10.402 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Barbara Hendricks, SPD, Bundesbauministerin
Unterschriftenaktion gegen die Abrissverfügung des Wohnhauses von Frau Christa Liedtke. Breibacher Weg 60, 51515 Kürten, im Rheinisch Bergischen Kreis.
Bitte Helfen Sie durch Ihre Unterzeichnung dieser Petition mit, das man die Existenz von Frau Liedtke nicht vernichtet. Die Baubehörde verlangt hier unmenschliches. Das darf keine Schule machen, da es noch viele gleichgelagerter Fälle in Deutschland gibt.
Links zum Fall:
https://www.wdr5.de/sendungen/neugiergenuegt/feature/bauen102.html
Sendung: https://www.ardmediathek.de/tv/Lokalzeit-aus-K%C3%B6ln/Haus-ohne-Baugenehmigung /WDR-Fernsehen/Video?documentId=20191712&bcastId=7293596
Anstehende Sendungen: am 29.09.14 um 23.30 Uhr auf RTL Titel: "30 Minuten Deutschland: Justice - Gnadenlose Baugesetze".
in Kürze im WDR zum Fall Liedtke Breibacher Weg - Sendetermin steht noch aus
Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte aus dem Schreiben an unsere Bundesbauministerin.
Sehr geehrte Frau Dr. Barbara Hendricks,
ich wende mich hiermit noch einmal an Sie, da ich auf mein erstes Mail noch keine Antwort erhalten habe und bitte Sie um einen Gesprächstermin. Vielleicht haben Sie ja aus der Presse vom bevorstehenden Abriss des Hauses von Frau Christa Liedtke im Bergischen Land gehört. Die Zeit drängt mittlerweile. Vielleicht wollen Sie sich auch selbst ein Bild vor Ort davon machen.
In Deutschland gibt es viele tausend Häuser, die in den Kriegsjahren bzw. bis ca. Ende der fünfziger Jahre gebaut wurden. Hierzu kam es, weil Städte wie z.B. Köln, ausgebombt waren und die Bevölkerung sich in die ländlichen Regionen wie, das Bergische Land, Oberbergisches Land, die Eifel usw. flüchteten. Diese Häuser stehen seit über 50 -75 Jahren, sie wurden an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen wie Wasser, Abwasser, Strom usw. angeschlossen. Einheitswertbescheide seitens der Finanzbehörden wurden erstellt und verschickt. Die Bürger zahlten auch all die Jahrzehnte lang Steuern und Abgaben, ohne dass sich jemand daran gestört hat. Seit geraumer Zeit kommen jetzt Bauamtsmitarbeiter auf die Idee, diese Häuser als illegale Schwarzbauten zu betitteln und abreißen zu wollen. Es haben auch schon Abrisse stattgefunden. Egal, ob sie damit die Bürger in den Ruin treiben und ihnen ihre Alterssicherungen enteignen. Das bringt jetzt unheimlich Wut und Entrüstung sowie Aufbegehren gegen die Behörden mit sich.
Um das Problem in den Griff zu bekommen, schlage ich vor, die Gebäude als "Kriegsopferhäuser" zu benennen, um eine klare Differenzierung zum wirklichen Schwarzbau, den auch wir nicht tolerieren, schaffen zu können. Somit könnte eine abgrenzbare Sonderlösung für diese Häuser im Baurecht geschaffen werden. Die Erbauer dieser Häuser leben größten Teils nicht mehr. Viele Häuser wurden schon mehrfach verkauft und vererbt. Warum sollen die jetzigen Besitzer für etwas haften, was sie nicht zu verantworten haben?
Da all die Jahrzehnte keine Behörde an der Legitimation dieser Häuser einen Zweifel hat aufkommen lassen, hat auch kein Eigentümer dieser Immobilien gedacht, dass er ein illegales Haus besitzen würde.
Mir haben hochbetagte Bürger berichtet, die selbst als Beamte in den Kriegs- und Nachkriegsjahren in Behörden beschäftigt waren, dass unmittelbar nach Ende des Krieges viele Unterlagen mit Hakenkreuz vernichtet wurden. Schon alleine aus diesem Grund ist es für heutige Besitzer unmöglich eine Baugenehmigung nachzuweisen, der z.T. vielfache Besitzerwechsel und der Platzmangel in vielen Archiven in den vergangenen Jahren, sorgte für die restlichen nicht mehr auffindbaren Unterlagen. Es kann nicht sein, dass der unschuldige Bürger von heute für nicht von ihm verursachte Umstände zur Rechenschaft gezogen wird und sein komplettes Hab und Gut vernichtet werden soll.
Helfen Sie bitte mit, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Dazu habe ich auch eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht. (Nr. 53261 vom 29.06.2014)
Ausser der Eingangsbestätigung habe ich noch nichts wieder
Begründung
Da es, wie im Schreiben an Frau Dr. Barabara Hinricks aufgeführt, unzählige Menschen mit identischen Problemen gibt und weitere Problemfälle bisher Unerkannt sind, bis diese durch Denunzierung oder durch Zufall erkannt werden. Nicht jeder kann sich einen Anwalt leisten. Viele sind ausgesprochenen Abrissverfügungen nachgekommen ohne alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Eventuell hätte man die ein oder andere Abrissverfügung umwandeln können da die Bauverordnung sehr sehr komplex ist und viele Gegebenheiten einfach nicht berücksichtigt.
Das Gesetz muss in der jetzig bestehenden Form zwingend geändert/angepasst werden um weitere Ungerechtigkeiten zu vermeiden!
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.09.2014
Petition endet:
12.12.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bauen
Neuigkeiten
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www.ksta.de/region/rhein-berg-oberberg/neue-regelung-fuer-schwarzbauten-fall-christa-liedtke-bewegt-kreis-zur-kehrtwende-24814432
Rhein-Berg -
Der Rheinisch-Bergische Kreis hat eine Stichtagsregelung für Schwarzbauten erarbeitet. Sie gilt ab sofort für Gebäude im besonders geschützten Außenbereich, die vor dem 1. Januar 1960 errichtet wurden. Zur Anwendung kommt die neue Regelung in Kürten, Odenthal und Burscheid, da dort der Kreis als Bauaufsichtsbehörde zuständig ist.
Den anderen Kommunen mit eigener Bauaufsicht steht es frei, eine eigene Regelung zu erarbeiten oder die des Kreises zu übernehmen. Doch Ausnahmen bestätigen auch in Zukunft die Regel. Die Stichtagsregelung des Kreises bedeutet nicht automatisch, dass jedes vor dem Stichtag... weiter -
Der ausführliche Richterspruch aus Münster liegt vor, aber die Diskussion um das Haus von Christa Liedtke geht weiter.
Kürten -
In der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster wird die Arbeitsweise der Kreisverwaltung Rhein-Berg deutlich kritisiert.
Die Behörde habe „das ihr eingeräumte Ermessen erkannt, es aber nicht in dem erforderlichen Umfang ausgeübt“, lautet die Kernaussage des 14-seitigen Urteils. Es geht um eine Stichtagsregelung, mit der die Kreisverwaltung sich nach Auffassung des Gerichts nicht auseinandergesetzt habe, obgleich die historischen Umstände dies verlangt hätten.
Die Abrissverfügung des Kreises für das Haus von Christa Liedtke in Kürten erklärten die Richter aus Münster für rechtswidrig –... weiter -
Abrissverfügung des Kreises ist rechtswidrig
Kürtenerin gewinnt in zweiter Instanz vierjährigen Rechtsstreit
Vier Jahre sorgte Christa Liedtkes Rechtsstreit bundesweit für Schlagzeilen. Für sich und die über 10.000 ähnlich gelagerten Fälle hat sie gekämpft.
bergisches-handelsblatt.de/rag-bhb/docs/1278281/kuerten
Kürten. Vor fünf Jahren beabsichtigte Christa Liedtke ihr Fachwerkhaus, das Ende der 1930er Jahre erbaut wurde, zu verkaufen.
Viermal hatte das Haus seinen Besitzer gewechselt und nach über 70 Jahren brachte der eingeschaltete Makler mit seiner Frage nach Unterlagen den Stein ins Rollen. Eine Baugenehmigung war nicht mehr auffindbar und der Rheinisch-Bergische Kreis verlangte den Abriss des Schwarzbaus, der im Außenbereich... weiter
Debatte
Warum man das Haus von Christa Liedtke nicht abreißen sollte? Ganz einfach, - es steht bereits seit 75 Jahren an diesem Fleck -Frau Liedtke hat es (ohne Wissen, dass es sich um einen "Schwarzbau" handelt) rechtmäßig erworben und nicht selbst widerrechtlich errichtet. -Seinerzeit beim Kauf auf die Rechtmäßigkeit des Objektes vertraut. Immerhin protokollierte ein Notar (wie bei Grundstücksgeschäften üblich) den Kauf. - Und zu Guter letzt: Es ist ein Gebot der Menschlichkeit das Haus nicht abzureißen.
Wer sagt denn, dass es wiederrechtlich erbaut wurde? Sie? Sind Sie von der Baubehörde? Schämen Sie sich!