10 402 allekirjoitukset
Vetoomus on vaikuttanut onnistumiseen
Vetoomus onnistui!
Vetoomus on osoitettu: Barbara Hendricks, SPD, Bundesbauministerin
Unterschriftenaktion gegen die Abrissverfügung des Wohnhauses von Frau Christa Liedtke. Breibacher Weg 60, 51515 Kürten, im Rheinisch Bergischen Kreis.
Bitte Helfen Sie durch Ihre Unterzeichnung dieser Petition mit, das man die Existenz von Frau Liedtke nicht vernichtet. Die Baubehörde verlangt hier unmenschliches. Das darf keine Schule machen, da es noch viele gleichgelagerter Fälle in Deutschland gibt.
Links zum Fall:
https://www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/bauen102.html
Sendung: https://www.ardmediathek.de/tv/Lokalzeit-aus-K%C3%B6ln/Haus-ohne-Baugenehmigung /WDR-Fernsehen/Video?documentId=20191712&bcastId=7293596
Anstehende Sendungen: am 29.09.14 um 23.30 Uhr auf RTL Titel: "30 Minuten Deutschland: Justice - Gnadenlose Baugesetze".
in Kürze im WDR zum Fall Liedtke Breibacher Weg - Sendetermin steht noch aus
Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte aus dem Schreiben an unsere Bundesbauministerin.
Sehr geehrte Frau Dr. Barbara Hendricks,
ich wende mich hiermit noch einmal an Sie, da ich auf mein erstes Mail noch keine Antwort erhalten habe und bitte Sie um einen Gesprächstermin. Vielleicht haben Sie ja aus der Presse vom bevorstehenden Abriss des Hauses von Frau Christa Liedtke im Bergischen Land gehört. Die Zeit drängt mittlerweile. Vielleicht wollen Sie sich auch selbst ein Bild vor Ort davon machen.
In Deutschland gibt es viele tausend Häuser, die in den Kriegsjahren bzw. bis ca. Ende der fünfziger Jahre gebaut wurden. Hierzu kam es, weil Städte wie z.B. Köln, ausgebombt waren und die Bevölkerung sich in die ländlichen Regionen wie, das Bergische Land, Oberbergisches Land, die Eifel usw. flüchteten. Diese Häuser stehen seit über 50 -75 Jahren, sie wurden an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen wie Wasser, Abwasser, Strom usw. angeschlossen. Einheitswertbescheide seitens der Finanzbehörden wurden erstellt und verschickt. Die Bürger zahlten auch all die Jahrzehnte lang Steuern und Abgaben, ohne dass sich jemand daran gestört hat. Seit geraumer Zeit kommen jetzt Bauamtsmitarbeiter auf die Idee, diese Häuser als illegale Schwarzbauten zu betitteln und abreißen zu wollen. Es haben auch schon Abrisse stattgefunden. Egal, ob sie damit die Bürger in den Ruin treiben und ihnen ihre Alterssicherungen enteignen. Das bringt jetzt unheimlich Wut und Entrüstung sowie Aufbegehren gegen die Behörden mit sich.
Um das Problem in den Griff zu bekommen, schlage ich vor, die Gebäude als "Kriegsopferhäuser" zu benennen, um eine klare Differenzierung zum wirklichen Schwarzbau, den auch wir nicht tolerieren, schaffen zu können. Somit könnte eine abgrenzbare Sonderlösung für diese Häuser im Baurecht geschaffen werden. Die Erbauer dieser Häuser leben größten Teils nicht mehr. Viele Häuser wurden schon mehrfach verkauft und vererbt. Warum sollen die jetzigen Besitzer für etwas haften, was sie nicht zu verantworten haben?
Da all die Jahrzehnte keine Behörde an der Legitimation dieser Häuser einen Zweifel hat aufkommen lassen, hat auch kein Eigentümer dieser Immobilien gedacht, dass er ein illegales Haus besitzen würde.
Mir haben hochbetagte Bürger berichtet, die selbst als Beamte in den Kriegs- und Nachkriegsjahren in Behörden beschäftigt waren, dass unmittelbar nach Ende des Krieges viele Unterlagen mit Hakenkreuz vernichtet wurden. Schon alleine aus diesem Grund ist es für heutige Besitzer unmöglich eine Baugenehmigung nachzuweisen, der z.T. vielfache Besitzerwechsel und der Platzmangel in vielen Archiven in den vergangenen Jahren, sorgte für die restlichen nicht mehr auffindbaren Unterlagen. Es kann nicht sein, dass der unschuldige Bürger von heute für nicht von ihm verursachte Umstände zur Rechenschaft gezogen wird und sein komplettes Hab und Gut vernichtet werden soll.
Helfen Sie bitte mit, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Dazu habe ich auch eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht. (Nr. 53261 vom 29.06.2014)
Ausser der Eingangsbestätigung habe ich noch nichts wieder
Perustelut
Da es, wie im Schreiben an Frau Dr. Barabara Hinricks aufgeführt, unzählige Menschen mit identischen Problemen gibt und weitere Problemfälle bisher Unerkannt sind, bis diese durch Denunzierung oder durch Zufall erkannt werden. Nicht jeder kann sich einen Anwalt leisten. Viele sind ausgesprochenen Abrissverfügungen nachgekommen ohne alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Eventuell hätte man die ein oder andere Abrissverfügung umwandeln können da die Bauverordnung sehr sehr komplex ist und viele Gegebenheiten einfach nicht berücksichtigt.
Das Gesetz muss in der jetzig bestehenden Form zwingend geändert/angepasst werden um weitere Ungerechtigkeiten zu vermeiden!
Uutiset
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http://www.ksta.de/region/rhein-berg-oberberg/neue-regelung-fuer-schwarzbauten-fall-christa-liedtke-bewegt-kreis-zur-kehrtwende-24814432
Rhein-Berg -
Der Rheinisch-Bergische Kreis hat eine Stichtagsregelung für Schwarzbauten erarbeitet. Sie gilt ab sofort für Gebäude im besonders geschützten Außenbereich, die vor dem 1. Januar 1960 errichtet wurden. Zur Anwendung kommt die neue Regelung in Kürten, Odenthal und Burscheid, da dort der Kreis als Bauaufsichtsbehörde zuständig ist.
Den anderen Kommunen mit eigener Bauaufsicht steht es frei, eine eigene Regelung zu erarbeiten oder die des Kreises zu übernehmen. Doch Ausnahmen bestätigen auch in Zukunft die Regel. Die Stichtagsregelung des Kreises bedeutet nicht automatisch, dass jedes vor dem Stichtag errichtete Haus stehen bleiben darf. „Es handelt sich um eine Ermessensrichtschnur“, erläutert Jessica Lehmann, Bauamtsleiterin des Kreises. Jeder Fall müsse individuell geprüft werden.
Als Datum für den Stichtag ist der 1. Januar 1960 ausgewählt worden, weil in diesem Jahr das Bundesbaugesetz in Kraft trat, der Vorläufer des heutigen Baugesetzbuches. Mit der Einführung des Bundesbaugesetzes wurde damals erstmals eine einheitliche Rechtsgrundlage zum Schutz des Außenbereichs und der freien Landschaft geschaffen.
Bedingungen für die Duldung
Vom Erlass einer Beseitigungsverfügung will die Bauaufsicht des Kreises künftig unter drei Bedingungen absehen. Erstens: Die Häuser dürfen seit dem festgelegten Zeitpunkt nicht mehr wesentlich verändert worden sein – gemeint sind größere Anbauten. Zweitens: Die Nutzung darf sich nicht verändert haben. Drittens: Es dürfen keine schwerwiegenden Sicherheitsbedenken vorliegen wie fehlender Brandschutz oder mangelnde Standsicherheit vorliegen. Ansonsten kann – anders als bisher – eine dauerhafte Duldung ausgesprochen werden, die aber weiterhin nicht eine Baugenehmigung ersetzt.
Damit ist es möglich, dass solche Häuser künftig verkauft, vermietet und vererbt werden können. „Denn die Duldung ist nicht an eine Person gebunden“, ergänzt Umweltdezernent Gerd Wölwer. Im Haus sind Umbauten erlaubt, auch energetische Isoliermaßnahmen sind gestattet. „Aber das Haus in seiner äußeren Form muss so bleiben, wie es ist“, sagt Wölwer.
Bewirkt hat die Kehrtwende das Gerichtsurteil im Fall Christa Liedtke, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte kritisiert, „dass der Kreis seinen Ermessensspielraum nicht in dem erforderlichen Umfang ausgeübt hat. Deshalb erklärten die Richter aus Münster die Abrissverfügung für das Haus in Kürten für rechtswidrig. Das bedeutete das Ende eines Rechtsstreits, der die 77-jährige Hausbewohnerin und die gesamte Gemeinde Kürten vier Jahre lang in Atem gehalten hat.
Schwarzbau Kürten
Das Haus von Christa Liedtke in Kürten
Foto: Christopher Arlinghaus
Wie ein Befreiungsschlag
Die Stichtagsregelung wirkt wie ein Befreiungsschlag auf Christa Liedtke: „Das Haus und meine Alterssicherung sind gerettet“, sagt die Rentnerin erleichtert. Dass sie keinen Wintergarten oder Ähnliches mehr anbauen könne, sei für sie in ihrem Alter in Ordnung. Anders wäre das wohl, wenn eine junge Familie in ein solches Haus einziehen wollte, gibt sie zu bedenken.
Das Gerichtsurteil aus Münster habe der Bauaufsicht des Kreises „eine Tür geöffnet“, meint Wölwer. „Es hat viele Fälle gegeben, wo uns die Hände gebunden waren.“
Mit der Stichtagsregelung bestehe nun die Möglichkeit, „alle Leute gleich zu behandeln“. Bis hierhin sei es ein mühsamer, steiniger Weg gewesen, aber es habe sich für die Behörde und die Eigentümer gelohnt.
Großzügige Lösung
Im Vergleich zur Gesetzes-Novelle, die das Land Nordrhein-Westfalen gerade berät, ist die Stichtagsregelung des Kreises großzügiger. Das Land baut mehr Hürden ein: Vorgesehen ist in dem Gesetzestext zum Beispiel, dass die Behörden seit mindestens zehn Jahren Kenntnis von der Gesetzeswidrigkeit der baulichen Anlagen gehabt haben müssen, wenn sie den Fortbestand dulden wollen. Für viele Hauseigentümer im Kreis kommt die Amnestie jedoch zu spät: Allein in Kürten sind in den vergangenen Jahren fünf Häuser aus diesem Grund abgebrochen worden. Und Eigentümer, die ihre Häuser auf diese weise verloren haben, haben keine Wiedergutmachung mehr zu erwarten. „Nach der bisherigen Rechtsprechung haben wir korrekt gehandelt, deshalb können keine Ansprüche entstehen“, sagt Kreissprecher Alexander Schiele. -
Der ausführliche Richterspruch aus Münster liegt vor, aber die Diskussion um das Haus von Christa Liedtke geht weiter.
Kürten -
In der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster wird die Arbeitsweise der Kreisverwaltung Rhein-Berg deutlich kritisiert.
Die Behörde habe „das ihr eingeräumte Ermessen erkannt, es aber nicht in dem erforderlichen Umfang ausgeübt“, lautet die Kernaussage des 14-seitigen Urteils. Es geht um eine Stichtagsregelung, mit der die Kreisverwaltung sich nach Auffassung des Gerichts nicht auseinandergesetzt habe, obgleich die historischen Umstände dies verlangt hätten.
Die Abrissverfügung des Kreises für das Haus von Christa Liedtke in Kürten erklärten die Richter aus Münster für rechtswidrig – obwohl es sich rein formell um einen Schwarzbau handelt. Das bedeutet das Ende eines Rechtsstreits, der die 77-jährige Hausbewohnerin und die gesamte Gemeinde Kürten vier Jahre lang in Atem gehalten hat. Aber noch nicht das Ende einer bürokratischen Odyssee.
Laut Gericht sei es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Bauaufsichtsbehörden bei der Bekämpfung von illegalen Bauten „im Rahmen ihrer Ermessensbetätigung Stichtagsregelungen zugrunde legen dürfen“. Es sei zulässig, wenn die Behörde nur gegen Schwarzbauten vorgehe, die nach einem bestimmten Zeitpunkt errichtet worden seien.
Eine solche Regelung empfiehlt der Senat insbesondere für Bauten, die vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs errichtet worden sind. Das trifft auf das über 70 Jahre alte Haus von Christa Liedtke zu, aber auch auf viele andere Gebäude im Bergischen Land.
Das Münsteraner Gericht übt deutliche Kritik an der Arbeitsweise des Kreises.
In Bezug auf den Kürtener Schwarzbau habe die Behörde „das ihr eingeräumte Ermessen erkannt, es aber nicht in dem erforderlichen Umfang ausgeübt“.
Stichtagsregelung könnte bei weiteren Schwarzbauten zutreffen
Denn in den Kriegs- und Nachkriegszeit wurden in ländlichen Gebieten viele Notunterkünfte errichtet. Allein in der kleinen Gemeinde Kürten soll es 50 solcher Gebäude geben, die im baulich besonders geschützten Außenbereich stehen. Fünf Häuser sind in den vergangenen Jahren abgebrochen worden: Ohne Baugenehmigung besteht kein Bestandsschutz. Damit hat der Kreis seinerzeit sein striktes Vorgehen gegen solche Schwarzbauten begründet. Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse Baurecht angewandt werden.
Laut Aussage des Kreises existiere keine Stichtagsregelung, auf die man hätte zurückgreifen können. Was es laut Kreisverwaltung gebe, seien lediglich Einzelfälle, für die Stichtage genannt worden seien. Von dieser Einzelfall-Möglichkeit habe der Kreis „selbstverständlich“ gewusst, doch dies als mögliche Lösung im Fall Liedtke ausgeschlossen und deshalb nicht weiterverfolgt. Bei seiner Einschätzung der Sachlage beruft sich der Kreis auf eine erfolglose Petition der Gemeinde Kürten aus dem Jahr 2014. In seiner Antwort hatte NRW-Bauminister Michael Groschek einer Amnestie für Bauten aus der Kriegszeit eine klare Absage erteilt. Die Kreisverwaltung prüfe jetzt, wie sie auf das Urteil reagieren werde. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision nicht zugelassen. Im Gespräch mit dieser Zeitung hatte Landrat Hermann-Josef Tebroke ausgeschlossen, dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.
Das Münsteraner Gericht übt deutliche Kritik an der Arbeitsweise des Kreises.
In Bezug auf den Kürtener Schwarzbau habe die Behörde „das ihr eingeräumte Ermessen erkannt, es aber nicht in dem erforderlichen Umfang ausgeübt“.
NRW-Bauministerium weicht Frage aus
Das NRW-Bauministerium weicht der konkreten Frage dieser Zeitung aus, warum eine Verjährungsfrist nicht diskutiert worden ist. Stattdessen lautet die knappe Antwort: „Welche Konsequenzen nun aus dem Urteil des OVG für den Fall Liedtke und möglicherweise auch weitere Fälle in NRW gezogen werden müssen, wird das Ministerium prüfen und anschließend entsprechend festlegen.“ Dazu solle auch zeitnah ein Gespräch mit Vertretern des Rheinisch-Bergischen Kreises stattfinden.
Johannes Maubach, Rechtsanwalt und ehemaliger Bürgermeister von Odenthal, fordert Landrat Hermann-Josef Tebroke jetzt in einem Brief auf, „unter Beachtung von transparenten nachvollziehbaren Überlegungen und Kriterien eigene Entscheidungen zu treffen und offensiv zu werden.“ In drei dem Verfahren Liedtke ähnlich gelagerten Fällen habe Maubach Tebroke in den letzten Jahren vergeblich aufgefordert, den Ermessensspielraum zu nutzen. -
Abrissverfügung des Kreises ist rechtswidrig
Kürtenerin gewinnt in zweiter Instanz vierjährigen Rechtsstreit
Vier Jahre sorgte Christa Liedtkes Rechtsstreit bundesweit für Schlagzeilen. Für sich und die über 10.000 ähnlich gelagerten Fälle hat sie gekämpft.
http://bergisches-handelsblatt.de/rag-bhb/docs/1278281/kuerten
Kürten. Vor fünf Jahren beabsichtigte Christa Liedtke ihr Fachwerkhaus, das Ende der 1930er Jahre erbaut wurde, zu verkaufen.
Viermal hatte das Haus seinen Besitzer gewechselt und nach über 70 Jahren brachte der eingeschaltete Makler mit seiner Frage nach Unterlagen den Stein ins Rollen. Eine Baugenehmigung war nicht mehr auffindbar und der Rheinisch-Bergische Kreis verlangte den Abriss des Schwarzbaus, der im Außenbereich stehe.
Christa Liedtke reichte gemeinsam mit ihrer Tochter, auf die das Haus eingetragen ist, Klage gegen die Ordnungsverfügung des Kreises ein, die jedoch vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen wurde. Ein einstimmiger Satzungsbeschluss des Kürtener Gemeinderates, der das vom Abriss bedrohte Haus nachträglich legalisieren sollte, war rechtswidrig und auch eine Online-Petition an den Bundestag, mit 10.402 Unterschriften plus über 3.000 Kürtener, blieb erfolglos.
Nach vier Jahren brachte der Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Münster vergangene Woche den gewünschten Erfolg: Die Abrissverfügung des Kreises ist rechtswidrig. Er hätte aufgrund der Stichtagsregelung ein Datum für in der Kriegs- und Nachkriegszeit errichtete Wohnhäuser festsetzen müssen, bis zu welchem sie toleriert werden.
Die Richter räumten dem Kreis einen größeren Ermessensspielraum ein, der künftig in ähnlich gelagerten Fällen hilfreich sein wird.
Müde, aber glücklich war Christa Liedtke einen Tag nach der Urteilsverkündung, die Anspannung fällt langsam von ihr ab. Vier Jahre hat sie mit großem Einsatz gekämpft, für sich und die über 10.000 ähnlich gelagerten Fälle. Trotz der langen Dauer und der Rückschläge hoffte sie auf einen positiven Ausgang.
Entscheidend, nicht aufzugeben, war für sie die Unterstützung und das Interesse so vieler Leute, insbesondere der Petitionsunterzeichner. Überwältigt war sie über die vielen Besucher, Presse und Fernsehen bei der Verhandlung in Münster und die anschließenden Gratulationen.
Leider kann sich Christa Liedtke nicht bei allen persönlich bedanken: "Da ich ja nun nicht jedem persönlich die Hand schütteln kann, auf diesem Weg, ein ganz großes Dankeschön an alle, die mich unterstützt haben. Ohne die Unterstützung hätte ich das wahrscheinlich auch gar nicht durchgezogen."
Aus gesundheitlichen Gründen kann die 77-jährige ehemalige Sportlehrerin nicht weiterhin in ihrem Fachwerkhaus wohnen. Ihre Kinder leben seit Jahren in Brasilien, Singapur und Stuttgart, daher plant sie es in absehbarer Zukunft zu verkaufen und nach Leverkusen zu ziehen, wo sie aufgewachsen ist.
Väittely
Warum man das Haus von Christa Liedtke nicht abreißen sollte? Ganz einfach, - es steht bereits seit 75 Jahren an diesem Fleck -Frau Liedtke hat es (ohne Wissen, dass es sich um einen "Schwarzbau" handelt) rechtmäßig erworben und nicht selbst widerrechtlich errichtet. -Seinerzeit beim Kauf auf die Rechtmäßigkeit des Objektes vertraut. Immerhin protokollierte ein Notar (wie bei Grundstücksgeschäften üblich) den Kauf. - Und zu Guter letzt: Es ist ein Gebot der Menschlichkeit das Haus nicht abzureißen.
Wer sagt denn, dass es wiederrechtlich erbaut wurde? Sie? Sind Sie von der Baubehörde? Schämen Sie sich!