedrohten Schwarzbau in Kürten hat nicht zu einer Einigung geführt.

www.rundschau-online.de/rhein-berg/sote-schwarzbau-kuerten-keine-einigung,16064474,32317828.html

Kürten.

Keine Einigung hat es beim Ortstermin des Verwaltungsgerichts Köln in Breibach gegeben. Die Richter, Vertreter der Gemeinde sowie des Kreises erörterten, ob die Kleinsiedlung oberhalb des Landgutes Breibach inklusive des vom Abriss bedrohten Wohnhauses von Christa Liedtke mit einer Außenbereichssatzung umfasst werden könnte.

Gegen die vom Kreis veranlasste Aufhebung der Satzung hatten die Kürtener geklagt. Eine Satzung soll helfen, das Haus Liedtkes zu legalisieren, für das es keine Baugenehmigung gibt. „Das Klageverfahren wird fortgeführt“, erklärt die Vorsitzende Richterin Dr. Rita Zimmermann-Rohde auf Nachfrage. Weil es keine Verständigung gebe, werde das Gericht „in den nächsten Wochen“ einen mündlichen Verhandlungstermin ansetzen. Anders als der Termin am Montag sei diese Verhandlung öffentlich.

Wegen der Nichtöffentlichkeit waren die beteiligten Verwaltungen am Montag sehr zugeknöpft. Bürgermeister Willi Heider, der mit Rechtskollegin Heike Michely zugegen war, erklärte nur, dass er die Argumentation der Gemeinde vorgetragen habe. Die Kreisverwaltung wollte wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen. (cbt)


02.11.2015, 12:07

Im Prozess um eine Satzung zur Legalisierung des Hauses von Christa Liedtke findet ein Ortstermin statt. In einigen Fällen bringe ein solcher Termin eine Konsensmöglichkeit.

www.ksta.de/kuerten/schwarzbau-kuerten-liedtke-sote-ortstermin-prozess,15189230,32220204.html

Kürten.
Das Bangen um das als Schwarzbau geltende Häuschen von Christa Liedtke in Kürten-Breibach geht weiter: Für den 2. November hat die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Köln einen Ortstermin in Kürten angesetzt.

Kern des Termins ist die Frage, ob es für den kleinen Stichweg oberhalb des Freizeitheims Breibach eine Außenbereichssatzung geben darf. Der Kreis sagt Nein und hat die vom Gemeinderat verabschiedete Satzung per Erlass aufgehoben. Dagegen klagt die Gemeinde Kürten.

Das Wohnhaus von Christa Liedtke liegt – mit vier weiteren Wohngebäuden – im Satzungsbereich. Der Kreis verweist auf geltendes Recht und lehnt es ab, dass aus seiner Sicht illegale Liedtke-Haus sowie zwei benachbarte Wochenendhäuser als Wohngebäude anzuerkennen.

Juristen beraten über Gebäudelage

Die verbleibenden zwei Gebäude – ein genehmigtes Wohnhaus und das Freizeitheim Breibach – reichten nicht aus, um die für eine Satzung erforderliche „Bebauung von einigem Gewicht“ darzustellen. Die Gemeinde argumentiert hingegen, dass allein das Landgut Breibach mit 54 Übernachtungsmöglichkeiten eine Nutzungsintensität von mindestens acht, wenn nicht sogar elf Wohnhäusern habe. Damit wäre die benötigte Wohnbebauung vorhanden.

Vor Ort werden sich die Juristen die Lage der einzelnen Häuser anschauen und über die Klage der Gemeinde beraten.

Vertreter von Gemeinde und Kreis beziehungsweise deren Rechtsbeistände sind ebenfalls eingeladen zum Termin. Die Anlieger der kleinen Satzung sind es hingegen nicht, eine Beiladung sei bislang nicht erfolgt, berichtet die Pressesprecherin des Gerichts, Dr. Rita Zimmermann-Rohde. Die Gemeinde hatte angeregt, unter anderem Christa Liedtke ins Verfahren einzubeziehen.

Urteil nicht in Sicht

Wie es nach dem Ortstermin weitergeht im Verfahren, ist unklar. Ein Urteil fällt am 2. November aber auf keinen Fall. In einigen Fällen bringe der Termin am Ort eine Konsensmöglichkeit, betont ein Gerichtssprecher. Oder es werde der klagenden Partei verdeutlicht, dass das Verfahren nicht zu ihrem Gunsten ausgehen könne. Laufe das Verfahren weiter, werde das Verwaltungsgericht relativ zeitnah eine mündliche Verhandlung ansetzen. Zwischen einem Monat und drei Monaten nach dem Ortstermin sei mit der Beratung zu rechnen.

Nicht betroffen vom Ortstermin ist das Verfahren, das Christa Liedtke am Oberverwaltungsgericht gegen die Abrissverfügung des Kreises führt.


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