22.02.2016, 11:35
Liebe Unterstützer,
jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Verhandlungstermin bekannt gegeben. - Der Widerspruch von Frau Liedtke, gegen das Urteil zur Abrissverfügung, findet am 24.02.2016 um 11:00 im Sitzungssaal II statt.
www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/index.php
24.02.2016
Sitzungssaal II
Uhrzeit: 11.00 Uhr
Aktenzeichen: 7 A 19/14 (11 K 5286/12) und 7 A 20/14 (VG Köln, 11 K 5952/13)
A. ./. Rheinisch-Bergischer Kreis
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnhauses in Kürten. Sie wendet sich gegen eine Abrissverfügung des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie die im Zusammenhang damit erlassene Zwangsgeldandrohung.
Aktenzeichen: 7 A 48/14 (VG Köln, 11 K 6516/13)
L. ./. Rheinisch-Bergischer Kreis
Die Klägerin, Mutter der Klägerin in den vorgenannten Verfahren, bewohnt das Wohnhaus. Sie wendet sich als Nießbrauchsberechtigte gegen die ihr aufgegebene Duldung des Abrisses des Hauses.