22.10.2015, 16:53
Im Prozess um eine Satzung zur Legalisierung des Hauses von Christa Liedtke findet ein Ortstermin statt. In einigen Fällen bringe ein solcher Termin eine Konsensmöglichkeit.
www.rundschau-online.de/rhein-berg/schwarzbau-kuerten-liedtke-sote-ortstermin-prozess,16064474,32220204.html
Kürten.
Das Bangen um das als Schwarzbau geltende Häuschen von Christa Liedtke in Kürten-Breibach geht weiter: Für den 2. November hat die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Köln einen Ortstermin in Kürten angesetzt.
Kern des Termins ist die Frage, ob es für den kleinen Stichweg oberhalb des Freizeitheims Breibach eine Außenbereichssatzung geben darf. Der Kreis sagt Nein und hat die vom Gemeinderat verabschiedete Satzung per Erlass aufgehoben. Dagegen klagt die Gemeinde Kürten.
Das Wohnhaus von Christa Liedtke liegt – mit vier weiteren Wohngebäuden – im Satzungsbereich. Der Kreis verweist auf geltendes Recht und lehnt es ab, dass aus seiner Sicht illegale Liedtke-Haus sowie zwei benachbarte Wochenendhäuser als Wohngebäude anzuerkennen.
Juristen beraten über Gebäudelage
Die verbleibenden zwei Gebäude – ein genehmigtes Wohnhaus und das Freizeitheim Breibach – reichten nicht aus, um die für eine Satzung erforderliche „Bebauung von einigem Gewicht“ darzustellen. Die Gemeinde argumentiert hingegen, dass allein das Landgut Breibach mit 54 Übernachtungsmöglichkeiten eine Nutzungsintensität von mindestens acht, wenn nicht sogar elf Wohnhäusern habe. Damit wäre die benötigte Wohnbebauung vorhanden.
Vor Ort werden sich die Juristen die Lage der einzelnen Häuser anschauen und über die Klage der Gemeinde beraten.
Vertreter von Gemeinde und Kreis beziehungsweise deren Rechtsbeistände sind ebenfalls eingeladen zum Termin. Die Anlieger der kleinen Satzung sind es hingegen nicht, eine Beiladung sei bislang nicht erfolgt, berichtet die Pressesprecherin des Gerichts, Dr. Rita Zimmermann-Rohde. Die Gemeinde hatte angeregt, unter anderem Christa Liedtke ins Verfahren einzubeziehen.
Urteil nicht in Sicht
Wie es nach dem Ortstermin weitergeht im Verfahren, ist unklar. Ein Urteil fällt am 2. November aber auf keinen Fall. In einigen Fällen bringe der Termin am Ort eine Konsensmöglichkeit, betont ein Gerichtssprecher. Oder es werde der klagenden Partei verdeutlicht, dass das Verfahren nicht zu ihrem Gunsten ausgehen könne. Laufe das Verfahren weiter, werde das Verwaltungsgericht relativ zeitnah eine mündliche Verhandlung ansetzen. Zwischen einem Monat und drei Monaten nach dem Ortstermin sei mit der Beratung zu rechnen.
Nicht betroffen vom Ortstermin ist das Verfahren, das Christa Liedtke am Oberverwaltungsgericht gegen die Abrissverfügung des Kreises führt.
08.08.2015, 20:38
Das Haus von Christa Liedtke soll abgerissen werden. Der Plan bleibt vorerst Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen und was wird aus der Klage der Hauseigentümerin?
www.rundschau-online.de/rhein-berg/geplanter-hausabriss-gerichtsentscheid-laesst-noch-auf-sich-warten,16064474,31413852.html
08.08.2015, 20:36
Obwohl die Politiker in Kürten es wünschen und auch entschieden haben, wird das Wohnhaus von Christa Liedtke in Kürten-Breibach nicht unter Denkmalschutz gestellt. Entschieden hat das der Zukunftsausschuss der Gemeinde.
www.rundschau-online.de/rhein-berg/drohender-abriss-in-kuerten-breibach-haus-von-christa-liedtke-wird-nicht-unter-denkmalschutz-gestellt,16064474,31292404.html
24.04.2015, 11:37
Der Kulturausschuss wollte Haus von Christa Liedtke vor dem Abbruch bewahren, indem sie es unter Denkmalschutz stellen wollten. Die Behörde des Landschaftsverbands Rheinland lehnte den Antrag ab.
vollständiger Artikel:
www.ksta.de/kuerten/schwarzbau-in-kuerten-haus-von-christa-liedtke-nicht-denkmalwuerdig,15189230,30396976.html
24.04.2015, 11:36
SWR2 Tandem
Häuserkampf
Im Bergischen Land gerät ein Idyll aus den Fugen
Von Renate Eichmeier
www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tandem/swr2-tandem-haeuserkampf/-/id=8986864/did=14999458/nid=8986864/1xzdp6k/index.html
Das kleine Fachwerkhaus in Kürten, idyllisch im Bergischen Land gelegen, ist ungefähr 70 Jahre alt. Nach einem bewegten Leben freute sich die Besitzerin darauf, dort im Alter wohnen zu können. Aber dann entschloss sie sich, das Haus zu verkaufen, und brachte dadurch eine bedrohliche Angelegenheit ins Rollen. Das Haus steht in einem Landschaftsschutzgebiet, und im Bauamt existiert keine Baugenehmigung. Die Besitzerin wird aufgefordert, das Haus auf eigene Kosten abzureißen. Sie wehrt sich und geht vor Gericht. In Kürten und Umgebung brodelt die Stimmung, denn sie ist nicht allein. Es soll dort Dutzende Häuser geben, die im oder kurz nach dem Zweiten Weltkrieg ohne Baugenehmigung gebaut wurden.
02.03.2015, 14:38
"Terra Xpress" zeigt, was aus den Kämpfen zwischen vermeintlichen oder echten Schwarzbauern und Behörden wird.
Link zur Sendung:
www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2321850/Wenn-du-dein-Haus-abreißen-sollst
02.03.2015, 12:52
Bitte schauen sie bei Interesse weiterhin unter Neuigkeiten nach.
Dort wird nach wie vor jeder Artikel, Link etc. zur IST-Situation dargestellt.
Die letzten beiden Links:
27.02.2015 08:20 Uhr
www.ksta.de/kuerten/schwarzbau-in-kuerten-gemeinderat-unterstuetzt-klage-gegen-abrissverfuegung,15189230,29979138.html
Kann der Schwarzbau von Christa Liedtke in Kürten doch noch gerettet werden? Der Kürtener Gemeinderat hat einer Klage gegen den Rheinisch-Bergischen Kreis zugestimmt. Vielleicht die letzte mögliche Hilfestellung der Politik.
26.02.2015 08:41 Uhr
www.rundschau-online.de/rhein-berg/bau-ohne-genehmigung-mediation-soll-schwarzbau-in-kuerten-retten,16064474,29969260.html
Im Fall des Schwarzbaus in Kürten soll ein Mediationsverfahren eine einvernehmliche Lösung zwischen Besitzerin Liedtke und dem Rheinisch-Bergischen Kreis bringen. Die Klage der Gemeinde Kürten ist davon allerdings ausgenommen.
27.02.2015, 09:20
www.ksta.de/kuerten/schwarzbau-in-kuerten-gemeinderat-unterstuetzt-klage-gegen-abrissverfuegung,15189230,29979138.html
Kann der Schwarzbau von Christa Liedtke in Kürten doch noch gerettet werden? Der Kürtener Gemeinderat hat einer Klage gegen den Rheinisch-Bergischen Kreis zugestimmt. Vielleicht die letzte mögliche Hilfestellung der Politik.
Kürten.
Der Kürtener Gemeinderat hat der Klage der Verwaltung gegen den Rheinisch-Bergischen Kreises geschlossen zugestimmt: Vor dem Verwaltungsgericht Köln soll geklärt werden, ob die vom Kreis vollzogene Aufhebung der Außenbereichssatzung Breibacher Weg (mit dem von einer Abrissverfügung betroffenen Wohnhaus von Christa Liedtke) rechtens ist. Bürgermeister Willi Heider (parteilos) hatte die Klage im Januar fristwahrend eingereicht, bat die Politiker aber im Rat um eine Klärung. Die ist wie erwartet eindeutig ausgefallen: Gemeinde und Rat wollen nicht klein beigeben. Mit einer Satzung könnte das bedrohte Wohnhaus nachträglich eine Baugenehmigung erhalten.
„Stur und ignorant“ hielten Bund und Land an ihrer Meinung fest, ein „ernsthaftes Bemühen“, den Fall des in Kriegswirren gebauten Häuschens zu lösen, könne er nicht erkennen, führte Jochen Zähl (CDU) aus. Die Klage sei die letzte mögliche Hilfestellung der Politik, wenngleich mit geringen Erfolgsaussichten. Trotzdem wolle man es versuchen. Der Fall könne für nachfolgende Verfahren als Beispiel dienen, die dadurch rascher abgewickelt werden könnten, hieß es von der CDU.
Mehr dazu
Bau ohne Genehmigung
Mediation soll Schwarzbau in Kürten retten
Für Jürgen Piltz (Freie Wähler/BfB) ist der aktuelle Vorgang nur „die Spitze eines Eisbergs“. In Kürten gebe es viele ähnlich gelagerte Fälle, 30, 50 oder 70 an der Zahl. Jetzt einzuknicken, so Hinrich Schipper (SPD), wäre das falsche Signal. Mario Bredow (FDP) sprach sich dafür aus, mit der Klage auch die Planungshoheit der Gemeinde zu verteidigen.
Christa Liedtke verfolgte die Diskussion im Rat und nahm Rücksprache mit Politikern und Verwaltungsführung. „Ich habe keine Erwartung“, kommentierte sie den bevorstehenden Schlichtungsversuch (Mediation) zwischen ihr und der Kreisverwaltung am Oberverwaltungsgericht. Sie sehe dem weiteren Gang mittlerweile fatalistisch entgegen, Hoffnung auf Einigung sei verfrüht. Der Kreis bleibe gebunden an die geltenden Baugesetze und könne ihr nichts Abweichendes anbieten.
26.02.2015, 09:41
www.rundschau-online.de/rhein-berg/bau-ohne-genehmigung-mediation-soll-schwarzbau-in-kuerten-retten,16064474,29969260.html
Im Fall des Schwarzbaus in Kürten soll ein Mediationsverfahren eine einvernehmliche Lösung zwischen Besitzerin Liedtke und dem Rheinisch-Bergischen Kreis bringen. Die Klage der Gemeinde Kürten ist davon allerdings ausgenommen.
Kürten.
Jetzt steht fest: Zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und Christa Liedtke wird es ein Mediationsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geben. Die Mediation ist eine Art der Streitschlichtung, die das Justizministerium ausdrücklich für vertrackte Gerichtsverfahren vorsieht. Auf dieses Verfahren haben sich beide Seiten auf Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts verständigt.
Kreis ist gesprächsbereit
Sollte die Mediation zu keinem Ergebnis führen, kommt es in Sachen des vom Abriss bedrohten Wohnhaus Breibacher Weg 60 zu einem neuen Verfahren vor den Münsteraner Richtern: Die von den Anwälten Christa Liedtkes beantragte Berufung hat das Gericht zwischenzeitlich zugelassen. Neu verhandelt würde die Ordnungsverfügung des Kreises vom 20. August 2012. Darin ordnet die Behörde den Abriss des ohne Genehmigung in den 1930-/1940er-Jahren entstandenen Wohnhauses an. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im November 2013 erstinstanzlich die Klage von Christa Liedtke (beziehungsweise deren Tochter Claudia als Eigentümerin der Immobilie) gegen die Abrissverfügung des Kreises abgewiesen.
„Wir sind gesprächsbereit, selbstverständlich“, erklärt die Pressesprecherin des Rheinisch-Bergischen Kreises, Birgit Bär. Der Kreis sei an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, die auf Basis der vorhandenen Baugesetze ausgehandelt werde. Das ist die entscheidende Hürde: Akzeptabel ist nach den Worten der Pressesprecherin nur ein Vorschlag, den auch das Bauministerium NRW anerkennen würde. Man könne nur Angeboten zustimmen, dem auch das Ministerium zustimmen könnte.
Verfahren ist gesetzlich geregelt
Den Verlauf des vertraulichen Mediationsverfahrens hat das Land NRW in einem eigenen Gesetz festgelegt. Ein so genannter Güterichter spricht dabei mit den beiden Parteien über den zu verhandelnden Fall. Während des Mediationsverfahrens ruht das eigentliche Verfahren. Im Gespräch werden alle Fakten und Hintergründe erörtert und festgehalten.
Kommt es zu einer Einigung, protokolliert der Güterichter einen rechtsverbindlichen Vergleich. Durch ihn wird Streitverfahren beendet. Scheitert die Mediation, wird das Verfahren „zügig“ fortgesetzt, heißt es zum Ablauf. Verlauf und Inhalt der Mediation bleiben im Einvernehmen zwischen den Beteiligten vertraulich, anders als im öffentlichen Berufungsverfahren.
Unabhängig von diesem Verfahren ist die Klage, die die Gemeinde Kürten am Verwaltungsgericht Köln gegen den Kreis eingereicht hat. Hierbei geht es um die Aufhebungsverfügung gegen die vom Gemeinderat erlassene Außenbereichssatzung Breibacher Weg, mit der nachträglich eine Genehmigung für das Wohnhaus Christa Liedtkes erreicht werden soll. Weil mit einer Satzung die Streusiedlung in Breibach verfestigt werde, hatte der Rheinisch-Bergische Kreis den einstimmigen Ratsbeschluss aus dem vergangenen Dezember aufgehoben.
18.02.2015, 15:26
Kürten hatte eine Außenbereichssatzung erlassen, um die Siedlung zu erhalten. Die Kommune will dagegen klagen. Der Jurist Dr. Heribert Johlen hat im Auftrag der Gemeinde die Klage-Aussicht geprüft. Die Entscheidung im Rat fällt am 25. Februar.
Kürten.
Für Professor Dr. Heribert Johlen ist es eine aussichtslose Klage der Gemeinde am Verwaltungsgericht: Die im Landschaftsschutzgebiet gelegenen vier Häuser und das Landgut Breibach am Breibacher Weg 48 bis 62 seien „nicht im entferntesten“ eine ,Siedlung von einigem Gewicht’ und demzufolge auch nicht mit einer Außenbereichssatzung klarstellend einzufassen. In einem der vier Häuser wohnt Christa Liedtke. Ihr Domizil soll abgerissen werden, weil dafür keine Baugenehmigung vorliegt. Kürten hatte eine Außenbereichssatzung erlassen, um die Siedlung zu erhalten. Das hatte der Kreis beanstandet. Und dagegen will die Kommune klagen.
Jurist Johlen hat, im Auftrag der Gemeinde die Klage-Aussicht geprüft. Im Satzungsbereich gebe es nur ein genehmigtes Wohnhaus, sagt er. Alle anderen Häuser seien entweder nicht genehmigt, würden als Wochenendhäuser oder gar nicht als Wohnhäuser genutzt (das Landgut Breibach) – dies reiche für eine Außenbereichssatzung „bei weitem“ nicht aus. Laut Rechtsprechung seien in anderen Fällen mindestens vier Wohnhäuser erforderlich gewesen, im Breibacher Fall gebe es aber nur eines.
Diese Argumentation hatte auch die Kreisverwaltung vorgebracht bei ihrer Beanstandung. Der Kreis befürchtet durch die Satzung eine Ausdehnung der Splittersiedlung. Für die Ratssitzung am 25. Februar will die Verwaltung nun eine Entscheidung: Wird die Klage aufrechterhalten oder wird sie zurückgezogen? Es geht um einen Betrag im dreistelligen Bereich: Verliert Kürten vor Gericht, entstehen 588 Euro Gerichtsgebühren zuzüglich Anwaltskosten. Nimmt die Gemeinde die Klage zurück, werden 196 Euro fällig.
„Ich gehe trotzdem davon aus, dass es eine politische Mehrheit zugunsten der Klage geben wird“, meint Bürgermeister Willi Heider (parteilos). Zur Begründung der Klage werde die Verwaltung zurückgreifen auf die Argumentationen der Rechtsanwälte von Christa Liedtke sowie deren Tochter Claudia als Eigentümerin der Immobilie (mit stärkerer Gewichtung des Landguts Breibach). Im Rat werde er für eine Fortsetzung der Klage stimmen.
„Wir wollen an die Grenzen gehen“, meint Hinrich Schipper, SPD-Fraktionsvorsitzender. „Es ist besser, es zu versuchen, als nichts zu unternehmen. Es ist ein Strohhalm. Außerdem sind die Kosten überschaubar. Ja, wir müssen es machen.“
Die CDU-Fraktion hat sich noch nicht entschieden. Es gebe noch Beratungsbedarf, so Fraktionschef Jochen Zähl. Einerseits sei es sinnvoll, die Klage anzugehen, um bei vergleichbar gelagerten Fällen darauf hinweisen zu können. Andererseits seien Ausgaben im womöglich vierstelligen Bereich schwierig.
„Ein erstes Meinungsbild ist pro Klage. Aber wir müssen in der Fraktion noch darüber reden“, sagt Jürgen Piltz, BfB-Fraktionsvorsitzender. Er werde aber für das Klageverfahren stimmen. „Es gibt noch viel mehr solcher Fälle. Wir müssen ein Zeichen setzen, auch für andere, die sich nicht so mutig wie Frau Liedtke wehren.“ Das Engagement der Kürtenerin sei bewundernswert.
„Tendenziell bin ich dafür, die Klage fortzuführen“, meint Mario Bredow, FDP-Fraktionsvorsitzender. Er müsse sich aber im Detail noch kundig machen. Nach den Karnevalstagen entscheide die Fraktion.
www.ksta.de/kuerten/liedtke-haus-in-kuerten-gutachter-raeumt-klage-nur-wenig-chancen-ein,15189230,29848652.html